Der neue Rundfunkbeitrag
15.12.2014 um 13:35Anzeige
unverzichtbar schrieb:Wer sich mal mit den hintergründigen Begrifflichkeiten befasst (dazu reicht Wikipedia vollkommen)Eher nicht. Jedenfalls nicht, wenn die Basics fehlen. dann kommt man schnell zu Fehlschlüssen.
unverzichtbar schrieb:Hauptkritikpunkt ist hier der Begriff der Gebühr, der per Definition eine tatsächliche Inanspruchnahme vorausgehen muss.Dazu sagen die Juristen: "falsa demonstratio non nocet"
unverzichtbar schrieb:Die wichtigste Frage, die derzeit versucht wird zu klären, ist die, ob ein direktes Vertragsverhältnis zwischen beiden Parteien existieren muss oder nicht.Welche beiden Parteien? Reden wir von einem Staatsvertrag oder einem Individualvertrag (Du und die ARD z.B.)?
unverzichtbar schrieb:Theoretisch müsste man sich bei diesem Konstrukt nun tatsächlich auf den Bildungsauftrag konzentrieren, der das Kernelement darstelltGehört "Unterhaltung" nicht zum Auftrag dazu?
popcorncandy schrieb:Kein Land der Welt, was ich wüsste, hat so eine erzwungene Rundfunkabgabe, die im Grunde genommen nicht mal einer will...weil die Leistung was man bekommt einfach auch noch grottenschlecht ist.Laut Wiki sieht das doch anders aus :)
Die meisten Staaten Europas besitzen einen öffentlich-rechtlichen oder ähnlich gestellten Rundfunk, der in Dänemark, Deutschland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Großbritannien, Irland, Island, Italien, Malta, Norwegen, Österreich, Polen, Schweden, Slowenien und Tschechien über Rundfunkgebühren finanziert wird. Die schweizerische SRG ist ein privatrechtlicher Verein gem. Schweizer Zivilgesetzbuch, hat aber einen öffentlichen Auftrag zur Grundversorgung.
GIS Gebühren Info Service GmbH Vorschreibung 11/14-12/14 (Betrag enthält 10% USt: EUR 3,23)-48,15 EUR für zwei Monate. Also mehr, als die Liste vermuten lässt. Aber jedes Bundesland zahlt andere Beiträge, wieso auch immer...
knopper schrieb:Bisher ist noch nichts weiter passiert und es bleibt abzuwarten ob man hier mit vollen Bandagen gegen die eigenen Bürger vorgeht, wenn es dann hingeht bis zum WohnungsaufbruchDir bricht keiner die Wohnung auf. Aber es kommt - sehr wahrscheinlich - zu einer Zwangsvollstreckung. Da werden dann die aufgelaufenen Beiträge plus Verzugs- und Vollstreckungskosten z.B. von Deinem Lohn oder Deinem Konto gepfändet.
knopper schrieb: bis z einer gewissen Grenze darf ja nichts gepfändet werdenSchon. Aber wenn Du so weit bist, sollte einer Befreiung vom Beitrag doch nichts mehr im Wege stehen?
knopper schrieb:Das Ding is ja auch inwiefern das Verhältnismäßig ist und ob denen der Aufwand wertDer Aufwand ist eher gering. Und sie bekommen ihn ja auch bezahlt. Du bezahlst Deine eigene Pfändung (wenn Du oberhalb des Pfändungsfreibetrages bist).
unverzichtbar schrieb:Streng genommen wäre das alles ja auch überhaupt kein Thema, wenn offiziell nicht ständig verlautet werden würde, es würde sich um keine(!) versteckte Steuer handeln.Ich finde, das Gegenteil ist der Fall. Beim Rundfunkbeitrag weiß man, wofür man zahlen muss. Bei der Steuer ja nicht. Keiner weiß so recht, welcher Anteil Deinenr Steuer in bestimmten Projekten versenkt wird. Jedenfalls ist es nicht ganz so offensichtlich wie beim Rundfunkbeitrag.