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Der Fall Ursula Herrmann, Anfang 80er Jahre

11.655 Beiträge ▪ Schlüsselwörter: Wald, Entführung, München ▪ Abonnieren: Feed E-Mail
Zu diesem Thema gibt es eine von Diskussionsteilnehmern erstellte Zusammenfassung im Themen-Wiki.
Themen-Wiki: Der Fall Ursula Herrmann, Anfang 80er Jahre

Der Fall Ursula Herrmann, Anfang 80er Jahre

04.11.2019 um 13:23
Zitat von roberndrobernd schrieb:Was bedeutet komplett? Sind noch Initialen zugelassen oder die Begriffe Zeuge oder Gutachter?Beispiel Zeuge B.H., Gutachter Conrad M., KHK L.
Das Urteil des LG Darmstadt im Mordfall Babenhausen, veröffentlicht auf der Homepage von RA Strate, ist gar nicht anonymisiert. Im Badewannenfall (Genditzki) wurden teils Vornamen, teils Initialen stehen gelassen. Man ist auf der sicheren Seite, wenn man die Beteiligteneigenschaft und den ersten Buchstaben vom Nachnamen stehenlässt. Hast du vor, es zu anonymisieren?
Zitat von roberndrobernd schrieb:Ich hatte nach dem Status "Geheim" von alten Ermittlungsakten gefragt. In gewisser Routine hast du die Frage übergangen.
@Andante versucht bestimmt noch, auf deine Augenhöhe zu springen. Ich hab's einfacher, ich muss nur runtergucken. Wer hat dir denn erzählt, dass die Polizei keine Geheimakten führen darf, was sollen das überhaupt für Akten sein und wofür ist das wichtig? Geht’s um irgendwelche Vertuschungsvorwürfe? Vielleicht mal Mazureks Anwalt fragen?

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Der Fall Ursula Herrmann, Anfang 80er Jahre

04.11.2019 um 13:35
Bayerische Staatskanzlei
Zitat von Seps13Seps13 schrieb:was sollen das überhaupt für Akten sein und wofür ist das wichtig?
Es geht vermutlich um die Akten, die im Stahlschrank der Bayerischen Staatskanzlei gelagert wurden.


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Der Fall Ursula Herrmann, Anfang 80er Jahre

04.11.2019 um 16:50
Zitat von Seps13Seps13 schrieb:Ich vermute, das Gericht wollte nur zum Ausdruck bringen, dass der Täter einen Empfang in der Kiste beabsichtigte. Ebenso wie er eine Belüftung beabsichtigte. Oder geht aus dem Zusammenhang hervor, dass der tatsächliche Radioempfang irgendeine andere hintergründige Bedeutung hat?
Du vermutest mal wieder, was das Gericht meinen könnte. Danke für die neue Steilvorlage, am Gericht zu zweifeln :)
Die Formulierung ist für mich eindeutig:

"Dass der Täter bei der Ausstattung der Kiste nicht nur an ein Radio dachte, sondern es auch noch so präparierte, dass ein Empfang in der Kiste gewährleistet war, ist ein weiteres Indiz für eine Täterschaft des Angeklagten Mazurek, der als Radio- und Fernsehtechniker das Problembewusstsein und die handwerklichen Voraussetzungen für einen derartigen Eingriff mitbrachte."

Vielleicht hast du auch eine Vermutung, was in diesem Zusammenhang Problembewusstsein bedeutet.

Der Radiogutachter hat niemals geprüft, ob die Präparation einen Empfang in der Kiste gewährleistet hat. Aber das Gericht scheint auch in diesem Punkt allwissend zu sein. Wenn der Radiogutachter pflichtgemäß festgestellt hätte, dass das Radio in der Kiste funktioniert, würde ich nichts einwenden. Nach meinen Erfahrungen (vielleicht auch der Werner M.s?) hätte der Radiogutachter aber gemerkt, dass das Radio in der Kiste nicht funktioniert. Würde es dann noch immer für M. als Täter sprechen?
Werner M. konnte löten. Das sieht das Gericht offenbar ebenfalls als Indiz an. Weder an der Kiste samt Installation noch an dem Klingeldraht gab es Lötstellen, obwohl es sehr viele hätte geben können. Lässt sich daraus schließen, dass die Täter löten konnten?
Ich weiß nicht genau wie viele Leute löten können. Schau mal auf www.conrad.de (conrad.de) nach. Dort gibt es 292 Angebote von "Lötkolben". Ich vermute, dass die Zielgruppe dafür Leute sind, die löten können.


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Der Fall Ursula Herrmann, Anfang 80er Jahre

04.11.2019 um 17:13
Zitat von roberndrobernd schrieb:Vielleicht hast du auch eine Vermutung, was in diesem Zusammenhang Problembewusstsein bedeutet.
Er wusste aufgrund seines beruflichen Hintergrunds um die Notwendigkeit, aufgrund der Verbringung der Kiste samt Radio unter einer Erdschicht mittels spezieller Antennenkonstruktion für eine Signalübertragung zum Radio zu sorgen.
Zitat von roberndrobernd schrieb:Der Radiogutachter hat niemals geprüft, ob die Präparation einen Empfang in der Kiste gewährleistet hat. Aber das Gericht scheint auch in diesem Punkt allwissend zu sein. Wenn der Radiogutachter pflichtgemäß festgestellt hätte, dass das Radio in der Kiste funktioniert, würde ich nichts einwenden. Nach meinen Erfahrungen (vielleicht auch der Werner M.s?) hätte der Radiogutachter aber gemerkt, dass das Radio in der Kiste nicht funktioniert. Würde es dann noch immer für M. als Täter sprechen?
Aber natürlich. Belastend sind selektive Problemerkennungs- und lösungsmöglichkeiten, über die der Verurteilte im Gegensatz zu einem sehr großen Teil seiner Mitbürger verfügte.

Ob dann seine Konstruktion auch in praxi funktioniert hätte oder nicht, ist für die Wertung dieser beiden Punkte als "belastend" egal.

Zumal Du mal wieder ausgehend von einer Spekulation deduzierst. Du behauptest einfach mal, nach Deiner Erfahrung hätte die Konstruktion nicht funktioniert (Vielleicht hat es ja funktioniert) . Und behauptest dann aus diesem lediglich angenommenen Umstand etwas willkürlich, dass die Schlüsse des Gerichts zum besagten Thema davon abhängig gewesen wären.

Wir können hier noch 41 Jahre lang jedes Aussage-, Technik- und Artefaktdetail im Prisma des absoluten GLAUBENS (an ein Fehlurteil) solange drehen und wenden, bis wir singulär den Schatten eines Zweifels erzeugt haben. Das aber sagt nichts über die Wertung der Gesamtheit aller der dem Gericht vorliegenden Informationen aus. Und die, nur die, zählt.


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Der Fall Ursula Herrmann, Anfang 80er Jahre

04.11.2019 um 17:24
Zitat von roberndrobernd schrieb:Du vermutest mal wieder, was das Gericht meinen könnte. Danke für die neue Steilvorlage, am Gericht zu zweifeln :)
Was bleibt denn @Seps13 übrig? Im Gegensatz zu Dir kennt kaum ein anderer hier das Urteil. Du redest hier von "Augenhöhe". Arber einen Austausch auf Augenhöhe (sprich: jeder kennt das Urteil) ist offenbar gar nicht in Deinem Interesse. Du präsentierst hier regelmäßig kleine, nicht zusammenhängende Schnipsel aus dem Urteil, bewertest sie und bittest mal mehr, mal weniger höflich darum, man möge Deinen Ausführungen und sonstigen Kompetenzen schon vertrauen; auch, weil die anderen Gutachter eh alle nur Mist gemacht hätten.

Das ist nicht nur albern, sondern erkennbar manipulativ. Und in höchstem Maße ist es das, was Du anderen vorwirfst: Es ist unseriös.

Es mga eine gewiss Befriedigung mit sich bringen, immerhin hier im Forum auf Leute zu stoßen, die einem Recht geben, wo es doch schon in der Realität nichts gebracht hat. Es ändert aber rein gar nichts an der Tatsache, dass die Dinge sind wie sie sind:

Mazurek sitzt eine lebenslängliche Haftstrafe in der JVA ab und hat bisher keinen WAA eingereicht. Es dürfte zudem (auch) Fakt sein: Er wird es auch nicht tun.

Anders als Du, geht Mazurek nämlich davon aus, dass die Gutachten rund um TK und Kiste nicht die tragenden Indizien das gegen ihn ergangenen Urteils waren.

Man könnte also sagen, er ist in dieser Hinsicht schlauer, als so mancher Hobby-Gutachter.


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Der Fall Ursula Herrmann, Anfang 80er Jahre

04.11.2019 um 18:02
Zitat von Seps13Seps13 schrieb:Das Urteil des LG Darmstadt im Mordfall Babenhausen, veröffentlicht auf der Homepage von RA Strate, ist gar nicht anonymisiert. Im Badewannenfall (Genditzki) wurden teils Vornamen, teils Initialen stehen gelassen. Man ist auf der sicheren Seite, wenn man die Beteiligteneigenschaft und den ersten Buchstaben vom Nachnamen stehenlässt. Hast du vor, es zu anonymisieren?
Ich mache euch einen Kompromissvorschlag (deshalb stelle ich ja so dumme und irrelevante Fragen):

Ich erkläre mich bereit, das Urteil auf meinen Internetseiten zu veröffentlichen. Ich bin auch bereit, die Anonymisierung zu übernehmen.
Juristisch gesehen ist mir das aber zu heiß. Ich übernehme weder die Verantwortung für die Rechtmäßigkeit einer Veröffentlichung noch die korrekte Anonymisierung.

Ich kann mir gut vorstellen, dass Werner M. und 2r2n einverstanden sind. Allerdings habe ich eine Bedingung:
Auch wenn es meine Internetseite ist, möchte ich, dass jemand mit juristischer Erfahrung die Verantwortung dafür übernimmt.

@Andante
@Lichtenberg
@Seps13
@trailhamster
Ist jemand von euch bereit, für die Veröffentlichung des Urteils die Verantwortung zu übernehmen?
Das bedeutet, dass sein Klarname als Verantwortliche(r) samt Kontaktadresse am Kopf der entsprechenden Seite erscheint.

So möchte ich vorgehen:
Ich werde den Urteilstext als pdf-Datei anonymisieren und werde ihn samt verifizierter Anschrift der/des Verantwortlichen zunächst auf eine Seite mit nicht öffentlicher Internetadresse setzten.
Im zweiten Schritt werden die nötigen Zustimmungen der Betroffenen (Werner M. und 2r2n) eingeholt.
Im dritten Schritt prüft die/der Verantwortliche, ob die Anonymisierung weit genug geht, um die Verantwortung dafür zu übernehmen.
Im letzten Schritt wird die Seite verlinkt und damit öffentlich gemacht.
Weder von mir noch vom Verantwortlichen wird es auf dieser Seite einen Kommentar geben. Auf der Seite lässt sich anonym surfen, ich versende keine Cookies und erhebe keine Daten über der Besucher.


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Der Fall Ursula Herrmann, Anfang 80er Jahre

04.11.2019 um 18:11
Zitat von roberndrobernd schrieb:Auch wenn es meine Internetseite ist, möchte ich, dass jemand mit juristischer Erfahrung die Verantwortung dafür übernimmt.
Nein, das wird so nichts. Ob da für die Veröffentlichung des Urteils auf Deinen Internetseiten die Verantwortung übernimmt, spielt keine Rolle. Als Betreiber der Domain bleibst Du Verantwortlicher.

Wir machen das anders.

Ich melde mich bei Dir per PN.


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04.11.2019 um 18:23
Zitat von roberndrobernd schrieb:Ich hatte nach dem Status "Geheim" von alten Ermittlungsakten gefragt. In gewisser Routine hast du die Frage übergangen. Wäre es überhaupt zulässig gewesen, dass die Polizei Geheimakten führt? Neulich habe ich einen Hinweis erhalten, dass das nicht zulässig war.
Ich glaube kaum, dass die Kripo Geheimakten führt. Das tun eher Verfassungsschutz, BND, MAD. Da hat sich bei der Aktenbeschriftung damals wohl ein Scherzkeks bei der Kripo betätigt. Wirklich geheime Akten liegen im Regelfall nicht offen herum. Wen es interessiert: hier die Verschlusssachenanweisung Bayern aus 1995. Was vorher in Bayern für welche Behörden gegolten hat, mag jeder selber recherchieren.

https://www.verfassungsschutz.bayern.de/mam/sonstige_aufgaben/content/vsa.pdf
Zitat von roberndrobernd schrieb:Das bereitet mir in der Tat Sorgen. Ich verberge mich nämlich nicht hinter dem Vorhang anonym
Wen es jeden selber überlassen ist, wie er im Netz auftreten möchte, ist das ja okay.
Zitat von roberndrobernd schrieb:Im zweiten Schritt werden die nötigen Zustimmungen der Betroffenen (Werner M. und 2r2n) eingeholt.
Ob die Zustimmung von Mazurek überhaupt notwendig ist, ist noch sehr die Frage. Ich würde die Zustimmung (die von 2r2n als Nebenkläger ist wie die des Staatsanwalts als Anklagevertreter gar nicht erforderlich) zur Sicherheit einholen, dann steht der Veröffentlichung der anonymisierten Fassung nichts entgegen. Wenn Mazurek als derjenige, dessen Persönlichkeitsrechte ggf. betroffen sind, in die Veröffentlichung eingewilligt hat, reicht das mE. Eigentlich reicht bereits die Anonymisierung, aber wenn Mazurek befürchtet, trotzdem identifiziert werden zu können, mag er halt vor der Veröffentlichung gefragt werden.....


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Der Fall Ursula Herrmann, Anfang 80er Jahre

04.11.2019 um 18:25
Bitte streitet euch doch nicht.

Das wird dem Tod des Mädchens nicht gerecht.


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Der Fall Ursula Herrmann, Anfang 80er Jahre

04.11.2019 um 18:42
Zitat von LichtenbergLichtenberg schrieb:Jetzt stehe ich auf dem Schlauch: Da werden in einer öffentlichen Verhandlung über 200 Zeugen vernommen, es werden Gutachter beauftragt und Urkuden verlesen.
Ich weiß nicht, wie Aktenlage juristisch definiert ist.
Urkunden verlesen heißt für mich: Aktenlage vortragen.
Vernehmungsbeamte befragen heißt für mich: Aus den früher erstellte Akten vorgetragen zu bekommen. Oder soll ein Kriminalbeamter nach über 25 Jahren ohne Aktenstudium noch alle Details parat haben.
Die LKA-Gutachterin hat immerhin 12.000 EUR in Rechnung gestellt. Das ist sicher nicht ihr Stundensatz für drei Stunden Anwesenheit. Auch sie musste sich wahrscheinlich nach wesentlich kürzerer Zeit durch ihre alten Akten arbeiten.

Gutachter bringen das gleiche Problem mit sich wie Zeugen, weil auch von denen nach so langer Zeit einige verstorben oder im Ruhestand sind. In mehreren Fällen haben jüngere Kollegen, die die Begutachtung nicht miterlebt haben, die alten Gutachtentexte verlesen. Für mich heißt das Aktenlage vortragen.

Wie groß ist wohl der Anteil von lebendigen Beweisen und Aussagen im Vergleich zu toten aus Aktenschränken?

Spitzfindige Juristen mögen vielleicht keinen Unterschied zwischen spontanen Antworten eines Befragten und dem Vortragen alter Akten machen. Vielleicht gibt es sogar Paragraphen, die das als gleichwertig definieren. Sie müssen sich allerdings Kritik von ungläubigen Normalbürgern gefallen lassen.


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Der Fall Ursula Herrmann, Anfang 80er Jahre

04.11.2019 um 18:58
@robernd

Das Problem hat doch @Rick_Blaine schon aufgezeigt: Vor Gericht gilt der Unmittelbarkeitsgrundsatz der Beweisaufnahme Das heißt: Zeugen sind vom Gericht live in Anwesenheit von StA und Verteidigung und Angeklagtem zu vernehmen, Gutachter ebenso live zu hören, damit natürlich die Prozessbeteiligten Gelegenheit haben, den Zeugen oder den Gutachtern Fragen zu stellen.

Das ist der Idealfall. Nun gibt es aber Konstellationen, in denen Zeugen bereits verstorben sind. Was macht man da? Läßt man sie dann ganz unter den Tisch fallen? Auch und vor allem, wenn es Entlastungszeugen für den Angeklagten sein können?

Nein, natürlich nicht. Das zur Wahrheitsfindung berufene Gericht muss dann halt versuchen, die damals zu Lebzeiten des Zeugen abgegeben Aussagen im Prozess zu berücksichtigen und zu bewerten. Wie macht es das? Indem es im Wege des Urkundsbeweises die damals schriftlich gemachten Aussagen des Zeugen in den Prozess einführt und/oder indem es noch lebende Zeugen vernimmt, die damals dabei waren, als der verstorbene Zeuge seine (mündlichen) Angaben machte.

Das ist natürlich nicht der Idealfall. Aber etwas anderes bleibt in dieser
Konstellation nicht übrig


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Der Fall Ursula Herrmann, Anfang 80er Jahre

04.11.2019 um 19:31
Zitat von hopkirkhopkirk schrieb:Ich habe es so verstanden, dass Mazurek angab, lediglich in den Jahren 1984 bis 1986 ein Tonbandgerät besessen zu haben, es aber Zeugen gab, die aussagten, auch zu anderen Zeiten ein Tonbandgerät bei ihm gesehen zu haben, das dem fraglichen Grundig-Geraet zumindest vom Typ her ähnlich sah.
So könnte man es auch verstehen, es wird aus dem zuvor zitierten Urteilsabscnnitt nicht klar. Aber:Es könnte so gewesen sein, wie Du schreibst, dann würde es mehr Sinn machen.
Zitat von SunziChrisSunziChris schrieb:Hallo, das IST nach Aktenlage entschieden. Aber der rote Faden wurde so gesponnen, damit es passt und schlüssig klingt. Obwohl es Zweifel ohne ende gibt, das M. schuldig ist.
Zitat von roberndrobernd schrieb:Ich weiß nicht, wie Aktenlage juristisch definiert ist.
Urkunden verlesen heißt für mich: Aktenlage vortragen.
Die ist doch offenbar ein linguistisches Problem und kein juristisches. Ein Zeuge hat bestätigt, was er vor 30 Jahren in die Akten geschrieben hat, was der Hauptbelastungszeuge P gesagt haben soll. Die Protokollierung erfolgte angeblich nicht zeitnah, dem Zeugen ist ein Job versprochen worden, wozu die Polizei weder befähigt, noch berechtigt ist. Die Zeugenaussage enthält Details, die nur aus der Zeitung stammen können etc.

Neben allen inhaltlichen Zweifeln ist hier also "nach Aktenlage" entschieden worden, insbesondere die Glaubwürdigkeit des Zeugen P wurde nach Aktenlage beurteilt, da er nicht mehr persönlich zur Zeugenvernehmung erscheinen kann.
Zitat von AndanteAndante schrieb:Wenn Mazurek als derjenige, dessen Persönlichkeitsrechte ggf. betroffen sind, in die Veröffentlichung eingewilligt hat, reicht das mE. Eigentlich reicht bereits die Anonymisierung, aber wenn Mazurek befürchtet, trotzdem identifiziert werden zu können, mag er halt vor der Veröffentlichung gefragt werden.....
in dem zuvor von Dir verlinkten Urteil sind die Forderungen allerdings höher, die Anonymisierung der Namen der Hauptakteure bringt nichts, da sie ohnehin bekannt sind. Die Persönlichkeitsrechte werden durch den Einblick in die Lebensverhältnisse verletzt. Dies betrifft potentiell auch Dritte, beispielsweise die Ehefrau von M die mitangeklagt war. Auch @robernd


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Der Fall Ursula Herrmann, Anfang 80er Jahre

04.11.2019 um 19:49
Zitat von EdelstoffEdelstoff schrieb:in dem zuvor von Dir verlinkten Urteil sind die Forderungen allerdings höher, die Anonymisierung der Namen der Hauptakteure bringt nichts, da sie ohnehin bekannt sind. Die Persönlichkeitsrechte werden durch den Einblick in die Lebensverhältnisse verletzt. Dies betrifft potentiell auch Dritte, beispielsweise die Ehefrau von M die mitangeklagt war.
Dann dürfte nie ein anonymisiertes Strafurteil veröffentlicht werden, da immer irgendwer die Akteure kennt. Es dürfte dann auch nie ein Journalist über einen Prozess berichten, die Öffentlichkeit müsste beim Prozess und bei der mündlichen Urteilsverkündung und -begründung ausgeschlossen werden.

So geht es aber nicht, und die Öffentlichkeit soll und will ja auch die Rechtsprechung beobachten, und die Öffentlichkeit hat da auch ein Informationsrecht.

Abzuwägen ist das im Einzelfall gegen Persönlichkeitsrechte und Rechte auf informationelle Selbstbestimmung. Aber das Interesse eines Verurteilten an der Geheimhaltung des Urteils gegen ihn, vor allem wenn es anonymisiert ist, ist nicht automatisch höher zu bewerten als das Interesse der Öffentlichkeit an der Kontrolle der Rechtsprechung oder an der medialen Berichterstattung über den Prozess.


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Der Fall Ursula Herrmann, Anfang 80er Jahre

04.11.2019 um 20:17
Herzergreifend, wie Menschen, die einerseits leicht zu personalisierende, haltlose Verdächtigungen bezüglich eines Tötungsdelikts in die ' internationalen Medien' streuen, auf einmal ihr Herz für Datenschutz entdecken.

Das imponiert mir.


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Der Fall Ursula Herrmann, Anfang 80er Jahre

04.11.2019 um 20:29
Zitat von ErwinKösterErwinKöster schrieb:Warum glaubst du ist dann ein genauestes Aktenstudium die Grundlage dafür dass ein Richter einen Prozess führen kann?
Beides gehört natürlich zusammen: Vor der Hauptverhandlung die Akten lesen und dann die Hauptverhandlung mit Beweisaufnahme durchführen.

Oder wie sonst sollten Richter etwa Zeugen Widersprüche zwischen deren polizeilicher Vernehmung im Ermittlungsverfahren und der Aussage jetzt in der Hauptverhandlung vorhalten können, wenn die Richter das Protokoll über die polizeiliche Vernehmung gar nicht gelesen haben und ihnen deshalb der Widerspruch in der Zeugenaussage gar nicht aufgefallen ist?

Wie sonst sollen Richter die Angaben des Beschuldigten damals vor der Polizei und jetzt in der Hauptverhandlung bewerten können, wenn sie das Protokoll über die Beschuldigtenvernehmung gar nicht kennen?

Und wie soll sich ein Gericht auf die Abhörung eines Gutachters in der Hauptverhandlung vorbereiten, wenn es das schriftliche Gutachten vorher nie gesehen hat und nicht weiß, welche Fragen es dazu stellen soll bzw. was ihm unklar an der Sache ist?

Und: Zeugen kommen nicht von selber angeflogen. Die werden vom Gericht einzeln vorbereitend geladen. Und welche Zeugen es überhaupt gibt, also schon im Ermittlungsverfahren aufgetaucht sind oder von der Verteidigung benannt wurden und welche davon zur Hauptverhandlung voraussichtlich gebraucht werden, kann das Gericht natürlich nur entscheiden, wenn es vorher die Akten gelesen hat.


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04.11.2019 um 20:34
Zitat von AndanteAndante schrieb:Dann dürfte nie ein anonymisiertes Strafurteil veröffentlicht werden, da immer irgendwer die Akteure kennt. Es dürfte dann auch nie ein Journalist über einen Prozess berichten, die Öffentlichkeit müsste beim Prozess und bei der mündlichen Urteilsverkündung und -begründung ausgeschlossen werden.
Ich denke, man sollte eine Privatperson hier nicht nötigen Urteile zu veröffentlichen. In der Regel erfolgt das durch Anwälte (wie z.B. bei Darsow/Mollath u.a. durch Strate). Wenn sich da wieder erwarten dann doch Probematiken ergeben, können diese sich in eigener Sache vertreten.

Strate selber hatte schon durch (nicht Urteils-)Veröffentlichungen eine Strafanzeige am Hals.


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Der Fall Ursula Herrmann, Anfang 80er Jahre

04.11.2019 um 20:43
Zitat von roberndrobernd schrieb:Gutachter bringen das gleiche Problem mit sich wie Zeugen, weil auch von denen nach so langer Zeit einige verstorben oder im Ruhestand sind. In mehreren Fällen haben jüngere Kollegen, die die Begutachtung nicht miterlebt haben, die alten Gutachtentexte verlesen. Für mich heißt das Aktenlage vortragen.
An dieser Stelle möchte ich nochmal nachfragen: Lassen sich Gutachter im Ruhestand tatsächlich regelmäßig durch jüngere Kollegen "im aktiven Dienst" vertreten oder handelt es sich um einen Einzelfall, da der betroffene Gutachter gesundheitlich nicht zu einer Aussage fähig war?
Zitat von JosefK1914-2JosefK1914-2 schrieb:Ich denke, man sollte eine Privatperson hier nicht nötigen Urteile zu veröffentlichen. In der Regel erfolgt das durch Anwälte. Wenn sich da wieder erwarten dann doch Probematiken ergeben, können diese sich in eigener Sache vertreten.
Dem stimme ich zu. Hier lauern potentielle Fallstricke, das Feld sollte man den Profis überlassen. Nicht's gegen @robernd er macht in dem Fall einen absolut herausragenden Job, aber die Idee mit der "Übertragung der Verantwortung" auf einen Freiwilligen zeigt, dass die Entscheidung über eine Veröffentlichung in professionelle Hände gehört und nicht durch die Forumsmeinung getrieben werden darf.


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Der Fall Ursula Herrmann, Anfang 80er Jahre

04.11.2019 um 20:55
robernd schrieb (Beitrag gelöscht):Und dazwischen gibt es einen typischen Zufallsfund:
"Im Zusammenhang mit der Entführung und Tötung einen 10 jährigen Kindes 1981..."

LOL. Anonymisierung im feinsten Beamtendeutsch.

An dieser Stelle muß ich aber - auch wenn's angesichts der offensichtlich haarsträubend schlampigen Arbeit an anderer Stelle schwerfällt - einmal Partei für die Justiz ergreifen. Wenn sie schon einen öffentl. Zeugenaufruf starten, dann ist es so wie hier geschehen "richtig", um zu verdeutlichen daß bei der Ermittlung nicht um Diebesgut geht und es um einen "höheren Zweck" geht.

Der Zeugenaufruf wurde ja von der Verteidigung kritisiert. Interessant wäre zu erfahren, ob zunächst mit milderen Mitteln ermittelt wurde, also z.B. Flohmarktbesuche mit pers. Ansprache der Aussteller und Besucher. Ebenfalls interessant zu wissen wäre, welche überwachungsmaßnahmen gegen den Verdächtigen zu diesem Zeitpunkt liefern und inwiefern diese den Flohmarktbesuch an sich dokumentieren. Welche Angaben M's zum Verkäufer lagen vor und wie wurde diesen im Detail nachgegangen?


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Der Fall Ursula Herrmann, Anfang 80er Jahre

04.11.2019 um 21:04
Zitat von EdelstoffEdelstoff schrieb:Der Zeugenaufruf wurde ja von der Verteidigung kritisiert. Interessant wäre zu erfahren, ob zunächst mit milderen Mitteln ermittelt wurde
Wir sind uns einig, dass es nicht mehr um die Tat und die Verurteilung geht, sondern um metajuristische Sophistereien?!

Das ist OK, wirkt aber auch ein bißchen verbissen, da die großen Linien der Mazurek Exkulpierung geräumt werden mussten.

Der Thread hätte einen Metathread verdient.


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