KrimiKatze schrieb:Und es ist doch schei* egal wer von beiden - ich persönlich glaube die Maßnahme betrifft beide - wohin umgesetzt wurde. Die finden einen Weg Kontakt zueinander aufzubauen.
Könnte mir jetzt keine Maßnahme vorstellen, die eine rechtliche Handhabe bietet, ihn irgendwohin umzusetzen. Weiß nicht, welche Möglichkeiten du im Auge haben könntest.
Ob die beiden einen Weg zueinander finden können, ist nicht die Frage, es geht darum, ob ihm dieser untersagt ist, wovon ich ausgehe.
KrimiKatze schrieb:Und meine persönliche Meinung ist, dass man "erwachsen sein" eben nicht vom Alter abhängig machen sollte.
Woran möchtest du es denn dann gemessen habe? Das würde mich wirklich interessieren.
KrimiKatze schrieb:Zu meiner Schulzeit war das auch schon das gängige alter für die erste liebe. Mit allem was es so mit sich brachte.
In dieser Konstellation? Na, das wage ich zu bezweifeln. Diese ersten Lieben spielen sich auf Augenhöhe ab, beide sind gleichaltrig, beide sind Schüler, zwischen beiden besteht keine Abhängigkeit.
Wolltest du diesen Fall mit deiner Schulzeit vergleichen, dann würden wir über Beziehungen zwischen minderjährigen Schülerinnen und ihren jungen Lehrern sprechen. Das geht nicht.