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Der Fall Ursula Herrmann, Anfang 80er Jahre

11.655 Beiträge ▪ Schlüsselwörter: Wald, Entführung, München ▪ Abonnieren: Feed E-Mail
Zu diesem Thema gibt es eine von Diskussionsteilnehmern erstellte Zusammenfassung im Themen-Wiki.
Themen-Wiki: Der Fall Ursula Herrmann, Anfang 80er Jahre

Der Fall Ursula Herrmann, Anfang 80er Jahre

17.12.2020 um 16:00
Zitat von Mr.JimStringerMr.JimStringer schrieb:Aus dem Buch Lebendig begraben von Gary Steven Krist dem Entführer von Barbara Mackle 1968. Diese Entführung wurde im Februarheft 1972 von Readers Digest abgedruckt. Die Barbara Mackle Entführung gilt Drehbuch für den Fall UH.
Das wurde hier im Thread schon ausgiebig besprochen (suche mal nach "Mackle") z.B:
Zitat von ErwinKösterErwinKöster schrieb am 23.02.2018:Ich glaube die AA hat den Fall Mackle mE treffend als "Blaupause" für die Entführung Ihrer
Schwester bezeichnet, da das Konzept, die Ausstattung der unterirdischen Gefängnisse und die Vorgangsweisen grosse Ähnlichkeiten aufweisen. Ein Unterschied ist dass im Fall Mackle das Opfer mit Sicherheit feststand und ein tragisches abweichendes Detail ist es, dass in Mackles Kiste ein Ventilator an der Autobatterie angeschlossen war. Dieser Fall wurde 1972 in Deutschland mit dem Titel "Die lange Nacht der Barbara Mackle" in der Reihe Reader's Digest veröffentlicht. Ich glaube KHK Solon hatte herausgefunden, dass eine Bekannte von Mazurek in diesem Jahr ein solches Abo hatte. Es ist nicht denkunmöglich, dass Exemplare an ihn weitergegeben wurden zumal bekannt ist dass er sich von Dieter J. Bücher über Bootsbau entlehnt hat. Kein Beweis - nur ein Indiz. (weiters wurde der Fall vier Jahre später im Zuge der Oetker-Entführung auch thematisiert.).


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Der Fall Ursula Herrmann, Anfang 80er Jahre

17.12.2020 um 16:06
Zitat von Mr.JimStringerMr.JimStringer schrieb:Den kompletten Bericht aus dem Readers Digest kann ich bei Interesse gerne hier rein stellen.
Mich würde durchaus interessieren, was in De über den Fall veröffentlicht wurde.
Zitat von JosephConradJosephConrad schrieb am 17.01.2019:Unter Verdacht gerät auch ein ehemaliger Polizeibeamter. Zur Zeit der Entführung ist er Jäger im Revier Weingarten. Auf Grund einer Sondergenehmigung darf er mit seinem Transporter in den Wald fahren. Am Tag der Entführung wird der Wagen von Spaziergängern in der Nähe des Verstecks gesehen. Von seinem Jägerstand ist das Erdloch genau zu sehen. Auch der Ex-Polizist steckt in Geldnöten. Bei der Bundeswehr und der Bereitschaftspolizei wurde er zum Fernmelde- und Funktechniker ausgebildet. Nebenbei handelt er mit Antiquitäten. Er restauriert Möbel, baut Schränke und Truhen zusammen. Kollegen durchsuchen seine Wohnung, die etwa 30 Kilometer von Landshut entfernt liegt, und finden Tonbandkassetten. Ein Freund, der als möglicher Komplize unter Verdacht gerät, hatte „Readers Digest“ abonniert, in welchem ein Verbrechen geschildert wird: „Die lange Nacht der Barbara Mackle“. Es handelt von der Entführung einer US-Millionärstochter, die in einer Holzkiste in einem Erdloch vergraben war. Die Kidnapper verlangten umgerechnet zwei Millionen Mark Lösegeld. Eine Anleitung zur Entführung von Ursula Herrmann? Jahre vergehen, die Ermittlungen stagnieren. Der Ex-Polizist stirbt. Werner M. zieht von Eching ins ferne Schleswig-Holstein.



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Der Fall Ursula Herrmann, Anfang 80er Jahre

17.12.2020 um 18:10
Zitat von AndanteAndante schrieb:..., und wenn das schlüssig ist, ... ... wenn das erste Indiz nicht schlüssig bzw. überzeugend ist, ...
...
Sondern Indizien stehen selbstständig nebeneinander. Das eine kann schlüssig bzw. überzeugend sein, das andere wiederum nicht.
Das ist genau mein Problem. Was ist mit einem Indiz, das zwar in ein Urteil eingeführt wird, aber nachweisbar falsch ist, also auf falschen Tatsachen oder auf formal unlogischen Schlüssen beruht? Ist das dann nichtschlüssig und darf es in einer Gesamtschau noch berücksichtigt werden? Aus meiner Sicht muss es aus dem Urteil ersatzlos gestrichen werden.

Welchen Wert hat eine Gesamtschau, in der sich mehrere anfangs als schlüssig angenommene Indizien als falsch erwiesen haben? Aus meiner Sicht muss auch so eine Gesamtschau gestrichen werden und durch eine neue ersetzt werden, die nur schlüssige Indizien berücksichtigt.

Noch komplizierter ist es mit einem rechtskräftigen Urteil, in dem objektiv falsche Indizien an der Gesamtschau (oder mehreren Gesamtschauen) beteiligt sind. Und zwar nicht weil es inzwischen neue Erkenntnisse gibt, sondern weil die Richter aus mangelndem Sachverstand oder falschem Umgang mit der Logik ihre Denkfehler nicht erkannt haben?
Genau damit haben wir es hier zu tun. Es ist z.B. Fakt, dass eine Fichte nach drei Monaten nicht mehr grün ist. Das ist auch ohne Sachverständigem Allgemeinwissen.
Im zweiten Schritt kann deshalb wer auch immer aus seinem Beobachtungsposten niemals Ursula auf dem Weg zur Turnstunde beobachtet haben.

Das Spezielle am Fall Ursula Herrmann ist, dass es ein technischer Fall ist. Es gibt kaum Indizien, die nicht in irgendeiner Form einen technischen Hintergrund haben. Sei es das Graben, die Kiste, der Luftaustausch, der Erpresserbrief, das Transistorradio, der Klingeldraht oder das Tonbandgerät. Hier habe ich nur einige Beispiele herausgegriffen.

- Das Graben kann so objektiv nicht erfolgt sein (das hatten wir weiter oben).
- Die Herkunft der Kiste ist umstritten. Von einem Fachmann, der Transportkisten produziert, wird diese als industriell gefertigt angesehen. Wie belastbar ist dagegen die Vermutung eines Sachverständigen, der noch nie in seinem Leben eine Kiste gebaut hat?
- Selbst beim primitiven Luftaustausch verweist das Gericht auf einen Schnorcheleffekt, der hier völlig fehl am Platz ist. Auch dann, wenn er ursprünglich von einem Sachverständigen stammt. Was soll diese ausschmückende Blödsinn, wenn es völlig ausreichend ist, dass der Luftaustausch mangelhaft war. Statt vom Schnorchel zu schwadronieren hätte er schlicht den Luft- und CO2-Austausch der Kiste messen sollen. Wer hier einen Beleg fordert, bekommt auch diesen von mir demnächt nachgeliegfert.
- Der Erpresserbrief sei ab Ende Mai gefertigt worden. Auch Anfang September ist nach Ende Mai, was soll also diese vage Aussage? Je mehr Papier, desto schlüssiger das Urteil? Ab Ende Mai wird genannt, weil die verwendeten Zeitungen aus der Zeit davor stammen. Hat noch niemand der Entscheider eine Altpapiersammlung gesehen? Ich jedenfalls kenne Leute, die sammeln Zeitungen über mehrere Monate.
- Transistorradio, Klingeldraht (und Klebeband). Aus der Tatsache, dass die am Klingeldraht und Transistorradio gefundenen Isolierbandstücke nicht unterscheidbar waren, wird geschlossen, dass sie beide von derselben Person stammen. Aus den konkreten Untersuchungen, lässt sich das niemals herleiten. Auch darüber werde ich mich noch auslassen.
- Meine Meinung über das Tonbandgerät kennt ihr zur Genüge.

Gerade habe ich einige Gutachter kritisiert. Speziell die älteren Gutachten wurden von der Soko in Auftrag gegeben. Ursprünglich waren sie nicht als Beweis vor Gericht gedacht, sondern um den Gang der Ermittlungen zu steuern. Wen wundert es, dass sie damit auch nicht die vor Gericht erforderlichen Aussagen geliefert haben. Das hätte auch dem Gericht klar sein müssen. Aber das Gericht hat es nicht für nötig gehalten, im Zweifelsfall nur ein einziges Gutachten in Auftrag zu geben. Müssen wir daraus schließen, dass die Richter niemals Zweifel hatten?


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Der Fall Ursula Herrmann, Anfang 80er Jahre

17.12.2020 um 18:23
Zitat von roberndrobernd schrieb:Genau damit haben wir es hier zu tun. Es ist z.B. Fakt, dass eine Fichte nach drei Monaten nicht mehr grün ist. Das ist auch ohne Sachverständigem Allgemeinwissen.
Im zweiten Schritt kann deshalb wer auch immer aus seinem Beobachtungsposten niemals Ursula auf dem Weg zur Turnstunde beobachtet haben
Die Ermittler haben herausgefunden, dass von den Beobachtungsposten im Wald selbst (Fichtengruppen mit abgeschnittenen Ästen) nur ein kleiner Ausschnitt des Weges sichtbar war. Dort haben die Täter drei Monate gestanden und während dieser Zeit neben tausenden anderen Radfahrern genau fünfmal Ursula auf dem Weg zu ihrer Turnstunde vorbeifahren gesehen. Aber nur kurz.


IMG 20201216 225700Original anzeigen (2,5 MB)

Weil es gewünscht wurde, das Bild zeigt die eingesteckte Fichte aus einer anderen Perspektive. Der Bildtext verweist auf sie und dokumentiert, dass auch dieses Bild am 16.9.81 gemacht wurde.


IMG 20201216 225545Original anzeigen (3,4 MB)

Die gleiche Stelle wurde Ende Juli 1982 fotografiert, die Beamten stehen gegenüber der Stelle wo die Fichte stand.


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Der Fall Ursula Herrmann, Anfang 80er Jahre

17.12.2020 um 18:38
Zitat von OpLibelleOpLibelle schrieb:In dem ersten Erpesserbrief steht nur das Wort "Pfeifton". Tatsächlich hätte es auch völlig genügt, wenn der Täter ins Telefon gepfiffen hätte (oder an den Hörer geklopft oder ä.). Der ganze B3-Jingle ist einer von vielen Unsinnigkeiten, die den Taterfolg nur gefährden und das Entdeckungsrisiko nur erhöhen können. Ich bin mir nicht sicher, wie man das bewerten soll.
Das kann man nur bewerten, wenn man weiß, was die Entführer vorhatten. Dazu kann ich aber eine Spekulation liefern, die ich wahrscheinlich schon öfter aufgeschrieben habe:

Nehmen wir an, es war eine Anweisung per Telefon vorgesehen. Wie es bisher aussieht, entspräche sie einer Verkehrsmeldung:
B3-Jingle - Anweisungen - B3-Jingle
Das klingt banal, kann aber einen doppelten Boden haben.
Früher oder später hätte die Polizei die Stimme veröffentlicht. Der Entführer wollte aber nicht von Nachbarn und Bekannten identifiziert werden. Also hätte er seine Stimme verfremdet. Eine leichte Übung wäre, die Tonhöhe zu verändern. Tonhöhe ist naheliegend, weil die B3-Jingles auch in der Tonhöhe verändert wurden. Laut LKA-Gutachten zufällig durch die verwendeten Geräte. Vielleicht aber trotzdem absichtlich.

Natürlich würde die Polizei die richtige Tonhöhe rekonstruieren, indem sie die B3-Jingles auf die originale (gesendete) Tonhöhe transformiert. Und jetzt der doppelte Boden: Wenn der Entführer seine Stimme in einer anderen Geschwindigkeit verfremdet als die B3-Jingles, würde die Polizei dieselbe Transformation ausführen. Die B3-Jingles hätten danach zwar die richtige Tonhöhe, aber nicht die Stimme des Entführers. Zumindest durch flüchtiges Zuhören würde ihn niemand erkennen. Diese Art von Verfremdung, würde die Wiedererkennung der Stimme nicht verhindern. Aber dafür müsste man die Originalstimme zum Vergleich erst einmal haben.


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Der Fall Ursula Herrmann, Anfang 80er Jahre

17.12.2020 um 18:43
Theorie: wenn es wirklich ein Langzeitbeobachtungsposten gewesen war, so wäre auch möglich gewesen, dass die Täter dort einen "neuen" Baum eingesteckt haben, nachdem der letzte vertrocknete.


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Der Fall Ursula Herrmann, Anfang 80er Jahre

17.12.2020 um 18:45
Zitat von ErwinKösterErwinKöster schrieb:Weil es gewünscht wurde, das Bild zeigt die eingesteckte Fichte aus einer anderen Perspektive. Der Bildtext verweist auf sie und dokumentiert, dass auch dieses Bild am 16.9.81 gemacht wurde.
Natürlich hat das Gericht nicht diese schlecht gescannten Fotos in Augenschein genommen sondern brillante Farbfotos.


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Der Fall Ursula Herrmann, Anfang 80er Jahre

17.12.2020 um 18:51
Zitat von JosephConradJosephConrad schrieb:Theorie: wenn es wirklich ein Langzeitbeobachtungsposten gewesen war, so wäre auch möglich gewesen, dass die Täter dort einen "neuen" Baum eingesteckt haben, nachdem der letzte vertrocknete.
@ErwinKöster Manchmal wäre ein ;) im Text ganz nützlich.
Während der drei Monate mussten die Täter aber auch noch die Kiste bauen und das Loch graben.


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Der Fall Ursula Herrmann, Anfang 80er Jahre

17.12.2020 um 19:49
Zitat von roberndrobernd schrieb:Welchen Wert hat eine Gesamtschau, in der sich mehrere anfangs als schlüssig angenommene Indizien als falsch erwiesen haben? Aus meiner Sicht muss auch so eine Gesamtschau gestrichen werden und durch eine neue ersetzt werden, die nur schlüssige Indizien berücksichtigt.
Da ist das Recht ziemlich mitleidlos: Judex locuta causa finita. Die Begründung hat nach der Rechtskraft des Urteils keine Bedeutung mehr. Egal ob schlüssig oder nicht, ob unwahrscheinlich, wahrscheinlich oder sehr wahrscheinlich. Es zählt nur noch die Rechtsfolge, der Schuldspruch.

Einzige Ausnahme: Die Wiederaufnahmegründe.
Zitat von monstramonstra schrieb:Nach einer Verurteilung gibt es halt nur noch die Wiederaufnahme. § 359 Nr. 5 StPO ist hier ja schon häufig erwähnt worden. Da ist nicht entscheidend, ob ein Gutachten naturwissenschaftlich durch ein weiteres Gutachten widerlegt wird. Sondern es bedarf neuer Tatsachen oder Beweismittel, die allein oder in Verbindung mit den früher erhobenen Beweisen die Freisprechung des Angeklagten zu begründen geeignet sind.
Gibt es also neue Tatsachen, müssen diese geeignet sein - hier "in Verbindung mit den früher erhobenen Beweisen" - einen Freispruch herbei zu führen. Da findet eine neue Gesamtschau statt. Würde - prognostisch - die Gesamtschau bei einer Wiederaufnahme zu einem Freispruch führen, dann würde das Wiederaufnahmeverfahren eröffnet. Wann diese Geeignetheit gegeben ist, ist natürlich wieder eine richterliche Entscheidung. Und da sind die Anforderungen hoch. Der Gesetzgeber hat hier nur an ziemlich zweifelsfreie Fehlurteile gedacht wie einen Fehler im DNA-Abgleich; einen wahren Täter, der entdeckt wird; eine Zeugin, die nachweisbar gelogen hat und mit der das ganze Urteil steht und fällt.

Dafür reichen die von Dir angeführten Fehler nicht aus, eigentlich noch nicht mal alle zusammen, weil es am Neuheitserfordernis des § 359 Nr. 5 StPO fehlt. Die ganzen Informationen lagen ja so im Prozess schon vor. Eine richterliche Fehlbeurteilung ist hier unbeachtlich.

Das ist schon eine ganz schön harte Entscheidung des Gesetzes. Ja. Und für einen Naturwissenschaftler geradezu grotesk. Ja.


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Der Fall Ursula Herrmann, Anfang 80er Jahre

17.12.2020 um 20:07
Zitat von roberndrobernd schrieb:Natürlich würde die Polizei die richtige Tonhöhe rekonstruieren, indem sie die B3-Jingles auf die originale (gesendete) Tonhöhe transformiert. Und jetzt der doppelte Boden: Wenn der Entführer seine Stimme in einer anderen Geschwindigkeit verfremdet als die B3-Jingles, würde die Polizei dieselbe Transformation ausführen. Die B3-Jingles hätten danach zwar die richtige Tonhöhe, aber nicht die Stimme des Entführers.
Das ist eine interessante Idee, welche ich zu haben Mazurek eher nicht zutraue, aber ich kenne ihn nicht weiter und will ihn bzgl. solcher Knobeleien kein Unrecht tun.
Zitat von roberndrobernd schrieb:Der Erpresserbrief sei ab Ende Mai gefertigt worden. Auch Anfang September ist nach Ende Mai, was soll also diese vage Aussage? Je mehr Papier, desto schlüssiger das Urteil? Ab Ende Mai wird genannt, weil die verwendeten Zeitungen aus der Zeit davor stammen.
Die Feststellung, dass die Briefe jedenfalls nicht vor Mai gefertigt wurden, gehört schon in den Sachverhalt, weshalb ...
Zitat von roberndrobernd schrieb:Hat noch niemand der Entscheider eine Altpapiersammlung gesehen? Ich jedenfalls kenne Leute, die sammeln Zeitungen über mehrere Monate.
... auch eine unberechtige Kritik ist.
Zitat von roberndrobernd schrieb:ransistorradio, Klingeldraht (und Klebeband). Aus der Tatsache, dass die am Klingeldraht und Transistorradio gefundenen Isolierbandstücke nicht unterscheidbar waren, wird geschlossen, dass sie beide von derselben Person stammen. Aus den konkreten Untersuchungen, lässt sich das niemals herleiten. Auch darüber werde ich mich noch auslassen.
Das würde mich interessieren.
Zitat von roberndrobernd schrieb:Welchen Wert hat eine Gesamtschau, in der sich mehrere anfangs als schlüssig angenommene Indizien als falsch erwiesen haben? Aus meiner Sicht muss auch so eine Gesamtschau gestrichen werden und durch eine neue ersetzt werden, die nur schlüssige Indizien berücksichtigt.
Aber Rechtsprechung muss auch noch irgendwie handhabbar bleiben. Wir können ja nicht in allen Rechtsstreitigkeiten eine Art rollendes Verfahren einführen, in dem sich das Gericht alle paar Monate hinsetzt und alle durchruft, die seit dem letzten Urteil irgendetwas anzumerken haben und dann für nächsten paar Monate ein neues Urteil zu fällt, bis wieder wer etwas mitteilen zu müssen glaubt.

Rechtsfrieden und Rechtssicherheit sind hohe Güter, ohne die es nicht geht. Die restriktiven Regelungen für Wiederaufnahmen haben schon ihre Berechtigung. Dass staatliche Gewalt - vom Steuerbescheid bis zum Mordurteil - fehl gehen kann, ist keine neue Erkenntnis. Sondern der Preis eines zivilisatorischen Zusammenlebens. In manchen Rechtsgebieten wäre es mir lieber, man würde schneller Rechtssicherheit herstellen, als das gegenwärtig der Fall ist, selbst, wenn das die Fehlerquote erhöhen würde. Letztendlich ist das eine Abwägungssache, die der Souverän in allgemeinen Wahlen zu entscheiden hat. Like it or leave it.


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Der Fall Ursula Herrmann, Anfang 80er Jahre

17.12.2020 um 20:22
Zitat von roberndrobernd schrieb:Natürlich hat das Gericht nicht diese schlecht gescannten Fotos in Augenschein genommen sondern brillante Farbfotos.
Das ist ein berechtigter Einwand, das sind 80er Rank Xerox-Kopien der originalen Polizeifotos, die ich nochmals abfotografiert habe, die natürlich nicht die Qualität des Originals haben. Aber ich denke man sieht trotzdem den Unterschied.
Zitat von roberndrobernd schrieb:Während der drei Monate mussten die Täter aber auch noch die Kiste bauen und das Loch graben.
Das Loch gegraben hat ja laut Urteilstext P. alleine, weil er nicht so lange stehen konnte. 😉
Zitat von JosephConradJosephConrad schrieb:Theorie: wenn es wirklich ein Langzeitbeobachtungsposten gewesen war, so wäre auch möglich gewesen, dass die Täter dort einen "neuen" Baum eingesteckt haben, nachdem der letzte vertrocknete
Damit das ganze Szenario vom Oktober schon vor der Tat passiert, jemand eine trockene eingesteckte Fichte findet, die unnötig Aufmerksamkeit erregt?
Zitat von monstramonstra schrieb:Die ganzen Informationen lagen ja so im Prozess schon vor. Eine richterliche Fehlbeurteilung ist hier unbeachtlich
Das dürfte auch ein Grund sein, warum so viele und teilweise abstruse "Mosaiksteine" im Urteil aufgezählt sind, um sie für so einen Fall zu neutralisieren, sollte jemand im Nachhinein Konträres dazu herausfinden. Dafür gibt es so wie für die Abfassung revisionsfester Urteilstexte Profis.

Ein neues SV Gutachten mit neuen Befundtatsachen, von denen das Gericht bisher noch keinen Gebrauch gemacht hat ist nach der Rspr auch wiederaufnahmebefähigend.

Eine weitere Möglichkeit eines WAV ergäbe sich aus § 359 Abs 6 StPO, wenn der EGMR eine Verletzung der Konvention festgestellt hat. Das wurde bei Mazurek bisher noch nicht überlegt?


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Der Fall Ursula Herrmann, Anfang 80er Jahre

17.12.2020 um 20:40
Zitat von roberndrobernd schrieb:Das ist genau mein Problem. Was ist mit einem Indiz, das zwar in ein Urteil eingeführt wird, aber nachweisbar falsch ist, also auf falschen Tatsachen oder auf formal unlogischen Schlüssen beruht? Ist das dann nichtschlüssig und darf es in einer Gesamtschau noch berücksichtigt werden? Aus meiner Sicht muss es aus dem Urteil ersatzlos gestrichen werden.
Man muss halt unterscheiden, was „falsch“ ist: Die Tatsache, von der man ausgeht, oder die Schlussfolgerung, die man aus einer Tatsache zieht. Wenn sich beispielsweise eine Tat am 21.3. ereignet hat, das Gericht aber annimmt, sie habe sich am 23.3. ereignet und dann den Angeklagten verurteilt, der für den 23.3. kein Alibi hat, hat es aus einer falschen Tatsache einen richtigen Schluss (kein Alibi, aber bezogen auf den falscher Tattag) gezogen. Anders, wenn das Gericht zwar vom richtigen Tattag 21.3. ausgeht, es aber auf einen Zeugen hereinfällt, der (objektiv falsch) aussagt, an diesem Tag mit dem Angeklagten ganz woanders gewesen zu sein. In diesem Fall gibt es zwei richtige Fakten: Tattag und Zeugenaussage (damit meine ich die abgegebene Aussage ohne Rücksicht auf ihren Wahrheitsgehalt). Das Gericht zieht aber aus der so und nicht anders getätigten Zeugenaussage den falschen Schluss auf ein vorhandenes Alibi und spricht den Angeklagten frei.

In beiden Fällen wäre also das Urteil (auch ein Freispruch erfolgt per Urteil) falsch. Es ist nun aber gottlob so, dass eben Urteile, schon gar Indizienurteile, nie auf einem einzigen Fakt mit darauf beruhender Schlussfolgerung gehören. Sondern es sind viele Fakten mit vielen Schlussfolgerungen, die irgendwann zu einer Entscheidung führen. Und diese Fakten mit ihren Schlussfolgerungen müssen halt zueinander passen (NICHT passend gemacht werden, wie viele sich das vorstellen), sondern sie müssen von sich aus ein plausibles Muster nach der Art eines ins Loch passenden Schlüssels ergeben.

Eine diesbezügliche Beweiswürdigung darf, wie der BGH sagt, nicht gegen die Denkgesetze, gegen gesicherte naturwissenschaftliche Erkenntnisse oder derartige Erfahrungssätze verstoßen, sie darf nicht unklar oder lückenhaft sein.
Zitat von roberndrobernd schrieb:Das Spezielle am Fall Ursula Herrmann ist, dass es ein technischer Fall ist. Es gibt kaum Indizien, die nicht in irgendeiner Form einen technischen Hintergrund haben. Sei es das Graben, die Kiste, der Luftaustausch, der Erpresserbrief, das Transistorradio, der Klingeldraht oder das Tonbandgerät. Hier habe ich nur einige Beispiele herausgegriffen.
Das sehe ich nicht so. Es gibt vieles, was darüber hinaus da ist, nämlich die Geldnot des Angeklagten, seine Aussage vor Zeugen, dass man jemanden entführen müsse, um an Lösegeld zu kommen, seine handwerklichen und technischen Fähigkeiten, sein fehlendes Alibi, die geplatzte Geschichte vom Erwerb des TK, das fehlende Alibi, die Äußerungen bei der Abhöraktion, die Pfaffinger-Vernehmungsprotokolle, alle weiteren Zeugenaussagen. Auch das sind ausnahmslos Fakten, die man nicht einfach unter den Tisch fallen lassen und aus denen man natürlich ebenso Schlussfolgerungen ziehen kann. Man kann nun, genau wie bei den technischen Sachen, darüber streiten, welche Schlussfolgerungen. Und da kommt dann eben die Gesamtschau aller Fakten, natürlich auch der technischen, nebst Schlussfolgerungen ins Spiel. Ergibt die Gesamtschau aller technischen und nichttechnischen Fakten ein Muster, passt alles zusammen, oder gibt es Brüche, Widersprüche, kann es in wesentlichen Punkten nicht so gewesen sein?
Zitat von roberndrobernd schrieb:Welchen Wert hat eine Gesamtschau, in der sich mehrere anfangs als schlüssig angenommene Indizien als falsch erwiesen haben? Aus meiner Sicht muss auch so eine Gesamtschau gestrichen werden und durch eine neue ersetzt werden, die nur schlüssige Indizien berücksichtigt.
Der Punkt ist hier, dass selbst wenn das Gericht in wesentlichen Punkten (Marginalien sind egal) von falschen Tatsachen ausgegangen wäre und daraus dann zwar ins sich richtige Schlüsse, aber bezogen auf den wahren Lebenssachverhalt natürlich falsche Ergebnisse gefolgt sind, ist ja das Urteil rechtskräftig. Das Gericht könnte und dürfte gar nicht von sich aus noch mal an die Sache herangehen und neu prüfen und neu entscheiden.

Mazurek käme nur frei, wenn er erstens erfolgreich einen Antrag auf Wiederaufnahme seines rechtskräftig abgeschlossenen Verfahrens stellen würde UND er zweitens dann in diesem wiederaufgenommenen Verfahren freigesprochen und nicht wieder verurteilt werden würde. Alles, was die User hier gegen die angebliche Falschheit des Urteils vorbringen, müsste in dem wiederaufgenommenen Verfahren geprüft werden. Dazu käme es aber nur und erst dann, wenn der Wiederaufnahmeantrag erfolgreich wäre.


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Der Fall Ursula Herrmann, Anfang 80er Jahre

17.12.2020 um 20:58
Hier sind alle Zeitungsartikel die ich zu den Entführungen runterladen konnte:

Cornelia Becker
Eva Stoll
Ursula Herrmann


WZ Oldenburger Nachrichten
Ablaufdatum:05.11.2021
Leserechte
Passwort: Ursula
https://c.web.de/@334997431873705305/kc6-9G9uSOakytx-XGKzmg

Ich habe alle Zeitungsartikel der NWZ Zeitung aus der Zeit 1980/1981 von den Entführungsfällen Cornelia Becker und Eva Stoll in meinem Online Speicher abgelegt. Des weiteren sind alle Zeitungsartikel über den Fall Ursula Herrmann abgelegt die es bei der NWZ Zeitung Oldenburg im Online Archiv gibt.

Vielleicht findet der Eine oder die Andere ja hierin was Interessantes?


Zum Datum des Erstellens der Erpresserbriefe:

Stellen wir uns vor die Täter hätte eine Originalausgabe der Gutenbergbibel ( 1452-1454) hierfür verwendet. Wären dann die Erpresserbriefe schon vor knapp 530 Jahren entstanden? Dann müßte aber WM auf jeden Fall aus dem Schneider sein weil er damals nun wirklich noch nicht gelebt haben kann?
Ich habe noch die ungelesenen Ausgaben des Spiegels und des Focus von knapp nach dem 11 September 2001.
Wer als einen zurück datierten Erpresserbrief benötigt kann sich gerne bei mir melden.

Es ist also nicht besonders realitätsnah aufgrund von Zeitungsausgaben auf ein Datum zu schließen wann mit diesen Zeitungsausgaben etwas erstellt worden ist. Man kann nur sagen das Datum war mit Sicherheit nach dem soundsovielten aber nicht vor dem soundsovielten.


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Der Fall Ursula Herrmann, Anfang 80er Jahre

17.12.2020 um 21:18
Zitat von OpLibelleOpLibelle schrieb:Aber Rechtsprechung muss auch noch irgendwie handhabbar bleiben. Wir können ja nicht in allen Rechtsstreitigkeiten eine Art rollendes Verfahren einführen, in dem sich das Gericht alle paar Monate hinsetzt und alle durchruft, die seit dem letzten Urteil irgendetwas anzumerken haben und dann für nächsten paar Monate ein neues Urteil zu fällt, bis wieder wer etwas mitteilen zu müssen glaubt.
Zumal Angeklagte ja auch Verteidiger haben. Ich frage mich, was Mazureks Verteidiger eigentlich während des Prozesses gemacht haben? Zugeguckt und applaudiert, während das Gericht hier laufend auf schwachsinnige Gutachter reingefallen ist??


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Der Fall Ursula Herrmann, Anfang 80er Jahre

17.12.2020 um 21:21
Zitat von roberndrobernd schrieb:Aus der Tatsache, dass die am Klingeldraht und Transistorradio gefundenen Isolierbandstücke nicht unterscheidbar waren, wird geschlossen, dass sie beide von derselben Person stammen. Aus den konkreten Untersuchungen, lässt sich das niemals herleiten. Auch darüber werde ich mich noch auslassen.
Ferner stellte der SV Dr. X fest, dass das gelbe PVC-Klebeband, mit dem eine Würgeverbindung des Klingeldrahtes isoliert wurde, von dem gelben PVC-Klebeband, mit dem die Lötstelle der Antennenleitung des in der Kiste aufgefundenen Transistorradios „Admiral Sound 4“ isoliert wurde, nicht zu unterscheiden sei. Diese Annahme wurde durch das verlesene Gutachtender Sachverständigen D r. X vom 09.02.2009 untermauert, wonach die Isotopenverhältnisse der beiden Klebebänder nicht unterschieden werden könnten. Die beiden Klebebänder stimmten in vielen analytischen Merkmalen, die mit verschiedenen unabhängigen Methoden überprüft worden seien, überein und legten den Schluss nahe, dass es sich um ursprünglich baugleiche Produkte handeln könnte. Das Gericht schloss siehden sachlichen und überzeugenden Ausführungen der Sachverständigen an.

Der Sachverständige sagt, die Bänder waren baugleich, was mit verschiedenen unabh. Methoden überprüft wurde. Warum sollte das Gericht nicht dieser Auffassung folgen? Und wenn sie baugleich sind liegt es dann nicht nahe, dass sie von der selben Person verwendet wurden?

Und zum Thema "Isotopenverhältnisse": ich weiß nicht woher das Gericht diesen Ausdruck entnommen hatte, ich kenne ja nicht das Gutachten. Was ich aber glaube zu wissen ist, dass man eine Signatur eines organischen Stoffes mit Hilfe von Isotopenverhältnissen erstellen kann (s.u.) Ob und wie das bei Isolierband möglich ist weiß ich nicht, Kunstoff hat aber eine (fossile) organische Natur.
What is an (isotopic) fingerprint or signature?

The fingerprint or signature is the combination of δ values of one or more elements and/or elemental ratios and/or other measured parameters that characterise the compound or produce.
...
Quelle: http://isofood.eu/faqs/what-is-an-isotopic-fingerprint-or-signature/


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Der Fall Ursula Herrmann, Anfang 80er Jahre

17.12.2020 um 21:27
@JosephConrad

Vielleicht war dieser Gutachter auch schwachsinnig, genau wie der Kistensachverständige, der bei der Kiste von Handarbeit ausging, der botanische Sachverständige, der den Zeitpunkt der Graskeimung zu früh oder zu spät, auf jeden Fall falsch bestimmt hat, die Tonbandgutachterin.

Mazurek, ein Opfer unfähiger Gutachter und eines Gerichts, das unfähig war, die falschen Gutachten zu durchschauen.

Ein bisschen Geisterfahrereffekt ist schon dabei, hm? Alle anderen fahren falsch, ich richtig...


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17.12.2020 um 21:49
Zitat von AndanteAndante schrieb:Vielleicht war dieser Gutachter auch schwachsinnig, genau wie der Kistensachverständige, der bei der Kiste von Handarbeit ausging, der botanische Sachverständige, der den Zeitpunkt der Graskeimung zu früh oder zu spät, auf jeden Fall falsch bestimmt hat, die Tonbandgutachterin.
Jedes Gutachten hat eine Epsilonumgebung was seine Genauigkeit betrifft. Beim Tonbandgutachten glaube ich an die Ausführungen von @robernd.

Wer die Tat wirklich begangen hat, dass kann außer den Tätern niemand mit Bestimmtheit wissen. Ich kann mir Herrn Mazurek gut als Schuldigen vorstellen. Ob ein Staatsanwalt ihn ohne das Tonbandgutachten 2008 angeklagt hätte, weiss ich nicht. Aber dieses Gutachten war nie so offensichlich falsch, dass dies einem der juristisch Beteiligten (auch nicht der Verteidigung) klar gewesen wäre.

Der Jäger wäre für mich im Übrigen auch ein heißer Täter-Kandidat gewesen.


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Der Fall Ursula Herrmann, Anfang 80er Jahre

17.12.2020 um 21:52
Zitat von Mr.JimStringerMr.JimStringer schrieb:Es ist also nicht besonders realitätsnah aufgrund von Zeitungsausgaben auf ein Datum zu schließen wann mit diesen Zeitungsausgaben etwas erstellt worden ist. Man kann nur sagen das Datum war mit Sicherheit nach dem soundsovielten aber nicht vor dem soundsovielten.
Im Grunde macht das das Gericht auch.

Auf Seite 91 des Urteils ist ausführlich dargestellt, aus welchen Zeitungen die Buchstaben stammten. Auf Seite 189 folgen dann Ausführungen zum Zeitungskaufverhalten des Ehepaares M. Eine Zeugin sagte aus, das Ehepaar hätte monatelang regelmäßig Zeitungen (v.a. BamS, Bild, tz usw.) gekauft, ab August 1981 oder spätestens nach dem 15. September 1981 nicht mehr.

Sprachlich nicht glücklich ist aber die Feststellung auf Seite 26, M. habe die Briefe ab Ende Mai 1981 gefertigt. Das meint wohl "irgendwann im Zeitraum von Ende Mai bis Mitte September", klingt aber so, als habe M. damit ab Ende Mai begonnen. Das ergäbe aber, siehe S. 91, keinen Sinn.
Zitat von roberndrobernd schrieb:Das Spezielle am Fall Ursula Herrmann ist, dass es ein technischer Fall ist.
Das fällt dem Techniker natürlich auf, dass es viele technische Fragen gibt. ;-)

Das kann aber auch in anderen Fällen so sein, selbst bei Taten mit Axt und Messer, wenn die Spurenlage komplex ist oder viele technische Verfahren zum Einsatz kommen. Und dann gibt es Fälle, bei denen spielen technische Fragen keine große Rolle, wie beim Münchner Parkhausmord.


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Der Fall Ursula Herrmann, Anfang 80er Jahre

17.12.2020 um 22:57
Zitat von JosephConradJosephConrad schrieb:Aber dieses Gutachten war nie so offensichlich falsch, dass dies einem der juristisch Beteiligten (auch nicht der Verteidigung) klar gewesen wäre.
Ich denke auch, dass die Verteidigung jedesmal interveniert hätte, wenn ihr bei Gutachten grobe, offensichtliche Schnitzer aufgefallen wären, übrigens auch sonst, etwa wenn sie Zweifel an der Glaubwürdigkeit von Zeugen gehabt hätte. Für so etwas ist eine Verteidigung schließlich da. Und sie hat im Rahmen von § 147 StPO auf Antrag Einsichtsrecht in die Ermittlungsakten nebst Tatortbildern sowie in Gutachten. Entweder waren hier also die Verteidiger, aus welchem Grund auch immer, untätig, obwohl sie Anlass gehabt hätten, tätig zu werden, oder, eher anzunehmen, es gab für die Anwälte keine (häufigen) derartigen Anlässe.


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Der Fall Ursula Herrmann, Anfang 80er Jahre

17.12.2020 um 23:12
Zitat von JosephConradJosephConrad schrieb:Der Jäger wäre für mich im Übrigen auch ein heißer Täter-Kandidat gewesen.
Meinst du den Polizisten, der nur 6 Jahre Polizist war, bis er nach einer im Dienst erlittenen Schussverletzung, nach der er fast ein Jahr im Krankenhaus und nachher zu 65% schwerbehindert dienstunfähig entlassen wurde und weiter gesundheitliche Probleme hatte? Ich weiß nicht, ob so einer körperlich in der Lage gewesen wäre, das Loch zu graben, die Kiste zu transportieren etc. Außerdem hatte er laut Urteil keine nennenswerten Schulden, eine laufende Pension und eine recht wohlhabende Ehefrau. Lösegeld wäre da wohl nicht das Motiv gewesen. Nennenswerte handwerkliche Fähigkeiten hatte er wohl auch nicht.


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