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Mord an Nicole Denise Schalla - Dortmund 1993

748 Beiträge ▪ Schlüsselwörter: Mord, Schule, Dortmund ▪ Abonnieren: Feed E-Mail

Mord an Nicole Denise Schalla - Dortmund 1993

04.06.2019 um 13:44
Der Angeklagte geht von „Angriff ist die beste Verteidigung“ aus. Wenn das mal nicht nach hinten losgeht.
Ich halte die Beweislast trotzdem für dünn. Vielleicht eine 50:50 Situation.
Sollte der Angeklagte verlieren, geht der eh in Revision.
Das dürfte sich noch lange hinziehen.

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Mord an Nicole Denise Schalla - Dortmund 1993

04.06.2019 um 18:01
@grizzlyhai

Ich finde die Beweislast nicht so dünn. Es gibt zwei eindeutige DNA-Spuren des Angeklagten auf der nackten Haut des Opfers. Dazu zwei DNA-Mischspuren, als deren Hauptverursacher auch der Angeklagte festgestellt wurde. Das macht es sehr wahrscheinlich, dass er direkten Kontakt mit dem teils unbekleideten Opfer hatte. Dazu kommen die Vorstrafen des Angeklagten wegen Gewalt gegen Frauen, insbesondere hat er seine früheren Opfer gewürgt, und Nicole kam durch Würgen zu Tode.

Ob das für eine Verurteilung reicht, ist eine andere Sache, aber die Fakten sprechen sehr gegen den Angeklagten.


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Mord an Nicole Denise Schalla - Dortmund 1993

04.06.2019 um 20:04
@nephilimfield, ok, so zusammengerechnet ist das schon eindeutig.
Wer weiß, was da noch kommt.


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Mord an Nicole Denise Schalla - Dortmund 1993

12.08.2019 um 17:44
Der Angeklagte im Mordfall Nicole-Denise Schalla ist körperlich in der Lage, einen Menschen zu erwürgen. Das hat am Montag (12.08.2019) ein medizinischer Gutachter vor dem Landgericht in Dortmund ausgesagt. Die Verteidigung hatte das angezweifelt und den Gutachter angefordert.

[...]

Dass beide Daumen des Angeklagten in seiner Jugend operiert wurden, hat der Handchirurg aus Hagen bestätigt. Doch die Verletzungen seien gut verheilt, die Hände voll funktionsfähig. Mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit könne der Angeklagte trotz der Verletzungen daher einen Menschen erwürgen.
https://www1.wdr.de/nachrichten/ruhrgebiet/schalla-prozess-dortmund-gutachten-hand-chirurg-100.html

Der Angeklagte ist und bleibt ein notorischer Lügner. Ich kann sagen, dass ich zusätzlich mit diesem Gutachten mehr als überzeugt bin von dessen Täterschaft. Er versucht immer krampfhaft zu lügen. Er wird den Mord an Nicole Schalla nie gestehen.

Das Gutachten nun ist ein weiteres sehr wichtiges Indiz, dass der Richtige auf der Anklagebank sitzt.


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13.08.2019 um 23:56
Wie lange geht der Prozess noch bis man mit einem Urteil rechnen kann?


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18.08.2019 um 22:56
@Intaro
Der Prozess wird am 22. August fortgesetzt. Dann soll die Blutgruppenbestimmung thematisiert werden. Diese soll Aufschluss darüber geben, ob bisher zwei nicht zuzuordnende am Tatort und der Leiche des Mädchens sichergestellte Haare, mit der Blutgruppe des Angeklagten übereinstimmen.

Es ist geplant, dass Staatsanwaltschaft und Verteidigung ihre jeweiligen abschließenden Plädoyers Mitte September halten. Das Urteil soll am 4. Oktober um 14 Uhr verkündet werden.
https://www.nordstadtblogger.de/mordprozess-schalla-medizinisches-gutachten-bestaetigt-die-moeglichkeit-der-taeterschaft-des-angeklagten/


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woertermord Diskussionsleiter
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Mord an Nicole Denise Schalla - Dortmund 1993

17.09.2019 um 09:51
Hier ausführlich über den Prozesstag vom 22.08

https://www.nordstadtblogger.de/mordprozess-schalla-blutgruppenbestimmung-passt-zu-gefundenen-haaren-besitzt-jedoch-nur-wenig-beweiskraft/

Es wirkt auf mich einerseits so, als sei die Täterschaft des Angeklagten relativ eindeutig. Andererseits wird soviel unternommen, was mich irgendwie skeptisch macht, ob der Angeklagte da vielleicht trotzdem fein raus geht...

Kommt nur mir der Prozess so unglaublich langatmig vor?


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Mord an Nicole Denise Schalla - Dortmund 1993

17.09.2019 um 19:17
@woertermord

Natürlich hat die Blutgruppenbestimmung der Haare keine Beweiskraft. Wichtig für die Staatsanwaltschaft ist aber, dass das Ergebnis den Angeklagten als Spurenleger nicht ausschließt (was der Fall gewesen wäre, hätte er Blutgruppe A oder 0).


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Mord an Nicole Denise Schalla - Dortmund 1993

26.09.2019 um 09:01
Der Prozess wird somit voraussichtlich am 23. September fortgesetzt

Weiß jemand, ob der Prozess tatsächlich fortgesetzt wurde und wenn nicht, was zu dieser weiteren Verzögerung geführt hat?


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Mord an Nicole Denise Schalla - Dortmund 1993

26.09.2019 um 13:21
@nephilimfield

Der Prozss ist am 23. September fortgesetzt worden, nur leider handelt es sich dabei um einen Bezahlartikel der „Ruhr Nachrichten“. Da ich ein dortiges Abo habe, kann ich dir den Inhalt überstellen. Ich weiß nur nicht ob ich diesen direkt hier posten darf.

Übrigens: Heute geht der Prozess weiter! Das Gericht entscheidet über zwei weitere Anträge der Verteidigung. Sollten diese abgelehnt werden, starten die Plädoyers.
Der Prozess um den Mord an der Schülerin Nicole-Denise Schalla geht weiter. Die Verteidigung des Angeklagten Ralf H. hat zwei Anträge gestellt, die ihren Mandanten entlasten sollen. Darüber wird das Gericht heute entscheiden. Werden die Anträge abgelehnt, könnte es bereits Plädoyers geben.
https://www.ruhrnachrichten.de/dortmund/was-donnerstag-in-dortmund-wichtig-ist-haushaltsplan-gaststaettenbrand-schalla-prozess-1453308.html (Archiv-Version vom 26.09.2019)


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26.09.2019 um 15:54
@Gartenbauer

Danke für die Info! Bin gespannt, was sich heute tut.


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26.09.2019 um 19:16
Ich frage mich, was nach so langer Zeit neues kommen kann, damit der Angeklagte entlastet werden kann ? Ich denke eher, die Verteidigung will nur Sand ins Getriebe der Staatsanwalt streuen.
Aber gut, bevor ein Unschuldiger ins Gefängnis kommt, muss halt alles abgewogen werden.


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27.09.2019 um 21:54
Am vierten Oktober wird der Prozess fortgesetzt. Dann sind die jeweiligen Plädoyers der Verfahrensbeteiligten zu erwarten.
https://www.nordstadtblogger.de/landgericht-dortmund-mordprozess-schalla-naehert-sich-dem-urteilsspruch-zeugin-aeussert-ominoesen-verdacht/

Die Anträge der Verteidigung wurden abgelehnt (1. Antrag) bzw. ließen sich nicht umsetzen (2. Antrag). Der Prozess nähert sich mit großen Schritten dem Ende entgegen. Am nächsten Verhandlungstermin werden die Plädoyers gehalten.


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Mord an Nicole Denise Schalla - Dortmund 1993

28.09.2019 um 12:55
@Gartenbauer

Danke für den Link.

Dass der Anwalt alles versucht, seinen Mandaten freizubekommen, ist klar. Aber seine Argumentation ist teilweise hanebüchen.


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Mord an Nicole Denise Schalla - Dortmund 1993

25.10.2019 um 12:49
Kann mir jemand das Aktenzeichen oder den Sitzungssaal für den nächsten Prozesstag sagen bitte?

Gruß


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Mord an Nicole Denise Schalla - Dortmund 1993

29.10.2019 um 11:35
Der Prozess verzögert sich weiter. Die Strategie der Anwälte ist nun, die Rechtmäßigkeit der Entnahme der Körperzellen im Jahr 1999 zu bestreiten. Damals wurde vom Tatverdächtigen ein DNA-Profil erstellt, weil er wegen gefährlicher Körperverletzung, Nötigung, Straßenverkehrsgefährdung und Unfallflucht eine Haftstrafe von vier Jahren absaß. Die Anordnung zur Entnahme sei aber nicht als Folge einer "erheblichen Straftat" getroffen worden. Wenn die DNA-Entnahme rechtswidrig war - so die Argumentation der Anwaltschaft - dann sei auch alles, was in der Folge mit dem Spurenmuster passiert sei, rechtlich unhaltbar. Die DNA des Tatverdächtigen hätte also nach dieser Ansicht nie mit der an der Leiche gefundenen DNA verglichen werden dürfen, der Haftbefehl sei aufzuheben.

Die Plädoyers beginnen nun frühestens am 8. November.

https://www.ruhrnachrichten.de/dortmund/mordfall-nicole-denise-schalla-weiter-warten-auf-das-urteil-1464875.html?overlay_registration=true&newreg=true (Archiv-Version vom 25.06.2021)

Das Vorgehen der Anwälte halte ich für dreist. Im entsprechenden § 81g STPO heißt es, dass eine Körperzellentnahme und DNA-Bestimmung erlaubt sind, wenn Grund zu der Annahme besteht, dass gegen ihn künftig Strafverfahren wegen einer Straftat von erheblicher Bedeutung zu führen sind.
Eine vierjährige Haftstrafe u. a. wegen gefährlicher Körperverletzung und Nötigung sollte für eine DNA-Bestimmung wohl reichen.


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woertermord Diskussionsleiter
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Mord an Nicole Denise Schalla - Dortmund 1993

29.10.2019 um 11:45
@nephilimfield

Das ist ja unfassbar, wie die Anwälte sich ins Zeug legen. Würde nur zu gerne wissen, ob diese Vehemenz von den Anwälten ausgeht, um Profit aus dem Angeklagten zu schöpfen oder ob der Angeklagte von sich aus alle Mittel in Anspruch nehmen will.

Für ein Gestehen und Reue zeigen wäre es wohl zu spät, das wäre nicht mehr glaubwürdig.

Objektiv sieht es doch so aus, als hätte der Angeklagte keinerlei Chance an einer Verurteilung vorbei zu kommen.

Aber man weiß ja nie.


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Mord an Nicole Denise Schalla - Dortmund 1993

30.10.2019 um 07:01
Zitat von nephilimfieldnephilimfield schrieb:Eine vierjährige Haftstrafe u. a. wegen gefährlicher Körperverletzung und Nötigung sollte für eine DNA-Bestimmung wohl reichen.
So einfach ist das nicht. Es kommt nicht in erster Linie darauf an, welche Straftat und Verurteilung in der Vergangenheit erfolgt ist, sondern es kommt auf die Prognose des Gerichts an, ob dieser Täter (also der Täter der Straftat in der Vergangenheit) in Zukunft eine Straftat von erheblicher Bedeutung begehen könnte.

Das Bundesverfassungsgericht hat hohe Anforderungen hinsichtlich der Begründung dieser Prognose gestellt. Hat das Gericht es sich zu einfach gemacht, salopp gesagt, hat es einfach gesagt: der hat das und das bisher gemacht, daraus schliessen wir einfach mal, er ist gefährlich, dann ist das nicht ausreichend.

Das BVerfG schreibt dazu:
15

Notwendig für die Anordnung einer Maßnahme nach § 81g StPO ist, dass wegen der Art oder Ausführung der bereits abgeurteilten Straftat, der Persönlichkeit des Verurteilten oder sonstiger Erkenntnisse Grund zu der Annahme besteht, dass gegen ihn erneut Strafverfahren wegen Straftaten von erheblicher Bedeutung zu führen sind. Die Prognoseentscheidung setzt voraus, dass ihr eine zureichende Sachaufklärung vorausgegangen ist und die für sie bedeutsamen Umstände nachvollziehbar abgewogen werden. Hierfür bedarf es einer Darlegung positiver, auf den Einzelfall bezogener Gründe;
BVerfG 2BVR 939/13 vgl. auch BVerfG 2 BVR 2349/15

Da aber so weit ich weiss auch schon mal gegen den TV Sicherungsverwahrung angeordnet wurde, kann es sein, dass sich der Beschluss hinsichtlich § 81g StPO als durchaus tragfähig erweisen wird. Man wird sehen.

https://www.hrr-strafrecht.de/hrr/bverfg/13/2-bvr-939-13.php
https://www.hrr-strafrecht.de/hrr/bverfg/15/2-bvr-2349-15-1.php


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Mord an Nicole Denise Schalla - Dortmund 1993

30.10.2019 um 08:33
@Rick_Blaine siehst du diese Verordnung als sinnvoll an ? Es geht ja um die Aufklärung eines Tötungsdeliktes.
Ich als Nichtjurist sehe hier die Gefahr, dass ein Täter frei kommt und auf die Menschheit losgelassen wird, obwohl ihm die Tat zu Last gelegt werden kann. Dabei sollte es doch egal sein, wie die Beweise zustande gekommen sind.
Anders wäre das bei einem herausgeprügelten Geständnis.

Gibt es einen Kodex, dass Anwälte, wenn sich abzeichnet, dass ihr Mandant jemanden getötet hat, denjenigen nicht um jeden Preis versucht frei zu kriegen ?
Hier scheint das ja der Fall zu sein.


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Mord an Nicole Denise Schalla - Dortmund 1993

30.10.2019 um 09:06
Zitat von grizzlyhaigrizzlyhai schrieb:@Rick_Blaine siehst du diese Verordnung als sinnvoll an ? Es geht ja um die Aufklärung eines Tötungsdeliktes.
Das Bundesverfassungsgericht begründet das so:
13

1. Die Feststellung, Speicherung und (künftige) Verwendung eines DNA-Identifizierungsmusters greift in das durch Art. 2 Abs. 1 in Verbindung mit Art. 1 Abs. 1 GG verbürgte Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung ein (vgl. BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 14. Dezember 2000 - 2 BvR 1741/99 u.a. -, BVerfGE 103, 21 <32 f.>). Dieses Recht gewährleistet die aus dem Gedanken der Selbstbestimmung folgende Befugnis des Einzelnen, grundsätzlich selbst zu entscheiden, wann und innerhalb welcher Grenzen persönliche Lebenssachverhalte offenbart werden (BVerfGE 65, 1 <41 ff.>; 78, 77 <84>). Diese Verbürgung darf nur im überwiegenden Interesse der Allgemeinheit und unter Beachtung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit aufgrund eines Gesetzes eingeschränkt werden; die Einschränkung darf nicht weiter gehen, als es zum Schutz des öffentlichen Interesses unerlässlich ist (vgl. BVerfGE 103, 21 <33>).
14

Die Gerichte sind bei der Auslegung und Anwendung des § 81g StPO gehalten, die Bedeutung und Tragweite dieses Grundrechts angemessen zu berücksichtigen
Aus dem oben zitierten Beschluss.

Es geht ihm hier um einen bedeutsamen Eingriff in ein Grundrecht. Ob man das nun so interpretieren sollte oder nicht, das ist eine Diskussion, die sicherlich die Grenzen dieses Threads hier sprengt. Es gibt verbreitet Stimmen, die der Meinung sind, man solle die DNA eines jeden einmal verurteilten, oder sogar eines jeden auch nur verhafteten grundsätzlich speichern. Befürworter dieser These ziehen immer die Parallele zu Fingerabdrücken, die ja auch im System bleiben. In anderen Ländern gibt es inzwischen Gesetze, die so eine grundsätzliche Speicherung bestimmen und dort wird es nicht als übermässiger Eingriff in ein wie auch immer definiertes Grundrecht verstanden. Es gibt da also nicht automatisch ein richtig oder falsch. Nur, in Deutschland gilt nun einmal, was das Bundesverfassungsgericht sagt.
Zitat von grizzlyhaigrizzlyhai schrieb:Dabei sollte es doch egal sein, wie die Beweise zustande gekommen sind.
Anders wäre das bei einem herausgeprügelten Geständnis.
Nein, das wäre dann nicht anders, wenn es "egal" ist. Das berührt das Rechtstaatsprinzip ganz elementar. Der Staat darf sich nur innerhalb der Gesetze bewegen, die ihm den Bewegungsraum definieren. Der Zweck darf keinesfalls die Mittel heiligen. Würden wir dem Tür und Tor öffnen, dann ist der Schritt naheliegend, eben auch das herausgeprügelte Geständnis zu erlauben. Ich denke, das ist ohne weiteres verständlich.
Zitat von grizzlyhaigrizzlyhai schrieb:Gibt es einen Kodex, dass Anwälte, wenn sich abzeichnet, dass ihr Mandant jemanden getötet hat, denjenigen nicht um jeden Preis versucht frei zu kriegen ?
Hier scheint das ja der Fall zu sein.
Das betrifft die Rolle der Verteidiger, die sehr oft missverstanden wird. Genauso wie der Staatsanwalt nicht in erster Linie das "Opfer" vertritt, sondern als Vertreter der gesamten Rechtsordnung und Gesellschaft verstanden werden will und soll, ist auch der Verteidiger in einem Verfahren nicht ausschliesslich Vertreter des Angeklagten, sondern - in Deutschland nennt man ihn daher auch "Organ der Rechtspflege" - seine Aufgabe ist ebenfalls, die Rechtsordnung zu verteidigen. Er soll im Namen der gesamten Gesellschaft den Staat an dessen Verpflichtung erinnern, die Gesetze einzuhalten und die Grenzen dieser zu beachten.

So ist es durchaus seine Aufgabe, wenn der Staat eine Anklage nur durch Bruch gesetzlicher Normen vertreten kann, diese dadurch zu verteidigen, dass er im konkreten Fall tatsächlich die Verurteilung des Täters verhindert. Das ist im Einzelfall manchmal schwer zu ertragen, aber macht Sinn, wenn man sich diese gesamtgesellschaftliche Rolle vor Augen führt. Wenn ich bei dem offensichtlichen Mörder X die Augen zu drücke und die Anklagebehörde damit durchkommen lasse, durch Gesetzesbruch diesen Mörder zu überführen, dann öffne ich die Tür für den nächsten Fall, in dem ein in Wirklichkeit Unschuldiger ebenfalls verurteilt wird.

Wie gesagt, für die an einem Verfahren konkret Beteiligten, Opfer, Angehörige, Angeklagter usw. oft schwer zu akzeptieren, ist es ein Grundsatz des Rechtstaates: in jeder Verhandlung steht auch und, falls im Konflikt mit den direkt Beteiligten, in erster Linie die gesamte Gesellschaft im Gericht. Und dann kann es sein, dass im Interesse aller potentiell unschuldig Angeklagten in der Zukunft ich heute den offensichtlichen Täter freilassen muss, weil der Staat eine rechtstaatliche Grenze überschritten hat. Im übrigen steht eben nicht nur der Verteidiger vor einem solchen Dilemma, sondern vor allem der Richter.

Insofern gilt für Verteidiger: wenn es eine rechtliche Möglichkeit gibt, einen Angeklagten vor einer Verurteilung zu bewahren, weil der Staat eben das Recht verletzt hat, dann muss ich im Interesse der Gesamtgesellschaft, nicht im Interesse meines Mandanten, diese Möglichkeit auch wahrnehmen.


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