Enterprise1701 schrieb:Wenn eine mögliche tatrelevante Person verstorben ist, dann kann gegen die Person nicht mehr ermittelt werden. Dann wird der Fall zu den Akten gelegt, auch wenn der 100% Nachweis fehlen sollte, aber die Indizien gegen die Person sprechen. Dieses Gesetz soll auch die Angehörigen schützen, weil schlussendlich die Person sich nicht mehr verteidigen oder auch gestehen kann. Es ist schwierig in letzter Konsequenz dieses Gesetz zu akzeptieren.
Das ist etwas, was ich schon öfter gelesen, aber nie so richtig verstanden habe.
Ich verstehe ehrlich gesagt den Zusammenhang zwischen "gegen eine verstorbene Person kann nicht ermittelt werden" und der "Ermittlung im Fall XY". Kann man denn die Ermittlungen im Fall, hier z.B. die offenbar von einem anderen getötete Frau, einfach einstellen, nur weil man denkt, Person Z wird es wohl gewesen sein, die ist aber tot und deshalb kann man nicht weiter ermitteln.
Wie stark muss der Verdacht gegen Z sein, damit man im ganzen Fall nicht mehr ermittelt? Wenn es nur ein paar Hinweise gibt, die auf Z hindeuten, der aber verstorben ist, könnte sich ein VW ja die Hände reiben und sich freuen.
Kennt sich da jemand mit aus und kann mir das bitte erklären?
Aber ich glaube nicht, dass das hier der Fall ist. In oben verlinkten Artikel vom SWR steht doch, dass die Akte noch offen ist und nur nicht mehr ermittelt wird, weil es keine aktuellen, bisher noch nicht zu Ende verfolgten Hinweise gibt. Würde denn so eine Schließen der Ermittlungen wegen dem Versterben eines Haupttatverdächtigen nicht anders öffentlich kommentiert?