Upgant-Schott, Aurich: Sechsjähriges Mädchen brutal misshandelt
26.08.2014 um 17:06Anzeige
Zefix schrieb:Ach was, der hatte dann letztlich eine schwere Kindheit und wird nach Jugendstrafrecht zu 2 Wochen Wiedereingliederungs-Lager in der Karibik verurteilt und muss einen Malkurs machen. Ich fürchte leider, dass das nicht seine letzte Straftat im Leben war, wenn er es denn tatsächlich gewesen sein sollte.Der Täter, der die kleine Kassandra in Velbert misshandelte bekam 8 1/2 Jahre, und der war selbst erst 14 zum Tatzeitpunkt - ich hoffe hier auf ein ähnlich hartes Urteil, vielleicht sogar nach Erwachsenenstrafrecht.
Comtesse schrieb:ich hoffe hier auf ein ähnlich hartes Urteil, vielleicht sogar nach Erwachsenenstrafrecht.Das wäre ein Novum. Aber grundsätzlich verstehe ich persönlich nicht, wieso man mit 18 voll geschäftsfähig ist, aber wenn es um Kriminalität geht, greift das Jugendstrafrecht.
Zefix schrieb:Ach was, der hatte dann letztlich eine schwere Kindheit und wird nach Jugendstrafrecht zu 2 Wochen Wiedereingliederungs-Lager in der Karibik verurteilt und muss einen Malkurs machen.Da gingen mir ja grad die Mundwinkel noch und meine Augen verkleinerten sich. Aber wo du recht hast, haste recht.
nodoc schrieb:Wäre aber schon ein sehr unwahrscheinlicher Zufall.Wieso? Im Fall Ulvi K. hat der doch auch Dinge gestanden, die alleine schon vom Zeitablauf her technisch gar nicht machbar waren.
Zefix schrieb:@x-aequitasHirnrissige Argumentation. Du meinst sicher den Anfang des Threads. Da diese Links fast alle von mir stammen, kenne ich die Aussagen zum Thema "sexueller Hintegrund" sehr gut. Siehe Posting vom 22.08.: Beitrag von x-aequitas (Seite 2)
Die Quellen sind hier bereits am Anfang des Artikels genannt. Ist mir jetzt zu anstrengend, alle nochmal durchzuschauen. Wenn Du anderer Meinung bist, dann solltest Du einfach die Quellen durcharbeiten und nicht umgekehrt.
Die Polizei schließt einen sexuellen Missbrauch nicht aus. Klare Hinweise darauf gäbe es aber noch nicht.(Ab 00:45 Min.)
Ein sexueller Missbrauch wird nach Polizeiangaben zur Zeit nicht ausgeschlossen.(Ab 01:36 Min.)
inci2 schrieb:Aber grundsätzlich verstehe ich persönlich nicht, wieso man mit 18 voll geschäftsfähig ist, aber wenn es um Kriminalität geht, greift das Jugendstrafrecht.Das ist zum Glück nicht immer so. Letztens gab es auch noch eine Verurteilung, wo der Täter mit 18 nach Erwachsenenstrafrecht verurteilt wurde, weiß gerade nicht mehr welcher Fall das war, aber da habe ich mich auch gewundert. Liegt wohl immer daran, was die Gutachter sagen über den Angeklagten und welchen Eindruck der Richter von Tat und Täter gewinnt. Wenn keine Reifeverzögerung vorliegt und die Tat besonders brutal oder grausam war, werden wohl die meisten Richter die Möglichkeit nutzen, nach Erwachsenenrecht zu urteilen.
Eine aufmerksame Zeugin habe den Mann erkannt. Bei seiner ersten Befragung hätten die Beamten Verdacht geschöpft. Der Verdächtige habe dann bei einer weiteren Vernehmung die Tat gestanden.http://www.t-online.de/nachrichten/panorama/id_70775096/gewalttat-gegen-sechsjaehrige-festgenommener-gesteht.html (Archiv-Version vom 28.08.2014)
Bei einem Prozess fiele der Festgenommene unter das Jugendstrafrecht und müsste mit einer Jugendstrafe von bis zu zehn Jahren Haft rechnen.
nodoc schrieb: Ja schon, aber zwei Mal die selbe Nummer?Jetzt unabhängig von dem aktuellen Fall, das kommt häufiger vor als man denkt.
nodoc schrieb:Und ob es Ulvi war oder nicht, ist immer noch nicht eindeutig bewiesen.Und deshalb wurde er wohl in einem weiteren Prozess für unschuldig befunden?
T Er habe die Tat gestanden, berichteten die Ermittler am Dienstag in Aurich. extwomit der Diskusion über die Geständigkeit wohl ein ende gesetzt wäre.
Die Polizei veröffentlichte Videobilder von Überwachungskameras und fahndete mit einem Phantombild nach einem Unbekannten auf dem Schulhof. Die Zeichnung habe eine starke Ähnlichkeit mit dem Verdächtigen, sagte der Leiter der 20-köpfigen Sonderkommission Gerhard de Boer. Eine aufmerksame Zeugin habe den Mann erkannt.http://www.n24.de/n24/Nachrichten/Panorama/d/5293246/verdaechtiger-gesteht-gewalt-an-sechsjaehriger.html
KT schrieb:Da man ihn erst beim zweiten Anlauf verhaftet hat glaube ich da nicht mehr so richtig dran.Selbst wenn sie ihn auf den Bildern zweifelsfrei identifizieren hätten können, ist ja nicht gesagt, dass das auf den Bildern auch der Täter ist, sofern er seine Anwesenheit auf dem Schulhof plausibel hätte anderweitig erklären können. Er war ja nicht der Einzige, der sich da aufgehalten hat, das allein reichte ja nicht aus für einen Tatverdacht. Denke, dies hier:
sonst hätte mann ihn ja schon bei der ersten befragung erkennen können, insofern ein besseres bildmaterial vorhanden gewesen wäre.
x-aequitas schrieb:bei seiner ersten Befragung hätten die Beamten Verdacht geschöpft. Der Verdächtige habe dann bei einer weiteren Vernehmung die Tat gestanden.dürfte bedeuten, er hat sich bei der ersten Vernehmung über den Grund seiner Anwesenheit dort in Widersprüche verstrickt, sodass der Polizei der Tatverdacht kam, welcher sich dann in der 2. Befragung durch Geständnis bestätigte.