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Der mysteriöse Tod des Jens Henrik Bleck

542 Beiträge ▪ Schlüsselwörter: Mord, Unfall, 2013 ▪ Abonnieren: Feed E-Mail

Der mysteriöse Tod des Jens Henrik Bleck

23.10.2014 um 09:18
Ich geh noch mal auf die Diskusion um die Polizeiarbeit ein.
Meiner Meinung nach wurde hier nicht in alle Richtungen ermittelt weil man Anfangs
wohl von einem Vermisstenfall ausgegangen ist, so wie man es aus den Aussagen ersehen kann.
Als die Leiche gefunden wurde hies es ja auch erst Suizid, da an der Leiche keine Spuren
von Fremdeinwirkung gefunden wurden.
Erschwerend hinzu kam meinermeinung noch der "Kampf" um die Zuständigkeit, was die ganzen
Ermittlungen wohl zeitweise zum Erliegen brachte.
Mich würde dieses Zuständigkeits Hickhack mal grundlegend interessieren.
In einem anderen Fall hier wurde eine Leiche im Bereich Koblenz gefunden, ansässig war die Frau aber in Badenwürtenberg. Zuständig ist die Kripo KO da wo die Leiche gefunden wurde. Was ist denn eigendlich für die Zuständigkeit relevant?

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Der mysteriöse Tod des Jens Henrik Bleck

23.10.2014 um 09:19
@Seefahrer
Ich glaube diese Frage kann uns z.Z. hier niemand beantworten. Wenn wir das wüsten wären
wir glaube ich schon ein Stück weiter.


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Der mysteriöse Tod des Jens Henrik Bleck

23.10.2014 um 09:26
@KT
Der Zuständigkeitswirrwarr kam m.E. dadurch zustande, dass es anfangs zwei Falle waren. Zum einen das Verschwinden von JHB in Mehlem und zum anderen die Auffindung der Leiche bei Köln. Damit waren erstmal zwei unterschiedliche Polizeidienststellen zuständig. Mglw. wurde dann anschließend nach dem Motto gehandelt 'Gottseidank ist das die Angelegenheit der Kollegen in Godesberg (dort wurde er ja vermisst) respektive Köln (da wurde er ja gefunden).


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Der mysteriöse Tod des Jens Henrik Bleck

23.10.2014 um 09:47
@Seefahrer
@KT
@Analyst
Analyst hat geschrieben:
Entweder hat der Redakteur einen schlecht recherchierten Artikel in die Zeitung gebracht oder die Polizei hat es unterlassen, in einem mysteriösen Todesfall zu ermitteln! Im ersten Fall hätte die Zeitung einen Skandal fabriziert, im zweiten Fall die Polizei.

Es ist meiner Meinung nach unwahrscheinlich, dass der Skandal auf Seiten der Presse stattgefunden hat. Die Zeitung wird nicht den Fehler begangen haben, sich dermassen angreifbar zu machen.

Faktisch ist der Artikel eine massive Anklage des Polizeivorgehens - von Polizeiarbeit kann man eigentlich nicht sprechen, da anscheinend nicht gearbeitet wurde.
Und da setzt der Artikel doch an nach kurzer Schilderung des Vorfalls:
Welche Ermittlungsbehörde ist zuständig?

Bis vor wenigen Wochen wussten die Eltern nicht einmal, welche Ermittlungsbehörde für den mysteriösen Tod ihres Sohnes zuständig ist. Die Staatsanwaltschaft Bonn versicherte Alma und Torsten Bleck noch im Juli, Köln sei zuständig, aber dort habe man die Ermittlungen eingestellt.

Die Kölner Staatsanwaltschaft behauptete standhaft das Gegenteil: Man habe gar nicht einstellen können, weil man für die Ermittlungen gar nicht zuständig sei. In Köln sei lediglich die Rechtsmedizin wegen des Fundortes mit der Obduktion befasst gewesen. Bonn sei zuständig, man habe in Köln gar keine Akte.

Fast neun Monate nach dem Tod des 19-Jährigen konnte zumindest dies aufgeklärt werden: Bonn ist zuständig. Und die Eltern fragen sich: Wenn es für die Klärung dieser Frage neun Monate benötigte - mit welcher Intensität wurde wohl in der Zwischenzeit ermittelt?

Und sie fragen sich: Wird überhaupt noch ermittelt? Wird elf Monate nach dem Tod ihres Sohnes noch Personal und Zeit investiert, um zu erfahren, was dem 19-jährigen Jurastudenten in jener Novembernacht widerfahren ist?
Und er schließt mit:
Über einen Anwalt erwirkten die Eltern Akteneinsicht. Torsten Bleck: "Die Videos der Überwachungskameras wurden zehn Tage nach der Nacht ausgewertet. In der Ermittlungsakte befinden sich Beschreibungen zu 20 Fotos - aber nur sieben Fotos. Und in nur drei Fällen stimmen die Beschreibungen mit den Fotos überein."

Die Polizei möchte derzeit nichts zu dem Fall sagen und verweist auf die Bonner Staatsanwaltschaft als Herrin des Verfahrens.

Ein Fall, der Fragen über Fragen aufwirft. Bis heute gibt es keine schlüssigen Antworten.

Eine verhängnisvolle Nacht: Der mysteriöse Tod des 19-jährigen Jens Henrik Bleck | GA-Bonn - Lesen Sie mehr auf:
http://www.general-anzeiger-bonn.de/region/rhein-sieg-kreis/bad-honnef/Der-mysterioese-Tod-des-19-jaehrigen-Jens-Henrik-Bleck-article1477866.html#plx721497605
Der Redakteur, Wolfgang Kaes, ist bekannt geworden durch einen Fall (Verschwinden von Trudel Ulmen), den er aufgegriffen hat, und der dann auch gelöst wurde. (Vorher war er mir aber auch schon bekannt als Autor von Krimis, die Skandale zum Thema haben und ziemlich ausgefeilt sind.) Also der wird sich nicht so in die Nesseln setzen, denke ich mal. Vielleicht sind die Unstimmigkeiten im Artikel auch beabsichtigt, um zu zeigen, wie diese Zuständigkeitssache Tragödien hervorbringen kann (die Ungewissheit der Eltern).

Wahrscheinlich müssen die Bonner so ziemlich von vorne anfangen. Ich erinnere mich, dass in einem frühen Artikel die beiden Männer erwähnt wurden und aufgerufen waren, sich zu melden. Haben sie ja vielleicht sogar gemacht, aber keiner hat's dokumentiert? (Gut, das ist schon sehr spekulativ, aber ist wohl einiges untergegangen, s. das mit den Fotos.)

Ich gehe davon aus, dass sämtliche beteiligten Personen (Freunde, kollabiertes Mädchen in der Disko und ihre Freundin, Türsteher, Notarzt, Taxifahrer, Polizisten) ermittelbar sind. Und wenn die Bonner jetzt ihre Arbeit machen, auch rausgefunden werden kann, was passiert ist.

Meines Erachtens ist der Aufruf dazu der Kerngedanke des Artikels.

(Komme mir grade vor wie in der Schule, wenn ich eine Interpretation schreiben musste.)


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Der mysteriöse Tod des Jens Henrik Bleck

23.10.2014 um 10:56
@KT
Zitat von KTKT schrieb: weil man Anfangs
wohl von einem Vermisstenfall ausgegangen ist, so wie man es aus den Aussagen ersehen kann.
Als die Leiche gefunden wurde hies es ja auch erst Suizid
Das war doch nie ein Vermisstenfall. Laut Zeitung, kam die Polizei gleich am nächsten Morgen zu den Eltern, fragten ob Jens Henrik da ist. Als sie dies verneinten, sagten sie doch gleich, dass er vermutlich Suizid begangen hat.

Der "normale" Ablauf wäre gewesen:

Bekanntes nächtliches Kuddelmuddel -> JHB kommt nicht nach Hause -> Eltern machen sich Sorgen, rufen alle Freunde an, besonders den, wo sie ihn am Abend zu vor abgeliefert haben -> keiner weiß was passiert ist, oder die, die dabei waren berichten schon von den Merkwürdigkeiten, wenn sie es mitbekommen haben -> Eltern gehen zur Polizei und melden JHB als vermisst -> Polizist merkt, dass es genau das Portmonee des Vermissten ist, was er eingesteckt hat -> weitere Ermittlungen


Hier war es aber so:

Bekanntes nächtliches Kuddelmuddel -> Polizei steht vor der Tür und geht von Suizid aus -> Leiche wird gefunden -> monatelanges Kuddelmuddel um die Zuständigkeit -> Lückenhafte/fehlerhafte/gar keine Ermittlungen


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Der mysteriöse Tod des Jens Henrik Bleck

23.10.2014 um 11:14
@Lady_Amalthea
Ja es war wohl ein vermuteter Suizid. Aber solange keine Leiche gefunden wird bleibt es ein Vermisstenfall.
Würde ich jetzt so sehen.


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Der mysteriöse Tod des Jens Henrik Bleck

23.10.2014 um 13:22
Zitat von KTKT schrieb:@Lady_Amalthea
Ja es war wohl ein vermuteter Suizid. Aber solange keine Leiche gefunden wird bleibt es ein Vermisstenfall.
Würde ich jetzt so sehen.
Ich verstehe nicht, warum automatisch ein Suizid angenommen wurde. Neben der hier favourisierten Theorie eines Verbrechens, käme doch auch ohne weiteres ein Unfall infrage.
Ob er nun getorkelt ist oder nicht: Er hatte Alkohol getrunken. Vielleicht hat er an dem niedrigen Geländer aus irgendeinem Grunde das Gleichgewicht verloren und ist ins Wasser gefallen? Ich will damit ein Verbrechen nicht ausschließen, sondern eigentlich nur mal fragen, warum ein Unfall ausgeschlossen wird?
Suizid scheint mir auf den ersten Blick fast noch die unwahrscheinlichste Variante zu sein...


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Der mysteriöse Tod des Jens Henrik Bleck

23.10.2014 um 13:58
@KonradTönz
ich nehme an, dass ein suizid aus sicht der polizei am wenigsten fragen dazu aufgeworfen hätte, ob der tod des jungen vermeidbar gewesen wäre, es wäre also für die polizeiliche arbeit die bequemste lösung gewesen vielleicht. aber warum konkret man das wirklich so eindeutig behauptet hat und dann noch die falsche information, der geldbeutel sei am ufer gefunden worden...ob das auf missverständnisse (wie bei "stille post") oder auf einer bewussten falschaussage beruht...wer weiss es


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Der mysteriöse Tod des Jens Henrik Bleck

23.10.2014 um 14:49
Nur mal angenommen, es wäre tatsächlich ein Unfall gewesen, der allerdings in Folge von Gewaltandrohung und Verfolgung passiert ist, wie wäre das denn dann rechtlich? Könnte man die Verfolger überhaupt verklagen und wenn ja, auf welcher Grundlage?


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Der mysteriöse Tod des Jens Henrik Bleck

23.10.2014 um 14:56
Zitat von SpürhundSpürhund schrieb:Nur mal angenommen, es wäre tatsächlich ein Unfall gewesen, der allerdings in Folge von Gewaltandrohung und Verfolgung passiert ist, wie wäre das denn dann rechtlich? Könnte man die Verfolger überhaupt verklagen und wenn ja, auf welcher Grundlage?
Damit zum Beispiel?


http://www.anwalt.de/rechtstipps/der-tatbestand-der-bedrohung-stgb_024219.html


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Der mysteriöse Tod des Jens Henrik Bleck

23.10.2014 um 14:58
Ok. Danke dir!


Dann würden die "Täter" ja höchstwahrscheinlich recht glimpflich davonkommen.


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Der mysteriöse Tod des Jens Henrik Bleck

23.10.2014 um 15:08
Ich habe da noch eine rechtliche Frage: Angenommen, er wurde gewaltsam ins Wasser befördert, aber nicht vorher mutwillig ertränkt (wovon man zumindest laut der Zeugenaussagen erst einmal ausgehen muss), wie würde dann die Anklage lauten?

Er soll ja laut den Zeugenaussagen noch gelebt haben, als er im Wasser trieb. Wenn er also nach dem Motto ´der geht uns ganz schön auf den Sack und braucht mal ´ne Abkühlung´ ins Wasser befördert wurde, haben die Täter ja maximal "billigend" in Kauf genommen, dass er ertrinken könnte. Somit wäre es ja kein vorsätzlicher Mord, oder?


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Der mysteriöse Tod des Jens Henrik Bleck

23.10.2014 um 15:15
@Spürhund

Ich vermute dies würde unter den Begriff "fahrlässige Tötung" fallen.

http://dejure.org/gesetze/StGB/222.html

http://www.ra-klose.com/html/fahrlassige-totung.html

Der erste Link beschreibt nur die "Folgen" für den/die Täter/in, der zweite Link beschreibt den Begriff "fahrlässige Tötung" etwas genauer.2


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Der mysteriöse Tod des Jens Henrik Bleck

23.10.2014 um 15:20
Hm wenn man jemanden absichtlich ins Wasser schubst, nimmt man doch etwaige Folgen wie Ertrinken in Kauf. Würde also eher auf Totschlag tippen... Aber kenn mich net so damit aus.


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Der mysteriöse Tod des Jens Henrik Bleck

23.10.2014 um 15:25
@Spürhund
@Ocelot


Hier ist es noch besser beschrieben

Wann liegt eine fahrlässige Tötung vor?

Fahrlässige Tötung liegt vor, wenn der Täter fahrlässig den Tod eines Menschen verursacht.

Art und Maß der Sorgfalt ergeben sich aus den Anforderungen, die bei einer Betrachtung der Gefahrenlage „rückblickend“ an einen besonnenen und gewissenhaften Menschen in der konkreten Lage und der sozialen Rolle des Handelnden zu stellen sind.

Der Täter muss den Tod des Opfers auch objektiv vorhergesehen haben können. Eine Verantwortlichkeit soll aber für solche Ereignisse und Geschehensabläufe entfallen, die so sehr außerhalb der Lebenserfahrung liegen, dass mit ihnen auch bei Einhaltung der gebotenen Sorgfalt nicht zu rechnen war.

Bestraft wird der Täter mit einer Freiheitsstrafe bis 5 Jahren oder Geldstrafe.


http://www.rechtsanwalt-louis.de/mord_und_totschlag.htm (Archiv-Version vom 14.02.2015)


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Der mysteriöse Tod des Jens Henrik Bleck

23.10.2014 um 15:34
Das ins kalte Wasser werfen könnte man auch als Körperverletzung Werten und in diesem Fall mit todesfolge. Ergo 3 bis 10 jahre
http://dejure.org/gesetze/StGB/227.html


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Der mysteriöse Tod des Jens Henrik Bleck

23.10.2014 um 15:42
@KT

Ich weiß nicht, denn die Körperverletzung muss in direkter Beziehung zum Tod stehen:

Für die Körperverletzung mit Todesfolge ist ein "unmittelbarer" Zusammenhang zwischen der Körperverletzungshandlung und dem Tod des Opfers notwendig. Dabei muß gerade in dieser Art der Körperverletzung die Gefahr des Todes stecken, z.B.: Aufschneiden der Pulsadern, Schlag auf den Kopf mit schweren oder spitzen Gegenständen.

weiters:

Es muß ein enger unmittelbarer Zusammenhang zwischen der Körperverletzungshandlung und dem Tod bestehen. Oder anders: Der Tod muß gerade eine typische Folge dieser Art der Körperverletzung sein.

aber:

Dass aber im Einzelfall die Entscheidung, ob ein enger unmittelbarer Zusammenhang besteht, schwer ist und stark von der Wertung des Gerichts abhängt

Q: http://www.gangway.de/gangway.asp?cat1id=6&cat2id=41&cat3id=&DocID=68&client=gangway

Ich denke es sind doch alle drei Möglichkeiten möglich. :) Gibt es hier einen Juristen der uns das besser erklären kann.


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Der mysteriöse Tod des Jens Henrik Bleck

23.10.2014 um 15:45
@suffy: Ok, danke dir!


Auf dieser Grundlage erneuere ich mal meinen etwas älteren Post aus diesem Thread hier:



Aus meiner Sicht gibt es also fünf Möglichkeiten:


1.: Es liegt ein Suizid vor. - Auf Grund von einigen Aussagen und der Rekonstruktion der Ereignisse halte ich diese Wahrscheinlichkeit für am Geringsten. (Wahrscheinlichkeit aus meiner Sicht: 5%)


2.: Es liegt ein Unfall vor.

- Auf Grund der im Nachhinein nicht ganz so eindeutig zu bestimmenden Alkoholmenge und möglichen (schwer nachzuweisenden) Drogen durchaus möglich. Aber die Aussage des Taxifahrers (kein "Torkeln" wahrgenommen), der Mutter (verwirrter Text am Telefon, aber klare Stimme) und auf Grund der Tatsache, dass er noch relativ schnell laufen konnte, ist meiner Meinung nach die Unfallwahrscheinlichkeit zumindest nicht unbedingt höher, als eine prinzipielle, unglückliche Unfallgefahr. (Wahrscheinlichkeit aus meiner Sicht: 10%)


3.: Es liegt ein Unfall in Folge einer Bedrohungssituation vor.

- Dafür spräche unter anderem, dass er weggelaufen ist. (Wahrscheinlichkeit aus meiner Sicht: 25%)


4.: Es liegt eine "fahrlässige" Tötung vor.

- Er wurde verfolgt und nach dem Motto ´Der geht uns auf den Sack und braucht mal eine Abkühlung` gewaltsam ins Wasser befördert. Diese Wahrscheinlichkeit halte ich persönlich für am höchsten. Er hatte Angst, suchte Hilfe und rannte letztlich weg. Möglicherweise hat er seine Geldbörse mutwillig bei dem Polizisten zurückgelassen, nachdem er merkte, dass er zunächst keine Hilfe erwarten kann. So nach dem Motto: Ok, wenn mir tatsächlich etwas zustoßen sollte, habt ihr zumindest meine Personalien. Auch wenn er seinen Ausweis in seiner Hosentasche trug, waren ja Studentenausweis etc. in der Geldbörse!?! So gesehen vielleicht auch eine bewusste (oder zufällige) Doppelabsicherung, da er seinen Ausweis ja in seiner Hosentasche behielt. (Wahrscheinlichkeit aus meiner Sicht: 40%)


5.: Es liegt ein Mord vor.

- Er wurde bereits vorher getötet (möglicherweise durch Ertränken) und anschließend ins Wasser befördert. Dies setzt voraus, dass die Zeugenaussagen nicht stimmen und möglicherweise die zwei männlichen Zeugen sogar die Täter waren und von der Frau gedeckt werden. (Wahrscheinlichkeit aus meiner Sicht: 20%)



Dies sind zunächst einmal die Szenarien im Überblick mit meiner ganz PERSÖNLICHEN Wahrscheinlichkeitseinschätzung. Jeder kann natürlich zu anderen Einschätzungen kommen! Dies soll zunächst nur als übersichtliche Zusammenfassung und weitere Diskussionsgrundlage dienen.


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23.10.2014 um 15:56
@Spürhund

Ich würde dir Möglichkeit des Suizids sogar noch geringer einschätzen (1%). Er hätte in zwei Minuten die Entscheidung treffen müssen wo er sich umbringt (ok, kann er ja schon vorher getan haben). Aber das wichtigste ist: In diesen zwei Minuten hätte er zur Brücke rennen müssen und ohne (!) zu zögern springen müssen. Das passt mMn nicht zusammen.


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Der mysteriöse Tod des Jens Henrik Bleck

23.10.2014 um 15:58
@suffy:

Ja, aber über Prozentangaben möchte ich mich jetzt nicht streiten! ;-)

Ich hoffe, die Tendenz ist jedenfalls ersichtlich?


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