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Der Fall Ursula Herrmann, Anfang 80er Jahre

11.655 Beiträge ▪ Schlüsselwörter: Wald, Entführung, München ▪ Abonnieren: Feed E-Mail
Zu diesem Thema gibt es eine von Diskussionsteilnehmern erstellte Zusammenfassung im Themen-Wiki.
Themen-Wiki: Der Fall Ursula Herrmann, Anfang 80er Jahre

Der Fall Ursula Herrmann, Anfang 80er Jahre

05.11.2019 um 18:14
Also, kurze Frage an die Kenner des Urteils:

Pfaffinger „gesteht“ für Mazurek ein Loch gegraben zu haben, daß machte er vom 05.09 -10.09 mit einem Spaten. Zusätzlich zu diversen Widerspüchen über die Spatenfahrten gibt es (forensische) Ermittlungen und ein Gutachten, die belegen, daß das Loch a) wesentlich früher gegraben wurde und b) mit Spitzhacke und Schaufel gearbeitet wurde!

Wie wird ein solcher Widerspruch im Urteil erklärt?

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Der Fall Ursula Herrmann, Anfang 80er Jahre

05.11.2019 um 18:15
@ all

Ich habe bis jetzt keine Rückmeldung vom LG bekommen. Evtl. liegt es an der Textform, an dem derzeit erhöhtem Anfrageaufkommen =) oder schlicht an den Bearbeitungszeiten. Ich warte bis kommende Woche und werde die Anfrage ansonsten nochmal per Schriftform tätigen.

Hat jemand von euch auch angefragt?


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Der Fall Ursula Herrmann, Anfang 80er Jahre

05.11.2019 um 18:38
Zitat von margarethamargaretha schrieb:Pfaffinger „gesteht“ für Mazurek ein Loch gegraben zu haben, daß machte er vom 05.09 -10.09 mit einem Spaten. Zusätzlich zu diversen Widerspüchen über die Spatenfahrten gibt es (forensische) Ermittlungen und ein Gutachten, die belegen, daß das Loch a) wesentlich früher gegraben wurde und b) mit Spitzhacke und Schaufel gearbeitet wurde!
Hast du eine Fundstelle zum Zeitpunkt der Grabung des Lochs wesentlich früher? Oder eine Fundstelle dazu, dass definitiv ein Spaten als Grabungswerkzeug ausgeschlossen wurde?

Nach meiner Erinnerung waren ein früherer Grabungszeitpunkt und Ausschluss eines Spatens als Grabungswerkzeug lediglich Behauptungen, die hier mal aufgestellt wurden. "Forensische Beweise" dafür gibt es offenbar nicht.


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Der Fall Ursula Herrmann, Anfang 80er Jahre

05.11.2019 um 18:54
Zitat von AndanteAndante schrieb:Nach meiner Erinnerung waren ein früherer Grabungszeitpunkt und Ausschluss eines Spatens als Grabungswerkzeug lediglich Behauptungen, die hier mal aufgestellt wurden. "Forensische Beweise" dafür gibt es offenbar nicht.
Nein, da trügt dich deine Erinnerung. Beides wurde in den frühen 80ern ermittelt und in den Akten niedergelegt. Freundlicherweise hatten diejenigen Teilnehmer hier, denen die Akten vorliegen, uns daraus Auszüge gepostet.


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Der Fall Ursula Herrmann, Anfang 80er Jahre

05.11.2019 um 19:09
Zitat von panta_rheipanta_rhei schrieb:Aber es gibt eine ganze Reihe von Menschen, die sich tatsächlich über den Fall austauschen möchten.
Keiner hindert diese Menschen. Hier ist Platz für alle und auch Platz für juristische Überlegungen.
Zitat von EdelstoffEdelstoff schrieb:sich mit einem damals ebenfalls Verdächtigten am Telefon über Verjährungsfristen unterhalten zu haben. Gleichzeitig argumentiert das Gericht, M. habe wahrscheinlich das TK248 nach der Tat irgendwo eingelagert und nach Einstellung der Ermittlungen Anfang der 90'er Jahre wieder an sich genommen, in der Überzeugung für die Tat nicht mehr belangt zu werden.

Wie man diese Urteilsbegründung für in sich schlüssig halten kann, ist mir offen gesagt ein Rätsel.

Es ging darum, weshalb er das Teil überhaupt wieder hervorgekramt haben könnte. Seit '91 durfte er sich in Sicherheit wähnen wegen der Einstellungsverfügung. Es könnte also seit seinem Umzug da stehen, weil er nicht mehr mit einer Durchsuchung rechnen musste. Dann wäre es auch lange nicht zwingend, dass er es anlässlich seiner "Verjährungsgespräche" sofort erinnert und panisch wieder wegräumt. Ich sehe da keinen zwingenden Widerspruch.
Zitat von panta_rheipanta_rhei schrieb:Ich stoße mich immer noch an dem Widerspruch, dass einerseits anhand der Grabungsspuren davon ausgegangen wurde, dass kein Spaten verwendet wurde, sondern eine Spitzhacke (zum Lockern des Erdreichs) und eine Schaufel (um die Erde aus dem Loch zu befördern). Beim Graben wurden Wurzeln nicht scharf durchtrennt, wie es beim Einsatz eines Spatens zu erwarten gewesen wäre.
Auch das ist kein Widerspruch. Wenn ich so ein tiefes Loch graben muss, nehme ich Spitzhacke, Spaten und Schaufel und nutze je nach Beschaffenheit das passende Gerät abwechselnd. Bei steinigem Boden die Spitzhacke. War der Boden steinig? Den Spaten, wenn der Boden lockerer ist, weil man damit schneller vorankommt. Die Nutzung eines Spatens wurde nicht ausgeschlossen. Das geht gar nicht. Und sogar ein Spatenausschluss würde Pfaffinger als Gehilfen nicht annullieren, da ein Spaten nunmal das typische Handwerksgerät ist, das man für so etwas zumindest immer bereithält, weil der Boden ja in tiefen Schichten "spatengeeignet" werden könnte.
Zitat von margarethamargaretha schrieb:an die Kenner des Urteils
Wäre schon schön, wenn man es hätte, was? Was spricht denn gegen eine PN-Weitergabe an interessierte User, so wie bei @Rick_Blaine und @JosefK1914-2? Das schien ja kein Problem darzustellen.
Zitat von panta_rheipanta_rhei schrieb:uns daraus Auszüge gepostet.
Wo findet man die? In der Bildergalerie oder irgendwo im Thread versteckt?


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Der Fall Ursula Herrmann, Anfang 80er Jahre

05.11.2019 um 19:42
Zitat von Seps13Seps13 schrieb:Wäre schon schön, wenn man es hätte, was?
Zitat von jadajada schrieb:@ all
Ich habe bis jetzt keine Rückmeldung vom LG bekommen. Evtl. liegt es an der Textform, an dem derzeit erhöhtem Anfrageaufkommen =) oder schlicht an den Bearbeitungszeiten. Ich warte bis kommende Woche und werde die Anfrage ansonsten nochmal per Schriftform tätigen. Hat jemand von euch auch angefragt?
Hast du es probiert?
Zitat von Seps13Seps13 schrieb:Was spricht denn gegen eine PN-Weitergabe an interessierte User, so wie bei @Rick_Blaine und @JosefK1914-2? Das schien ja kein Problem darzustellen.
Wir wissen doch nicht (sollten es nicht wissen), ob das Urteil -hier- per PN weitergereicht wird. Vielleicht haben die User sich die Mühe gemacht und beim Gericht angefragt? Vielleicht haben sie das Urteil auch auf einem anderen Weg erhalten?

Was gegen eine PN-Weitergabe -hier- spricht, sind m.M.n. die Persönlichkeitsrechte der im Urteilstext namentlich Genannten und den (berechtigten) Unwillen, Verantwortung für eine Weitergabe zu übernehmen. Das hat m.M.n. nichts mit dem UrhG zu tun.

Wenig verstehe ich, dass sich niemand von den angeblich/ augenscheinlich rechtlich versierten Mitforisten die Mühe macht, einfach mal bei dem LG Augsburg anzufragen.

Vielleicht steige ich nicht dahinter, ich bin naiv und kapiere es nicht.
Ist es sinnlos? Ist es schwierig eine E-Mail oder einen Brief zuschreiben? Sind wir zu bequem? Ist es bequemer auf eine PN mit Anhang zu warten?


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Der Fall Ursula Herrmann, Anfang 80er Jahre

05.11.2019 um 19:52
Ich möchte noch anfügen:

Es gibt wahrscheinlich wieder eine "schwere Leere" auf meine Fragen.

Es ist korrekt, dass das Hausrecht vorsieht, dass Behauptungen zu belegen sind. Mit Quellen die öffentlich zugänglich sind.

Da hier aufgefordert wurde, den Urteilstext zu veröffentlichen, gehe ich davon aus, dass die Auffordernden die Quelle Urteilstext auch abrufen können - beim Gericht. Ansonsten wäre die Aufforderung m.M.n. zumindest pietätslos.


Als Idee: Vielleicht würde ja auch eine höhere Anfrageanzahl zum Urteilstext, den Antwortzeitraum des Gerichtes verkleinern?


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Der Fall Ursula Herrmann, Anfang 80er Jahre

05.11.2019 um 20:30
Du musst mich schon für sehr blöd halten, wenn du mit solchem Schmarrn daher kommst:
Zitat von Seps13Seps13 schrieb:Wenn du diese Passage liest, stellst du fest, dass es dem Gericht um Denken und Tun geht und ob dieses Denken und Tun bereits etwas Besonderes ist. Das wurde zu Recht bejaht. Es geht nicht um den garantierten Erfolg der Arbeit, nicht um das Funktionieren, das hast du völlig falsch aufgefasst. Eine entsprechende Prüfung konnte daher auch dahingestellt bleiben.
Vielleicht für einen Laien, der noch nie in seinem Leben technisch gedacht und getan hat. Normales Denken und Tun eines Radiotechnikers wäre, den Draht einfach an die vorhandene Antenne anzuknoten. Ratz-fatz ohne Löten in 10 sec.
Richtig, ich kann nicht beweisen, dass M. nicht gelötet hat. Es kann aber auch niemand beweisen, dass er gelötet hat. Das wäre immerhin die einzige Lötstelle im gesamten Fall UH gewesen.
Kannst du wenigstens plausibel machen, warum er das Radio hätte zerlegen, die Antenne ausbauen und durch einen völlig überflüssigen Draht ersetzen sollte? Unter einer Stunde geht da nix.
Zitat von Seps13Seps13 schrieb:Deswegen die Geheimhaltung? Alles um die Jungs um den Sohn des Strauß-Spezis da heraus zu halten? Wer gab die Befehle dafür? Und wer steckt da mit drin? ALLE? Oder ist das Quatsch jetzt - wolltest du so was gar nicht andeuten,
Ich will wissen, was die Geheim-Stempel für mich in Bezug auf eine mögliche Veröffentlichung bedeuten. Sind sie überhaupt zulässig? Wenn es lediglich Scherzkeks-Stempel sind (@Andante), kann ich sie ja wohl ignorieren.
Zitat von AndanteAndante schrieb:Ja, mag sein, dass dann, wenn das Urteil in Sachen Mazurek allen bekannt wäre und jeder sich aus erster Hand daraus informieren könnte, mancher sagen würde "Überzeugt mich, nichts mehr mit Verschwörungstheorien". Also darf es nach Meinung einiger offenbar nicht bekannt werden, um Verschwörungstheorien nicht zu gefährden.
Ich habe vorgeschlagen, wie du/ihr an das Urteil kommt. Wenn nur einer bereit ist, sich einzubringen, wird es da sein.

Zu dem Thema bin ich offenbar zu spät dran. Trotzdem:
Zitat von Rick_BlaineRick_Blaine schrieb:Es hat ja nie jemand behauptet, dass die vorgefundenen Bänder mit diesem Tonband bespielt wurden. Weder Verteidigung noch Anklage. Im Gegenteil, M. selbst hat ja ausgesagt, dass er die Bänder bereits bespielt erworben hat. Insofern ist diese Frage komplett irrelevant.
Dann können wir ja auch glauben, dass er das Tonbandgerät aus der gleichen Quelle hat wie die Bänder.
Wäre die Frage tatsächlich irrelevant, hätte niemand die über 30 Bänder akribisch untersucht. Ergebnis: Sie wurden von völlig verschiedenen Geräten bespielt. Kosten für die Gutachten (es waren zwei): ca. 30.000 EUR. Gibt es eine Idee, warum diese Untersuchungen ausgeführt wurden? Wäre die Frage auch irrelevant, wenn die Bänder zum TK 248 passen?

In diesem Zusammenhang: Offenbar wurden im Urteil mehrere irrelevante Indizien verwendet. Auf welche hätte das Gericht deiner Meinung nach verzichten können, ohne den Urteilsspruch zu verändern? Eine kurze Liste hatte ich ja schon zur Verfügung gestellt.
Zitat von LichtenbergLichtenberg schrieb:Eine Behauptung, die hier ebenfalls gerne ungeprüft weiter gegeben wird. Das Gutachten über diesen mutmaßlichen Test, wird hier ebenso zurückgehalten, wie das Urteil. Es bleibt damit Geheimniskrämerei.
Werner M. hat mich gebeten, das Lügendetektor-Gutachten zu veröffentlichen. Derartige Dinge tue ich prinzipiell nicht ohne Zustimmung des Autors. Die Autorin hat mich gebeten, das nicht zu machen, weil zurzeit viele Newcomer ohne Erfahrung auf den Markt drängen und derartige Gutachten abkupfern. Die wesentlichen Fakten stehen in meiner Zusammenfassung.
Zitat von jadajada schrieb:Ich habe bis jetzt keine Rückmeldung vom LG bekommen. Evtl. liegt es an der Textform, an dem derzeit erhöhtem Anfrageaufkommen =) oder schlicht an den Bearbeitungszeiten. Ich warte bis kommende Woche und werde die Anfrage ansonsten nochmal per Schriftform tätigen.
Zitat von jadajada schrieb:Vielleicht würde ja auch eine höhere Anfrageanzahl zum Urteilstext, den Antwortzeitraum des Gerichtes verkleinern?
Die bisherigen Erfahrungen in diesem Fall animieren mich zu einer Prognose:
Falls es überhaupt eine Rückmeldung gibt, wird sie sehr lange auf sich warten lassen.
Bevor es vielleicht eine Ausfertigung des Urteils gibt, werden ein paar Jahre vergehen. Begründet mit totaler Arbeitsüberlastung und vielen wichtigeren Dingen, die vorher zu erledigen sind. Ein Schelm, wer da Böses denkt ;)


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Der Fall Ursula Herrmann, Anfang 80er Jahre

05.11.2019 um 20:36
Zitat von roberndrobernd schrieb:Die bisherigen Erfahrungen in diesem Fall animieren mich zu einer Prognose:Falls es überhaupt eine Rückmeldung gibt, wird sie sehr lange auf sich warten lassen.Bevor es vielleicht eine Ausfertigung des Urteils gibt, werden ein paar Jahre vergehen. Begründet mit totaler Arbeitsüberlastung und vielen wichtigeren Dingen, die vorher zu erledigen sind. Ein Schelm, wer da Böses denkt ;)
Ein Schelm will ich nicht sein und Böses denke ich nicht. Lassen wir das außen vor.

Nach deiner Schilderung, hast du also schonmal beim LG Augsburg / bzw. allgemein bei einem Gericht nach "Entscheidungen" (nach § 5 (1) UrhG) angefragt, oder habe ich es falsch aufgefasst?

Hast du einen Tipp?

(Mich interessiert es, wie die Judikative auf so eine Nachfrage reagiert.)


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Der Fall Ursula Herrmann, Anfang 80er Jahre

05.11.2019 um 20:36
Wie lange war WM eigentlich schon in Kappeln? Und welches „Gschwend“ war gemeint? Irgendwo stand er wurde in Gschwend besucht.


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Der Fall Ursula Herrmann, Anfang 80er Jahre

05.11.2019 um 20:39
@robernd
Wie ist das jetzt eigentlich mit dem Gutachten, macht einer mit? Du hattest doch bei
@Andante und @Lichtenberg und @ trailhamster angefragt.


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Der Fall Ursula Herrmann, Anfang 80er Jahre

05.11.2019 um 21:39
Zitat von EdelstoffEdelstoff schrieb:Wenn wir Ingenieure mit diesem Qualitätsbewusstsein arbeiten würden, hätten Autos kein ESP, keine Sicherheitsgurte und keine Airbags und es gäbe 50.000 Verkehrstote p.a. in Deutschland. Weltweit würde täglich ein Verkehrsflugzeug abstürzen mit jeweils 200 Toten.
Wenn Juristen bei der Ermittlung von Sachverhalten so arbeiten würden wie die Ingenieure, würden die Verfahren nicht nur Jahre oder Jahrzehnte dauern, sondern - ich habe des bereits anhand einer Aussage-Aussage-Konstellation erläutert - kläglich damit scheitern, nicht geständige Straftäter zu verurteilen. Philosophisch liegt das einfach daran, dass man ein Ereignis der Vergangenheit nie exakt rekonstruieren kann. Es bleiben immer Bereiche des "Nichtwissens". An dessen Stelle treten Annahmen, Bewertungen und eine (fundierte indizienbasierte aber letztlich subjektive) Überzeugung einer qualifizierten Mehrheit der Richter einer Kammer.
Zitat von roberndrobernd schrieb:Ich will wissen, was die Geheim-Stempel für mich in Bezug auf eine mögliche Veröffentlichung bedeuten.
Eine GEHEIM eingestufte Akte muss von allen Behörden mit bestimmten Sicherheitsmaßnahmen belegt werden. So haben nur Personen mit einer Sicherheitsüberprüfung Zugang, die Akte ist in einem Verwahrgelass (Safe) zu lagern und darf nur in Begleitung von zwei Personen transportiert werden. Genaueres in der Verschlusssachenanweisung (VSA) des Landes Bayern. Sie darf auch nicht nach dem Informationsfreiheitsgesetz herausgegeben werden.

Die herausgebende Stelle (hier das LKA) kann die Akte "entstufen", das entspricht dem "Unclassified" im Englischen. Wenn Du als Privatmann eine geheime Akte veröffentlichst, machst Du Dich nicht strafbar, so lange Du der Öffentlichkeit keine Staatsgeheimnisse verrätst (§ 94 StGB, Landesverrat). Ich gehe mal davon aus, dass die Akten keine solchen Geheimnisse i.S.v. § 93 StGB (ein weites Feld) enthalten. Aber vor einer Veröffentlichung würde ich den Inhalt besser prüfen lassen.


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Der Fall Ursula Herrmann, Anfang 80er Jahre

05.11.2019 um 21:51
Zitat von JosefK1914-2JosefK1914-2 schrieb:Was mich hier eben stört, der Stand ohne das TK248 wäre genauso wie 1982, als keine Anklage erhoben wurde, die Sache mit dem Betriebsunfall und Verjährung ist nicht eindeutig. Die wirkliche Antwort auf diese Frage wird man eben kaum im Urteil finden, sondern nur in den Akten.
Was mich in diesem Zusammenhang wundert: Es bestand zeitnah, als der Hauptbelastungszeuge P. noch persönlich verfügbar war, offenbar die Überzeugung seitens der Ermittler, dass es noch nicht einmal für eine Anklage reicht. 25 Jahre später, Zeugen sind verstorben und Akten geben ein Zerrbild der damaligen Realität wieder, wird erheblicher Ermittlungsaufwand betrieben, Hausdurchsuchung, Telefonüberwachung, verdeckte Ermittler, Verwanzung des Hauses... und es kommen zwei kümmerliche neue Indizien hinzu: Plötzlich reicht es zur unzweifelhaften Überzeugung des Gerichtes, der damalige Verdächtige sei der Täter.

Die Beweiskraft der 25 Jahre alten Indizien muss doch in der Gesamtbewertung deutlich verblasst sein durch die zwei kümmerlichen neuen Indizien reicht es nun, um das Pendel komplett in die andere Richtung zu drehen. Ich finde das höchst verwunderlich.


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Der Fall Ursula Herrmann, Anfang 80er Jahre

05.11.2019 um 21:53
Zitat von Seps13Seps13 schrieb:Wäre schon schön, wenn man es hätte, was?
Es wäre schön, wenn darin die Zweifel ausgeräumt würden, wovon ich derzeit aber nicht ausgehe!
Zum Einen kann ich mir nicht vorstellen, daß das Gericht in den 300 Seiten des Urteils auf jede Gegensätzlichkeit eingeht/eingehen kann, die sich in drei Jahrzehnten ergeben, und zum anderen habe ich keinen Grund die Angaben des Nebenklägers mit Aktenkenntnis anzuzweifeln.
Zitat von 2r2n2r2n schrieb:Deshalb hat die Verteidigung während des Verfahrens wohl nicht den Schwerpunkt drauf gelegt, sondern auf die Entkräftung der Pfaffinger-Vernehmungen.
Das ist nicht gelungen, weil das Gericht die Aussagen als erlebnisfundiert eingestuft hat.

Das Urteil ist von diesem Credo geprägt und deshalb ist es in sich schlüssig. Da gebe ich @Rick_Blaine recht. Wenn man es liest, erscheint alles plausibel. Das bedeutet für die Zukunft, also, wenn es gelingt, das Urteil zu veröffentlichen, und ihr darüber diskutiert, dass ihr über die Schlussfolgerungen von drei Berufsrichtern nachdenkt.

Ich selbst werde mich an dieser Diskussion nicht beteiligen, weil für mich interessanter ist, was NICHT im Urteil steht. Da ist zum einen die Frage nach den Mittätern. Auf die nimmt das Urteil verständlicherweise keinen Bezug. J und die Frau von M müssten in der Logik des Gerichts Mittäter sein. Aber J wurde im Urteil nicht beleuchtet. Frau M wurde freigesprochen.

Zum anderen ist die Waldkunde und das unbemerkte Vorbereiten der Tat von Bedeutung. Hierauf geht das Urteil auch nicht ein. Bzw. geht es davon aus, dass es irgendwie funktioniert haben muss. Die Wahl des Entführungsortes und des Vergrabungsortes, das unbemerkte Graben des Loches, das Ausschneiden der Pfade, die Installation des Klingeldrahts, die unsichtbare Bewegung im Wald und überhaupt die Wahl des Waldes (sowohl für die Entführung als auch für die Verwahrung des Opfers, was in der Geschichte der Entführungen völlig ungewöhnlich ist). Das waren keine Themen.
Ergo: Wenn darin nicht begründet wird, weshalb man die Aussagen des Herrn Pfaffinger 1982 nicht so bewertete wie man das ≈ 20 Jahre nach seinem Tod tut, dann ist das für mich nicht zufriedenstellend. Insbesondere, da das Bild des P. eben nicht das des verlässlichsten Mannes ist!


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Der Fall Ursula Herrmann, Anfang 80er Jahre

05.11.2019 um 22:27
@jada

Über die Überlassung von Urteilen an private Dritte entscheidet nicht die Poststelle des Gerichts, sondern der Strafkammervorsitzende (§ 478 StPO).

Ich wette, das Gericht wird sich auf den BGH berufen, wonach private Dritte einen Anspruch auf anonymisierte Strafurteile (die die da nicht vorrätig haben, sondern selber erst anonymisieren müssten, eine Fassung mit Klarnamen geben die sowieso niemals raus) nur bei Darlegung eines rechtlichen Interesses haben. Bloße Neugier genügt nicht.

Kurzum: Es ist zu erwarten, dass das LG Augsburg das Urteil nicht herausgibt.


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Der Fall Ursula Herrmann, Anfang 80er Jahre

05.11.2019 um 22:29
Zitat von roberndrobernd schrieb:Es kann aber auch niemand beweisen, dass er gelötet hat.
Es ist aufgrund seiner Kenntnisse und Fähigkeiten wahrscheinlich, dass er gelötet hat.
Zitat von roberndrobernd schrieb:Normales Denken und Tun eines Radiotechnikers
Das ist ein Fehler, der dir immer wieder passiert. Du versetzt dich in Mazurek hinein und implizierst, was er tun würde. Du hast aber keine Ahnung, wie er gedacht und gebaut hat. Es ist unzweifelhaft, dass es grundsätzlich zu Mazurek passt.
Zitat von roberndrobernd schrieb:Das wäre immerhin die einzige Lötstelle im gesamten Fall UH gewesen.
Ja und?
Zitat von roberndrobernd schrieb:Ich will wissen, was die Geheim-Stempel für mich in Bezug auf eine mögliche Veröffentlichung bedeuten.
Warum? Was willst du erreichen? Frag bei der Verwaltung oder einen Anwalt, aber doch nicht die User hier.
Zitat von roberndrobernd schrieb:Dann können wir ja auch glauben, dass er das Tonbandgerät aus der gleichen Quelle hat wie die Bänder.
Ja, vom Flohmarkt, den er vor der Entführung 1981 besuchte.
Zitat von jadajada schrieb:Wir wissen doch nicht (sollten es nicht wissen), ob das Urteil -hier- per PN weitergereicht wird.
Stimmt. Muss ich nochmal nachfragen. @Rick_Blaine, @JosefK1914-2: Habt ihr das Urteil per PN bekommen?
Zitat von EdelstoffEdelstoff schrieb:Was mich in diesem Zusammenhang wundert: Es bestand zeitnah, als der Hauptbelastungszeuge P. noch persönlich verfügbar war, offenbar die Überzeugung seitens der Ermittler, dass es noch nicht einmal für eine Anklage reicht. 25 Jahre später, Zeugen sind verstorben und Akten geben ein Zerrbild der damaligen Realität wieder, wird erheblicher Ermittlungsaufwand betrieben, Hausdurchsuchung, Telefonüberwachung, verdeckte Ermittler, Verwanzung des Hauses... und es kommen zwei kümmerliche neue Indizien hinzu: Plötzlich reicht es zur unzweifelhaften Überzeugung des Gerichtes, der damalige Verdächtige sei der Täter.
Dazu hatte ich schon etwas geschrieben.
Zitat von Seps13Seps13 schrieb:Weil er nur Buddeln gestand, nicht die Tat. Er leugnete sicher auch, überhaupt von der Tat gewusst zu haben. Und der beschuldigte Täter (Mazurek) hätte sagen können: "Ja, er hat vielleicht gebuddelt, aber nicht für mich." Also musste man weiterermitteln, bis genug andere Indizien auf die Person Mazureks deuteten.



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Der Fall Ursula Herrmann, Anfang 80er Jahre

05.11.2019 um 22:37
@jada

Ergänzung: Es könnte auch sein, dass die Gerichtsakten bei der StA sind. Denn normalerweise gehen die Akten nach rechtskräftigem Abschluss des Verfährens an die StA und werden dort gelagert Sie bleiben nicht beim Gericht.

Dann entscheidet die StA, wer welche Auskünfte und Auszüge aus der Akte bekommt. Dort macht das aber ebenfalls nicht mal eben die Poststelle, sondern der zuständige Staatsanwalt.


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Der Fall Ursula Herrmann, Anfang 80er Jahre

05.11.2019 um 23:00
Zitat von roberndrobernd schrieb:Ich will wissen, was die Geheim-Stempel für mich in Bezug auf eine mögliche Veröffentlichung bedeuten. Sind sie überhaupt zulässig? Wenn es lediglich Scherzkeks-Stempel sind (@Andante), kann ich sie ja wohl ignorieren.
Moment, die Scherzkeks-Vermutung war von mir, bevor ich von dir erfuhr, dass der Stempel wegen der amtlichen Geheimhaltung Teile der Akten betrifft, die mit dem Einsatz verdeckter Ermittler zu tun haben. Nach dieser Eröffnung von dir war mir natürlich klar, weswegen der Stempel auf diesem Teil der Akten ist.

Generell kann man jemandem, der irgendwelche amtlichen Dokumente veröffentlichen will, nur raten, vollständig anonymisierte Fassungen zu verwenden. Denn natürlich hat niemand das Recht, ohne Zustimmung von anderen Schriftstücke ins Netz zu stellen, die den Klarnamen der Betreffenden enthalten und sie identifizierbar machen. Das gilt für Privatpersonen und natürlich auch Leute, die bei Behörden arbeiten und in amtlichen Dokumenten vorkommen, weil das Inhalt ihrer Arbeit, zB als verdeckter Ermittler, ist.


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Der Fall Ursula Herrmann, Anfang 80er Jahre

05.11.2019 um 23:42
Frage an die Juraprofis hier im Forum: Wären die Akten zum Prozess unter dem Informationsfreiheitsgesetz herauszugeben oder gbt es hier einen Ausnahmetatbestand?


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Der Fall Ursula Herrmann, Anfang 80er Jahre

05.11.2019 um 23:53
Zitat von EdelstoffEdelstoff schrieb:Frage an die Juraprofis hier im Forum: Wären die Akten zum Prozess unter dem Informationsfreiheitsgesetz herauszugeben oder gbt es hier einen Ausnahmetatbestand?
Nein. Es gibt keinen solchen "Ausnahmetatbestand". Ermittlungsakten werden spätestens mit Abschluss des Ermittlungsverahrens für alle Beteiligten zur Verfügung gestellt.


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