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Der Fall Gustl Mollath

3.212 Beiträge ▪ Schlüsselwörter: Betrug, Bayern, Psychiatrie ▪ Abonnieren: Feed E-Mail

Der Fall Gustl Mollath

25.10.2014 um 16:19
@Dumas
Zitat von DumasDumas schrieb:Unter welcher Kategorie ordnest Du da Herr Hoeneß ein? :D ....Nur so am Rande meine Frage.
Dessen Schwarzgeld war nicht in Deutschland "produziert" worden. Er hatte, so wie A. Schwarzer auch, sein versteuertes Geld in die Schweiz verbracht, aber die Zinserträge hieraus nicht in Deutschland versteuert, so dass diese zu Schwarzgeld wurden.

Die Geldanlage in der Schweiz selbst ist nicht strafbar.
Zitat von DumasDumas schrieb:Ich sag ja, die Bank wollte die "Geschichte" klein halten ;)
Natürlich wollte das die Bank nicht an die große Glocke hängen, wie ihnen ihre Mitarbeiter auf der Nase herumgetanzt sind und das andere Banken bessere Geschäfte anbieten.

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Der Fall Gustl Mollath

25.10.2014 um 16:24
@JosefK1914

Ja und nein. Dieser Rechtssatz ist nicht direkter Bestandteil unseres Grundgesetzes. Letztendlich ist dies auch nicht notwendig, da dieser Grundsatz nur einen Spezialfall des Anspruchs auf rechtliches Gehör darstellt.


falsch.
Hallo? Nicht nur "falsch" sagen @DoctorWho , sondern auch begründen. Wir wollen doch an Deinem Gedankengang teil haben.
Zitat von emzemz schrieb: aber die Zinserträge hieraus nicht in Deutschland versteuert, so dass diese zu Schwarzgeld wurden.
Ach so, ich verstehe. Also Zinserträge von über 30 Millionen (wie im Fall Hoeneß) ? Hm, dann kann man nur erahnen, welche enormen Summen er in der Schweiz "angelegt" hat ;)

Gruß, Dumas


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Der Fall Gustl Mollath

25.10.2014 um 16:24
@Frau.N.Zimmer
Zitat von Frau.N.ZimmerFrau.N.Zimmer schrieb:Wenn dann waren es höchstens SchwarzZINSEN die entstanden sein könnten.
Und diese SchwarzZINSEN mussten nicht von Deutschland in die Schweiz verbracht werden, denn in der Schweiz waren sie ja bereits.


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Der Fall Gustl Mollath

25.10.2014 um 16:28
@emz
Zitat von emzemz schrieb:Und diese SchwarzZINSEN mussten nicht von Deutschland in die Schweiz verbracht werden, denn in der Schweiz waren sie ja bereits.
Genau! Ich frage mich gerade inwiefern der Anlageberater Schuld trägt wenn der Kunde seine Zinsen nicht versteuert..
Aber ist ja auch O.T. wir diskutieren hier ja nicht die Geschädigte P.M. sondern den Täter.


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Der Fall Gustl Mollath

25.10.2014 um 16:32
@Dumas
http://www.bpb.de/nachschlagen/lexika/recht-a-z/22789/reformatio-in-peius (Archiv-Version vom 30.08.2014)


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Der Fall Gustl Mollath

25.10.2014 um 16:39
@Frau.N.Zimmer
Zitat von Frau.N.ZimmerFrau.N.Zimmer schrieb:Ich frage mich gerade inwiefern der Anlageberater Schuld trägt wenn der Kunde seine Zinsen nicht versteuert..
Da war aber tatsächlich mal irgendwo die Rede davon, ob man die Ex nicht wegen Beihilfe drankriegen könnte, denn schließlich konnte sie davon ausgehen, dass Ziel dieser Transaktionen war, Steuern zu hinterziehen.
Wollte es nur erwähnt haben, denn wie du sagst, es geht tatsächlich nicht um die Ex.


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Der Fall Gustl Mollath

25.10.2014 um 16:40
Zitat von Frau.N.ZimmerFrau.N.Zimmer schrieb:Aber ist ja auch O.T. wir diskutieren hier ja nicht die Geschädigte P.M. sondern den Täter.
Stimmt @Frau.N.Zimmer , wir sind wieder mal abgeschweift. Das eine ergibt das andere...zack, sind wir schon wieder auf ner ganz anderen Schiene :D

Fakt ist, dass Herr Mollath in diesem Punkt nicht phantasiert hat und die unsauberen Geschäfte seiner Frau offiziell machte. Aber nur, weil er halt sauer auf sie war und sie nicht mehr für seinen Lebensunterhalt aufkommen wollte (ist nur meine Meinung).

Klar ist Frau Mollath nicht ganz frei von Schuld, aber bestimmt nicht anzuprangern bezüglich des Vorgehens von Herrn Mollath bzw. seines irren Wesens. Womit wir wieder beim Thema wären...

Gruß, Dumas

Danke für den Link @emz


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Der Fall Gustl Mollath

25.10.2014 um 17:18
@Dumas
@emz

Ach, Ihr 2 :D Ich muss mich demnächst doch besser erklären :D Ich meine doch Mollath & Co. Wenn man keine Argumente hat kommt eben unweigerlich " Buh, wie kriminell! Schwarzgeld" dabei war es das noch garnicht, war höchstens auf dem Weg dorthin Schwarzgeld zu werden.
Und Mollath hat sie doch nur gewürgt! Aaaaaber, dieses Schwarzgeld!
Als könnte man da irgendwelche Vergleiche ziehen.. oder gar Rechtfertigung für Mollaths kriminelle Handlungen ableiten.
Zitat von emzemz schrieb:Da war aber tatsächlich mal irgendwo die Rede davon, ob man die Ex nicht wegen Beihilfe drankriegen könnte, denn schließlich konnte sie davon ausgehen, dass Ziel dieser Transaktionen war, Steuern zu hinterziehen.
Klar, die Autoverkäufer müssten auch vorher wissen was durch ein KFZ passieren kann.
Der Verkäufer von Küchenmessern, dass es vllt als Mordwaffe benutzt wird usw.


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Der Fall Gustl Mollath

25.10.2014 um 17:27
Zitat von Frau.N.ZimmerFrau.N.Zimmer schrieb:Ich muss mich demnächst doch besser erklären :D
:D :D
Ne ne, passt schon @Frau.N.Zimmer .

Gruß, Dumas


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Der Fall Gustl Mollath

25.10.2014 um 17:29
@Frau.N.Zimmer
@Dumas

:D :D :D


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Der Fall Gustl Mollath

25.10.2014 um 17:31
@emz
@Frau.N.Zimmer
Ach ich liebe diese Harmonie. Jetzt werden gleich wieder unsere Postings gelöscht, da OT :D Aber DAS mußte ich jetzt los werden meine Mädels/Jungs :D

Gruß, Dumas


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Der Fall Gustl Mollath

25.10.2014 um 21:23
Zitat von Frau.N.ZimmerFrau.N.Zimmer schrieb:Klar, die Autoverkäufer müssten auch vorher wissen was durch ein KFZ passieren kann.
Der Verkäufer von Küchenmessern, dass es vllt als Mordwaffe benutzt wird usw.
Dieser Analogieschluss ist hier natürlich vollkommen daneben und ich glaube, dass Sie das selber wissen.

Wer wird wohl kompliziert Geld in die Schweiz schaffen, statt es zu überweisen?

Jeder Richter wird hier schon den wahren Grund einer solchen Transaktion erkennen.

Selbst @emz hat den wahren Grund solcher Aktionen in folgendem Beitrag erkannt:

Beitrag von emz (Seite 98)

Letztendlich ist eine Durchführung einer solchen Transaktion dann Beihilfe zu einer Straftat.


Dass diese Tat mittlerweile nicht mehr verfolgbar ist, weil sie verjährt ist, steht auf einem anderen Blatt. Prinzipiell wäre es schon vernünftig hier ein Verfahren gegen die Ex-Frau anzuleieren, dann wäre mit höherer Wahrscheinlichkeit ein Freispruch aus rechtlichen Gründen drin, nicht aus tatsächlichen. Aber leider wird das nicht stattfinden, da ein Verfahren nur bei Aussicht auf Erfolg zu geführt wird und der ist aber wegen Verjährung nicht gegeben.


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Der Fall Gustl Mollath

25.10.2014 um 21:31
Zitat von JosefK1914JosefK1914 schrieb:Dass diese Tat mittlerweile nicht mehr verfolgbar ist, weil sie verjährt ist, steht auf einem anderen Blatt.
Josef, Du meinst die Aktionen der Frau Mollath bei der Bank?
Zitat von JosefK1914JosefK1914 schrieb:Aber leider wird das nicht stattfinden, da ein Verfahren nur bei Aussicht auf Erfolg zu geführt wird und der ist aber wegen Verjährung nicht gegeben.
Auch wenn es neue Erkenntnisse dazu geben sollte(auch wenn kein Erfolg abzuzeichnen ist), wird ein neues Verfahren nicht angestrebt?

Gruß, Dumas


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Der Fall Gustl Mollath

25.10.2014 um 21:37
@JosefK1914
Zitat von JosefK1914JosefK1914 schrieb:Wer wird wohl kompliziert Geld in die Schweiz schaffen, statt es zu überweisen?
Der, bei dem der Arbeitgeber nicht wissen darf, dass er mit anderen Banken zusammenarbeitet.


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Der Fall Gustl Mollath

25.10.2014 um 21:54
Nachtrag

@JosefK1914
Müsste da nicht zuerst noch nachgewiesen werden, dass die Bankkunden, deren Gelder in die Schweiz verbracht wurden, tatsächlich auch Steuern hinterzogen haben?


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Der Fall Gustl Mollath

26.10.2014 um 00:00
Zitat von emzemz schrieb:Der, bei dem der Arbeitgeber nicht wissen darf, dass er mit anderen Banken zusammenarbeitet.
Interessant, was wären das denn für Arbeitgeber?
Zitat von emzemz schrieb:Müsste da nicht zuerst noch nachgewiesen werden, dass die Bankkunden, deren Gelder in die Schweiz verbracht wurden, tatsächlich auch Steuern hinterzogen haben?
Das ist letztendlich richtig, da Beihilfe zur Straftat eine vollendete Straftat erfordert.

Aber der Nachweis dürfte leicht zu führen sein, höchstwahrscheinlich sind die "Täter" bekannt und auch die transferierten Beträge. Da dürfte es recht leicht sein, wenn diese keine ausländischen Zinsen in ihrer Steuererklärung angegeben hatten.


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Der Fall Gustl Mollath

26.10.2014 um 00:11
@JosefK1914
Der Arbeitgeber ist die Bank, bei der P.M. und die anderen Anlageberater angestellt waren.

Und du meinst, die Schweizer Banken hätten dem deutschen Finanzamt auf Rückfrage mitgeteilt, welche Zinserträge erzielt worden sind? Ich nicht.

Aber es ist wirklich müßig, darüber zu spekulieren, wie man P.M. doch noch hätte an den A.... kriegen können, nur damit G.M., der Frauenschläger, nicht gar so mies dasteht, weil seine Frau irgendwo auch Dreck am Stecken hat.


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Der Fall Gustl Mollath

26.10.2014 um 00:12
Zitat von DumasDumas schrieb:Auch wenn es neue Erkenntnisse dazu geben sollte(auch wenn kein Erfolg abzuzeichnen ist), wird ein neues Verfahren nicht angestrebt?
Wozu? Die Tat ist verjährt. Die Voraussetungfür ein Verfahren ist eben die Aussicht auf Erfolg. Etwas anderes wäre natürlich, bzgl. der Gelder selber.Es ist aber eher wahrscheinklich, dass sich die evtl. "Täter" auch schon längst selber angezeigt habe, weil Ihnen inzwischen letztendlich der Boden zu heiß geworden ist.

Letztendlich gäbe es dann keinen Grund mehr für ein Verfahren.


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Der Fall Gustl Mollath

26.10.2014 um 00:18
Zitat von emzemz schrieb:Und du meinst, die Schweizer Banken hätten dem deutschen Finanzamt auf Rückfrage mitgeteilt, welche Zinserträge erzielt worden sind? Ich nicht.
Das ist bei einem Strafverfahren nicht notwendig. Entscheidend ist hier das transferierte Geld und die nicht vorliegende Angabe von ausländischen Zinsen. Das sind letztendlich keine Beweise aber Indizien. Sie sollten Richter nicht unterschätzen, die können 1 und 1 schon noch zusammen zählen.
Zitat von emzemz schrieb:Der Arbeitgeber ist die Bank, bei der P.M. und die anderen Anlageberater angestellt waren.
Das glauben Sie doch wohl selbst alles nicht. Ich glaube kaum, dass eine Bank so etwas vorschreiben kann, das dürfte kaum gerichtlicher Überprüfung standhalten, wenn eine Bank seinen Angestellten vorschreibt, was sie mit ihrem Geld machen. Und selbst wenn, hier wäre es ein leichtes, das Geld einfach abzuheben, es auf dei nächste Bank zu tragen und dann meinetwegen in die Schweiz zu überweisen.


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Der Fall Gustl Mollath

26.10.2014 um 00:23
@JosefK1914
Welches Gehalt denn? Diese Anlageberater haben das Geld von Bankkunden in die Schweiz verbracht, nicht ihr eigenes. Siehe 21:37 Uhr.


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