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Mordfall Dagmar E. (58) aus Dinslaken

5.341 Beiträge ▪ Schlüsselwörter: Mord, Wald, Mutter ▪ Abonnieren: Feed E-Mail

Mordfall Dagmar E. (58) aus Dinslaken

29.01.2016 um 21:13
@hexe40
ich glaube, der eine spaten ist deshalb spannender im prozessverlauf, weil auf ihm DNA eines mannes drauf war, der nach beiden geschilderten tatverläufen nicht am grabeort gewesen sei.
Zitat von hexe40hexe40 schrieb:Welcher normale Haushalt mit Garten, besitzt mehr als 2 Spaten?
wieviel haushalte sind im tatverlauf enthalten?
und wieviele baumärkte gibt es in der umgebung?

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Mordfall Dagmar E. (58) aus Dinslaken

29.01.2016 um 21:30
Zitat von vielefragenvielefragen schrieb:ich glaube, der eine spaten ist deshalb spannender im prozessverlauf, weil auf ihm DNA eines mannes drauf war, der nach beiden geschilderten tatverläufen nicht am grabeort gewesen sei.
mir fällt grad auf, dass ich voreilig dachte.
wo genau war der spaten mit der DNA des vierten mannes gefunden worden?

FF sagt es:
Zitat von FFFF schrieb:Es wurden ja auch zwei Spaten genannt, der eine aus der Garage
in dagmars garage, oder?


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Mordfall Dagmar E. (58) aus Dinslaken

29.01.2016 um 21:44
mir fiel noch etwas auf.

die in der planung enthaltenen gegenstände fuhren nach der tat auf reisen.
die wäsche fuhr zur mutter der toten in die waschmaschine und (fuhr?) in dagmars haushalt zurück? lag dort unter der matratze?

der spaten fuhr in den wald, grub ein, fuhr zum vierten mann, wurde von ihm geputzt, fuhr wieder heim in die garage.

das auto fuhr und fuhr.

der scmuck ging oder fuhr zum versetzten, er kehrte als geld in irgendwelche taschen zurück.

nur ein spaten fuhr nicht rum. er zog keinen kreis.
warum durfte oder musste dieser spaten im wald bleiben?


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Mordfall Dagmar E. (58) aus Dinslaken

29.01.2016 um 22:47
Boah, weil es dunkel war und der Benutzer ihn nicht wieder gefunden hat, als man Dagmars Leiche ins Loch geschoben hat....

Und wisst ihr was ? Es gab sogar ein drittes Grabutensil... Und es wurde auch nicht extra angeschafft. Insgesamt gab es einen Spaten, eine Schüppe und den Gardena-Klappspaten. Es ist durchaus üblich, diese Dinge in seinem Besitz zu haben, wenn man einen Garten und/oder Grundstück besitzt


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Mordfall Dagmar E. (58) aus Dinslaken

29.01.2016 um 23:45
@hexe40
Der 1.2. 2016 war nach meinen Infos nie ein geplanter Verhandlungstag. Der 03.02.2016 ist der nächste Tag. Somit ist auch Dein Aktenzeichen eine Fehleinschätzung.


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Mordfall Dagmar E. (58) aus Dinslaken

30.01.2016 um 00:05
@PaterBrown
Ok, dann wird es so sein.


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Mordfall Dagmar E. (58) aus Dinslaken

30.01.2016 um 06:45
@PaterBrown
Doch, der 01.02. war ein geplanter Verhandlungstag. Er wurde aber im Laufe der ersten Prozesstage durch den Richter gestrichen und erschien daher nicht in den Presseberichten. Grund weiß ich nicht mehr....war jedenfalls organisatorisch-bürokratischer Natur.
Im System des Landgerichtes Duisburg blieb er allerdings verankert und mit dem Hinweis "Termin aufgehoben" versehen. Es gilt ohnehin nur das, was der Richter zum Ende des Verhandlungstages für den nächsten Prozesstag sagt und das, was am jeweiligen Saal aushängt.
Die Uhrzeit für den nächsten Prozesstag ist auch nicht richtig.


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Mordfall Dagmar E. (58) aus Dinslaken

30.01.2016 um 12:56
Kann mir jemand von den Kennern die Frage beantworten ?

In einigen Wochen kommt es ja zu den Urteilen, der Richter spricht sie im Namen des Volkes und sagt dann am Ende: "Die Kosten des Verfahrens tragen die Verurteilten" oder so ähnlich.

Wie werden die Verfahrenskosten aufgeteilt ? geht das nach Schuldschwere oder Jahren, die die Angeklagten im Vollzug verbringen müssen ? Sind in diesen Verfahrenskosten z.B. auch die Kosten enthalten, die die Obduktion gekostet hat, oder das aufwändige vermessen der Funkzellen ?

Hat jemand von euch mal ein Beispiel welches mir verdeutlichen kann, was ein anderer Prozess an Kosten verursacht hat ? ich möchte einfach mal ein Gefühl dafür bekommen.

Danke euch !


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Mordfall Dagmar E. (58) aus Dinslaken

30.01.2016 um 13:08
@fürdiesenfall

Dieser Artikel dürfte dir einen groben Überblick verschaffen

http://www.weser-kurier.de/region/verdener-nachrichten_artikel,-Der-Verurteilte-zahlt-die-Rechnung-_arid,866309.html


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Mordfall Dagmar E. (58) aus Dinslaken

30.01.2016 um 14:06
@fürdiesenfall


Ein Rechtsanwalt, der in Strafsachen tätig wird, kann seine Gebühren innerhalb eines gesetzlich bestimmten Rahmens festsetzen (Betragsrahmengebühren). Dies Gebühren gelten
bei der Verteidigung des Angeklagten,
bei der Vertretung der Nebenklage oder eines Zeugen, eines Sachverständigen oder Verletzten
bei einer Privatklage
Spezialisten im Strafrecht arbeiten häufig mit Honorarvereinbarungen. Für diese gelten die hier errechneten Gebühren nicht. Die Kosten des Anwalts werden jedoch nur in der gesetzlichen Höhe erstattet.

Die Gerichtskosten richten sich nach dem Umfang der Verurteilung und betragen in erster Instanz

120,00 € bei Verurteilungen bis 6 Monaten / 180 Tagessätzen
240,00 € bei Verurteilungen bis 1 Jahr oder mehr als 180 Tagessätzen
360,00 € bei Verurteilungen bis zu 2 Jahren
480,00 € bei Verurteilungen bis zu 4 Jahren
600,00 € bei Verurteilungen bis zu 10 Jahren
900,00 € bei Verurteilungen über 10 Jahren
Eine Sache wird verhandelt vor dem Landgericht und es geht um die Vertretung in erster Instanz fallen folgende Kosten an:

Wenn sich der Mandant nicht auf freiem Fuß befindet:

Grundgebühr gemäß RVG 4100, 4101 245€
Vorverfahren gemäß RVG 4104, 4105 201,25 €
Vertretung im Hauptverfahren 481,25€
Vertretung in Verhandlungsterminen 6.462,50€
(Setzte ich als Beispiel mal mit 10 mal an)
Zuzüglich Postauslagen etc. 20,00€
Gesamtsumme inkl. MwST. 8.878,90€

Die Gebühren für einen Pflichtverteidiger übernimmt zunächst die Staatskasse. Bei einem Freispruch können diese Kosten aber auf den Privat oder Nebenkläger übergehen.

http://www.rechtsanwaltsgebuehren.de/Berechnen/StrafR.html

Hier auch noch ein Beispiel:

http://www.kanzlei-breidenbach.de/glossar/anwaltskosten-in-strafsachen/ (Archiv-Version vom 24.01.2016)

Anwaltskosten in Strafsachen
Das Honorar eines Rechtsanwaltes wird auch in Strafsachen grundsätzlich nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) bestimmt.

Das Anwaltshonorar in Strafsachen bestimmt sich nach Verfahrensabschnitten. Das RVG sieht einen sogenannten Gebührenrahmen (z.B. von 30 € bis 300 €) vor.

Innerhalb dieses Rahmen kann der Strafverteidiger seine Gebühr für die Tätigkeit je nach Aufwand, Bedeutung der Angelegenheit, Zeitaufwand, Tatvorwurf etc. nach seinem Ermessen festlegen.

Die Berechnung einer sogenannten Mittelgebühr

(Höchstgebühr + Niedrigste Gebühr : 2, also z.B.300 + 30 = 330 : 2 = 165)

ist nie ermessensfehlerhaft.

Neben den Anwaltsgebühren fallen die Kosten für Telekommunikation bzw. Porto etc als Pauschale (20 €) oder konkret in entstandener Höhe an.

Wird der Anwalt außerhalb seines Amtsgerichtsbezirk tätig, kann er Fahrtkosten und Abwesenheitsgeld verlangen.

Zu allen Gebühren und Kosten kommt die Umsatzsteuer von 19 % hinzu.

Ermittlungsverfahren:

Im Ermittlungsverfahren entstehen eine Grundgebühr und eine Verfahrensgebühr. Für die Teilnahme an Haftprüfungen, Vernehmungen etc. erhält der Rechtsanwalt eine Terminsgebühr.

Grundgebühr 30 € bis 300 €, Mittelgebühr 165 €, Pflichtverteidiger 132 €

Verfahrensgebühr 30 € bis 250 €, Mittelgebühr 140 €, Pflichtverteidiger 112 €

Terminsgebühr 30 € bis 250 €, Mittelgebühr 140 €, Pflichtverteidiger 112 €

Befindet sich der Mandant in Haft erhält der Anwalt auf jede Gebühr 25 % Zuschlag.

Hauptverfahren 1. Instanz

Hier kommt es zunächst darauf an, ob der Rechtsanwalt beim Amtsgericht, Landgericht oder Schwurgericht/ Oberlandesgericht tätig wird.

Es entsteht eine Verfahrensgebühr sowie eine Gebühr für jeden Hauptverhandlungtag.

Amtsgericht

Verfahrensgebühr 30 € bis 250 €, Mittelgebühr 140 €, Pflichtverteidiger 112 €

Terminsgebühr 60 € bis 400 €, Mittelgebühr 230 €, Pflichtverteidiger 184 €

Landgericht

Verfahrensgebühr 40 € bis 270 €, Mittelgebühr 155 €, Pflichtverteidiger 124 €

Terminsgebühr 70 € bis 470 €, Mittelgebühr 270 €, Pflichtverteidger 216 €

Schwurgericht/OLG

Verfahrensgebühr 80 € bis 580 €, Mittelgebühr 330 €, Pflichtverteidiger 264 €

Terminsgebühr 110 € bis 780 €, Mittelgebühr 445€, Pflichtverteidiger 356 €

Bei inhaftierten Mandanten erhält der Anwalt auch hier einen Zuschlag von 25 %.

Berufungsverfahren

Im Berufungsverfahren entsteht eine Verfahrensgebühr und eine Gebühr für jeden Hauptverhandlungstag.

Verfahrensgebühr 70 € bis 470 €, Mittelgebühr 270 €, Pflichtverteidiger 216 €

Terminsgebühr 70 € bis 470 €, Mittelgebühr 270 €, Pflichtverteidiger 216 €

Bei inhaftierten Mandanten erhält der Rechtsanwalt auch hier einen Zuschlag von 25 %.

Daneben gibt es eine Reihe weiterer Gebühren für die Tätigkeit im Revisionsverfahren, Wiederaufnahmeverfahren, für Gnadengesuche etc. die hier nicht dargestellt werden sollen.

Jeder Rechtsanwalt darf aber auch höhere Honorare berechnen, wenn er dies mit dem Mandanten schriftlich vereinbart hat. (Honorarvereinbarung)

Grund für solche Honorarvereinbarungen ist vor allem die Tatsache, daß die Honorierung nach dem RVG in Haftsachen und umfangreichen Ermittlungsverfahren, für den Rechtsanwalt angesichts des Arbeits- und Zeitaufwandes nicht ausreichend ist.



Ob das ganze in diesem Verfahren zum Tragen kommt, kann ich natürlich nicht sagen!

Das ganze ist sehr komplex und es hängt auch vom jeweiligen Einkommen der Beklagten ab. Wahlanwalt oder Pflichtverteidiger usw.

Das ganze Verfahren wird wohl einige tausend Euro kosten.


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Mordfall Dagmar E. (58) aus Dinslaken

30.01.2016 um 15:47
@Ladystarlight
@EDGARallanPOE
Danke euch...Puuh....da kommt ja einiges zusammen...


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Mordfall Dagmar E. (58) aus Dinslaken

30.01.2016 um 15:47
@Ladystarlight
Und was sagt uns das jetzt?

Das sind doch alles sowieso Staatskosten.


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Mordfall Dagmar E. (58) aus Dinslaken

30.01.2016 um 16:35
Theorie und Praxis. :)

Der Sohn hat alles verjubelt, erben wird er nichts, da erbunwürdig und wahrscheinlich wurde das Opfer umgebracht, weil es sein verliehenes Geld zurückwollte. Wo soll denn hier realistisch was zu holen sein? Natürlich wird der Staat zahlen!


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Mordfall Dagmar E. (58) aus Dinslaken

30.01.2016 um 21:23
@Ladystarlight
Zitat von LadystarlightLadystarlight schrieb:Die Gebühren für einen Pflichtverteidiger übernimmt zunächst die Staatskasse. Bei einem Freispruch können diese Kosten aber auf den Privat oder Nebenkläger übergehen.
Verstehe ich das jetzt richtig, die Kosten des Pflichtverteidigers muss bei einem Freispruch der Nebenkläger bezahlen? Das kann doch nicht sein!


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30.01.2016 um 21:39
@fürdiesenfall
Vielen Dank für deine Berichte von den Verhandlungen!


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Mordfall Dagmar E. (58) aus Dinslaken

31.01.2016 um 01:15
@kannmanmachen

Dein Link verweist auf einen Fall, wo die beiden Opfer ihre eigenen Anwaltskosten (plus Gerichtskosten) letztendlich selbst zahlen sollten, obwohl eigentlich der Verurteilte die Kosten des Verfahrens tragen musste.

Hier wurde aber von @Ladystarlight geschrieben, dass die Kosten für einen Pflichtverteidiger auf die Nebenkläger übergehen könnten. Einen Pflichtverteidiger hat aber nur der Angeklagte. Somit würden dann die Nebenkläger die Anwaltskosten des Angeklagten bezahlen sollen? Das kann ich nicht glauben.


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Mordfall Dagmar E. (58) aus Dinslaken

03.02.2016 um 17:59
Prozesstag 7, Beginn 10:00 Uhr, Ende 16:00 Uhr

Der Wahlverteidiger des ältesten Bruders blieb seiner Linie voll und ganz treu….er kam wie immer zu spät, zeichnete sich heute aber zusätzlich dadurch aus, dass er sehr stark mit dem Schlaf gekämpft und sich das ein oder andere prozessbegleitende Nickerchen gegönnt hat….Ehrlich gesagt….zum kotzen und es wirft ein eher schlechtes Licht auf die Berufszunft….Nun gut, die anderen Verteidiger waren voll dabei.

NRZ-Schreiberin war am Anfang da und blieb nicht lange. Der Bericht dürfte also wieder eher dürftig ausfallen.

Vernehmung von 3 Zeugen:

Jugendvollzugshelfer (JVH):
Da der mittlere Bruder sich ja bislang weder zur Person noch zur Sache geäußert hat, wurde der JVH schon vor einigen Wochen aufgefordert, seine Erkenntnisse zur Person des mittleren Bruders im Zeugenstand zu berichten. Neben den persönlichen Daten berichtete der JVH über den ihm bekannten schulischen Werdegang, seiner Zeit in Äthiopien, seiner Integration in Deutschland usw. Zur Sache selbst konnte der JVH nichts berichten. Er wurde vom Richter befragt, wie sich der mittlere Bruder gegenüber dem JVH bei seinen Besuchen im Gefängnis verhalten habe. Der JVH berichtete, dass der mittlere Bruder beim zweiten Besuch einige Dinge ausgeführt hat, dabei sehr traurig war und auch geweint habe.

Dagmars "letzter längerer" Lebensgefährte:

Der junge Mann hatte eine fast 5jährige Beziehung zu Dagmar und hat nach deren Verschwinden gemeinsam mit dem Sohn die Polizei aufgesucht. Auch er hat davon berichtet, wie er Dagmar kennenlernte, wie er den Sohn kennenlernte, wie seine Beziehung zum Sohn und auch zu den Brüdern war. Er wurde -wie alle anderen Zeugen bislang auch- nach Gefühls- oder Verhaltensauffälligkeiten des Sohnes gefragt. Hierzu konnte er auch konkret Beispiele bringen. So habe der Sohn während eines Urlaubs im Zusammenhang mit einer lauten Streiterei der Mutter eine Backpfeife verpasst. Weitere Beispiele konnten benannt werden, die aber eher verbale Entgleitungen waren. Auch der junge Mann wurde befragt, was er zu Dagmars finanziellen Verhältnissen wisse, ob er etwas zum Thema Drogen sagen könne…letztlich all die Themen, die auch bereits den anderen Zeugen abverlangt wurden. Er konnte natürlich das ein oder andere schon detaillierter schildern. Der junge Mann wurde unvereidigt aus dem Zeugenstand entlassen.

Dagmars beste Freundin:

Schema F: Auch die Freundin wurde nach der oben beschriebenen Vorgehensweise befragt. Da die beste Freundin fast täglich mit Dagmar telefoniert hat, konnte sie hier viele Details ans Licht bringen und während der Zeit der Vernehmung durch den Richter, haben alle Verteidiger und Staatsanwälte fleißig mitgeschrieben. Über die vielen, bislang noch nicht öffentlich angesprochenen Details (die die Freundin aber schon bei der Polizei zu Protokoll gegeben hatte), möchte ich nicht näher berichten. Es ist letztlich ein Spiegelbild dessen, was die Zeugen davor schon berichteten, dieses mal halt nur viel detaillierter, mit vielen Bespielen belegt, sei es zum Thema Finanzen, Drogen, Verhaltensauffälligkeiten etc.

Zudem wurde die beste Freundin befragt, warum ihr denn erst Anfang Januar diese Details eingefallen sind, die dazu führten, dass sie sich nochmal bei der Polizei gemeldet hat. Die Freundin hat dazu ausgesagt, dass das was in der Presse und auch in der Aktennotiz der Polizei vermerkt ist, nicht richtig sei und sie sich nicht bei der Polizei gemeldet habe. Sie hat dann ausgeführt, wie es sich tatsächlich zugetragen hat und das Antreiben der Wiederaufnahme der Ermittlungen eine Gemeinschaftsproduktion von ihr und einem Mann war, den sie in einem „Vermissten-Forum“ kennengelernt hatte. Hier wollte man dann den Namen des Mannes wissen. Dagmars beste Freundin hat dann dazu wahrheitsgemäß geantwortet. Sie hat sich dort übrigens mehr als tapfer geschlagen, Gratulation dafür !!!

Die Freundin wurde danach vom Staatsanwalt und sämtlichen Verteidigern mit Fragen konfrontiert, die sie dann beantwortete. Im Rahmen der Befragungen kam dann auch mein Name im Klartext in die Aussage. Meinen Namen und meine Kontaktdaten hatte ich bereits am vorigen Prozesstag auf Wunsch des Richters bei der Gerichtsschreiberin hinterlassen. Auch die beste Freundin von Dagmar wurde unvereidigt aus dem Zeugenstand entlassen.

Weiterhin hatte die Kammer vor Beginn der Verhandlung Boxen am Richtertisch aufgebaut. Der wieder mal vollkommen souveräne Vorsitzende führte aus, dass er zum Ende der Verhandlungen einige Mitschnitte aus dem verwanzten Auto anspielen möchte, damit man ein Gefühl dafür bekommt, welche Qualität die Audioaufnahmen haben, da ja in den nächsten Verhandlungen die entsprechenden Spezialisten dazu gehört werden…es wurden drei kurze Mitschnitte angespielt, jeweils einer in deutsch, in englisch und in amharisch…

Letzteres konnte ich natürlich nicht verstehen, die englische bzw. deutsche Tonspur war zwar nicht in DD5.1 (klar, kommt ja auch von irgendwelchen Mini-Mikros aus den verwanzten Autos), aber ich konnte es sehr gut verstehen. Auch hier möchte ich nicht ins konkrete Detail gehen, weil das ja erst Thema der nächsten Verhandlungstage sein wird und ich ordne daher den folgenden Überblick auch keiner Sprache zu, in der die Ausschnitte gesprochen wurden:

In einem Ausschnitt ging es um die Zeit nach der Tat, in dem anderen wurde über die exekutive Staatsgewalt gelästert, das in einer deutlich beleidigenden Art und Weise und leider auch mit extremen Gesinnungszügen, die in Deutschland verboten sind. Zum Ende der Verhandlung hat einer der Angeklagten eine Erklärung abgegeben: Er hat sich für das, was man von ihm gehört hat, bei den jeweiligen Personen entschuldigt. Es sei nicht so gemeint gewesen.

Der Richter hatte dann auch noch was zu erklären: Er stellte in Aussicht das die Anklageschrift im Punkt des Sohnes möglicherweise von „Totschlag“ auf „gemeinschaftlichen Mord“ abgeändert/ergänzt wird. Der Richter wird wissen, warum er das verkündet hat.

Zum Schluss gab der Richter noch bekannt, dass weitere Termine notwendig sein werden. Es sind dies der 11.03., der 21.03., der 22.03 und möglicherweise der 04.04. Die ersten drei Termine sind bereits fix, für den letzten Termin müssen einige Anwälte ihre Verfügbarkeit noch prüfen und rückmelden. Der Richter kündigte darüber hinaus weiter an, dass es möglicherweise auch noch einen 5. Termin geben könnte. Dies sei derzeit aber noch nicht gesichert absehbar.

Besonders gefreut habe ich mich darüber, dass mich vor der Verhandlung eine liebe, ältere Dame angesprochen hat. Sie war mit einer Freundin dort und auch beim letzten Mal anwesend. Die Frau fragte mich, ob ich ein „allmystery“-Forum kenne und da schreibt immer ein „fürdiesenfall“ und ob ich es sei…Ich habe mich zunächst verleugnet und hinterfragt, wer sie denn sei. Sie teilte mir ihr Pseudonym mit und dass sie das alles von Anfang an verfolgt und selbst nicht schreiben würde. Ich habe mich dann zu erkennen gegeben und wir saßen während des Prozesses nebeneinander. Ich hatte ja beim letzten Mal geschrieben, dass ich früher gegangen bin. Sie war auch da und hat natürlich gesehen, dass es nur eine Person war, die früher gegangen ist.


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Mordfall Dagmar E. (58) aus Dinslaken

03.02.2016 um 18:12
freundlichen dank für deine zusammenfassung!

kannst du das noch etwas näher andeuten, was mit einer hier verbotenen gesinnung gemeint sein könnte?
Zitat von fürdiesenfallfürdiesenfall schrieb:In einem Ausschnitt ging es um die Zeit nach der Tat, in dem anderen wurde über die exekutive Staatsgewalt gelästert, das in einer deutlich beleidigenden Art und Weise und leider auch mit extremen Gesinnungszügen, die in Deutschland verboten sind.



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Mordfall Dagmar E. (58) aus Dinslaken

03.02.2016 um 18:26
Zitat von fürdiesenfallfürdiesenfall schrieb:Besonders gefreut habe ich mich darüber, dass mich vor der Verhandlung eine liebe, ältere Dame angesprochen hat. Sie war mit einer Freundin dort und auch beim letzten Mal anwesend. Die Frau fragte mich, ob ich ein „allmystery“-Forum kenne und da schreibt immer ein „fürdiesenfall“ und ob ich es sei…Ich habe mich zunächst verleugnet und hinterfragt, wer sie denn sei. Sie teilte mir ihr Pseudonym mit und dass sie das alles von Anfang an verfolgt und selbst nicht schreiben würde. Ich habe mich dann zu erkennen gegeben und wir saßen während des Prozesses nebeneinander. Ich hatte ja beim letzten Mal geschrieben, dass ich früher gegangen bin. Sie war auch da und hat natürlich gesehen, dass es nur eine Person war, die früher gegangen ist.
Gehaltvoller Beitrag....danke dafür.


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