sallomaeander schrieb:es musste offenbar erst ein weiteres Opfer desselben Täters geben.
Es ist zwar zu vermuten, dass dieser Triebtäter bzw. Mörder aus 2017 wieder in diesem Kontext auffällig wurde und somit vermutlich ein Opfer besteht. Aber das muss nicht zwingend so sein.
Das Gericht kann eine DNA Entnahme auch anordnen, wenn z.B. "nur" eine gravierende Wiederholungsgefahr besteht. Ganz ohne Sexualdelikt oder auch zwingend einem neuen Opfer. (obwohl natürlich bei erheblichen Straftaten fast immer irgendwie ein Opfer entsteht)
Könnte z.B. auch bei einem krassen, notorischen Verkehrs- bzw. Auto Straftäter angeordnet werden.
Hier ist mal das Gesetz im Wortlaut, das solche eine Entnahme regelt:
https://www.gesetze-im-internet.de/stpo/__81g.htmlAber grundsätzlich ist dein genannter Punkt halt immer so. Alternative wäre, dass man alle 83 Mio. Bundesbürger (und im Grunde alle Menschen auf der Welt) vorsorglich DNA mäßig erfasst. Dann hätte man einen Täter direkt, sofern eindeutige Täter DNA gefunden wurde.
Aber will man das?