Zitat von GrafOskarGrafOskar schrieb:Weiterer Unterschied: Die Mutter hat unmittelbar ihren Fehler erkannt und erst gar nicht versucht eine dritte unbekannte Person zu beschuldigen die ihre Tochter aus dem Bett entführt haben könnte.
Wenn Du den genannten Fall mit dem Fall Inga vergleichst, liest sich das für mich so, als wolltest Du insinuieren, dass Frau G. einen eigenen Fehler nicht erkennen und deshalb einen unbekannten Fremden beschuldigen wollte. Denn das wäre die Essenz, wenn Du den Unterschied zwischen den Fällen daran festmachst, dass die andere Mutter "unmittelbar ihren Fehler erkannt (hat) und erst gar nicht versucht (hat) eine dritte unbekannte Person zu beschuldigen".

Ich finde es nicht richtig, Frau G., die ein wahrhaft schweres Schicksal hat, auf diese Weise in ein negatives Licht zu stellen.

Die Polizei hält offenbar nach wie vor verschiedene Szenarien für möglich. Darunter auch das einer Straftat.

Diese Menschen suchen verzweifelt seit Jahren nach ihrem Kind. Frau G. hat niemanden beschuldigt, sondern ihre Empfindungen in Zusammenhang mit dem verhängnisvollen Tag geschildert. Das ist etwas anderes.

Man kann Kinder nicht lückenlos beaufsichtigen; unabhängig von der Frage, ob das überhaupt sinnvoll und wünschenswert ist.