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Doppelmord Babenhausen

26.215 Beiträge ▪ Schlüsselwörter: Mord, 2009, Nachbar ▪ Abonnieren: Feed E-Mail
Zu diesem Thema gibt es eine von Diskussionsteilnehmern erstellte Zusammenfassung im Themen-Wiki.
Themen-Wiki: Doppelmord Babenhausen

Doppelmord Babenhausen

13.09.2018 um 07:55
Zitat von falstafffalstaff schrieb: Es will mir daher nicht in den Kopf, warum so viele Menschen Frau Darsow nach wie vor jedes Wort unbesehen abnehmen.
Ich ärgere mich ja auch immer, wenn ich wieder auf so einen Quark schreibe. Verschwendete Lebenszeit :)

Man sollte gleich fragen, OB sie denn NICHT gepasst hat - fertig. Genauso mit der riesigen Leiter , die AD durch den Garten schleppen musste und all die anderen Nebelkerzen.
Frage: Wie hoch war das Ding denn angebracht. War überhaupt eine Leiter nötig? Fertig. Genaue Antworten darauf gibt es nicht.

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13.09.2018 um 08:00
Zitat von jaskajaska schrieb:Ich glaube, dass viele Punkte erst nachträglich thematisiert wurden, erklärt durch die Unterstützergruppe, aufgeworfen durch kritische Betrachtungen im Nachgang. Mit Zeit und Ziel, das ganze Urteil zu analysieren und in Frage zu stellen.
Ich glaube allerdings auch, dass dabei ein ziemlicher Wildwuchs an unlogischen Überlegungen, unüberprüfbaren Behauptungen und irrelevanten Aussagen entstanden ist, der den Blick auf die wenigen Orchideen verstellt die tatsächlich eine nähere Betrachtung verdienen.

Berechtigt finde ich zum Beispiel die Kritik am auktorialen Stil der Tatrekonstruktion, der suggeriert die Autoren des Urteils seien tatsächlich bei der Tat dabeigewesen, als unsichtbare Beobachter. Jeder weiß dass das nicht sein kann, daher liegt einem ein solcher Stil "quer". Weiterhin fallen literarische Ausschmückungen auf die in die ähnliche Richtung gehen, wie jene "Astrid schlief selig ein" - Stelle.

Den Stil finde ich persönlich auch merkwürdig. Das sind aber rein formale Kritikpunkte, die an den Inhalten erst mal nichts ändern.

Im Ergebnis läuft es darauf hinaus dass die Richter eine Reihe von Indizien auf Basis der jeweils mit Abstand wahrscheinlichsten Deutung bewertet haben. Das heißt aber auch dass A.Darsow einer der größten Pechvögel in der Kriminalgeschichte sein müsste, wenn auch nur ein Teil diese Bewertungen falsch sein sollten.

Ich kann daher das Ergebnis des Urteils nachvollziehen.


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13.09.2018 um 08:19
Zitat von falstafffalstaff schrieb:Berechtigt finde ich zum Beispiel die Kritik am auktorialen Stil der Tatrekonstruktion, der suggeriert die Autoren des Urteils seien tatsächlich bei der Tat dabeigewesen, als unsichtbare Beobachter. Jeder weiß dass das nicht sein kann, daher liegt einem ein solcher Stil "quer". Weiterhin fallen literarische Ausschmückungen auf die in die ähnliche Richtung gehen, wie jene "Astrid schlief selig ein" - Stelle.

Den Stil finde ich persönlich auch merkwürdig. Das sind aber rein formale Kritikpunkte, die an den Inhalten erst mal nichts ändern.

Im Ergebnis läuft es darauf hinaus dass die Richter eine Reihe von Indizien auf Basis der jeweils mit Abstand wahrscheinlichsten Deutung bewertet haben. Das heißt aber auch dass A.Darsow einer der größten Pechvögel in der Kriminalgeschichte sein müsste, wenn auch nur ein Teil diese Bewertungen falsch sein sollten.

Ich kann daher das Ergebnis des Urteils nachvollziehen.
Der Stil ist nun mal in der deutschen Justiz üblich. Das kann man kritisieren, aber man kann da eben nichts sinstres hineininterpretieren. Man könnte einmal anregen, das doch zukünftigen Juristengenerationen anders beizubringen, wenn man denn eine bessere Idee hat, aber man muss dann schon einen langen Atem haben.

Wie gesagt, es geht um den Inhalt, nicht den Stil. Ich hatte auch schon vor gefühlten 100 Jahren hier einmal geschrieben, dass wenn AD unschuldig ist, er wirklich der grösste Pechvogel ist, der je in Deutschland zu finden war.

Die Schlussfolgerungen des Gerichts sind durchaus nachvollziehbar.


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13.09.2018 um 08:35
Zitat von EinElchEinElch schrieb:Hatten wir hier nicht auch schon die Feststellung getroffen, das Schmauchspuren ohnehin ein drittklassiges Beweismittel sind? Hat nicht irgendwer auch angemerkt, dass das FBI bspw. Schmauchspuren keine Bedeutung beimisst?
Das BKA (das als Behörde und den von den Aufgaben durchaus vergleichbar ist mit dem FBI) gibt einen kurzen Einblick in den Begriff und die Verwertung von Schmauchspurgen:

https://www.bka.de/DE/UnsereAufgaben/Ermittlungsunterstuetzung/Kriminaltechnik/Sachbeweise/Toetungsdelikte/Schmauchspuren/schmauchspuren_node.html

Schmauchspuren können Beweismittel sein. Sie sind auch als Beweismittel anerkannt, weil die Beweiskraft wissenschaftlich anerkannt ist. Ein "Klassensystem" gibt es dabei nicht.


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13.09.2018 um 08:36
Zitat von Rick_BlaineRick_Blaine schrieb:Der Stil ist nun mal in der deutschen Justiz üblich. Das kann man kritisieren, aber man kann da eben nichts sinstres hineininterpretieren. Man könnte einmal anregen, das doch zukünftigen Juristengenerationen anders beizubringen, wenn man denn eine bessere Idee hat, aber man muss dann schon einen langen Atem haben.
Es ist ja auch prinzipiell nicht falsch wenn man einen Text von 250 Seiten lesbar gestaltet. Meine Aussage ist in erster Linie, dass ich den Stil zunächst befremdlich fand , jedoch nicht für einen Fehler halte. Jeder vernünftige Mensch weiß dass kein Richter ernsthaft den Eindruck erwecken will, er sei als stiller Beobachter beim Verbrechen dabeigewesen oder hätte Zugang zu einer transzendenten Wahrheitsquelle. Man könnte das evtl. noch deutlicher zum Ausdruck bringen, durch Formulierungen wie "Das Gericht ist zu der Überzeugung gekommen" - oder "eine mögliche Erklärung wäre... " usw.

Inhaltlich sehe ich keine schwerwiegenden Probleme und der WA-Antrag bestätigt diese Auffassung.


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13.09.2018 um 08:52
@falstaff
Ich denke, wir sind da einer Meinung.

@Lichtenberg
Was die Schmauchspuren angeht, ja, sie sind Beweismittel. Aber wie gut sie als ein solches sind, hängt extrem von den Umständen ab.

Theodor überfällt einen Geldtransporter und erschiesst dabei Ottokar, den Fahrer. Innozetius biegt in dem Moment um die Ecke, hört den Schuss, und beschliesst sich eilends aus der Gefahrenzone zu entfernen. Gleichzeitig macht sich auch Theodor auf den Weg und rennt hinter Innozentius her. Vorher schmeisst er noch den Revolver in die nahe Isar.

Eine Strassenecke weiter laufen beide dem herbeieilenden Wachtmeister Dimpflmoser in die Arme. Der ergreift beide am Schlafittchen und schleppt sie auf die Wache. Beide beteuern ihre Unschuld und behaupten, der andere muss der Täter gewesen sein.

Kommissar Huber entdeckt schliesslich Schmauchspuren auf den Ärmeln und Unterarmen von Theodor. An Innozentius wird nichts dergleichen entdeckt.

Das königlich bayerische Landgericht verurteilt Theodor wegen Mordes an Ottokar.

Die Schmauchspuren waren das entscheidende Indiz, warum der Vorsitzende, Richter Justus, dem Innozentius glaubte und nicht dem Theodor.

So. Gleicher Fall, aber beide, Innozentius und auch Theodor entkommen zunächst. Innozentius wird nie wieder gesehen, er hat sich flugs nach Italien abgesetzt, da er befürchtet, gemeuchelt zu werden wenn die Mafia erfährt, dass er den Mord beobachtet hat.

Theodor hat weniger Glück. Seine Nachbarin, Frau Gmeinwisser, ruft noch am selben Abend die Polizei, weil sie beobachtet, wie Theodor in seinem Wohnzimmer einen Riesenstapel Geldscheine zählt, obwohl sie ihn nur als konstant pleite kennt. Die Polizei findet das Geld. Allerdings war die Beute nicht nach Nummern registriert, daher kann man nicht sagen, ob es sich um das Geld aus dem Überfall handelt. Sie findet auch eine Bundeswehrhose im Keller, die Schmauchspuren aufweist. Und Spinnweben. Und Mäusedreck.

Die Schmauchspuren werden als solche typischer 9mm Munition analysiert, wie sie sowohl bei der Bundeswehr, als auch bei dem Überfall verwendet wurde.

Theodor diente bis vor 2 Jahren bei den Gebirgspionieren in Mittenwald und war als herausragender Schütze seiner Kompanie bekannt, und vertrat die Gebirgsjäger auch bei internationalen Schiesswettkämpfen.

Er behauptet, die Schmauchspuren auf seiner Hose stammen aus seiner glorreichen Bundeswehrzeit.

Hier wird deutlich, dass die Schmauchspuren im zweiten Fall viel weniger aussagekräftig sind als im ersten. Dafür wiegen hier Spinnweben und Mäusedreck viel mehr.


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13.09.2018 um 09:06
@Rick_Blaine

Ja, selbstverständlich. Beweismittel müssen immer im Kontext betrachtet werden. Nur weil man eine DNA-Spur an einem Tatort findet, hat man nicht sofort den Täter "ermittelt".

In Deinem o.g. zwoten Beispiel wäre die Sache ja nicht gleich wegen Mäusekot und Spinnenweben erledigt. Man würde wohl der Spur des Geldes folgen. Und überhaupt schaut der Theodor immer so rotzenfrech. Man hatte ihn mal dabei beobachtet, wie er nach dem Stuhlgang die Toilette ohne die Hände zu waschen verließ. So einer ist schuldig. Immer.


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13.09.2018 um 09:30
Zitat von LichtenbergLichtenberg schrieb: Und überhaupt schaut der Theodor immer so rotzenfrech. Man hatte ihn mal dabei beobachtet, wie er nach dem Stuhlgang die Toilette ohne die Hände zu waschen verließ. So einer ist schuldig. Immer.
Hey, Du kennst den Theodor ja wirklich. Bist Du mit Frau Gmeinwisser verwandt? Ja, Du musst der Neffe sein, von dem sie immer erzählt, der nichts taugt, der nur in Internetforen herumgammelt... :D :D :D

So ist es. Aber im zweiten Beispiel ist klar, dass die Schmauchspuren eben keine Bedeutung haben. Ganz im Gegenteil zum ersten Beispiel.


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13.09.2018 um 09:43
Nicht ganz: Ich bin der nichtsnutzige, stinkfaule studentische Nachbar von Frau Gmeinwisser, der sich ebenfalls Ihr regelämßiges Klagen über ihren Neffen anhören darf.


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13.09.2018 um 10:11
Zitat von Rick_BlaineRick_Blaine schrieb:Ich persönlich bin der Meinung, dass das Gericht sich in einigen Punkten ein wenig weit aus dem Fenster gelehnt hat, was die Beschreibung des vermuteten Tatablaufs angeht, aber nicht in entscheidenden Punkten.
Vielen herzlichen Dank für Deine ausführliche und eingängige Einschätzung! Sollte ich mal was ausgefressen haben (oder unschuldig verdächtigt werden), werde ich mich vertrauensvoll an Dich wenden...

Du meinst also aus Sicht des Praktikers, solche Urteile sind "normal" - und in der Tat passieren sie auch den BGH. Normal sind auch die - für mich recht mittelalterlich klingenden - moralischen Bewertungen, wie "unfassbar", "verabscheuungswürdig" usw.

Mir war immer aufgestoßen, dass dieses Urteil in Qualität und Duktus erheblich von veröffentlichten Strafurteilen eines LG (z.B. "Raser"-Urteil des LG Berlin) oder anderen Urteilen abwich. Ich kenne Urteile eigentlich als Feststellungen, in denen genau - und sehr korrekt - differenziert wird. Welche Tatsachen klar bewiesen sind, welche nicht so klar sind, welche offen bleiben können, worauf es für die Subsumtion ankommt, wer die Beweislast hat usw.

Hier wird jedoch die feste Überzeugung des Gerichts, dass Herr Darsow der Täter zur festen Überzeugung, was genau passiert und gewesen ist. Und das hinsichtlich jeden noch so kleinen Details. Da fehlt genau die Differenzierung zwischen erwiesenen Tatsachen und vermuteten Indizien. M.E. wollte das LG das Urteil revisionsfest machen, von der Tatbeteiligung des Herrn Darsow war man auch tatsächlich und ehrlich überzeugt, Zweifel gab es nicht, freisprechen "musste" man nach der Verhandlung nicht. Nur doof, dass so viel im Dunklen geblieben war. Das Gericht vermutet, durchaus schlüssig und plausibel, aber halt nur wahrscheinlich. Gleiches gilt für die "inneren" Tatsachen, wie der "kaltblütige" Plan und Täter.

Präsentiert wird eine Vermutung als sicheres Wissen. Beispiele: Der abgeklebte Bewegungsmelder, die PET-Flasche (es kann mit hinreichender Wahrscheinlichkeit auch etwas anderes gewesen sein, gerade weil es keine PET-Spuren am Tatort gab), die Walther P38 (auch eine andere Waffe aus der Familie gewesen sein, als P08, P1, P4, P5; es gibt keine Veranlassung, dass es die P38 war), die Computer-Manipulation durch AD (es ist mit hinreichender Wahrscheinlichkeit genauso möglich, dass AD den Computer nicht zerstören wollte). Der Lärm als Motiv (und nicht nur als Indiz für einen tiefergehenden Nachbarschaftskonflikt - es muss einen Grund gegeben haben, aber das Gericht muss ihn nicht kennen).

Mit einer "sauberen" und "ehrlicheren" Begründung (hinsichtlich des Nichtwissens oder Nichtwissenkönnens) hätte man Herrn Darsow genauso verurteilen können. So interpretiere ich @Rick_Blaine auch Deine Einschätzung. Ja, sehe ich auch so.

Aber im Grundsatz gruselt es mich vor solchen Urteilen, weil solche Grenzen der Erkenntnis, die können sich ganz schnell verschieben. Wir erleben das gerade in der Debatte um Chemnitz und die Aussagen von Politikern bzw. Verfassungsschutzpräsidenten...


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13.09.2018 um 10:26
Das Tatgeschehen wird aber tatsächlich so dargestellt, wie es sich nach Überzeugung des Gerichts eben abgespielt hat (abgespielt haben wird), das haben ja einige User hier bereits angemerkt und das stimmt. Auch in anderen Urteilen ist der Stil also „auktorial“, wie @falstaff festgestellt hat. In diesem Fall ist dieser Stil nur sehr viel auffälliger und man nimmt Anstoß daran. Das Gericht hätte bei der Urteilsabfassung auf die Ausschmückungen (wie die von @monstra genannten Adjektive) verzichten sollen, weil diese einfach überflüssig sind.
Vom Grundsatz und vom Ergebnis passt es aber, da besteht ja nun auch mittlerweile (fast) ein Konsens hier.


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SFR ehemaliges Mitglied

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13.09.2018 um 10:54
@Rick_Blaine
Einen langen Atem wird man auch hier brauchen, dass sich dies ändert.

Amtsgericht:
Wortprotokollisierungspflicht
Berufungsmöglichkeit

Landgericht:
Keine Wortprotokollisierungspflicht
lediglich Revisionsmöglichkeit

In ein Landgerichtsurteil kann ein Richter reinschreiben was er will, es gibt kein Protokoll, dass ihn an das Ergebnis der Beweisaufnahme bindet, diese sage nicht ich, sondern Rolf Bossi (sagte) ab Min. 9

Youtube: Justizirrtum Bossi Friedrichsen Stellwag Lorenz Maischberger 170505 rmr
Justizirrtum Bossi Friedrichsen Stellwag Lorenz Maischberger 170505 rmr
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Wer fälschlich verdächtigt wird (ganz allgemein ohne von ADs Unschuld absolut auszugehen) sollte sich sofort fragen, ob sein Fall vor einem Amtsgericht oder Landgericht verhandelt wird, eine ganz zentrale Frage.

Durch diese Systemfehler werden am Ende des Tages eben auch Pechvögel „gemacht“ und AD könnte einer sein.


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13.09.2018 um 11:09
Zitat von monstramonstra schrieb:Mir war immer aufgestoßen, dass dieses Urteil in Qualität und Duktus erheblich von veröffentlichten Strafurteilen eines LG (z.B. "Raser"-Urteil des LG Berlin) (...)
Das sog. Raser-Urteil hatte erhebliche Unstimmigkeiten in der Beweiswürdigung (z.B. der Hinweis, das man sich in den Autos wie in einem Panzer gefühlt hätte, die Angeklagten dennoch wegen vorsätzlicher gefährlicher Körperverletzung der Beifahrerin verurteilt wurden; ebenso die Beweiswürdigung hinsichtlich des Vorsatzes wegen Mordes). Der BGH hat das Urteil daher aufgehoben und an eine neue Kammer verwiesen.

Ein Urteil muss nicht gefällig, sondern in sich schlüssig und plausibel sein.


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13.09.2018 um 11:11
Eine Zusammenfassung zu den Schmauchspuren:


Gefunden an unterschiedlichen Gegenständen, welche an verschiedenen Stellen aufbewahrt wurden
Zitat von Sector7Sector7 schrieb:Lt. Urteil gibt es einen Kellerraum im Haus des Verurteilten, der scheinbar nur von außen über die Tiefgarage erreichbar ist. In diesem Raum wurde die Bundeswehrhose und das Bundeswehrhemd gefunden unter einer Tüte und einem Heizlüfter, was alles nicht mit Staub oder Spinnweben bedeckt war. Die Gartenhandschuhe fand man direkt in der Tiefgarage und den Pulsmesser im Kleiderschrank im Schlafzimmer im 1. Stock.Von den Schusstests der Polizei wird der Schmauch wohl kaum an diese 3 Orte "geflogen" sein.

Nutzung in jüngerer Zeit anzunehmen

Urteil S. 186: Auf den Kleidungsstücken und den darüber liegenden Gegenständen seien keinerlei Staub oder Spinnenweben zu finden gewesen, so dass seinem Eindruck nach alles benutzt und nicht wie bei einer längerfristigen Lagerung ausgesehen habe.

Charakteristischer, mit Tatortspuren und nicht mit BW-Munition übereinstimmender Schmauch

Urteil S. 180: Weiterhin steht zur Überzeugung der Kammer fest, dass die bei der Bundeswehr abgefeuerte Munition keine Schmauchpartikel hervorbringt mit der charakteristischen Elementkombination aus Blei, Barium, Antimon und Aluminium, die sowohl am Tatort als auch an den bei dem Angeklagten sichergestellten Gegenständen festgestellt wurde.

Allerdings wenig Schmauch an den Gegenständen

Urteil S.173: Die Anzahl dieser Partikel sei zwar mehr als bei den untersuchten Handschuhen, aber dennoch insgesamt „nicht sehr viele" gewesen. Aufgrund des vermuteten Tatgeschehens - bei insgesamt zehn abgegebenen Schüsse - wäre jedoch zu erwarten gewesen, dass nach den Schussabgaben mehr Intensität und Quantität an Partikeln vorhanden gewesen wären, wenn die Hose in der unmittelbaren Nähe der Waffe bei Tatausführung getragen worden wäre.

Urteil S. 176: Ein solches einzelnes Partikel lasse keinen fundierten Rückschluss bei der Nutzung des Pulsmessers während der Schussabgabe zu, da dieser einzelne Partikel „zu wenig" sei. Denn bei einer Schussabgabe in der Nähe der Pulsuhr seien deutlich mehr Schmauchspuren zu erwarten gewesen.

Erklärung - Sekundärübertragung


Urteil S. 174: Allerdings seien diese Spuren in ihrer Quantität gut erklärbar, wenn die Hose mit einem bei Tatbegehung genutzten und damit
stärker mit Schmauchspuren kontaminierten Gegenstand in Berührung komme und sich daher die Partikel auf die Hose abgestriffen hätten, was auch in der Fachliteratur als sog. Sekundärspurübertragung bezeichnet würde.
(Heißt es nicht "abgestreift"? na, egal)


Aber warum dann Schmauch in der Hosentasche?

Urteil S. 174: In der rechten Hosentasche seien wenige Partikel bestehend aus Blei, Barium und Antimon, und nur eins davon zusätzlich mit Aluminium, in der rechten Beintasche wiederum seien wenige Partikel, bestehend aus Blei, Barium, Antimon und Aluminium gefunden worden.

Andere mögliche Erklärung: Kleidung wurde gewaschen
Zitat von Nightrider64Nightrider64 schrieb:Im Urteil sagte ein Sachverständiger aus, das durch einfaches Waschen von Bekleidunng 95% der Schmauchspuren zu beseitigen sind. Dadurch wird auch die geringe Menge der gefundenen Spuren auf der Hose erklärt.
lt. Urteil S. 173: Daher könne man nicht mit Sicherheit sagen, dass die Hose bei der Tat getragen worden sei. Zwar sei es denkbar, dass die Partikel durch Waschen, Putzen oder ähnliches abgetragen werden, allerdings hinge dies davon ab, wo sich der Schmauch befinde . An versteckten Flächen, beispielsweise wie Innentaschenecken oder anderen Stellen an der Hose, wie zum Beispiel die Taschen oder ähnliches, halte es sich durchaus länger, selbst wenn dort gewaschen werde.
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Das Gericht geht offenbar eher von einer Sekundärkontamination aus, das Waschen wird nur als denkbare Möglichkeit erwähnt.

Offen bleibt: Wie erklärt sich bei einer Sekundärkontamination die Schmauchspur in der Hosentasche, wenn diese nicht bei einer Schussabgabe getragen wurde?
Zitat von Deus_ex_MachinDeus_ex_Machin schrieb:Der Umstand, dass am Pulsmesser Schmauch in der Zusammensetzung der Tatmunition gefunden wurde, legt nahe, dass die Schussstests im Rahmen der angeblichen Joggingrunden durchgeführt worden sind.
Diesen Gedanken fand ich auch sehr plausibel, dafür wurde aber offenbar zu wenig Schmauch an der Uhr gefunden:

Urteil S. 176: Ein solches einzelnes Partikel lasse keinen fundierten Rückschluss bei der Nutzung des Pulsmessers während der Schussabgabe zu, da dieser einzelne Partikel „zu wenig" sei. Denn bei einer Schussabgabe in der Nähe der Pulsuhr seien deutlich mehr Schmauchspuren zu erwarten gewesen.

Wäre Abwischen eine Erklärung? Davon steht aber nichts im Urteil.


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13.09.2018 um 11:13
Zitat von Seps13Seps13 schrieb:Das Gericht hätte bei der Urteilsabfassung auf die Ausschmückungen (wie die von @monstra genannten Adjektive) verzichten sollen, weil diese einfach überflüssig sind.
Hier ging es (soweit ich mich erinnere) auch um den Hinweis in den Feststellungen, dass Astrid Toll "seelig eingeschlafen" sei. Das mag literarisch klingen, hat aber Bedeutung für die Feststellung des Mordmerkmals der Heimtücke.


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13.09.2018 um 11:13
Zitat von LichtenbergLichtenberg schrieb:Das sog. Raser-Urteil hatte erhebliche Unstimmigkeiten in der Beweiswürdigung (z.B. der Hinweis, das man sich in den Autos wie in einem Panzer gefühlt hätte, die Angeklagten dennoch wegen vorsätzlicher gefährlicher Körperverletzung der Beifahrerin verurteilt wurden; ebenso die Beweiswürdigung hinsichtlich des Vorsatzes wegen Mordes). Der BGH hat das Urteil daher aufgehoben und an eine neue Kammer verwiesen.
Sowas wirkt dann aber auch tatsächlich stümperhaft - das müsste einem Jurastudenten im Praktikum auffallen, dass man daraus extrem leicht einen Widerspruch konstruieren kann. Auf mich wirkt das, als hätte das Urteil niemand korrekturgelesen.

Je länger ein Urteilstext, desto höher die Wahrscheinlichkeit auf derartige Widersprüche zu stoßen. Und das dachte sich womöglich auch Strate, als er das Urteil zum ersten Mal "in der Hand" hatte.


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13.09.2018 um 11:15
Zitat von LichtenbergLichtenberg schrieb:Hier ging es (soweit ich mich erinnere) auch um den Hinweis in den Feststellungen, dass Astrid Toll "seelig eingeschlafen" sei. Das mag literarisch klingen, hat aber Bedeutung für die Feststellung des Mordmerkmals der Heimtücke.
Heißt das im Umkehrschluss, wenn sie "voller Sorgen" oder einfach so eingeschlafen wäre hätte man behaupten können sie hätte mit Unbill gerechnet und wäre daher nicht heimtückisch ermordet worden?

Das wirkt doch ein wenig arg konstruiert...


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13.09.2018 um 11:25
@falstaff

Für einen Laien mag das konstruiert klingen. Es hat aber in der Tat Bedeutung für das Mordmerkmal der Heimtücke. Es geht dabei um das in der Literatur schon sehr lange diskutierte Problem, ob die Tötung eines schlafenden Menschen immer einen heimtückischen Mord darstellt, oder ob es Ausnahmen gibt. Und solche Ausnahmen gibt es: Wenn das spätere Opfer mit einem Angriff rechnete oder rechnen musste, dann kann es nicht arglos eingeschlafen sein. Unter Umständen kann dann die Heimtücke verneint werden.

In den Feststellungen hat das Gericht juristisch technische Begriffe zu vermeiden, weil es andernfalls bereits in den Feststellungen eine rechtliche Würdigung mit einbringt. Das Gericht sollte also nicht schreiben: Astrid Toll ist arg- und wehrlos eingeschlafen. Wenn es aber schreibt, dass sie "seelig" eingeschlafen sei, lässt sich darunter die Arg- und Wehrlosigkeit subsumieren.

Im Übrigen halte ich die Wortwahl und Syntax des Gerichts in den Feststellungen auch für etwas zu literarisch.


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13.09.2018 um 11:34
Zitat von SFRSFR schrieb:Amtsgericht:
Wortprotokollisierungspflicht
Berufungsmöglichkeit
Möchtest Du deine Kritik vielleicht noch mit ein paar AG-Urteilen unternaumern, die mehrere Verhandlungstage aufgrund der umfangreichen Beweisaufnahme andauerten?

Und kannst Du vielleicht etwas ausführlicher auf die Frage eingehen, warum eine Berufungsinstanz nach einem Urteil von drei Berufs- und zwei Laeinrichtern ein "besseres" Ergebnis hervorbringen könnte? Aus wievielen Richtern sollte diese Berufungsinstanz bestehen?


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13.09.2018 um 11:48
Zitat von SFRSFR schrieb:Durch diese Systemfehler werden am Ende des Tages eben auch Pechvögel „gemacht“ und AD könnte einer sein.
Da werden aber StA und/oder Verteidigung im Rahmen der Revision sofort Einwendungen erheben, wenn im Urteil zB Zeugenaussagen erwähnt werden, obwohl die betreffenden Zeugen in der Hauptverhandlung gar nicht vernommen wurden.

Im Wortprotokoll eines Gerichts steht im übrigen nichts zur BeweisWÜRDIGUNG, sondern lediglich etwas zu BeweisERHEBUNG.


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