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Doppelmord Babenhausen

26.215 Beiträge ▪ Schlüsselwörter: Mord, 2009, Nachbar ▪ Abonnieren: Feed E-Mail
Zu diesem Thema gibt es eine von Diskussionsteilnehmern erstellte Zusammenfassung im Themen-Wiki.
Themen-Wiki: Doppelmord Babenhausen

Doppelmord Babenhausen

03.08.2018 um 13:53
Ich wünsche AD. In einem eventuellen wieder Aufnahmeverfahren dass er gute neue Beweise für sich hat die Ihn ganz stark entlasten.

Zum Beispiel ein Alibi oder Die Aussage eines Kollegen dass der Kollege auf dieser besagten Internet Seite war.

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Doppelmord Babenhausen

03.08.2018 um 13:53
Zitat von monstramonstra schrieb:c) Deshalb gibt es nur die Alternative: AD war es. Oder er war es nicht.
ja, du für dich kannst das offenlassen.

Aber das Gericht musste über eine Anklage der StA entscheiden, und mit dieser Anklage wurde AD (und niemand anders) beschuldigt. Daher musste sich das Gericht festlegen: Verurteilung oder Freispruch des AD.

Eine dritte Möglichkeit in bezug auf diese ganz konkrete Anklage hatte das Gericht nicht. Und es hat sich entschieden.


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Doppelmord Babenhausen

03.08.2018 um 14:03
@Akkarsy

Das Urteil lebt in von der Vorstellung, das mehrere Indizien die zum selben Ergebnis führen sich gegenseitig stützen und so insgesamt eine belastbarere Urteilsbildung ermöglichen.

Ich bin zur Überzeugung gelang das hier ein Fehler gemacht wurde. Die Recherche auf der Internetseite "Silencer" hat mit dem Verbrechen nichts zu tun.

Es wurde kein improvisierter Schalldämpfer dieser Bauart verwendet. Dieser wäre nicht funktionsfähig (Überschallknall) und es hätten neben deutlich mehr Schaumstoffpartikeln auch Splitter der Plastikflasche am Tatort aufgefunden werden müssen.

Dem war nicht so, lediglich Partikel, ähnlich "Bauschaum" im Mikrogrammbereich, dass nichtmal eine genaue chemische Analyse möglich war. Reste der Plasteflasche wurden trotz gründlicher Suche gar nicht gefunden.

Das Gericht meint Splitter vom PET der Flasche wären deswegen nicht gefunden worden weil gemäss Bauanleitung ein Loch im Flaschenboden vorzusehen war und deswegen kein Splitter der Flasche entstanden. Das Gericht schließt aus dem Negativbefund, kein PET am Tatort, darauf es wäre eine bestimmte Bauanleitung zum Einsatz gekommen. Es macht argumentativ den selben Kreisschluss. Die Polizei hat es genau anders herum gemacht.

Durch die neuen Beschusstests auf die der Wiederaufnahmeantrag gründet, belegen das dies nicht richtig ist.

Die Tatsachenfeststellung es wäre ein Schalldämpfer nach der Bauanleitung "Silencer" verwendet worden, wird nicht zu halten sein.

Ich denke das Landgericht Kassel wird in den nächsten Monaten eine Wiederaufnahme anordnen und die Strafvollstreckung gegen den Verurteilten aussetzen.


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Doppelmord Babenhausen

03.08.2018 um 14:04
@Akkarsy

Das Urteil lebt in von der Vorstellung, das mehrere Indizien die zum selben Ergebnis führen sich gegenseitig stützen und so insgesamt eine belastbarere Urteilsbildung ermöglichen.

Ich bin der zur Überzeugung gelang das hier ein Fehler gemacht wurde. Die Recherche auf der Internetseite "Silencer" hat mit dem Verbrechen nichts zu tun.

Es wurde kein improvisierter Schalldämpfer dieser Bauart verwendet. Dieser wäre nicht funktionsfähig (Überschallknall) und es hätten neben deutlich mehr Schaumstoffpartikeln auch Splitter der Plastikflasche am Tatort aufgefunden werden müssen.

Dem war nicht so, lediglich Partikel, ähnlich "Bauschaum" im Mikrogrammbereich, dass nichtmal eine genaue chemische Analyse möglich war. Reste der Plasteflasche wurden trotz gründlicher Suche gar nicht gefunden.

Das Gericht meint Splitter vom PET der Flasche wären deswegen nicht gefunden worden weil gemäss Bauanleitung ein Loch im Flaschenboden vorzusehen war und deswegen kein Splitter der Flasche entstanden. Das Gericht schließt aus dem Negativbefund, kein PET am Tatort, darauf es wäre eine bestimmte Bauanleitung zum Einsatz gekommen. Es macht argumentativ den selben Kreisschluss. Die Polizei hat es genau anders herum gemacht.

Durch die neuen Beschusstests auf die der Wiederaufnahmeantrag gründet, belegen das dies nicht richtig ist.

Die Tatsachenfeststellung es wäre ein Schalldämpfer nach der Bauanleitung "Silencer" verwendet worden, wird nicht zu halten sein.

Ich denke das Landgericht Kassel wird in den nächsten Monaten eine Wiederaufnahme anordnen und die Strafvollstreckung gegen den Verurteilten aussetzen.


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Doppelmord Babenhausen

03.08.2018 um 14:13
Zitat von RüdigerRüdiger schrieb:Das Urteil lebt in von der Vorstellung, das mehrere Indizien die zum selben Ergebnis führen sich gegenseitig stützen und so insgesamt eine belastbarere Urteilsbildung ermöglichen.

Ich bin der zur Überzeugung gelang das hier ein Fehler gemacht wurde. Die Recherche auf der Internetseite "Silencer" hat mit dem Verbrechen nichts zu tun.

Es wurde kein improvisierter Schalldämpfer dieser Bauart verwendet. Dieser wäre nicht funktionsfähig (Überschallknall) und es hätten neben deutlich mehr Schaumstoffpartikeln auch Splitter der Plastikflasche am Tatort aufgefunden werden müssen.

Dem war nicht so, lediglich Partikel, ähnlich "Bauschaum" im Mikrogrammbereich, dass nichtmal eine genaue chemische Analyse möglich war. Reste der Plasteflasche wurden trotz gründlicher Suche gar nicht gefunden.

Das Gericht meint Splitter vom PET der Flasche wären deswegen nicht gefunden worden weil gemäss Bauanleitung ein Loch im Flaschenboden vorzusehen war und deswegen kein Splitter der Flasche entstanden. Das Gericht schließt aus dem Negativbefund, kein PET am Tatort, darauf es wäre eine bestimmte Bauanleitung zum Einsatz gekommen. Es macht argumentativ den selben Kreisschluss. Die Polizei hat es genau anders herum gemacht.

Durch die neuen Beschusstests auf die der Wiederaufnahmeantrag gründet, belegen das dies nicht richtig ist.

Die Tatsachenfeststellung es wäre ein Schalldämpfer nach der Bauanleitung "Silencer" verwendet worden, wird nicht zu halten sein.

Ich denke das Landgericht Kassel wird in den nächsten Monaten eine Wiederaufnahme anordnen und die Strafvollstreckung gegen den Verurteilten aussetzen.
Chapeau!

Ich teile deine Meinung voll und ganz!


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Doppelmord Babenhausen

03.08.2018 um 14:29
@Rüdiger
Ich sehe das anders. Diese Silcencer Sache ist ja nur 1 Baustein. Den kann auch rauszieren und das Haus steht immer noch - Bildlich besprochen.
Gewisse Fakten sagen mir das etwas Schalldämüpferähnliches benutzt wurde. Die Nachbarn haben ja nur 2 Schüsse gehört - also muss irgendwas den Schall reduziert haben.
Die Silcener Seite ist ja nur durch Zufall aufgekommen und "von hinten". Was AD in der Firma noch so aufgerufen hat an Anleitungen wissen wir ja nicht. Ich gehe ohnehin nach wie vor von einem 2. Mittäter - Planer aus.
Fakt ist auch das an allen 3 "Beschussorten" Bauschaumpartikel gefunden wurde.
Letztlich weiß man vielleicht nicht genau was er da konstruiert hat - vielleicht gab es eine andere Webseite wo eine bessere Anleitung stand.

Für mich ist es unerheblich wie die genaue Konstruktion aussah - aber irgendwas mit Bauschaum war es wohl.


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Doppelmord Babenhausen

03.08.2018 um 14:44
Zitat von AkkarsyAkkarsy schrieb:Ich sehe das anders. Diese Silcencer Sache ist ja nur 1 Baustein. Den kann auch rausziehen und das Haus steht immer noch - Bildlich besprochen.
Gewisse Fakten sagen mir das etwas Schalldämpferähnliches benutzt wurde. Die Nachbarn haben ja nur 2 Schüsse gehört - also muss irgendwas den Schall reduziert haben.
Es wurde etwas verwendet, das der Silcence-Bauanleitung ähnlich war.
In vorangegangenen Versuchen kann eine funktionsfähige Version entwickelt worden sein.
Wird in dem Urteil eine modifizierte Variante kategorisch ausgeschlossen?
Das vermag ich nicht zu beurteilen.


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03.08.2018 um 15:35
Zitat von emzemz schrieb:Wird in dem Urteil eine modifizierte Variante kategorisch ausgeschlossen?
Das Urteil legt sich da fest. Und schließt alles Andere aus.

Die Fakten, die man dem Urteil entnehmen kann, schließen eine modifizierte Variante nicht nur nicht aus, sondern lassen sie als wesentlicher wahrscheinlicher erscheinen. Denn so, wie es das Gericht festgestellt hat, kann es nicht gewesen sein. Die empirischen Befunden der Waffentests (sowohl der Polizei als auch der Gutachter der Verteidigung) lassen nur einen Schluss zu:

Es kann keine mit Bauschaum gefüllte PET-Flasche gewesen sein. Es muss ein anderer Schalldämpfer gewesen sein. Der Gutachter der Verteidigung geht sogar so weit, dass er sagt, es müsse ein von einem professionellen Büchsenmacher gefertigtes Konstrukt gewesen sein. Oder ein handelsüblicher Schalldämpfer, der ebenfalls Bauschaum enthalten kann.

Dann wird die Kombination aus ausgedruckter Anleitung und am Tatort verwendeten Schalldämpfer ziemlich brüchig. Die Kette könnte halten, wenn man sagen würde, AD hat sich einer anderen Konstruktion bedient, die er entweder erworben oder selbst gebastelt hat. Aber das ist dann eben nicht mehr so - scheinbar - überzeugend, wie die Variante, die das Urteil mit Vehemenz als Tatsache festgestellt hat.

Das zu prüfen ist dann der 2. Schritt im Wiederaufnahmeverfahren.


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03.08.2018 um 15:39
Zitat von AkkarsyAkkarsy schrieb: Ich gehe ohnehin nach wie vor von einem 2. Mittäter - Planer aus.
Das ist auch mein Verdacht. Aber das Urteil enthält dazu nichts. Und ich vermute, die Polizei hat auch keine entsprechenden Ergebnisse ermittelt.

Aber rein logisch kommt mir der ganze behauptete Alleingang von AD doch sehr ambitioniert vor. Waffe besorgen, Schalldämpfer besorgen, Schießübungen, Licht abkleben usw. Und das alles vor der Familie verheimlicht in ziemlich kurzer Zeit. Hm.


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03.08.2018 um 15:39
Zitat von emzemz schrieb:Es wurde etwas verwendet, das der Silcence-Bauanleitung ähnlich war.
Ich wünsche mir dass AD. Auch dazu mal Stellung nimmt. Frau D. Hat in ihrer Doku gesagt, dass es ein Fehler war zu schweigen in den Prozess. Daher erhoffe ich mir in einem Wieder-Aufnahmeverfahren eine Aussage des Beschuldigten.
Eventuell kann er manches ganz plausibel erklären.

Auch kann er dann erklären wie die schmauchSpuren an seiner Bundeswehr Hose gekommen sind, ebenso wie an seine Handschuhe und seinem doch auffälligem Nach-Tat-Verhalten.
So verhält sich einer, der mit der Sache nichts hinzunehmen hat einfach nicht. Wenn ich verhört werde und habe nichts zu verbergen und habe ein absolut reines Gewissen, kann ich ganz entspannt und offen in so ein Verhör gehen.

Hier erhoffe ich mir einfach Antworten seitens AD, also Antworten und nicht jeden der zig Punkte abstreiten. Das ist doch unglaubwürdig.

Und genau das wird bei näherer Betrachtung des Falls in Bezug mit den Dokus von Fr. D. Deutlich. Hier passt etwas nicht.

Aber noch mal, ich wünsche ihm dass er handfeste gute Beweise vorlegen können die ihn als unschuldig darstellen lassen.

Warum fängt man nicht an und frag bei dem ehemaligen Arbeitgeber von A.D. Wer von seinen Kollegen hat diese Webseite besucht.

Vielleicht wird dieser Kollege ja wirklich gefunden das angesagt hier bin ich, ich habe auf dieser Seite gesucht.

Das wäre doch mal etwas entlastendes.


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03.08.2018 um 15:50
Zitat von AufmischerAufmischer schrieb:Warum fängt man nicht an und frag bei dem ehemaligen Arbeitgeber von a.D. Wer von seinen Kollegen hat diese Webseite besucht.
Es hat sich beim Prozess niemand gemeldet.
Warum sollte nach so vielen Jahren jemand um die Ecke kommen der die Seite abgerufen hat?
Und wie glaubwürdig wäre das ?

Es hat schon seine Gründe warum Prozesse ungerne wiederaufgenommen werden...


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03.08.2018 um 16:16
Zitat von emzemz schrieb:Es wurde etwas verwendet, das der Silcence-Bauanleitung ähnlich war.
In vorangegangenen Versuchen kann eine funktionsfähige Version entwickelt worden sein.
Wird in dem Urteil eine modifizierte Variante kategorisch ausgeschlossen?
Das vermag ich nicht zu beurteilen.
Auf Seite 56, 2. Absatz, führt das Gericht explizit aus, dass die Anleitung auf der silencer-Seite gar keine im Detail vorgegebene Anleitung enthält, sondern dem Verwender Spielraum beim Nachbau lässt, insbesondere bei der Verwendung der Materialien wie Bauschaumart und Art der Befestigungen/Verbindungen. Das Gericht legt sich damit gerade NICHT sklavisch auf nur einen möglichen konkret beschaffenen/gebauten Schalldämpfer fest, wie das hier einige aus Gründen, die nur sie selber kennen, trotzdem behaupten. Auch hat sich das Gericht im Urteil nicht ausschließlich auf eine P 38 festgelegt, sondern spricht ergänzend von „einer Waffe baugleichen Typs“.

Wenn jetzt die Wiederaufnahmegründe darin liegen sollen, dass bei den Taten überhaupt kein Schalldämpfer verwendet wurde bzw. einer, der weder mit Bauschaum zu tun hat noch auch nur im entferntesten der Grob-Anleitung auf der silencer-Seite entspricht, kann man Herrn Strate nur viel Glück wünschen, dass er das Landgericht Kassel überzeugt.


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Doppelmord Babenhausen

03.08.2018 um 16:35
@Andante

Danke für die Ausführung.

So wie ich die Wiederaufnahmegründe verstanden zu haben glaubte - ich habe von Waffen null Ahnung - wurde doch eigentlich nur dargelegt, so wie auf der silencer-Seite kann es nicht gewesen sein. Ohne mich in irgendwelche Details zu vertiefen.

Jedenfalls sehe ich jetzt etwas klarer.


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03.08.2018 um 17:06
@Akkarsy
@Ma_Ve


Wie es wirklich war wissen wir nicht und werden es vermutlich auch nie rausbekommen.

Ob das Urteil im Ergebnis doch "richtig" oder "falsch" sei, ist auch mehr eine Glaubensfrage.

Ich bin der Überzeugung das die Verurteilung mit der Begründung angesichts der neuen Beweismittel und Tatsachen nicht mehr zu vertreten sein wird.

@monstra

In der Tat versucht der Oberstaatsanwalt aus Kassel in seiner Stellungnahme die Überzeugungsbildung des Gerichtes allein auf die Verwendung von Bauschaum zurückzuführen und somit die neuen Gutachten weder als neue Tatsache noch als neues und geeignetes Beweismittel zu werten. Ich halte das aber für überzogene Maßstäbe und die Verteidigung hat da auch schon darauf hingewiesen, dass diese Auslegung nicht verfassungskonform ist.

Im übrigen muss auch zwingend der Lauf der Waffe verkürzt gewesen sein. Es hat sich also nicht um "Opas Wehrmachtspistole" gehandelt. Eine Spezialanfertigung die heute wohl nur noch als Sammlerstück zu haben sein dürfte oder aus Restbeständen aus dem zweiten Weltkrieg, den in der Tat wurden solche kurzen Modelle mit aufschraubbaren Schalldämpfer hergestellt.

https://www.hermann-historica.de/Lots/Images/1-74s-223811.jpg

Ein solcher Schalldämpfer kann mit Bauschaum ertüchtigt worden sein, dazu benötigt man aber die Anleitung "Silencer" nicht.

Die Internetrecherche halte ich für Zufall. Zumal hier über 400 Zugriffe auf dieses pdf-Dokument im fraglichen Zeitraum im Umkreis zum Tatort getätigt worden. Wenn überhaupt die Verursacher ermittelt werden konnten, so wurde dadurch kein weiterer Verdachtsmoment begründet.

Die "Bauanleitung" dient dazu sich aus Wegwerfartikeln kostengünstig einen improvisierten Schalldämpfer zu bauen und richtet sich an Jäger und Hobbyschützen. Ein kommerzieller Schaldämpfer unterliegt wie der reguläre Erwerb von Schusswaffen auch der Erlaubnispflicht und muss kostenträchtig erst beantragt werden. Es besteht also schon ein "legales" Interesse an solchen Anleitungen.

Das pdf-Dokument war zur fraglichen Zeit auf einigen Jagdforen verlinkt und recht prominent.

Der Zeuge K. bei der Firma des Verurteilten zuständig für die Computertechnik hat bei seiner Aussage (in der Prozessberichterstattung der regionalen Presse nachzulesen) ausgesagt selbst schonmal nach den Begriffen "silencer" und "dämpfer" im Internet recherchiert zu haben. Diese Begriffe wären auch beim Bogenschießen, wofür er sich interessiert ebenfalls gebräuchlich. Auch wäre sein Bruder Wildschweinjäger".

Das steht nicht im Urteil. Also die Einlassung von jemanden der die Fähigkeit und Möglichkeit besessnen hat, stellvertrettend für den Verurteilten dieses pdf-Dokument abzurufen, zumindest zugesteht das im die Begriffe nicht fremd sind, lassen jedenfalls meine zweifelsfreie Gewissheit schwinden nur der Verurteilte selbst komme für den Seitenaufruf in Frage.

Da haben wir noch nicht das zurückhaltende Verhalten bei der Herausgabe der Computer gewürdigt.

Auch halte ich in einer "Baufirma" eine Recherche nach "Bauschaum" und "Pistole" jetzt nicht für völlig unmöglich und harmlos.

Der Schmauch an der Hose besteht aus den typischen Verbindungen Blei, Barium und Antimon und kann auf jedem beliebigen Schießstand angetragen worden sein. Im übrigen war an der Hose noch zusätzlich das Element Kalium mit in dem Schmauchpartikel verschweißt. Am Tatort selbst wurde die Kombination Blei, Barium und Antimon mit Kalium nicht gefunden.

Kalium ist in der Tatmunition nicht enthalten, sehr wohl aber beispielsweise in Schreckschuss Munition oder Pyrotechnik.

Auch war Schmauch in beiden Balgtaschen der Hose. Die Spuren Antragung ist also auch nicht einfach durch abstreifen bei der Beseitigung der Tatmittel zu erklären.


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03.08.2018 um 17:18
Zitat von RüdigerRüdiger schrieb:Die Internetrecherche halte ich für Zufall.
Das verstehe ich jetzt nicht.

Dass gezielt nach einer Bauanleitung für einen Schalldämpfer gesucht wurde, und zwar vom Benutzerkonto des Herrn Darsow und auch von dessen Rechner, ist erwiesen. Und bitte nicht vergessen, dass die Bauanleitung, ebenfalls erwiesenermaßen, ausgedruckt wurde.

Wie kann man denn da von Zufall sprechen?
Der Zeuge K. bei der Firma des Verurteilten zuständig für die Computertechnik hat bei seiner Aussage (in der Prozessberichterstattung der regionalen Presse nachzulesen) ausgesagt selbst schonmal nach den Begriffen "silencer" und "dämpfer" im Internet recherchiert zu haben. Diese Begriffe wären auch beim Bogenschießen, wofür er sich interessiert ebenfalls gebräuchlich.
Es wurde aber nicht nach einem "Silencer" oder "Dämpfer" gesucht, sondern explizit nach einem Schalldämpfer für eine Waffe, der aus einer Wasserflasche besteht. Warum sollte Herr K. mit diesen Schlagworten suchen, wenn er die Fachbegriffe kennt?
Auch wäre sein Bruder Wildschweinjäger".
Ähm, ja und? Was hat der Bruder damit zu tun?


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03.08.2018 um 17:28
@emz

Aif der Homepage von Herrn Strate kann man die Begründung seines Wiederaufnahmeantrages nachlesen. Die von ihm in diesem Rahmen befragten Sachverständigen widersprechen sich in ihren Schlussfolgerungen teilweise, das schreibt Herr Strate selber.

Einig scheinen sich die Sachverständigen aber in folgendem zu sein: warum auch immer (habe ich als Laie nicht verstanden), muss es bei allen zehn Schüssen jeweils einen Geschossknall gegeben haben. Ein Schalldämpfer, egal welcher Bauart, ändert daran nichts, der dämpft nur das Mündungsfeuer. Geschossknall gibt es bei einer P 38 mit normalem Lauf nicht, nur wenn der Lauf verkürzt ist. Wenn also eine P 38 mit verkürztem Lauf zum Einsatz kam, kann darauf keine PET-Flasche (mit Bauschaum) befestigt gewesen sein. Denn eine solche Befestigung hätte die Künste eines Büchsenmachers erfordert. Ein Laie hätte das nicht gekonnt. So jedenfalls die Sachverständigen des Herrn Strate.

Weiter im Wiederaufnahmeantrag: wäre als Schalldämpfer eine mit Bauschaum gefüllte PET-Flasche verwendet worden, hätte bei jedem Schuss mehr Bauschaum austreten müssen anstatt weniger, wie es im Urteil steht. Am Tatort hätte man also nach jedem Schuss mehr Bauschaumpartikel finden müssen, oben im Zimmer von Astrid Toll, auf die als letzte geschossen wurde, also am meisten, was objektiv nicht der Fall war (kann ich als Laie nicht beurteilen, wer hier recht hat. Kommt wahrscheinlich auf den Gutachter an).

Dritten im Wiederaufnahmeantrag: als Schalldämpfer geeignet wäre jeder mit Polyurethanschaum gefüllte Hohlkörper. Polyurethanspuren wurden am Tatort gefunden. Als Hohlkörper kann aber hier keine PET-Flasche vervendet worden sein, denn eine solche hätte (zusätzlich? Frage ist von mir) Polyethylenterephtalat-Spuren am Tatort hinterlassen müssen. Letztere wurden aber nicht gefunden.

Fazit des Wideraufnahmeantrages: so, wie es im Urteil steht, also Schalldämpfer mittels PET-Flasche auf einer P 38, welche wegen des Geschossknalls einen gekürzten Lauf gehabt haben müsste, kann es nicht gewesen sein. Allerdings schließt Strate nicht aus dass ein anderer Schalldämpfer, etwa ein Dichtscheibenschalldämpfer, verwendet worden sein könnte.


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03.08.2018 um 17:33
@Andante

Wo bestehen jetzt deinerseits Zweifel an der Richtigkeit der Darstellungen der beiden Gutachten?

Die Verwendung eines Dichtscheibenschalldämpfers halte ich für wahrscheinlich.

Diese professionelle Schalldämpfer werden mit Scheiben aus PU bestückt.

Das Spurenbild passt dazu. Anfangs mehr Materialauswurf, zum Ende der dämpfenden Wirkung weniger.


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03.08.2018 um 17:44
@Ma_Ve

Als Laie kann ich nicht beurteilen, ob

A) bei einem aus einer mit Bauschaum gefüllten PET-Flasche bestehenden Schalldämpfer bei jedem Schuss, der damit abgegeben wird, mehr oder weniger Bauschaum austritt,

B) es Geschossknall bei einer P 38 nur bei verkürztem, nicht aber bei normalem Lauf gibt,

C) es die Künste eines Büchsenmachers erfordert, auf einer P 38 (bzw. einer Waffe baugleichen Typs) als Schalldämpfer eine mit Bauschaum gefüllte PET-Flasche zu befestigen,

D) eine PET-Flasche, die mit Bauschaum gefüllt als Schalldämpfer verwendet wird, am Tatort zwingend Spuren von Polyethylenterephtalat hinterlassen muss.

Die Wiederaufnahmegründe, die Herr Strate anführt, hängen allesamt von Aussagen von Sachverständigen ab, es wird sich zeigen, ob das reicht.


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03.08.2018 um 17:44
Zitat von RüdigerRüdiger schrieb:Die Internetrecherche halte ich für Zufall. Zumal hier über 400 Zugriffe auf dieses pdf-Dokument im fraglichen Zeitraum im Umkreis zum Tatort getätigt worden. Wenn überhaupt die Verursacher ermittelt werden konnten, so wurde dadurch kein weiterer Verdachtsmoment begründet.
Dann kann ja AD sagen, dass er per Zufall auf diese Seite gelangt ist und per Zufalls einen solchen Ausdruck der Bauanleitung gemacht hat, aber er streitet dies ab. Und offenbar wurde klar und deutlich herausgefunden, dass dies alles von AD vorgenommen wurde. Dies wird von Strate in seinem seinem Wiederaufnahmeantrag nicht in Abrede gestellt, also dürfte diese Feststellung des Gerichts Hand und Fuss haben. Und solange AD keine plausible Erklärung dafür gibt, weshalb er das alles gemacht hat, dann ist es eben ein sackstarkes Indiz dafür, dass er der Täter ist.


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03.08.2018 um 17:46
Zitat von AndanteAndante schrieb:Auch hat sich das Gericht im Urteil nicht ausschließlich auf eine P 38 festgelegt, sondern spricht ergänzend von „einer Waffe baugleichen Typs“.
Es differenziert einfach nicht und spricht bis Seite 107 von einer "Waffe der Marke Walther P38". Ich habe das hier

Beitrag von monstra (Seite 872)

ausführlich herausgearbeitet. Das Gericht ist schludrig.


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