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Der Fall Gustl Mollath

3.212 Beiträge ▪ Schlüsselwörter: Betrug, Bayern, Psychiatrie ▪ Abonnieren: Feed E-Mail

Der Fall Gustl Mollath

21.02.2021 um 22:54
@knackundback

Weder Otto Lapp (Nordbayerischer Kurier) noch Beate Lakotta (Spiegel) oder Gerald Mackenthun (ehm. FR, dpa) sind besonders neutrale Quellen, was den Fall Mollath anbelangt.

Es handelt sich durchweg um etablierte Journalisten, die sich aber - vermutlich aus unterschiedlicher Motivation - auf die Fahnen geschrieben haben, "aufzuklären" und dabei eine "kritische" Position zu Mollath zu vertreten. Letztlich sind sie zur Anti-Mollath-Fraktion geworden und haben durch Vermischung von Berichterstattung und Meinung, durch konsequente Parteilichkeit und einen unangemessen hämischen Stil (der mich an den Stil des "Neuen Deutschland" erinnerte) den Boden eines seriösen Journalismus verlassen.

Hier in diesem Thread gibt es relativ viele User, die Mollath in ähnlicher Weise persönlich attackieren, abstruse Vergleiche anstellen und eine andere Auffassung als die eigene nicht tolerieren. Manche scheinen extrem aufgebracht, dass Mollath seine Frau misshandelt haben soll (lt. Urteil hat, s.u.), andere weiden sich daran, dass ein Bankenskandal nicht aufgedeckt worden sei, Dritte halten ihn für einen gefährlichen Irren, der eingesperrt werden sollte. Einige Kostproben gab es ja schon wieder.

Beitrag von Pergamon (Seite 155)

Da ist es schwer, sachlich zu diskutieren.

Als neutralste Quelle bietet sich das Urteil des LG Regensburg an, auf das bereits verlinkt wurde. Es bietet einen guten Überblick.

https://www.strate.net/de/dokumentation/Mollath-Urteil-schriftlich.pdf

Mich überzeugt es nicht, soweit die Körperverletzungsdelikte, insb. die gefährliche Körperverletzung, vom Gericht auf sehr dünner Beweislage angenommen wurde, obwohl die Hauptbelastungszeugin (Frau Mollath) von ihrem Zeugnisverweigerungsrecht Gebrauch gemacht hatte. Fragwürdig ist auch die Feststellung einer Schuldunfähigkeit bei der Körperverletzung in dubio pro reo, was dann zum Freispruch führte.

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Der Fall Gustl Mollath

21.02.2021 um 22:56
@monstra
Zitat von monstramonstra schrieb:Weder Otto Lapp (Nordbayerischer Kurier) noch Beate Lakotta (Spiegel) oder Gerald Mackenthun (ehm. FR, dpa) sind besonders neutrale Quellen, was den Fall Mollath anbelangt.
Im Gegenteil. Das sind die neutralsten Quellen, die Du finden kannst :D


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22.02.2021 um 00:32
Zitat von monstramonstra schrieb:Manche scheinen extrem aufgebracht, dass Mollath seine Frau misshandelt haben soll (lt. Urteil hat, s.u.),
Was soll das? Erst "haben soll" schreiben und dann das Urteil in Klammer dahinter? Halte dich doch einfach an das, was im Urteil steht.
Zitat von monstramonstra schrieb:Mich überzeugt es nicht, soweit die Körperverletzungsdelikte, insb. die gefährliche Körperverletzung, vom Gericht auf sehr dünner Beweislage angenommen wurde, obwohl die Hauptbelastungszeugin (Frau Mollath) von ihrem Zeugnisverweigerungsrecht Gebrauch gemacht hatte.
Ich wiederhole gerne nochmal das, was ich bereits auf der Seite zuvor schrieb:
Zitat von emzemz schrieb am 30.12.2020: Wie nicht anders zu erwarten, unterstreicht der Anwalt mehrfach die Glaubwürdigkeit von Petra M. und verteidigt ihre Entscheidung, im Wiederaufnahmeverfahren nicht auszusagen. Eine „Zumutung“, wie Mollaths Verteidiger Gerhard Strate es zu Prozessauftakt genannt hatte, sei das „selbstverständlich nicht“. Petra M. habe das Verfahren „nicht sich selbst überlassen“, sondern „ausdrücklich einer Verwertung ihrer früheren Aussagen zugestimmt“.
Was die dünne Beweislage anbelangt, selbst dürfte sie sich die Bissnarbe am Ellbogen eher nicht beigebracht haben.


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Der Fall Gustl Mollath

22.02.2021 um 10:44
Nun, in diesem Fall hat die Körperverletzung nicht das Gewicht, das ihr von denen eingeräumt wird, die Mollath als irren Frauenschläger diskreditieren und vom Justizskandal ablenken wollen. Es geht um ganz andere Dinge, was man schon daran sieht, dass der Bundesgesetzgeber eine "Lex Mollath" verabschiedet hat, womit die Voraussetzungen einer Unterbringung in der Psychiatrie neu geregelt werden. Zudem war das zugrundeliegende Urteil des LG Nürnberg Unrecht.
Zitat von emzemz schrieb:Was die dünne Beweislage anbelangt, selbst dürfte sie sich die Bissnarbe am Ellbogen eher nicht beigebracht haben.
Die "Bissnarbe" am Ellebogen... Geistert hier immer herum, ist aber kaum existent. Die spätere Schwägerin von Frau Mollath, die einzige Zeugin, die die "Narbe" gesehen hat, sagt dazu:
Die Narbe sei jedoch schwierig auszumachen. Wenn man es wisse, seien einzelne Stellen erkennbar, an denen die Haut heller sei.
Quelle: Urteil, S. 18.

Frau Mollath sprach dagegen gerne von einer Bissnarbe. Die Wunde habe aber nicht geblutet. Der rechtsmedizinische Sachverständige im Prozess bezweifelt das:
Diese Ausführung, steht insbesondere im Widerspruch zu der Angabe, dass sie noch eine Narbe von der Bisswunde habe, da nach den Ausführungen des Sachverständigen Prof. Dr. Eisenmenger die Bildung einer Narbe ohne blutende Verletzung aus rechtsmedizinischer Sicht nicht nachvollziehbar wäre.
Quelle: Urteil, S. 47.

Auch die vielgenannten "Würgemale" hat es wohl so nicht gegeben. Die gleiche Zeugin erklärte:
Zudem hat die Zeugin auch klargestellt, dass sie die Verletzungen am Hals nicht als Würgemale bezeichnet habe, sondern als blaue Flecken beschreiben würde.
Quelle: Urteil, S. 19.

Falls im Attest "Würgemale" genannt sind, ist dies keine ärztliche Feststellung de lege artis. Es mangelt an einer von der Ursache losgelöste Dokumentation der Anomalien. Zudem war der Arzt nicht darin geschult, blaue Flecken am Hals einer kriminellen Handlung zuzuordnen. Das ist wiederum eine rechtsmedizinische Frage.

Das Urteil belässt es jedenfalls bei der Feststellung eines Bisses in den Ellebogen.

Bei dieser Verletzung habe ich mich schon immer gefragt, wie und warum ein prügelnder Ehemann sein Opfer gerade in den Ellebogen beißt. Wie soll das denn abgelaufen sein? Warum der Biss in den Ellebogen?

Rechtsmedizinisch ist dies vielmehr eine typische Abwehrverletzung, d.h. der Verursacher hat versucht, sich aus einer Umklammerung oder Ähnliches eines Angreifers zu befreien, indem er mit dem noch freien Kopf zubeißt.


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Der Fall Gustl Mollath

22.02.2021 um 11:15
Zitat von monstramonstra schrieb:Mich überzeugt es nicht, soweit die Körperverletzungsdelikte, insb. die gefährliche Körperverletzung, vom Gericht auf sehr dünner Beweislage angenommen wurde, obwohl die Hauptbelastungszeugin (Frau Mollath) von ihrem Zeugnisverweigerungsrecht Gebrauch gemacht hatte.
Dazu äußert sich das Gericht aber. Dem kann man folgen oder auch nicht, aber die nichtrichterliche Vernehmung fand statt und konnte verwertet werden.

In Fällen häuslicher Gewalt gibt es typischerweise den Täter und das Opfer und selten weitere Zeugen der unmittelbaren Ereignisse. Die Frage ist letztlich, inwieweit die Einlassungen von Frau Mollath glaubhaft sind oder nicht.

Weitgehend unstreitig scheint der Umstand zu sein, dass es zuvor schon zu tätlichen Vorfällen ausgehend von Herr Mollath gekommen ist. So eine historische Konsistenz stützt letztlich auch diese Aussage.
Aber im Grunde ist die maßgebliche Frage, ob der Zeugin nun geglaubt wird oder nicht. Und die Gesamtumstände erläutert das Gericht zumindest schlüssig. In meinen Augen hat Herr Mollath mit hinreichender Sicherheit Körperverletzungsdelikte begangen. Mit absoluter Sicherheit natürlich nicht. Möglicherweise war es ein lange vorbereiteter perfider Plan. Aber diese Einschätzung kann man aus der Ferne nicht treffen.


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Der Fall Gustl Mollath

22.02.2021 um 11:20
Zitat von monstramonstra schrieb:Rechtsmedizinisch ist dies vielmehr eine typische Abwehrverletzung, d.h. der Verursacher hat versucht, sich aus einer Umklammerung oder Ähnliches eines Angreifers zu befreien, indem er mit dem noch freien Kopf zubeißt.
Zunächst mal stellen wir uns vor, wie es um die körperliche Konstitution von Herrn Mollath bestellt ist und wie sich die seiner Frau darstellte.

Ich könnte mir vorstellen, dass man, wird man von hinten mit dem Arm umklammert, dann in die Armbeuge beißt. Aber in den Ellbogen beißen? Dazu müsste man sich aber ganz arg verrenken. Vielleicht nochmal mit der menschlichen Anatomie auseinandersetzen.
eine Bisswunde am Ellenbogen - eine entsprechende Narbe hat Petra M. in mehreren Gerichtsverhandlungen vorgezeigt
...
Aber woher könnten die Verletzungen sonst stammen - hat Petra M. sie sich womöglich selbst beigebracht? Den Biss in den Ellenbogen? "Möglich", meint Eisenmenger. Im Saal versuchen Zuhörer, ihren Ellenbogen an die eigenen Zähne zu bringen.
Quelle: https://www.spiegel.de/panorama/justiz/gustl-mollath-rechtsmediziner-eisenmenger-sagt-aus-a-981837.html

Im Übrigen, der Link zum Urteil fehlt im Beitrag.


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Der Fall Gustl Mollath

22.02.2021 um 11:36
Zitat von kleinundgrünkleinundgrün schrieb:Aber im Grunde ist die maßgebliche Frage, ob der Zeugin nun geglaubt wird oder nicht. Und die Gesamtumstände erläutert das Gericht zumindest schlüssig. In meinen Augen hat Herr Mollath mit hinreichender Sicherheit Körperverletzungsdelikte begangen. Mit absoluter Sicherheit natürlich nicht. Möglicherweise war es ein lange vorbereiteter perfider Plan. Aber diese Einschätzung kann man aus der Ferne nicht treffen.
Grundsätzlich hast Du Recht. Für eine Falschaussage ergeben sich in der Tat keine keine Anhaltspunkte. Wobei es am Motiv nicht mangeln würde.

Aussage-Aussage-Konstellationen sind eh schon immer schwierig. Wenn es dann noch keine Zeugenaussage des Opfers vor Gericht gibt, sondern letztlich nur einen Urkundsbeweis (flankiert durch Zeugenaussagen Dritter) ohne weitere Indizien, habe ich jedoch meine Probleme. Ganz grundsätzlich und unabhängig vom Fall hier.

Die Problematik zeigt sich z.B. auch im Fall Ursula Herrmann, wo sich die Verurteilung auf eine polizeiliche Vernehmung 30 Jahre zuvor gestützt hat. Weder Gericht noch Verteidiger können Fragen stellen, können die Glaubhaftigkeit ernsthaft überprüfen. Ob es beispielsweise Belastungseifer gibt, ob Widersprüche zu Tage kommen. Das ist ein "dünner Beweis". Eine Verurteilung, die sich alleine darauf stützt, ist per se extrem fehleranfällig.

Im Ergebnis ist es im Rahmen freier richterlicher Beweiswürdigung möglich, das so zu sehen.

Hinsichtlich der Feststellung der gefährlichen Körperverletzung ("Würgen bis zur Bewusstlosigkeit") sehe ich das jedoch nicht mehr als gegeben an.


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Der Fall Gustl Mollath

22.02.2021 um 11:44
@emz

https://www.strate.net/de/dokumentation/Mollath-Urteil-schriftlich.pdf

@kleinundgrün

Noch eine Ergänzung:

Prof. Müller, Regensburg, hat das Urteil des LG Regensburg wie folgt kommentiert:
Die Beweiswürdigung zum Tatvorwurf am 12.08.2001, ausgeführt auf mehr als 50 Seiten der Urteilsgründe, ist nicht nur ausführlich, sondern akribisch und auch logisch stimmig. (...)

Allerdings erweist sich eine derartige Beweiswürdigung auch im Fall Mollath als bedenklich: Die schriftlich niedergelegten Angaben der Nebenklägerin konnten praktisch nur untereinander und indirekt über die Vernehmung von Drittzeugen geprüft werden, ohne dass die Nebenklägerin in Gefahr geraten konnte, sich bei Rückfragen in Widersprüche zu verwickeln. Da das Gericht die Nebenklägerin nie persönlich gesehen hat, konnte ein Gesamteindruck der entscheidenden personalen „Quelle“ der Vorwürfe nicht gewonnen werden. (...)
Im Übrigen stützt sich die Kammer darauf, dass es sich bei den Tatschilderungen im Kern um konstante und darum auch zuverlässige Äußerungen handele. Das Konstanzkriterium ist allerdings ein recht schwaches Wahrheitsindiz, weil es auch einer lügenden Person ohne Weiteres gelingen kann, eine konstante Tatschilderung in mehreren Vernehmungen aufrecht zu erhalten. (...)

Insbesondere bleibe ich bei meiner schon kurz nach dem Urteil geäußerten Auffassung, dass die Frage der gefährlichen Körperverletzung durch eine das Leben gefährdende Handlung (§ 224 Abs. 1 Nr. 5 StGB) für mich nicht zweifelsfrei erwiesen ist. Da es keine Fotografien der Hämatome gibt, war das Gericht allein auf die – von ihm selbst eingeräumt – unzuverlässige Erinnerung des Arztes angewiesen und auf die durch den Arzt indirekt vermittelte Angabe der Nebenklägerin. Zum Würgen (auch mit Würgemalen) gibt es eine umfassende, im Kern auch differenzierende Rechtsprechung. Die Schlussfolgerung, nicht näher dokumentierte Würgemale gingen in jedem Falle mit einer Lebensgefährdung einher, wird in der BGH-Rechtsprechung nicht geteilt. Die Angabe der Nebenklägerin, sie sei kurzfristig bewusstlos gewesen, beruht allein auf ihrer nicht überprüfbaren und auch von keinem weiteren objektiven Indiz bestätigten Angabe.
Quelle: https://community.beck.de/2014/11/20/fall-mollath-einige-anmerkungen-zur-schriftlichen-urteilsbegr-ndung-des-lg-regensburg

Das ist auch meine Auffassung.


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Der Fall Gustl Mollath

22.02.2021 um 12:15
Zitat von monstramonstra schrieb:Das Konstanzkriterium ist allerdings ein recht schwaches Wahrheitsindiz, weil es auch einer lügenden Person ohne Weiteres gelingen kann, eine konstante Tatschilderung in mehreren Vernehmungen aufrecht zu erhalten. (...)
Wäre ja spannend gewesen, hätte man diese tatsache auch mal auf die Aussagen Mollaths angewandt. Sein Märchen von der grossen Verschwörung der Finanz- Politik und Psychiatrieeliten gehen den knorrigen unbescholtenen Freiheitskämpfer hat es allerdings ins kollektive Bewusstsein geschafft.

Ich teile da eher die Auffassungen von Otto Lapp oder Günther Mackenthun.
So habe Lapp "wesentlich zur Aufklärung des Falles Mollath beigetragen. Dabei reproduzierte er nicht das Klischee des unschuldig Verurteilten, sondern breitete die komplexe Geschichte eines Querulanten aus, der so massiv mit dem System kollidierte, dass dieses seine Schwächen offenbarte."
Quelle: https://www.heise.de/tp/features/Ausgezeichneter-Journalismus-3363801.html?seite=all
Während Mollath eine publikumswirksame Geschichte von einer Verschwörung erzählte, die bis in die Spitzenämter von Banken, Justiz und Psychiatrie reichen sollte, erzählte Petra M. eine ruhigere Variante des Falles Mollath. Ihre Geschichte war die eines Ehepaares, das sich zerstritten hatte. Es war die Geschichte eines Ehemannes, der sie verprügelte. Mollaths Fall wurde nach seiner Freilassung vor dem Regensburger Landgericht erneut aufgerollt, und auch dort glauben die Richter der Version der Ehefrau und schloss eine Wahnkrankheit Mollaths nicht aus.
Quelle: https://www.kurier.de/inhalt.ein-etwas-anderer-blick-auf-gustl-mollath.d5bc566c-0299-4b32-90e6-62fe5629a196.html
Sollte Gustl Mollath als unbequemer Kritiker von Geldwäschemachenschaften der Hypo-Vereinsbank mundtot gemacht werden? Im Fall Mollaths, der über sieben Jahre lang wegen Tätlichkeiten gegen seine Frau und viele andere in der Psychiatrie in Bayreuth leben musste, fließen verschiedene Stränge zusammen: eine hysterisierte Öffentlichkeit, skandalisierende Medien, ein beträchtlicher Hang zu Verschwörungstheorien, ein ungebremstes Misstrauen in regierende Politiker und in die (bayerische) Justiz sowie eine schlagkräftige Anti-Psychiatrie-Bewegung.
Quelle: https://www.geraldmackenthun.de/mollath/


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Der Fall Gustl Mollath

22.02.2021 um 12:23
P.S. Dazu aktuell, hat Wilhelm Schlötterer offensichtlich ein neues Buch veröffentlicht in dem er an dem Märchen weiterstrickt. Da ist wohl das Geld von seinem ersten Machwerk zum Fall inzwischen ausgegangen.


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Der Fall Gustl Mollath

22.02.2021 um 12:34
@monstra

Deine Erklärung, die Bissnarbe sei auf eine Abwehrhandlung zurückzuführen, wird nur noch von Mollaths Version übertroffen, sie sei bei einem Sprung aus dem fahrenden Auto entstanden. Er habe dann seine Frau ins Krankenhaus gebracht, jedoch sind sämtliche Unterlagen über eine Behandlung sowohl aus dem Krankenhaus als auch bei der Krankenkasse verschwunden. Alles eine große Verschwörung gegen Mollath. :D


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Der Fall Gustl Mollath

22.02.2021 um 12:55
Zitat von monstramonstra schrieb:Noch eine Ergänzung:
Ja, eine "das Leben gefährdende Behandlung" ist sicherlich problematisch. Aber so wie ich das verstanden habe (ich bin mit dem Fall nicht sehr tiefgehend vertraut, wenn ich Unfug erzähle, bitte ich um Nachsicht), waren die Aussagen Frau Mollaths sehr zeitnah nach dem Ereignis. Aber ich kenne den genauen Inhalt eben nicht. Nur sofern sie ihre Bewusstlosigkeit in Folge des "Würgens" (und das Würgen an sich) wahrheitsgemäß wider gegeben hat, spräche das schon für die grundsätzliche Eignung des Würgens als lebensgefährdende Behandlung.
Schlecht ist natürlich, dass die Hämatome nicht gerichtsmedizinisch untersucht wurden. So hat man in der Tat nur die Aussage der damaligen Ehefrau und die wohl eher fachlich nicht allzu belastbare Einschätzung des Arztes.

Aber das werden ja Punkte gewesen sein, mit denen sich das Gericht auseinander gesetzt hat und nun eben zu dem Schluss kam, dass in der Gesamtbetrachtung es genügt hat.

Zu Motivation einer Falschaussage hält sich das Gericht ziemlich bedeckt. Das ist natürlich in Anbetracht der Umstände aus meiner Wahrnehmung wenig.

Letztlich setzt es aber schon ein hohes Maß an krimineller Energie und auch eine ausgeprägte Kaltschnäuzigkeit voraus, so eine Geschichte gezielt zu inszenieren. Ich würde so etwas vermutlich nicht hinbekommen oder versuchen, egal wie groß mein Interesse wäre, eine Person kaltzustellen.
Ich würde mich auf den Standpunkt wagen, dass es eine geringere Hemmschwelle ist, jemanden zu ermorden oder zumindest mit geeigneten Mitteln einzuschüchtern, um ihn zum Schweige zu bringen, als so ein Konstrukt zu wählen, das erstens jederzeit zusammenbrechen kann und das zweitens ziemlich viele weitere Voraussetzungen erfüllen muss, um zu funktionieren.
Aber das ist meine in dem Punkt sehr laienhafte Einschätzung.
Zudem ist es auch kein allzu geeignetes Mittel für dieses Vorhaben - auch nicht ex ante betrachtet. Es ist ja nicht so, dass diese Geldwäschegeschichten alleine mit der Aussage Mollath stehen oder fallen. Irgend ein anderer beliebige begründeter Anfangsverdacht genügt dann ja schon, um relativ einfach dem nachzugehen.

Das primäre Problem an dem Fall ist in meinen Augen, dass die ganze Angelegenheit von allen möglichen Interessengruppen ohne fundierte Argumentation letztlich für andere Zwecke benutzt wurde.

Ich denke schon, dass Mollath seine Frau körperlich misshandelt hat und ggf. auch hinreichend stark gewürgt. Ob das reine Notwehr war, wie er dazu meint, kann ich absolut nicht beurteilen. Die Historie spricht da nicht unbedingt dafür.
Mit den Bissspuren kann ich gar nichts anfangen und die sind meiner Meinung nach auch nicht allzu relevant. Höchstens dahingehend, die Zeugenaussage auf ihre grundsätzliche Glaubwürdigkeit hin zu beurteilen. Aber gerade hierzu kann man aus der Ferne nichts sagen. In einer emotional begründeten körperlichen Auseinandersetzung finden sich häufig seltsame Verletzungsmuster.

Was man sicherlich festhalten kann ist, dass er für seine Taten überproportional bestraft wurde (untechnisch gesprochen).


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Der Fall Gustl Mollath

22.02.2021 um 13:36
Zitat von kleinundgrünkleinundgrün schrieb:Zu Motivation einer Falschaussage hält sich das Gericht ziemlich bedeckt. Das ist natürlich in Anbetracht der Umstände aus meiner Wahrnehmung wenig.

Letztlich setzt es aber schon ein hohes Maß an krimineller Energie und auch eine ausgeprägte Kaltschnäuzigkeit voraus, so eine Geschichte gezielt zu inszenieren. Ich würde so etwas vermutlich nicht hinbekommen oder versuchen, egal wie groß mein Interesse wäre, eine Person kaltzustellen.
Das Motiv ist natürlich ganz klassisch gegeben.

Das ist noch ein zusätzliches Problem, bei den Aussage-gegen-Aussage-Geschichten, wenn Gewalttaten in Näheverhältnissen passiert sein sollen. Und ich glaube, da braucht es auch keine kriminelle Energie (die ich bei Mollath auch nicht sehe), sondern große Emotionalität: Enttäuschung, Angst, Hass, Neid, Ohnmacht, Verzweiflung. So manches lässt sich dann vor dem Gewissen als "Notwehr" vertreten, weil der andere ja einem auch schaden möchte. Ob Gewalt, Kindesmisshandlung oder Veruntreuung und Unterschlagung. Familienrichter kennen das gut.

Frau Mollath hatte ein außereheliches Verhältnis mit ihrem späteren Mann, Herr Mollath drohte, ihr beruflich zu schaden, wohl im Wissen, dass dort das eine oder andere nicht korrekt ablief. Das war natürlich eine existentielle Bedrohung für Frau Mollath. Auf seine Anzeige hin verlor sie schließlich auch ihren Job. Herr Mollath war von ihr finanziell abhängig, vermutlich entzog sie ihm die Unterstützung.

Genügend emotionales Brennholz für Intrigen, Gewalt und Schadensmaximierung um jeden Preis. Da traue ich beiden sehr viel zu, weil in einer solchen Konfliktsituation relativ viele bis dahin unbescholtene Bürger Grenzen überschreiten, die sie bis dahin immer eingehalten haben. Das ist keine Rechtfertigung, aber eine Erklärung.
Zitat von kleinundgrünkleinundgrün schrieb:ch denke schon, dass Mollath seine Frau körperlich misshandelt hat und ggf. auch hinreichend stark gewürgt. Ob das reine Notwehr war, wie er dazu meint, kann ich absolut nicht beurteilen.
Das glaube ich auch, es gibt schließlich eine Dokumentation, dass sie Merkmale hatte, die darauf hindeuten. Und Mollaths Persönlichkeit hat einen Hang zum Cholerischen. Aus seiner Sicht, seinem Empfinden, kann es Notwehr gewesen sein (s.o.), auch eine gegenseitige Schlägerei/Auseinandersetzung schließe ich nicht aus, sondern halte sie sogar für nicht unwahrscheinlich (Biss in den Ellebogen).

Und weil die Bandbreite an objektiv möglichen Verläufen sehr breit ist, wie auch das subjektive Empfinden der beiden Beteiligten, finde ich es eben so problematisch, wenn es keine unmittelbare glaubhafte Bezeugung des Geschehenen (unter Eid) gibt. Eine vor 15 Jahren dokumentierte Aussage, noch dazu im damaligen emotionalen Ausnahmezustand ist ungenügend.


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22.02.2021 um 13:50
Zitat von kleinundgrünkleinundgrün schrieb:Dazu äußert sich das Gericht aber. Dem kann man folgen oder auch nicht, aber die nichtrichterliche Vernehmung fand statt und konnte verwertet werden.
Was die ganze Sache auch nicht besser macht. Dazu ist heute ein neuer Artikel in der Welt erschienen. Seit den Zeiten von Streibl und seinen Amigos hat sich in Bayern nichts geändert. Das Wort "Staatsverbrechen" trifft es auf den Punkt:
Der frühere Beamte Schlötterer ist seit Jahrzehnten Gegenspieler mächtiger CSU-Politiker. Als Finanzbeamter machte er sich Anfang 1993 bei der Aufklärung der sogenannten Amigo-Affäre einen Namen, die zum Sturz des damaligen Ministerpräsidenten Max Streibl (CSU) führte.

Und auch heute noch sieht er in der CSU-Spitze quasi den Ursprung allen Übels – besonders im Fall Mollath. Die Partei sei einfach schon zu lange und zu unkontrolliert an der Macht im Freistaat. „Die CSU ist seit Jahrzehnten hier an der Macht und die Justizinstitution völlig abhängig“, sagt Schlötterer. „Nach meiner Einschätzung konnte sich der Fall Mollath nur in Bayern zeigen und in keinem anderen Bundesland. Hier ist die Staatsanwaltschaft fest in politischer Hand. Das schafft eine Neigung der Justizorgane, sich nur nach dem Winde zu richten.“

Er geht davon aus, dass die Schwarzgeldgeschäfte vertuscht werden sollten, weil der Freistaat Bayern an der Bank beteiligt war
https://www.welt.de/politik/deutschland/article226825431/Der-Fall-Gustl-Mollath-Man-wollte-ihn-mundtot-machen.html



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Der Fall Gustl Mollath

22.02.2021 um 14:23
Es ist halt die Frage ob es Mollath oder der Wahrheit hilft wenn Schlötterer ihn für seine persönlichen Feldzüge instrumentalisiert. Der Fall Mollath hat ausser in der Phantasie von Gustl mit der CSU erstmal recht wenig zu tun.


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22.02.2021 um 14:26
Zitat von knackundbackknackundback schrieb:Dazu ist heute ein neuer Artikel in der Welt erschienen.
Den ich nicht für allzu fundiert halte. Es ist halt eine allgemeine Unterstellung, die bayerische Justiz wäre politisch hörig. Kurz: Die Gewaltenteilung in Bayern funktioniere nicht mehr.

Ich bin weder ein Fan der CSU noch ein Bayer. Aber für so grundlegende Anschuldigungen ist der Artikel viel zu unfundiert. Eher ein "IMHO".

Der Fall Mollath ist sicher ein Beispiel, wie es nicht laufen darf. Aber daraus ein systematisches und allgemeingültiges Problem zu machen, bedürfte schon weiterer Erläuterung.


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Der Fall Gustl Mollath

22.02.2021 um 14:37
Zitat von knackundbackknackundback schrieb:Dazu ist heute ein neuer Artikel in der Welt erschienen. Seit den Zeiten von Streibl und seinen Amigos hat sich in Bayern nichts geändert. Das Wort "Staatsverbrechen" trifft es auf den Punkt:
Das sehe ich schon etwas anders. Schlötterer ist - bei allen Verdiensten, die er sich mit seiner Aufklärungsarbeit erworben hat - nicht mehr der Jüngste und sieht die Welt doch sehr durch seine FJS-Zeitalter-Brille. Die monolithische CSU-Welt der 1970er und 1980er Jahre, die offene Korruption, die gibt es seit Stoiber und der Parteispendenaffäre ff. nicht mehr.

Bayern ist seit 1993 wesentlich weltoffener, vielfältiger, säkularer und individueller geworden. Das gilt auch für CSU. Natürlich sind Behörden und Justiz noch immer auf Staatshörigkeit getrimmt, ist das alte System vielfach sichtbar (siehe StA Augsburg und Königsplatz). Aber der mehrmalige Verlust der absoluten Mehrheit hat der Selbstüberheblichkeit, die bei Mollath noch so skandalös offenbar war, doch etwas den Schneid abgekauft.

Und der Vorwurf der mangelnden Fehlerkultur, des unguten Corpsgeistes, der Kultur des Aussitzens, der offenen oder subtilen politischen Einflussnahme, die Fälle Mollath, Rupp, Peggy, Korruption in den Kommunen usw. haben Justiz und Staatsanwaltschaften in schlechtem Licht da stehen lassen. Das möchte man natürlich nicht. Der Bürger will vielleicht hartes Durchgreifen, aber er will auch, dass es dabei rechtsstaatlich zugeht.

Insofern nehme ich es der Justiz durchaus ab, wenn sie behauptet, man wolle besser werden.

https://www.justiz.bayern.de/presse-und-medien/pressemitteilungen/archiv/2015/22.php


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22.02.2021 um 15:03
Zitat von kleinundgrünkleinundgrün schrieb:Es ist halt eine allgemeine Unterstellung, die bayerische Justiz wäre politisch hörig. Kurz: Die Gewaltenteilung in Bayern funktioniere nicht mehr.
Das stimmt natürlich nicht. Aber es gibt schon ein paar bayerische Besonderheiten wie die Auswahl für den Justizdienst, das Rotationsprinzip zwischen StA und Gerichten, Beförderungen oder die Besetzung der Verwaltungsgerichte, was die subtile politische Einflussnahme in Gestalt einer freiwilligen Selbstoptimierung erleichtert.

Ein Blick auf die StA und das LG Regensburg in Sachen Mollath ist auch aufschlussreich, weil das Ergebnis genau dem politischen Willen der bay. Staatsregierung entsprach. Das war natürlich nicht vorausbestimmt, aber Spielräume lassen sich nutzen. Die Vorsitzende Richterin Escherl ist mir auch in anderen politisch heiklen Verfahren aufgefallen, das Ermittlungsgebahren der StA auch.

Und bei Urteilen von Verwaltungsgerichten außerhalb Bayerns denke ich mir oft: "Das würde es in Bayern nicht geben." Und das hat eine positive wie eine negative Komponente. Der Bürger gewinnt jedenfalls in Bayern deutlich seltener gegen Staat wie in anderen Bundesländern. Die Bayern sagen natürlich: Weil ihre Verwaltung so gut ist. Und teilweise stimmt das sogar... ;-)


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Der Fall Gustl Mollath

22.02.2021 um 15:35
Zitat von monstramonstra schrieb:Das stimmt natürlich nicht. Aber es gibt schon ein paar bayerische Besonderheiten wie die Auswahl für den Justizdienst, das Rotationsprinzip zwischen StA und Gerichten, Beförderungen oder die Besetzung der Verwaltungsgerichte, was die subtile politische Einflussnahme in Gestalt einer freiwilligen Selbstoptimierung erleichtert.
Beförderungen und Besetzung der Verwaltungsgerichte sei mal dahingestellt - da mögen sicherlich auch abseits reiner fachlicher Befähigung politische Kriterien mitentscheidend sein. Wobei gerade die Richter in Deutschland ganz besonderen Wert auf ihre Unabhängigkeit legen und sich eher nicht als Handlanger ihrer ehemaligen Förderer sehen. Ich sehe das Problem eher darin, dass die Instanzen zueinander ggf. nicht sorgfältig genug in der Korrektur von Fehlern sind.
Besonders schwierig ist es tatsächlich im Bereich des "Querulantentums" - egal ob es echtes oder unechtes ist. Es gibt eben genügend "echte" Querulanten, denen sich auch mit rechtsstaatlichen Mitteln oft nur mit überproportional großem Aufwand beikommen lässt. Das mag dazu verleiten, diesen Stempel nicht sorgfältig genug zu überprüfen, wenn er einmal gesetzt wurde.
Das ist nicht korrekt - mag aber diese Systematik erklären.
Zitat von monstramonstra schrieb:Die Bayern sagen natürlich: Weil ihre Verwaltung so gut ist. Und teilweise stimmt das sogar
Böse Zungen würden sagen, weil in Bayern häufiger als in anderen Bundesländern die "passenden" Personen sich für den Staatsdienst entscheiden. Aber ich habe keine böse Zunge.
Ich würde einfach sagen, Bayern ist in manchen Punkten etwas traditioneller als andere BL.


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Der Fall Gustl Mollath

22.02.2021 um 16:01
Zitat von kleinundgrünkleinundgrün schrieb:Besonders schwierig ist es tatsächlich im Bereich des "Querulantentums" - egal ob es echtes oder unechtes ist. Es gibt eben genügend "echte" Querulanten, denen sich auch mit rechtsstaatlichen Mitteln oft nur mit überproportional großem Aufwand beikommen lässt.
Jeder "Querulant" ist erst einmal Bürger, der subjektive Rechte beansprucht. Ob er 1 Widerspruch oder Klage in 10 Jahren oder 10 Widersprüche oder Klagen im Monat erhebt, ist kein Maßstab. Sie sind zu behandeln wie alle anderen auch. Handelt es sich um Eingaben und Beschwerden, sind diese zur Kenntnis zu nehmen, zu prüfen und zu bescheiden. Ist der Sachvortrag immer der gleiche oder wirr und unverständlich, können Prüfung und später auch die Bescheidung entfallen.

Da sehe ich kein Problem. Das Problem des "Querulantentums" ist eher, dass es immer mehr Leute gibt, die wegen 10 Euro den Instanzenweg beschreiten und immer stärker ihr individuelles Empfinden von Gerechtigkeit in den Vordergrund stellen. Was ein gesamtgesellschaftliches Phänomen einer "Mausklick-Generation" ist.

Mollath, der ja auch gerne als "Querulant" bezeichnet wird, ist das wohl erst geworden, nachdem er von staatlichen Maßnahmen wie einer Durchsuchung oder Zwangsbegutachtung betroffen wurde, die er als Unrecht empfand. Davor scheint er nicht sonderlich aufgefallen zu sein. In der Begutachtung des Psychiaters Simmerl, der einzige der mit ihm gesprochen hat, ist sein Charakter ganz gut beschrieben:
Bei Schilderung der Vorgeschichte finden sich nach Meinung des Unterzeichners eher Hinweise für eine auffällige Grundpersönlichkeit des Betroffenen mit fanatisch-querulatorischen Zügen. In diesem Zusammenhang wären die Überzeugungen des Betroffenen am ehesten als sich immer weiter zuspitzende "überwertige Idee" einzustufen. Die sich immer mehr zuspitzenden Konsequenzen u. Eskalationen, die schließlich in der forensischen Unterbringung gipfelten, dürften zumindest zum Teil auch auf die unflexible, absolut auf Gerechtigkeit beharrende u. "rechthaberische" Grundhaltung des Betroffenen zurückzuführen sein.
Quelle (S. 32 ff.): https://www.strate.net/de/dokumentation/Mollath-Gutachten-Simmerl-2007-09-26.pdf

Aber eine derartige Grundhaltung gibt es häufig. Auch in Internet-Foren zu beobachten.


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