[Das neue Gebäudemodernisierungsgesetz (GModG) ist ein Schritt zurück in die Vergangenheit und bremst die Energiewende massiv aus.
Das Bundeskabinett hat am 13. Mai 2026 das sogenannte Gebäudemodernisierungsgesetz beschlossen, das das bisherige Gebäudeenergiegesetz (GEG) ablösen soll. Ich halte dieses Gesetz für einen energiepolitischen Rückschritt mit weitreichenden Konsequenzen – und ich bin damit in guter Gesellschaft.
Handwerklich eines der schwächsten Gesetze seit Jahren
Der Nationale Normenkontrollrat (NKR), das unabhängige Beratergremium der Bundesregierung für weniger Bürokratie und bessere Gesetze, hat das GModG scharf verurteilt. NKR-Vorsitzender Lutz Goebel bezeichnete den Entwurf als eines der „handwerklich schwächsten und praxisfernsten Vorhaben, die dem Nationalen Normenkontrollrat in den vergangenen Jahren vorgelegt wurden." Der Text sei „in weiten Teilen kaum verständlich" und für Betroffene häufig nicht nachvollziehbar. Der NKR fordert den Bundestag auf, das Gesetz vor der Verabschiedung grundlegend nachzubessern.
Quelle:
https://www.deutsche-handwerks-zeitung.de/normenkontrollrat-zerlegt-neues-heizungsgesetz-378819/Was das Gesetz konkret tut
Die bisherige Pflicht, neue Heizungen zu mindestens 65% mit erneuerbaren Energien zu betreiben, wird ersatzlos gestrichen. Neue Öl- und Gasheizungen sind damit wieder uneingeschränkt erlaubt – auch als Neuinstallation. Eine heute eingebaute Gasheizung läuft problemlos bis 2066. Das Pariser Klimaabkommen sieht Klimaneutralität bis spätestens 2050 vor. Jede heute neu eingebaute fossile Heizung ist damit eine mathematisch garantierte Zielverfehlung.
Die sogenannte "Biotreppe" – ein Phantombegriff
Als Ersatz soll eine schrittweise Beimischung biogener Brennstoffe kommen. Klingt modern – ist es aber nicht. Biomethan in ausreichenden Mengen existiert schlicht nicht. Deutschland produziert derzeit rund 10 TWh Biomethan pro Jahr, der Gebäudesektor benötigt allein 300 TWh. Selbst wenn die gesamte Biomethanproduktion ausschließlich für Heizungen verwendet würde, reichte sie für knapp 4% des Bedarfs. Hinzu kommt: Biomethan wird gleichzeitig für Industrie, Schifffahrt und Luftfahrt gebraucht – Sektoren die kaum andere Alternativen haben. Im Gebäudesektor gibt es mit der Wärmepumpe längst eine ausgereifte, effiziente Alternative.
Verfassungsrechtlich auf dünnem Eis
Das Bundesverfassungsgericht hat 2021 unmissverständlich festgestellt, dass unzureichender Klimaschutz heute die Grundrechte künftiger Generationen verletzt. Das GModG schwächt bestehende Klimaschutzvorgaben erheblich ab – ohne glaubwürdigen Ersatz. Juristische Gutachten warnen bereits vor Verfassungsbeschwerden, die Deutsche Umwelthilfe bereitet eine Klage vor. Bemerkenswert: Die Bundesregierung räumt in ihrer eigenen Kabinettsvorlage ein, die Klimawirkung des Gesetzes „zum jetzigen Zeitpunkt nicht beziffern" zu können.
Quelle:
https://www.t-online.de/finanzen/energie/id_101256002/neues-heizungsgesetz-umweltverband-bereitet-klage-vor-katherina-reiche.htmlSelbst der
Eigentümerverband ist dagegen
Bezeichnend ist, dass nicht einmal Haus & Grund das Gesetz gutheißt – und das aus einer völlig anderen Richtung als Klimaschützer. Verbandspräsident Kai Warnecke nannte die im Gesetz vorgesehene Kostenbremse eine „große Mogelpackung der Bundesregierung", die Mietern Schutz vorgaukle, die Kosten aber auf private Kleinvermieter abwälze.
Quelle:
https://www.hausundgrund.de/neues-heizungsgesetz-staat-schroepft-private-vermieter-immer-haerterFazit
Norwegen heizt zu über 60% mit Wärmepumpen. In den USA werden seit 2022 mehr Wärmepumpen verkauft als Gasheizungen. Der Markt hat längst entschieden – unabhängig von Ideologie oder Politik. Deutschland verabschiedet derweil ein Gesetz das auf Rohstoffen basiert die nicht verfügbar sind, Klimaziele ignoriert die verfassungsrechtlich geboten sind, und Investitionen in eine Technologie fördert die 2066 noch läuft wenn Europa längst klimaneutral sein soll.
Wenn ein Gesetz gleichzeitig den Normenkontrollrat, Klimaschützer, Verfassungsrechtler und den Eigentümerverband gegen sich hat, sollte das zu denken geben.
Das ist keine Technologieoffenheit. Das ist Stillstand mit neuem Namen.