Der Energiewende-Thread
gestern um 12:36Das liegt halt am vertrag und trifft auch auf WKAs zu. AKWs hatten im grunde immer eine feste lieferpflicht, heißt also der betreiber muss für ausfälle aufkommen. Bei WKAs hängt das vom vertrag ab. Reine einspeiseverträge (wie bspw bei "bürgeranlagen") versprechen nichts, sondern verkaufen eben das, was erzeugt wird an der börse. Betreiber von WKAs mit fester lieferpflicht hingegen haben bei bekannter flaute die gleichen pflichten und müssen an der börse nachkaufen, was sie nicht wie vertraglich geregelt über die eigenen anlagen liefern können.Stine87 schrieb:Tragen denn im Rahmen der Bilanzkreisverantwortung die Betreiber der WKAs die Kosten für die Backup Energie, wie es früher die AKW Betreiber tun mussten?
Hat neben historischen und politischen gründen auch ganz einfache technische gründe: Ein einspeisevertrag macht vor allem da sind, wenn das kraftwerk nicht steuerbar ist (wie wind und sonne). Ein AKW ist aber eine steuerbare großmaschine, die, wenn sie mal läuft, auch durchläuft. Es macht dabei einfach sinn diesen planbaren energiefluss in langfristigen verträgen abzusichern. Einfach, weil man ein AKW nicht mal eben einschaltet und wieder abschaltet. Gleiches gilt zb auch für kohlekraftwerke.
Gas wird wiederrum nochmal anders geregelt, als AKW und wind - die sind extrem schnell und verdienen ihr geld als „feuerwehr“ kurzfristig genau dann an der börse, wenn der strom wegen flauten knapp und teuer wird.




