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Mordfall Dagmar E. (58) aus Dinslaken

5.341 Beiträge ▪ Schlüsselwörter: Mord, Wald, Mutter ▪ Abonnieren: Feed E-Mail

Mordfall Dagmar E. (58) aus Dinslaken

06.05.2015 um 21:25
Letztlich hat sich die Moderation hier als richtig herausgestellt.

Verdächtigungen dürfen, so lange sie von der Polizei nicht bestätigt sind, sowieso hier nicht öffentlich diskutiert werden. Aber in diesem Fall hätte eine Diskussion von all dem, was den Mods hinter den Kulissen bekannt wurde, die Täter und Mitwisser gewarnt und noch vorsichtiger vorgehen lassen. Dann wären sie vielleicht immer noch nicht gefasst worden.

Private Ermittlungen hätten womöglich diejenige(n) in Gefahr gebracht und wir wollen im Forum in keiner Weise unterstützen, dass jemand auf eine Faust "ermittelt" und das auch noch laut ankündigt. Im Zweifelsfall hätte auch das die Täter gewarnt.

Verdächtigungen unter einander wurden ebenfalls unterbunden. Ich erinnere da an die Coupé/Cabrio-Diskussion.

Zwischendurch, irgendwann im Januar/Februar gab es auch eine Diskussion über die Untätigkeit der Behörden. Und auch da schon die Antwort: Wenn die einen Verdächtigen haben, brauchen sie vielleicht Zeit, um zu beobachten. Würden sie Verdächtige benennen, würden sie damit die Ermittlungen unmöglich machen - und genau das hat sich bewahrheitet.

Bleibt zu sagen, dass ein wichtiger Impuls zur entscheidenden Aussage hier aus dem Forum kam. Das freut mich sehr, und es bestätigt unsere Arbeit als Moderatoren. Denn die Beteiligten hätten hier sicher nicht geschrieben und Kontakt zu einander gefunden, wenn wir das Zerpflücken von Frau Eichs Liebesleben, das öffentliche Verdächtigen des Sohnes u.s.w. zugelassen hätten.

Bitte beendet jetzt das Hickhack, User und gelöschte User sind off-topic. ;)

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Mordfall Dagmar E. (58) aus Dinslaken

06.05.2015 um 21:30
@FF
wow, das ist saugut formuliert ! Hatte immer gedacht, ihr könnt nur löschen...war ein Scherz !!!
Danke für diese klaren aber wahren Worte.


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Mordfall Dagmar E. (58) aus Dinslaken

06.05.2015 um 21:31
@FF
👍


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Mordfall Dagmar E. (58) aus Dinslaken

06.05.2015 um 21:45
@FF
Von mir auch ein dickes Dankeschön, für die toll
fomulierten Worte.


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Mordfall Dagmar E. (58) aus Dinslaken

06.05.2015 um 21:57
@FF
Von mir auch ein Dankeschön für die treffenden Worte. Dem kann man nichts mehr hinzufügen :)


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Mordfall Dagmar E. (58) aus Dinslaken

09.05.2015 um 23:56
@FF danke für die klare Ansage!


aber darf man jetzt nix mehr schreiben?


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Mordfall Dagmar E. (58) aus Dinslaken

10.05.2015 um 10:24
Das einzige was mich demnächst interessiert, ist der Beginn der Hauptverhandlung, denn die werde ich mir nicht entgehen lassen, wenn es zeitlich passt.


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Mordfall Dagmar E. (58) aus Dinslaken

10.05.2015 um 10:44
@PaterBrown
Wenn Du vor Ort wärst und von dem Prozeß berichten könntest, wäre das wirklich toll.
Für mich ist es leider viel zu weit weg, aber es interessiert mich sehr.
Es wird sicherlich getrennte Verfahren geben, aber ich denke, das Verfahren gegen den Sohn wird schon sehr aussagekräftig werden.


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Dill ehemaliges Mitglied

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Mordfall Dagmar E. (58) aus Dinslaken

10.05.2015 um 11:13
Hier zur Anmerkung:

Wenn Anklagen bzw. Verhandlungen nach dem JGG vorgesehen sind, werden diese nicht öffentlich sein. Es wird hinter verschlossenen Türen verhandelt. Das heißt, dass in Jugendsachen generell die Öffentlichkeit ausgeschlossen ist.

Prozessbeobachter, Prozessbesucher, allgemein Publikum sind nur in öffentlichen Gerichtsverhandlungen gesetzlich zugelassen.


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Mordfall Dagmar E. (58) aus Dinslaken

10.05.2015 um 11:16
Wenn eine der Verhandlungen öffentlich ist, werde ich in jedem Fall auch dabei sein.


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Mordfall Dagmar E. (58) aus Dinslaken

10.05.2015 um 21:11
Im Rahmen des Jugendstrafrechts wird besonders die Persönlichkeit, Sozialisation und Entwicklung des Täters berücksichtigt. Im normalen Strafrecht für Erwachsene steht eher die schuldhafte Tat im Vordergrund. Gilt für Erwachsene grundsätzlich das Schuldstrafrecht und dienen die Sanktionen dort vorwiegend dem Schuldausgleich, so ist das Jugendstrafrecht dagegen als Erziehungsstrafrecht ausgestaltet, d.h. die Sanktionen verfolgen in erster Linie einen erzieherischen Zweck. Auch das gesamte Strafverfahren und der Strafvollzug sind auf ihre erzieherische Wirkung abgestimmt. Die Strafe richtet sich also primär nach der Einsichtsfähigkeit des Delinquenten ab, also seinen Reife- und Entwicklungszustand zur Zeit der Tatbegehung. Dadurch kann es zur Anwendung von Jugendstrafrecht auf Erwachsene kommen, da das Alter zum Zeitpunkt der Tat entscheidend für die Anwendung von Jugendstrafrecht ist. So kann etwa auch ein Rentner für einen in seiner Jugend begangenen Mord, da dieser keiner Verjährungunterliegt, noch nach Jugendstrafrecht verurteilt werden.
Quelle:
http://www.anwalt.de/rechtsanwalt/jugendstrafrecht.php


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Mordfall Dagmar E. (58) aus Dinslaken

11.05.2015 um 01:00
@ Dill

Gegen Erwachsene und Heranwachsende wird grundsätzlich öffentlich verhandelt, selbst dann wenn ein Jugendlicher mitangeklagt ist.

Nur wenn ausschließlich Jugendliche angeklagt sind, wird nichtöffentlich verhandelt.


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Dill ehemaliges Mitglied

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Mordfall Dagmar E. (58) aus Dinslaken

11.05.2015 um 01:17
Jugendsachen werden getrennt vom Hauptverfahren gegen Erwachsene, wenn in dieser Sache auf JGG erkannt wird.

Wenn ein Heranwachsender nach JGG behandelt wird, ist die Öffentlichkeit ausgeschlossen.


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Mordfall Dagmar E. (58) aus Dinslaken

11.05.2015 um 11:42
Zitat von DillDill schrieb:Wenn ein Heranwachsender nach JGG behandelt wird, ist die Öffentlichkeit ausgeschlossen.
@Dill

Das stimmt so nicht. Richtig ist bei Heranwachsenden (18-20Jahre) kann die Öffentlichkeit ausgeschlossen werden, sie muss aber nicht.
Bei Verfahren gegen Heranwachsende ist die Öffentlichkeit zugelassen, kann aber ausgeschlossen werden, wenn dies im Interesse des Heranwachsenden ist. Der Ausschluss der Öffentlichkeit soll helfen Hemmungen abzubauen, Bloßstellungen und Stigmatisierung vermeiden aber auch übermäßigen Geltungsdrang entgegenwirken.
http://www.mv-recht.de/bereich/29/15/seite/16


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Mordfall Dagmar E. (58) aus Dinslaken

11.05.2015 um 13:35
@Dill

Zur Beseitigung der bei dir vorhandenen Irrtümer empfehle ich die Lektüre des § 48 JGG, insbesondere des Absatzes 3. ;-)


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Dill ehemaliges Mitglied

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Mordfall Dagmar E. (58) aus Dinslaken

11.05.2015 um 13:53
@gräfinzahl
@Lars01

Ich bitte um Unterlassung von Belehrungen im Speziellen.
Bin fachkompetent......


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Mordfall Dagmar E. (58) aus Dinslaken

11.05.2015 um 14:13
@Dill

Das ist extrem überraschend im Hinblick auf deine Postings.

Werde aber wunschgemäß nicht mehr versuchen, deine Fachkompetenz mit weiteren Belehrungen im Speziellen auf den richtigen Stand zu bringen.

Versprochen.

Finde es allerdings schade, dass Nicht-Juristen, die hier mitlesen, so falsche Infos erhalten.


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Mordfall Dagmar E. (58) aus Dinslaken

11.05.2015 um 15:10
@gräfinzahl
Zitat von gräfinzahlgräfinzahl schrieb:Finde es allerdings schade, dass Nicht-Juristen, die hier mitlesen, so falsche Infos erhalten.
schlimm ist es nicht, der nächste gleicht es wieder aus.

wielange dauert es in deutschland im durchschnitt bis zum prozess?


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Mordfall Dagmar E. (58) aus Dinslaken

11.05.2015 um 15:58
www.google.de



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Mordfall Dagmar E. (58) aus Dinslaken

11.05.2015 um 17:21
Diese antwort ist typisch. @hexe40 überhebliche antworten sind aus der mode gekommen.
Für den interessierten anfrager : der Prozessbeginn sollte innerhalb von 6 Monaten nach beginn der uhaft liegen. Dann kann entlassen werden. Das gilt nicht für kapitaldelikte. Hier kann auf antrag der Staatsanwaltschaft verlängert werden. Somit ist der beginn nicht absehbar.
112 ff Stpo und 121 stpo.


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