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Geklärte Fälle und Updates zu Aktenzeichen XY

319 Beiträge ▪ Schlüsselwörter: Aktenzeichen Xy, Geklärt ▪ Abonnieren: Feed E-Mail

Geklärte Fälle und Updates zu Aktenzeichen XY

14.10.2025 um 15:37
Zitat von 1899Ost1899Ost schrieb:Für die Richter am Landgericht Hagen war es erwiesen, dass der Jugendliche, der zur Tatzeit 14 Jahre alt war, den 80-jährigen Kosta mit seinem Baseballschläger geschlagen hat. So heftig, dass der Senior später an den Verletzungen starb.
Ich hab jetzt ein bisschen nach dem Urteil gegoogelt, habe nicht wirklich viele Berichte gefunden. Aber tatsächlich schweigen sich alle Berichte darüber aus, für welche Straftat der Täter verurteilt wurde. Hätte mich schon interessiert, ob es als Mord, Totschlag oder nur als schwere Körperverletzung mit Todesfolge gewertet wurde.
Selbst wenn der alte Mann die Täter beim Einbruch überrascht hat, also nicht mehr arg- und wehrlos bei den Schlägen war, empfinde ich es prinzipiell als heimtückisch, wenn ein alter Mann in seiner eigenen Wohnung so angegriffen wird. Als weitere Mordmotive kämen ja auch Habgier und/oder Verdeckung einer Straftat in Frage.


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Geklärte Fälle und Updates zu Aktenzeichen XY

14.10.2025 um 15:39
Zitat von GrillageGrillage schrieb:Ich hab jetzt ein bisschen nach dem Urteil gegoogelt, habe nicht wirklich viele Berichte gefunden. Aber tatsächlich schweigen sich alle Berichte darüber aus, für welche Straftat der Täter verurteilt wurde. Hätte mich schon interessiert, ob es als Mord, Totschlag oder nur als schwere Körperverletzung mit Todesfolge gewertet wurde.
Im von mir zitierten WDR-Bericht steht es doch bereits im ersten Satz.


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14.10.2025 um 16:44
Zitat von GrillageGrillage schrieb:Aber tatsächlich schweigen sich alle Berichte darüber aus, für welche Straftat der Täter verurteilt wurde.
Im Prozess wegen Körperverletzung mit Todesfolge ist das Urteil gesprochen: Der zur Tatzeit 14-Jährige soll mit einem Baseballschläger zugeschlagen haben. Das Opfer verstarb ein Jahr später.
Quelle: https://www1.wdr.de/nachrichten/ruhrgebiet/hagen-kosta-baseballschlaeger-landgericht100.html

Er wurde wegen Körperverletzung mit Todesfolge verurteilt. Das Opfer ist aufgrund der zwei Schläge mit einem Baseballschläger zunächst zum Pflegefall geworden und dann ein gutes Jahr danach "erst" verstorben. Da kann schwerlich ein Tötungsvorsatz unterstellt werden. Das sah das Gericht offenbar ebenso und hat den Täter nicht wegen eines vorsätzlichen Tötungsdelikts verurteilt. Die Gefährlichkeit, die von den zwei Schlägen ausgegangen ist, spiegelt sich jedoch im Urteil wieder.


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14.10.2025 um 17:04
Zitat von 1899Ost1899Ost schrieb:Im von mir zitierten WDR-Bericht steht es doch bereits im ersten Satz.
Oh, sorry. Wer lesen kann und es auch aktiv tut ist wohl klar im Vorteil. Ich habe es echt übersehen!
Zitat von Juris019Juris019 schrieb:Das Opfer ist aufgrund der zwei Schläge mit einem Baseballschläger zunächst zum Pflegefall geworden und dann ein gutes Jahr danach "erst" verstorben. Da kann schwerlich ein Tötungsvorsatz unterstellt werden. Das sah das Gericht offenbar ebenso und hat den Täter nicht wegen eines vorsätzlichen Tötungsdelikts verurteilt. Die Gefährlichkeit, die von den zwei Schlägen ausgegangen ist, spiegelt sich jedoch im Urteil wieder.
Danke für die Erklärung. So wie Du es erklärst, ist das Urteil dann für mich auch logisch.

Aaber wäre nicht auch ein versuchter Todschlag oder ein versuchter Mord zu verargumentieren gewesen? Zwei Schläge auf den Kopf, die von der Heftigkeit ausreichten, um eine Hirnblutung auszulösen, sind ja schon geeignet, um jemanden umzubringen. Man kann ja schlecht argumentieren, dass nur "mittelstark" geschlagen wurde, so dass nur eine geringe Blutung entstand, die nicht tödlich war. Die Jungen konnten ja schwer abschätzen, ab welcher Stärke des Schlagens mit einem Baseballschläger auf den Kopf das potentiell tödlich ist und wie stark die Blutung ist, die durch welche Stärke des Schlages ausgelöst wird.


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Geklärte Fälle und Updates zu Aktenzeichen XY

14.10.2025 um 17:26
Zitat von GrillageGrillage schrieb:Aaber wäre nicht auch ein versuchter Todschlag oder ein versuchter Mord zu verargumentieren gewesen?
Auch für den Versuch eines Tötungsdelikts braucht man einen Tötungsvorsatz. Den hat das Gericht hier offenbar abgelehnt. Und dadurch, dass das Opfer tot ist, wäre die Tat so oder so nicht mehr versucht, sondern der Erfolg eingetreten.

Der Vorsatz ist die sogenannte subjektive Seite der Tat, also das Vorstellungsbild des Täters. Und wenn dieser nicht klar sagt, dass er den Tod zumindest billigend in Kauf genommen hat und ihm das auch bewusst war, dann muss man zur Feststellung des Vorsatzes die äußeren Tatumstände heranziehen. Ein Täter, der bspw. 20 Messerstiche in die Brust setzt, kann nicht ernsthaft darauf vertraut haben, dass die Person das überlebt, sodass man Vorsatz bzgl. einer Tötung annehmen kann. Bei zwei Schlägen mit dem Baseballschläger kann man hingegen nicht einfach annehmen, dass dem Täter der mögliche Tod des Opfers bewusst war und er dies auch billigend in Kauf genommen hat. Und dann ist in dubio pro reo der Tötungsvorsatz abzulehnen und somit scheidet auch eine etwaige Versuchsstrafbarkeit aus.
Zitat von GrillageGrillage schrieb:Zwei Schläge auf den Kopf, die von der Heftigkeit ausreichten, um eine Hirnblutung auszulösen, sind ja schon geeignet, um jemanden umzubringen. Man kann ja schlecht argumentieren, dass nur "mittelstark" geschlagen wurde, so dass nur eine geringe Blutung entstand, die nicht tödlich war.
Genau das hat das Gericht berücksichtigt, wenn es die Tat als Körperverletzung mit Todesfolge aburteilt, obwohl der Tod erst ein Jahr später eingetreten ist. Möglich wäre auch eine Verurteilung wegen gefährlicher und/oder schwerer Körperverletzung gewesen. Denn nicht jede Körperverletzung, bei der der Geschädigte später verstirbt, ist auch eine Körperverletzung mit Todesfolge. Dafür braucht es den sogenannten "tatbestandsspezifischen Gefahrzusammenhang" zwischen Körperverletzung und Tod: Im Tod des Geschädigten muss sich das typische Risiko der Körperverletzung realisieren und nicht etwa "nur" das allgemeine Lebensrisiko.


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14.10.2025 um 21:48
Zitat von Juris019Juris019 schrieb:Der Vorsatz ist die sogenannte subjektive Seite der Tat, also das Vorstellungsbild des Täters. Und wenn dieser nicht klar sagt, dass er den Tod zumindest billigend in Kauf genommen hat und ihm das auch bewusst war, dann muss man zur Feststellung des Vorsatzes die äußeren Tatumstände heranziehen.
Ich bin Laie werter Juris - aber - gibt es in der ganzen juristischen Aufzeichnung je eine einzige Aussage, worin ein der Tat überführtes Individium (MENSCH will ich hier nicht missbrauchen) zugegeben hat, dass es den Tod des Opfers billigend in Kauf genommen hat ?

Oder anders ausgedrückt : werter Juris - wären Sie für das Experiment bereit, sich von mir mit nem Baseballschläger zwei über die Rübe ziehen zu lassen um DANACH beurteilen zu können, ob diese zwei Schläge ausgereicht haben, um Sie zu töten oder nur um Sie still, ruhig, oder dergleichen zu halten ?

Ich richte mir derweil die Ansage parat, dass mir nicht bewusst gewesen sei, dass Ihnen dies schaden könnte !! - Wäre ich da fein raus ?


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14.10.2025 um 23:11
Zitat von taranehtaraneh schrieb:Ich bin Laie werter Juris - aber - gibt es in der ganzen juristischen Aufzeichnung je eine einzige Aussage, worin ein der Tat überführtes Individium (MENSCH will ich hier nicht missbrauchen) zugegeben hat, dass es den Tod des Opfers billigend in Kauf genommen hat ?
@Juris019 hat doch sogar ein Beispiel genannt, bei dem man einen Tltungswillen annehmen kann und muss. Wenn einer 20 x in den Brustkorb sticht, wird er schon versucht haben, sein Opfer umzubringen. Wenn er ihm 20 x in den Fuß sticht, ging es vielleicht um eine anderes Ziel (z.B. Schmerz zufügen oder Infos erpressen). Und trotzdem kann ein Opfer auch an 20 Messerstichen in den Fuß sterben (z.B. wenn ein Gefäß ungünstig getroffen wird oder es später zu einer Infektion der Wunde kommt).
Zitat von taranehtaraneh schrieb:Oder anders ausgedrückt : werter Juris - wären Sie für das Experiment bereit, sich von mir mit nem Baseballschläger zwei über die Rübe ziehen zu lassen um DANACH beurteilen zu können, ob diese zwei Schläge ausgereicht haben, um Sie zu töten oder nur um Sie still, ruhig, oder dergleichen zu halten ?

Ich richte mir derweil die Ansage parat, dass mir nicht bewusst gewesen sei, dass Ihnen dies schaden könnte !! - Wäre ich da fein raus ?
Wieso ziehst Du das so ins Lächerliche. Ich finde @Juris019 hat sehr gut erklärt, wie ein Gericht vorgeht und was es bedenken muss, um ein Tötungsdelikt eben als Mord, Totschlag, Körperverletzung mit Todesfolge, Notwehr/Nothilfe oder Unfall bewerten zu können. Für solche Einordnungen stellt sich natürlich die Frage, mit welchem Vorsatz der Täter gehandelt hat. Genauso wie sich bei der Abgrenzung zwischen Mord und Totschlag oft die Frage stellt, welches Motiv den Täter zu der Tat bewogen hat. Da ist ein Gericht immer darauf angewiesen, aus den äußeren Umständen Rückschlüsse zu ziehen. Und wenn das nicht wiklich schlüssig möglich ist, muss es die Version für die Urteilsfindung nehmen, die am günstigsten für den Angeklagten ist.


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14.10.2025 um 23:24
@Juris019
Ich finde es auch sehr nachvollziehbar erklaert - einerseits. Andererseits ist da jemand in seinen eigenen 4 Waenden zum Krueppel geschlagen worden und war wahrscheinlich froh, dann irgendwann sterben zu duerfen..schon bitter....aber mein Gefuehl sagt mir ja oft, dass derartige Taten in Dtl. zu milde beurteilt werden...

Hast Du als Fachmann parat, wie breit die Spanne fuer eine solche Tat bei Erwachsenen ist und weisst Du, welche Strafsaetze fuer Jugendliche ueblich sind?
Zitat von Juris019Juris019 schrieb:Körperverletzung mit Todesfolge
Ist eine Gewalt- oder Aggressionstherapie Pflicht in der Haft bei Jugendlichen?


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14.10.2025 um 23:42
Zitat von JustsayingJustsaying schrieb:dass derartige Taten in Dtl. zu milde beurteilt werden...
Die Frage ist warum 50 Vorfälle bereits vorliegen und dann noch sowas passiert
Der Rumäne Stiven M. (17) wurde am Montag vom Landgericht Hagen (Nordrhein-Westfalen) wegen Körperverletzung mit Todesfolge verurteilt. Zur Tatzeit war er erst 14 – aber längst ein bekannter Intensivtäter: Bandendiebstahl, Körperverletzung, Kinderpornografie – die Liste seiner Delikte ist lang.
Quelle: https://m.bild.de/regional/ruhrgebiet/er-war-zur-tatzeit-erst-14-jugendlicher-fuer-toedlichen-einbruch-verurteilt-68ece1d48803ba0529238cd2?t_ref=https%3A%2F%2Fwww.google.com%2F


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14.10.2025 um 23:43
Zitat von 1899Ost1899Ost schrieb:Der zur Tatzeit 14-Jährige, der mittlerweile 17 Jahre alt ist, wurde nach Jugendstrafrecht zu einer Freiheitsstrafe von 4 Jahren und 6 Monaten verurteilt.
ok, laut google waeren da 10 Jahre als Hoechststrafe fuer Jugendliche dringewesen - da finde ich das Strafmass knapp bemessen, anbetracht dessen, dass die Jungs bewaffnet mit Baseballschlaeger (was ja auf einen gewissen Vorsatz, massive Gewalt anzuwenden, hinweist), zu Dritt in in die Wohnung eingebrochen sind - und sie davon ausgehen mussten, dass der alte Kosta zuhause war.

@Grillage
Geht aus dem was Du gefunden hast heraus, warum sie es auf den alten Kosta abgesehen hatten?
Es war ja nicht der erste Vorfall, also nicht der erste Einbruch bei ihm, meine ich mich zu erinnern.
Zitat von LanzaLanza schrieb:die Frage ist warum 50 Vorfälle bereits vorliegen und dann noch sowas passiert
Seufz... wie will man so jemanden sozialisieren....


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Geklärte Fälle und Updates zu Aktenzeichen XY

15.10.2025 um 00:01
Zitat von JustsayingJustsaying schrieb:Geht aus dem was Du gefunden hast heraus, warum sie es auf den alten Kosta abgesehen hatten?
Es war ja nicht der erste Vorfall, also nicht der erste Einbruch bei ihm, meine ich mich zu erinnern.
Nein, aber der Prozess war auch nicht öffentlich, weil er ja nach Jugendstrafrecht verhandelt wurde.

https://www1.wdr.de/nachrichten/ruhrgebiet/prozessauftakt-fall-kosta-hagen-102.html


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15.10.2025 um 07:37
Zitat von JustsayingJustsaying schrieb:10 Jahre als Hoechststrafe fuer Jugendliche dringewesen
Diese 10 Jahre, die ich in den Raum gestellt hatte, finden sich auch in dem Video hier - fuer Koerperverletzung mit Todesfolge (bei 2:00 min).

Youtube: Rentner aus Hagen mit Baseballschläger totgeprügelt I RTL WEST
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Zahlreiche anderen Delikte (Beitrag von Lanza (Seite 16)) sind wohl nocht nicht abgeurteilt worden.
Als Gesamtstrafe kaeme mir die verhaengte Strafe von 4 Jahren und x Monaten auch aeusserst milde vor.... aber so viel mehr wird es nicht werden.

https://www.ardmediathek.de/video/lokalzeit-aus-dortmund/prozess-um-fall-kosta-14-jaehriger-soll-80-jaehrigen-getoetet-haben/wdr-dortmund/Y3JpZDovL3dkci5kZS9CZWl0cmFnLXNvcGhvcmEtYTgzMTllZmQtMGRmOS00ZjY5LTg0YTMtZDkwNmI2YWMxNmNh

Ueberfuehrt hat ihn schliesslich folgendes:
Erst nach einem weiteren Delikt wurde Stivens DNA gesichert. Sie passte zu Spuren am Baseballschläger, vom Tatort.
Quelle:
https://m.bild.de/regional/ruhrgebiet/er-war-zur-tatzeit-erst-14-jugendlicher-fuer-toedlichen-einbruch-verurteilt-68ece1d48803ba0529238cd2?t_ref=https%3A%2F%2Fwww.google.com%2F

Von den anderen Tatbeteiligten ist einer ins Ausland abgehauen und der andere war unter 14.....

Das Motiv war wohl:
Das Ziel der Täter war vermutlich: Beute machen
Quelle: https://www1.wdr.de/nachrichten/ruhrgebiet/prozessauftakt-fall-kosta-hagen-102.html


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15.10.2025 um 09:46
Zitat von taranehtaraneh schrieb:Ich bin Laie werter Juris - aber - gibt es in der ganzen juristischen Aufzeichnung je eine einzige Aussage, worin ein der Tat überführtes Individium (MENSCH will ich hier nicht missbrauchen) zugegeben hat, dass es den Tod des Opfers billigend in Kauf genommen hat ?

[...]

Ich richte mir derweil die Ansage parat, dass mir nicht bewusst gewesen sei, dass Ihnen dies schaden könnte !! - Wäre ich da fein raus ?
Tatsächlich gibt es Angeklagte, die sich vor Gericht zur Tat äußern und ja, es gibt auch diejenigen, die zugeben, mit Vorsatz gehandelt zu haben. Bei meiner Antwort in Bezug auf die Frage, ob hier ein vorsätzliches Tötungsdelikt hätte abgeurteilt werden können, ging es nicht um die Frage, ob dem Täter bewusst war, dass er dem Opfer schadet, sondern darum, ob er den Tod des Opfers zumindest billigend in Kauf genommen hat. Der Körperverletzungsvorsatz wurde vom Gericht zweifelsfrei angenommen. Das Gericht war also der Überzeugung, dass dem Täter sehr wohl bewusst war, dass er seinem Opfer schadet. @Grillage hat das auch noch einmal gut erklärt.
Zitat von JustsayingJustsaying schrieb:Hast Du als Fachmann parat, wie breit die Spanne fuer eine solche Tat bei Erwachsenen ist und weisst Du, welche Strafsaetze fuer Jugendliche ueblich sind?
Für eine Körperverletzung mit Todesfolge sieht der § 227 StGB einen Strafrahmen von nicht unter drei Jahren vor, sodass das Höchstmaß nach § 38 II StGB 15 Jahre Freiheitsstrafe sind. Im Jugendstrafrecht wird das Strafmaß über § 18 JGG modifiziert, sodass höchstens zehn Jahre möglich sind. Im Jugendstrafrecht ist das gesamte Verfahren und auch bei den Rechtsfolgen der Erziehungsgedanke vorrangig. Deshalb kann man die Strafen dort nicht wirklich mit denen im Erwachsenenstrafrecht vergleichen, zumal es bei Jugendlichen auch noch andere mögliche Rechtsfolgen wie den Jugendarrest gibt. Mehr kann ich dazu jedoch auch nicht sagen, da ich mich im Jugendstrafrecht nicht wirklich auskenne.


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15.10.2025 um 20:36
@ Grillage
@Juris 19

Nachdem ich mir jetzt das von @Justsaying eingestellte Video angesehen hab und somit auch gesehen hab wie das bedauernswerte Opfer nach dieser feigen und heimtückischen Attacke für die letzten Monate seines Lebens entstellt wurde, steigert sich meine Wut noch zusätzlich - wenn dazu noch die Mitteilung kommt dass man mit 14 Jahren schon 50 Verurteilungen ausgefasst hat, fällt einem die Annahme, dass der Täter doch den Tod nicht gewollt hätte, sehr sehr schwer - meine Wortmeldung hat direkt diese Wut ausgedrückt - daher @ Juris - ich versteh Sie schon und auch @ Grillage hat dass ja nochmals zusammengefasst - aber DARF diese Tat so milde bei diesen Vorzeichen bewertet werden ?
In meinen Augen NEIN - dazu stehe ich ! @ Juris19 - der Vergleich iss natürlich hart - der Lächerlichkeit würd ich ihn ob der schwere der Tat nicht zuordnen - ich denke Sie verstehen dass !
Eine eigene Erfahrung : bis vor 2,5 Jahren war ich in einer JVA tätig, in der wirklich schwere Kaliber untergebracht waren - wen es jemanden interessiert - der Fall Werner Kniezek - 4 bestialische Morde (vergleichbar mit den Morden in Rupperswill SZ ) + 1 Mordversuch an seiner Mutter - wenn man dem dann gegenüber steht und fragt ihn WARUM das so gekommen ist und wäre es nicht ANDERS auch möglich gewesen ? -
und die Antwort lautet : Dass ist in EINEM drinnen, da kann man nicht anders aus in der Situation - dann fragt man sich schon was aus einem jetzt 17 jährigen werden wird, wenn er wieder losgelassen wird ? - Nächste Frage Komplice - wieviel hat DER mittlerweile wohl am Kerbholz ????


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15.10.2025 um 20:56
Der User @Juris019 stellt hier dankenswerterweise die Rechtslage dar - die Kritik an dem Weg des verurteilten Täters und an der Höhe des Urteils ist aber an Gesetzgeber und Gesellschaft zu richten - es ist letztlich eine rechtspolitische Diskussion.

In einem Rechts- und Sozialstaat dürfte es mMn so etwas wie "jugendliche Intensivtäter" überhaupt nicht geben.

Wenn jemand andauernd und wiederholt Straftaten begeht, strafmündig oder nicht, darf das nicht ohne Konsequenzen bleiben, die diesem Weg ein effektives Ende setzen. Ultima Ratio muss auch eine geschlossene Unterbringung sein, nicht zuletzt auch zum Schutz des "Intensivtäters" vor sich selbst, aber auch zum Schutz von Alten und Schwachen, wie in diesem Fall.

Man kann in Städten wie Hamburg, aber auch anderswo, genau nachlesen, wer für die Abschaffung entsprechender Möglichkeiten engagiert gekämpft und votiert hat.

Natürlich hat im Jugendstrafrecht der Erziehungsgedanke Priorität. Aber wenn Verwarnungen, sozialpädagogische Maßnahmen usw. nichts fruchten , sollte irgendwann der Schutz anderer und auch Repression im Vordergrund stehen. Kein Jugendlicher kommt wegen jugendtypischer Verfehlungen sofort ins Gefängnis, und das ist auch richtig so

Wer aber z.B. ganze Stadteile terrorisiert, muss härtere Maßnahmen gewärtigen.


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15.10.2025 um 21:08
Zitat von taranehtaraneh schrieb:Nachdem ich mir jetzt das von @Justsaying eingestellte Video angesehen hab und somit auch gesehen hab wie das bedauernswerte Opfer nach dieser feigen und heimtückischen Attacke für die letzten Monate seines Lebens entstellt wurde, steigert sich meine Wut noch zusätzlich - wenn dazu noch die Mitteilung kommt dass man mit 14 Jahren schon 50 Verurteilungen ausgefasst hat, fällt einem die Annahme, dass der Täter doch den Tod nicht gewollt hätte, sehr sehr schwer - meine Wortmeldung hat direkt diese Wut ausgedrückt - daher @ Juris - ich versteh Sie schon und auch @ Grillage hat dass ja nochmals zusammengefasst - aber DARF diese Tat so milde bei diesen Vorzeichen bewertet werden ?
In meinen Augen NEIN - dazu stehe ich !
Das stimmt aber doch so gar nicht, wie Du es behauptest. In diesem Video wird gesagt, dass der Angeklagte wegen bereits wegen zwei Delikten verurteilt wurde: einmal hat er 4 Wochen Jugendarrest bekommen und einmal eine 9-monatige Bewährungsstrafe. Laut Anklageschrift sollen noch über 50 weitere Straftaten anhängig sein, darunter gefährliche Körperverletzung und Diebstahl (ab ca. Minute 1:40 ).
https://www.ardmediathek.de/video/lokalzeit-aus-dortmund/prozess-um-fall-kosta-14-jaehriger-soll-80-jaehrigen-getoetet-haben/wdr-dortmund/Y3JpZDovL3dkci5kZS9CZWl0cmFnLXNvcGhvcmEtYTgzMTllZmQtMGRmOS00ZjY5LTg0YTMtZDkwNmI2YWMxNmNh

Er hat also nicht 50 Verurteilungen kassiert, sondern bisher "nur" 2, mit der wegen der Tötung von Kosta dann jetzt 3. Solange er nicht verurteilt ist, ist er erst mal nur in 50 weiteren Straftaten verdächtig bzw. sie werden ihm von der StA vorgeworfen.

Und es stimmt auch nicht, dass er die schon mit 14 angesammelt hatte, sondern er ist jetzt 17.

Ich verstehe Deine Argumentation, auch mir ist die Strafe die er bekommen hat viel zu gering und spontan hätte ich mir eine Verurteilung wegen Mordes "gewünscht", weil ich einfach will, dass sich jemand in seiner eigenen Wohnung besonders geschützt fühlen darf; vor allem wenn es ein alter, völlig wehrloser Mann ist bei dem noch dazu offensichtlich nichts zu holen ist. Ich bin nicht der Meinung dass es sinnvolle Verbrechen gibt, aber dieses war definitiv an Sinnlosigkeit kaum zu überbieten.
Aber gerade wenn man da argumentieren will finde ich, muss man auch bei den Fakten bleiben, damit man mit den Argumenten ernst genommen wird.


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15.10.2025 um 21:12
Zitat von sallomaeandersallomaeander schrieb:Der User @Juris019 stellt hier dankenswerterweise die Rechtslage dar - die Kritik an dem Weg des verurteilten Täters und an der Höhe des Urteils ist aber an Gesetzgeber und Gesellschaft zu richten - es ist letztlich eine rechtspolitische Diskussion.
Ggf. lässt sich abstrakt für diese Themen hier auf politischer Ebene weiterdiskutueren:

Strafunmündigkeit verringern? (Beitrag von nocheinPoet)

Migrantengewalt in Deutschland (Beitrag von against_nwo)


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15.10.2025 um 21:50
@ Grillage

ich hab dieses Video gemeint - von Sekunde 11 - 18

Youtube: Rentner aus Hagen mit Baseballschläger totgeprügelt I RTL WEST
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und ich denke auch wenn es nur 50 ANKLAGEPUNKTE sind die er bis datto schon "eingesammelt" hatte - und wenn ich richtig zugehört hab, die 14 Jahre war er zum Tatzeitpunkt alt - jetzt soll er 17 sein !


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15.10.2025 um 22:27
Zitat von taranehtaraneh schrieb:und ich denke auch wenn es nur 50 ANKLAGEPUNKTE sind die er bis datto schon "eingesammelt" hatte - und wenn ich richtig zugehört hab, die 14 Jahre war er zum Tatzeitpunkt alt - jetzt soll er 17 sein !
Ich fände auch 50 Anklagepunkte mit 17 Jahren ziemlich viel. Egal ob 14 oder 17. Da ist gewaltig was schief gelaufen.
Zitat von sallomaeandersallomaeander schrieb:Natürlich hat im Jugendstrafrecht der Erziehungsgedanke Priorität. Aber wenn Verwarnungen, sozialpädagogische Maßnahmen usw. nichts fruchten , sollte irgendwann der Schutz anderer und auch Repression im Vordergrund stehen. Kein Jugendlicher kommt wegen jugendtypischer Verfehlungen sofort ins Gefängnis, und das ist auch richtig so
Absolute Zustimmung.


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