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Verbrechen in Höxter

8.903 Beiträge ▪ Schlüsselwörter: Mord, NRW, Folter ▪ Abonnieren: Feed E-Mail

Verbrechen in Höxter

26.09.2016 um 12:56
http://www.haz.de/Nachrichten/Der-Norden/Uebersicht/Angelika-W.-spricht-ueber-das-was-in-dem-Haus-in-Hoexter-Bosseborn-passierte (Archiv-Version vom 13.10.2016)

Verzeiht mir die dumme Nachfrage, aber überall lese ich: Angelika W.

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Verbrechen in Höxter

26.09.2016 um 12:57
Ich bin auch geschieden und habe noch den Namen des ExMannes - da sie sich ja als (ledige - vermutzlich) Schwester hingestellt hat, wäre es dann nicht W als Nachnamen normal?

Ich crashe hier wieder den halben Strang damit - sorry


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Verbrechen in Höxter

26.09.2016 um 13:00
@olga40humorlos

Es gibt eine Angelika B. und eine Annika W. Das haben die Medien allerdings auch noch nicht begriffen.
Ist der Vorname ausgeschrieben, dann weiß man, wer gemeint ist. Bei der Abkürzung auf zwei Buchstaben wird es dann allerdings schwierig, weil beide Vornamen mit A beginnen.

PS
Ich bin nicht geschieden und habe immer noch meinen Mädchennamen. :D


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Verbrechen in Höxter

26.09.2016 um 13:05
Da magst du Recht haben, was den Vornamen betrifft. Leider scheinen sich da die Medien nicht ganz einige zu sein - auch hier: http://www.ndr.de/nachrichten/niedersachsen/braunschweig_harz_goettingen/Der-Fall-Hoexter-Eine-Chronologie,hoexter290.html

Da sie ja verheiratet waren - Angelika und WW, bin ich immer davon ausgegangen, dass sie noch W. heißt - einfach für die Schwesternrolle und weil natürlich das umschreiben der Personalien a) Geld kostet.
Dann war das wohl mein Fehler davon auszugehen.

Ich werde zukünftig jetzt Angelika schreiben, und WW als WW betiteln und nicht mehr als Willi (Willi ist auch sicherlich abwertend gemeint, auf Grund seiner Taten und nicht lustig)


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Verbrechen in Höxter

29.09.2016 um 10:26
http://www.lz.de/dossier/mordfall_hoexter/20932335_Drei-Nebenklaeger-beim-Foltermord-Prozess.html

aus der heutigen LZ:

Drei Nebenkläger beim Foltermord-Prozess
Der Vorsitzende Richter Bernd Emminghaus muss sich durch eine 2.500 Seiten starke Hauptakte zu den Bluttaten von Bosseborn kämpfen


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Verbrechen in Höxter

29.09.2016 um 11:57
Zitiere hier aus dem von @olga40humorlos eingestellten Link:
Waren die Verhandlungen anfangs nur bis Ende Januar nächsten Jahres terminiert, geht Bernd Emminghaus nach Rücksprache mit den beiden Strafverteidiger davon aus, dass bis Ende März verhandelt wird. Die Anklage „Mord durch Unterlassen" sei Neuland für ihn, hinzu kämen die außergewöhnlichen Umstände der Straftaten. Für die Vorbereitung seien zudem 2.500 Seiten der Prozessakte und zusätzliche Nebenakten durchzuarbeiten. Neben 48 Zeugen, die in der Anklageschrift erwähnt sind und vermutlich angehört werden müssen, haben sich auch drei Nebenkläger der Anklage der Staatsanwaltschaft angeschlossen.

Der Vater einer zu Tode gequälten Frau sowie die Mutter des zweiten Folteropfers werden durch Anwälte aus Berlin und Dortmund vertreten. Christel P., die über fast vier Monate im Horrorhaus in Höxter-Bosseborn gequält wurde und mit schwersten Verletzungen überlebte, hat sich eine Anwältin aus Dessau genommen.
Vielleicht wäre in diesem Zusammenhang eine gute Gelegenheit, uns einmal zu aufzuklären, welchen Zweck so eine Nebenklage verfolgt.

Zwischen den genannten Elternteilen und den Getöteten bestand schon seit Jahren keinerlei Kontakt, wenn man den Medien glauben kann.


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Verbrechen in Höxter

30.09.2016 um 08:25
Zitat von emzemz schrieb:Vielleicht wäre in diesem Zusammenhang eine gute Gelegenheit, uns einmal zu aufzuklären, welchen Zweck so eine Nebenklage verfolgt.
Die Nebenklage ist ein merkwürdiges Produkt des neueren deutschen Strafrechts und in anderen Ländern völlig unbekannt. Sie gibt dem Opfer einer Straftat weitreichende Rechte am Verfahren mitzuwirken, die es sonst nicht haben würde. Der Zweck der Nebenklage ist daher passend beschrieben als "Aufwertung des Opfers."

Im halbwegs modernen Strafrecht in Deutschland, seit dem 19. Jahrhundert, hat der Staat das Monopol der Strafverfolgung betont, allerdings gab es das in Deutschland schon zum Teil seit dem 16. Jahrhundert und im römischen Recht noch länger. Davor war die Strafverfolgung, also die Klage und die Vertretung des Klägers Sache des Opfers.

Das wurde als unbefriedigend wahrgenommen, vor allem wenn sich das Opfer in einer gesellschaftlich schwächeren Situation als der Angeklagte befand.

Im Zivilverfahren, das ganz früher das einzig existierende Verfahren war, war immer schon und ist bis heute das Opfer in der Situation, zur Genugtuung selbst Klage erheben zu müssen. Dann aber empfand man mehr und mehr, dass eine Straftat auch einen Angriff auf die Gesellschaft an sich darstellt, Opfer also nicht nur der Einzelne ist sondern alle Mitglieder der Gesellschaft, so z.B. im biblischen Recht, oder der König, als Souverän. Und so verlagerte sich das Strafverfolgungsrecht immer mehr zum Staat.

In England ist noch heute der "Staatsanwalt" der "Anwalt der Königin," Queen's Counsel, und erhebt in ihrem Namen Anklage. In den USA in den meisten Bundesstaaten ist es "das Volk," zum Beispiel "The People of the State of California," und die Anklagevertretung wird immer mit "das Volk" bezeichnet ("The people" move to... "Das Volk" beantragt...")

Diese Sicht der Dinge ist bis heute in den allermeisten Ländern der Welt ausschlaggebend. Eine Straftat ist ein Vergehen gegen die Gemeinschaft und wird von dieser verfolgt.

Nur: wo bleibt das Opfer dabei? Bisher blieb es in der Rolle eines Zeugen. Es hat keine Rechte und keine Bedeutung die über Bedeutung und Rechte eines reinen Beobachters einer Straftat hinausgehen. So ist das heute noch in den meisten Ländern der Welt.

Vor allem: das Opfer hat kein Mitspracherecht bei der Anklagerehebung, der Ausgestaltung der Anklage und des Verfahrens, bei der Zusammensetzung des Gerichts und so weiter. Im Gegenteil: der Angeklagte hat fast immer diese Rechte, das Opfer an sich aber nicht - es ist darauf angewiesen, dass der "Staatsanwalt" seine Interessen vertritt. In den meisten Fällen wird es aber nicht gefragt.

In Deutschland empfand man das als unbefriedigend. Zwar ist es auch hier noch so, dass das Opfer kaum ein Mitspracherecht hat, ob Anklage erhoben wird, wegen was Anklage erhoben wird, und so weiter. Aber wenn es erst einmal dazu kommt, dass der Staat Anklage erhebt, dann hat ein Opfer in bestimmten Fällen das Recht als "Nebenkläger" aufzutreten.

Nicht in allen Fällen, wohlgemerkt, sondern nur bei schweren Straftaten. Bei Tötungsdelikten geht das Recht auf die nächsten Angehörigen über.

Welche Rechte hat der Nebenkläger? Dies wird besonders deutlich, wenn man sie mit den Rechten eines Zeugen vergleicht:

Der Nebenkläger kann sich durch einen Rechtsanwalt vor Gericht vertreten lassen. Das Opfer braucht also nicht selbst zu reden (wohl aber in seiner Rolle als Zeuge, die es nebenbei noch behält!). Das Opfer und sein Anwalt sind während der gesamten Verhandlung anwesend (Zeugen nicht). Sie erhalten Akteneinsicht in die Ermittlungsakten (Zeugen nicht). Sie dürfen selbst Fragen an die anderen Zeugen stellen (Zeugen nicht). Sie können eigene Beweisanträge stellen (Zeugen nicht) und sie können Befangenheitsanträge gegen das Gericht stellen (Zeugen nicht). Sie können eigene Strafmassanträge im Plädoyer stellen und sie können gegen ein Urteil sogar Rechtsmittel einlegen. Zeugen können auch das nicht.

Die Rolle des Opfers wird also von passiv (Zeuge) zu aktiv (Nebenkläger) aufgewertet, ohne dass das Opfer nun allein gelassen wird. Das ist auch die wichtigste Einschränkung: ein Nebenkläger kann sich nur der Klage der Staatsanwaltschaft anschliessen, nicht allein Klage im Strafverfahren erheben (wobei es in Deutschland sogar die Möglichkeit gibt, die Staatsanwaltschaft in bestimmten Fällen zu zwingen, Klage zu erheben, auch das ist im Ausland fast überall unbekannt).

Die Kosten der Nebenklage, die erheblich sein können, z.B. für den Rechtsanwalt, können vom Staat übernommen werden bzw. dem Angeklagten als Verurteilten auferlegt werden. Allerdings muss das nicht in allen Fällen passieren.

Soweit die Theorie. Praktisch muss man vermutlich zugeben, dass in 99% der Fälle das Vorhandensein eines Nebenklägers für den Ausgang des Verfahrens völlig unerheblich ist, aber das Opfer hat tatsächlich eine erhebliche Aufwertung erfahren. Und das ist, denke ich, gut so.


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Verbrechen in Höxter

30.09.2016 um 13:22
http://www.spiegel.de/panorama/hoexter-opfer-spricht-von-vergewaltigung-a-1114701.html
Mordprozess gegen Folterpaar Höxter-Opfer spricht von Vergewaltigung

Das Folterpaar von Höxter hat über Jahre Frauen gequält, zwei starben. Nun haben die Ermittler nach SPIEGEL-Informationen ein weiteres Opfer ausfindig gemacht - erstmals geht es um sexuelle Übergriffe.


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Verbrechen in Höxter

02.10.2016 um 20:59
@Rick_Blaine
Möchte mich herzlichst für deine Erklärungen bedanken. Lese viel im Hintergrund und freue mich immer wenn du, in verständlicher Sprache und für Laien nachvollziehbar, uns dein juristisches Wissen zukommen lässt. Durch dieses Wissen kann ich vieles emotional besser nachvollziehen. Danke.


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Verbrechen in Höxter

03.10.2016 um 00:13
Vielen Dank!


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Verbrechen in Höxter

03.10.2016 um 23:40
@Rick_Blaine

Für mich ist in Bezug auf die Nebenklage noch ein weiterer Aspekt von großer Bedeutung. Der Nebenkläger kann die anklagende Staatsanwaltschaft durch Akteneinsicht und prozessuale Instrumente erheblich kontrollieren. Der Anwalt der Nebenklage kann einschätzen, ob wirklich sauber ermittelt und die Ermittlungen angemessen in die Anklage einbezogen wurden. Ist das in bestimmten Fällen nicht der Fall, kann die Nebenklage dies dem Gericht vortragen und entsprechende Anträge stellen.


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Verbrechen in Höxter

08.10.2016 um 10:26
Ein wohltuend ausgeglichener Artikel, der die Angaben beider Anwälte gegenüber stellt, ohne für eine Seite Partei zu ergreifen.
Von Christian Althoff


Höxter(WB). Beamte der Justizvollzugsanstalten Detmold und Bielefeld haben am Freitag Wilfried W. (46) und seiner Ex-Frau Angelika W. (47) Abschriften der 56 Seiten starke Anklageschrift der Staatsanwaltschaft Paderborn übergeben.

Das WESTFALEN-BLATT sprach mit den Verteidigern des »Horror-Paares« , Dr. Detlev Binder (Wilfried W.) und Peter Wüller (Angelika W.), über die wesentlichen Punkte der Mordanklage.

Was sind die Vorwürfe?

Beiden wird im Wesentlichen vorgeworfen, gemeinsam mehrere Frauen gequält und zwei von ihnen ermordet zu haben, indem sie die gefolterten Opfer schwerverletzt sterben ließen. Angelika W. wird außerdem noch ein versuchter Mord zu Last gelegt. Hintergrund: Das »Horror-Paar« verbot den eingesperrten Frauen, nach 21 Uhr auf die Toilette zu gehen, weil es sich gestört fühlte.

Die misshandelte Anika W., damals Ehefrau von Wilfried W., nässte sich nachts ein. Daraufhin musste sie im Keller in einer Badewanne auf dem Bauch schlafen, die Füße wurden ihr hinter dem Rücken mit Handschellen an die Hände gekettet. Nässte sich das Opfer in der Wanne ein, wurde es am nächsten Morgen kalt abgeduscht. Einmal floss das Wasser nicht ab. Angelika W. verließ den Raum und sagte nach eigener Aussage zu ihrem Ex-Mann: »Die ersäuft jetzt.« Nach einiger Zeit sei Wilfried W. in den Keller gegangen und habe die bewusstlose Frau aus dem Wasser gezogen, sagte Angelika W. aus.

...

Die Opfer ergaben sich

Das »Horror-Paar« suchte Opfer, die keine Kinder und kaum soziale Kontakte hatten. Die Frauen sollten von niemandem vermisst werden. Nach schwersten Misshandlungen ergaben sie sich bald in ihr Schicksal.

Einer Frau wurde vorgespielt, ihr Vermieter habe ihr die Wohnung gekündigt, sie könne nicht zurück. Eine Flucht war wohl auch unmöglich, weil die Frauen nie unbeaufsichtigt waren. Angelika W. sagte, ihr Ex-Mann habe sie und die anderen Frauen »dressiert«, bei ihm zu bleiben.

Die Foltermethoden

Das Paar soll sich die perfidesten Quälereien ausgedacht haben. Wilfried W. soll seiner Frau Anika W., die kein Glutamat vertrug, den Geschmacksverstärker heimlich ins Essen gemischt haben, so dass ihre Gelenke massiv anschwollen.

Angelika W. soll einem Opfer die Haare mit einer Lötlampe und einem glühenden Schürhaken versengt haben. Die eingesperrten Frauen wurden geschlagen, getreten, verbrüht, gewürgt, mit Seilen gedrosselt, angekettet und fast ertränkt. Sie waren zum Schluss so schwach, dass sie nicht mehr laufen oder alleine essen konnten.

...

Was sagen die Anwälte?

»Angelika W. ist in den vergangenen Monaten neun Mal vernommen worden, und ihre Angaben sind zum Teil widersprüchlich«, sagt Dr. Detlev Binder. »Anfangs bezeichnete sie meinen Mandanten als unschuldig, später als Täter. Der Prozess muss klären, wie glaubwürdig die Frau überhaupt ist.«

Verteidiger Peter Wüller sagte, er hoffe, eine Verurteilung zu lebenslanger Haft verhindern zu können. »Im Wesentlichen steht und fällt der Prozess doch mit der Aussage von Angelika W. Ohne sie ist kaum etwas zu beweisen, oder aber nur sehr schwer.« Man müsse sehen, ob sich seine Mandantin im Prozess von ihrem Ex-Mann dazu bringen lasse, zu schweigen.

Die Beweislage
...

Dem »Horror-Paar« droht lebenslange Haft, Wilfried W. außerdem die Sicherungsverwahrung. Denn der Gutachter Prof. Michael Osterheider kommt nach Aktenauswertung zu dem vorläufigen Schluss, Wilfried W. sei »der Idealtyp eines Hangtäters mit äußerst ungünstiger Prognose« – eine Formulierung, die, wenn Prof. Osterheider sie im Prozess aufrechterhält, dem Gericht kaum noch Spielraum lässt, keine Sicherungsverwahrung zu verhängen.
http://www.rechtslexikon.net/d/hangtäter/hangtäter.htm (Archiv-Version vom 11.08.2016)
Hangtäter ... ist ein Straftäter, der schon mehrfach straffällig geworden ist u. der infolge eines Hanges zu erheblichen Straftaten, namentlich zu solchen, durch welche die Opfer seelisch oder körperlich schwer geschädigt werden ..., für die Allgemeinheit gefährlich ist. Wird ein Täter wegen einer vorsätzlichen Straftat zu zeitiger Freiheitsstrafe von mindestens 2 Jahren verurteilt, so muss das Gericht nach § 66 StGB daneben die Unterbringung in der Sicherungsverwahrung anordnen,
Nachdem nun auch das WB dazu übergegangen ist, den Familiennamen der Angeklagte mit W beginnen zu lassen (in der Pressekonferenz war es noch B ), nenne ich sie halt ab jetzt auch AW.


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Verbrechen in Höxter

09.10.2016 um 14:17
@emz

Danke für die Zitate. Für mich stellt sich immer noch die Frage, wie eine derartige Anklage bewiesen werden kann, wenn sie nur auf der Aussage einer Mitangeklagten fusst. Selbst die Zeuginnen, die überlebt haben, können zwar ihre Erfahrungen aussagen, jedoch konkret nichts zu den angeklagten Mordfällen.

Ich wundere mich auch darüber, dass AW (offenbar zumindest mit Billigung ihres Verteidigers) umfassend ausgesagt hat. Erkennbare Vorteile dürften ihr dadurch nicht entstehen. Ohne ihre Aussage jedoch wäre es wahrscheinlich überhaupt nicht zu einer solchen konkreten Anklage gekommen.


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Verbrechen in Höxter

09.10.2016 um 14:22
Hallo Community . Wer kann mir die Prozesstermine Ende Oktober nennen ?


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Verbrechen in Höxter

09.10.2016 um 15:16
@Hammurapi

Sorry, ich hatte völlig übersehen, den Link zu dem Artikel des WB einzustellen. Dort steht noch mehr.

http://www.westfalen-blatt.de/OWL/Kriminalfall-Hoexter-Bosseborn/2547176-Horror-Paar-erhaelt-im-Gefaengnis-die-Anklageschrift-Sicherungsverwahrung-fuer-Wilfried-W.

Zu deinen Fragen werden ich später noch was verlinken.
Da gibt es einen super juristischen Beitrag, nur finden muss ich den noch.


@qwertzqwerty

Wenn alles glatt läuft, dürfte der erste Verhandlungstag am 26.10.2016 sein.
Da ich die Absicht habe, mir das Pärchen anzuschaun, werde ich Datum und Uhrzeit hier einstellen.


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Verbrechen in Höxter

09.10.2016 um 17:18
Danke emz .


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Verbrechen in Höxter

09.10.2016 um 20:00
@Hammurapi

Wikipedia: Indizienprozess
Indizienprozess ist die umgangssprachliche Bezeichnung für einen Strafprozess, in dem kein Geständnis des Angeklagten vorliegt und als Beweismittel keine Tatzeugen oder entsprechende Urkunden herangezogen werden können. ... Es findet eine normale Beweisaufnahme statt, in der sonstige zulässige Beweismittel in den Prozess eingeführt werden. Auf dieser Grundlage kann das Gericht zu einer Überzeugung über die Schuld des Angeklagten gelangen ... wenn eine Gesamtwürdigung aller vorliegenden Beweisanzeichen oder Indizien zum Nachweis der Täterschaft ausreicht.
Wenn also die Indizienkette passt und es keine Zweifel an der Schuld gibt, dann reicht das durchaus für eine Verurteilung. Im vorliegenden Fall wird es bestimmt auch eine ganze Menge Spuren, also objektive Beweise geben, die man im Haus gefunden hat.


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Verbrechen in Höxter

11.10.2016 um 00:54
@emz

Ja, diese Spurenbeweise werden dringend notwendig sein, um eine konsistente Indizienkette zu präsentieren, die dann zusammen mit den Aussagen der Mitangeklagten in Übereinstimmung gebracht werden können. Nur so kann ich mir eine "saubere" Verurteilung vorstellen. Ich würde mich freuen, wenn du vom Prozess hier berichten könntest, wenn er beginnt und Du daran teilnimmst.


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Verbrechen in Höxter

11.10.2016 um 01:49
@Hammurapi

Das mit dem Berichten wird nichts werden. In den Regeln heißt es:
Natürlich erwarten wir, dass Behauptungen mit Quellen und Zitaten belegt werden.
Das würde bedeuten, ich müsste zu allem, worüber ich berichten möchte, erst mal aus den diversen Medien die entsprechenden Quellen hierzu heraussuchen.


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Verbrechen in Höxter

11.10.2016 um 03:11
@emz

So eng wird das sicher niemand auslegen. Ein Augenzeugenbericht aus eigener Beobachtung stellt ja kein belegpflichtiges Zitat dar und fusst eben nicht auf medialen Quellen. Und solche eigenen Erfahrungen lese ich hier so zahlreich in diversen Threads des Krimiforums unbeanstandet, dass es in diesem Fall sicher keine kleinliche Ausnahme von der real angewandten Regelauslegung geben sollte.


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