Mordfall Madeleine Witteck (23) aus Gelsenkirchen(2014)
17.01.2015 um 19:59Anzeige
Schorfheide schrieb:du hast mal gelesen was ich bzgl. in einigen Jahrhunderten dazu schrieb?Nein, habe ich nicht.
Machtbesessen und dominant
Als voll schuldfähig hatte Gutachterin Saimeh Günther O. bereits in einem ersten Gutachten bezeichnet. Hat er aber „einen Hang, eine intensive Neigung zu Rechtsbrüchen“? Nahlah Saimeh wies auf die dissozialen Charakterzüge hin. Günther O. sei ein „ausgesprochen machtbesessener, dominanter Mensch“, der sein Umfeld rücksichtslos kontrolliere. Saimeh: „Er hält sich nicht an Regeln, wenn sie ihm lästig sind.“
Andererseits habe er sich einem Gespräch mit ihr verweigert, so dass sie auf sehr begrenzte Informationsquellen zurückgreife, schränkte sie den Wert ihres Gutachtens ein. Dass er noch einmal töten werde, wenn er später die Haft verlasse, stufte sie als eher unwahrscheinlich ein. Auch als Vergewaltiger sah sie ihn nicht: „Das geht gegen seine persönliche Ehre.“ Bei Madeleine W. sei er anders vorgegangen. Sie hätte er durch Privilegien abhängig gemacht und sie für seine sexuellen Bedürfnisse quasi als seinen „Familienbesitz“ gesehen.
lawine schrieb:http://www.derwesten.de/staedte/essen/madeleine-prozess-noch-keine-entscheidung-id10208223.html (Archiv-Version vom 19.12.2015)Hier nochmal der Ausschnitt wo erwähnt wird, dass es zu keinem Gespräch mehr kam, als es um die Sicherheitsverwahrung geht. Also nimmt mal eben begrenzte Informationen her und fällt damit ein Urteil... Nein so darf es nicht sein!
jane.marple schrieb:Fakt ist: Die Anordnung der Sicherungsverwahrung ist daran gebunden, zu vermeiden, dass die "Allgemeinheit" gefährdet wird. Und das sehe ich in diesem Fall nicht.Und wie definiert man Allgemeinheit? Zählen da seine Frau, Sohn, Tochter und andere aus seinen Kreisen nicht dazu? Wer hat das Recht diesen Personenkreis aus der Allgemeinheit auszuschließen?
Schorfheide schrieb:Also Lebenslänglich ohne anschl. Sicherh. Verwahrung bedeutet max. 15 Jahre, richtig."Falsch.
jane.marple schrieb: Die Frage ist, kommt er aus dem Knast und rennt direkt los, weil er nicht anders kann, als Menschen umzubringen oder gibt es bestimmte Konstellationen, die zur Tat geführt haben.Ja wer soll diese Frage beantworten? Das hatten wir schon. Meiner Meinung nach kann das keiner ausschließen und ja ich sorge mich um den Teil seiner Familie, die nicht mehr zu ihm steht und sehe sie in großer Gefahr. Die Gefahr schon jetzt auszuschließen, fahrlässig.
Schorfheide schrieb:Also Lebenslänglich ohne anschl. Sicherh. Verwahrung bedeutet max. 15 Jahre, richtig."@Schorfheide
obskur schrieb:Die Realität sieht bei lebenslänglich auch wirklich sein Leben lang doch ganz anders aus, schaut man sich die Statistiken dazu an, sieht das bei doch wenigen in der Tat so aus.@obskur