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Die mutmaßlichen Taten des Kurt-Werner W.

3.568 Beiträge ▪ Schlüsselwörter: Serienmörder, 1989, 1993 ▪ Abonnieren: Feed E-Mail

Die mutmaßlichen Taten des Kurt-Werner W.

21.10.2025 um 14:20
Zitat von FüchschenFüchschen schrieb:Es dürfte äußerst schwer sein, für jeden vermuteten Mord des Komplizen oder von KWW ausreichend Beweise zu finden.
So wird es sein.

Der Begriff Komplize ist für mich auch nicht ganz klar.

In einem Bericht hieß es: Mord und Beihilfe zum Mord verjährt nicht.

Alles andere wäre wohl verjährt.


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Die mutmaßlichen Taten des Kurt-Werner W.

21.10.2025 um 17:12
Zitat von AnMAAnMA schrieb:Allgemein möchte ich noch einmal salopp formulieren, dass ich nicht glaube, dass man KWW und den möglichen Komplizen, für so fast jeden ungeklärten Mord aus dieser Zeit mit dem speziellen Mordraster verantwortlich machen kann.
Das hat ja niemand gesagt. Aber gewisse Fälle passen eben.

Es gibt viele, aber nicht alle ungeklärten Fälle der Zeit, als Verdachts- und Prüffälle. Und diese sind Verdachtsfälle, weil es gewisse Muster gibt. Und sie sind Prüffälle, weil das geprüft werden soll, ob es so ist oder nicht.

Selbst auf der Seite der Ermittlungsinitiative befindet sich ja auch nur ein Bruchteil der Verdachtsfälle. Die wenden sich auch nicht allen Verdachts- und Prüffällen zu.

Wenn aber nur einige Fälle von KWW und/oder Mittäter zu verantworten sind, dann soll man das auch herausfinden.

Die Opfer und die Angehörigen haben ein Recht auf Ermittlungen und dass man sich um ihr Anliegen kümmert. Alles andere wäre Täterschutz.


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Die mutmaßlichen Taten des Kurt-Werner W.

21.10.2025 um 19:05
Ich habe es so verstanden wie es unten ausführlich beschrieben wird, was Thilo Speich, Kripo Lüneburg gesagt hat mit seinen eigenen, knappen Worten, dass „alles der Staatsanwaltschaft übergeben“ werde, noch dieses Jahr.
Wenn die Polizei ihre Arbeit beendet hat, fasst sie alle Ermittlungsergebnisse regelmäßig in einem Bericht zusammen und schickt ihn zusammen mit den sonstigen Unterlagen, z. B. Protokolle über Zeugenvernehmungen, Lichtbilder usw., an die Staatsanwaltschaft. Die Staatsanwältin oder der Staatsanwalt entscheidet dann, wie das Verfahren weitergeht.
Quelle: https://www.hilfe-info.de/Webs/hilfeinfo/DE/Merkblaetter/02-merkblatt_ermittlungsverfahren.html

In diesem Sinne hat dann die Kripo ihre Arbeit in Lüneburg beendet.

Hinter dem „usw.“ verbirgt sich auch der Laborbericht bezüglich der DNA.

Wie schon anfangs geschrieben wurde nach dem ZDF-Bericht vom September 2025, geht es um den Mittäter.

Die Kripo oder Carlo Eggeling sind in dem folgenden Beitrag nicht zurückgerudert:

https://www.lueneburgaktuell.de/artikel/wie-nah-ist-polizei-dem-komplizen-des-mutmasslichen-goehrde-moerders/

Ich würde sagen, die Polizei ist absolut nah am Komplizen, der ein Täter sein muss, denn alles andere wäre verjährt.


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Die mutmaßlichen Taten des Kurt-Werner W.

21.10.2025 um 19:24
Zitat von AnMAAnMA schrieb:Allgemein möchte ich noch einmal salopp formulieren, dass ich nicht glaube, dass man KWW und den möglichen Komplizen, für so fast jeden ungeklärten Mord aus dieser Zeit mit dem speziellen Mordraster verantwortlich machen kann.
Sehe ich genauso, nur weil ein bestimmtes Muster oder ein bekannter Name auftaucht, heißt das noch lange nicht, dass alle ungeklärten Fälle automatisch auf dieselbe Person zurückzuführen sind. Es bringt nichts, alles über einen Kamm zu scheren wichtig ist, die Wahrheit für jeden einzelnen Fall herauszufinden.


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Die mutmaßlichen Taten des Kurt-Werner W.

21.10.2025 um 21:37
Zitat von duvalduval schrieb:Es bringt nichts, alles über einen Kamm zu scheren wichtig ist, die Wahrheit für jeden einzelnen Fall herauszufinden.
Die Wahrheit herauszufinden hat lange gedauert. Seit acht Jahren wird ermittelt in Richtung des Mittäters, der ja schon 1993 vermutet wurde.

Um so mehr denke ich, dass alles zur Zufriedenheit der Staatsanwaltschaft bereitsteht. Zufriedenheit für die Staatsanwaltschaft bedeutet, dass eine Anklage des Beschuldigten der Logik der gerichtsfesten Beweise zufolge erhoben werden muss.

Ich rechne nicht mit einem Larifari.

Schließlich muss zeitnah der Prozess eröffnet werden. Ich rechne stark damit, dass mit Anklage der Beschuldigte festgenommen beziehungsweise verhaftet wird. Dann muss ein Prozess innerhalb einer gewissen Frist stattfinden. Sonst wird er wieder freigelassen. Das wäre ein falsches Signal für die Angehörigen und für ganz Deutschland.


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Die mutmaßlichen Taten des Kurt-Werner W.

21.10.2025 um 21:56
Irgendwie verstehe ich das nicht. Warum wird das mit so viel Tamtam öffentlich angekündigt? Damit derjenige welche noch türmen oder sich suizidieren kann? Oder ist es möglich dass schon jemand in U-Haft sitzt? Kenne da die Reihenfolge nicht.


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Die mutmaßlichen Taten des Kurt-Werner W.

21.10.2025 um 22:22
Für eine Verhaftung muss es einen dringenden Tatverdacht geben und mindestens einen weiteren Haftgrund nach den Paragrafen 112 des StGB.

Die weiteren Haftgründe wären Wiederholungsgefahr, Fluchtgefahr und Verdunklungsgefahr.

Bis jetzt ist der Mittäter offenbar noch in Freiheit.
Und eine Verhaftung nicht erfolgt.
Was auffällig ist, nach meiner Meinung ist eben der Unterschied in der Einschätzung der Täterschaft von KWW in Sachen Münsterlandserie, Heidelberg Serie und Cuxland Serie.
Die aktuell dort jeweils tätige Kripo sieht KWW nicht als tatverdächtig, das Team Püschel, Chedor dagegen schon.
In der Cuxland Serie geht der damals zuständige KHK mit Chedors Auffassung mit.


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Die mutmaßlichen Taten des Kurt-Werner W.

21.10.2025 um 22:37
Nur leider fehlt mir die Phantasie mir vorzustellen wie man bei der Cuxland Serie irgendjemandem irgendetwas nachweisen will.


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21.10.2025 um 23:29
Zitat von FüchschenFüchschen schrieb:Die Wahrheit herauszufinden hat lange gedauert. Seit acht Jahren wird ermittelt in Richtung des Mittäters, der ja schon 1993 vermutet wurde.
Schon ewig sind Polizei und private Ermittler hinter der Sache her, weil sie glauben: Wichmann hatte einen Komplizen. Einen Verdächtigen haben sie sogar im Visier, und die Hinweise gegen ihn sind nicht ohne. Aber: Für eine Festnahme hat’s bisher einfach nicht gereicht nach dem Verhör durfte der Mann wieder gehen.


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22.10.2025 um 07:25
Zitat von SchrulliSchrulli schrieb:Irgendwie verstehe ich das nicht. Warum wird das mit so viel Tamtam öffentlich angekündigt? Damit derjenige welche noch türmen oder sich suizidieren kann? Oder ist es möglich dass schon jemand in U-Haft sitzt? Kenne da die Reihenfolge nicht.
Darüber kann man sich wirklich den Kopf zerbrechen. Für mich klingt das, als wolle man den Mittäter oder Beihelfer (das sind beides unterschiedliche Beteiligungsformen) aufscheuchen, warum auch immer. Vielleicht reichen die Beweise nicht, man will ihm aber vormachen, dass sie ausreichen oder sie sind nicht eindeutig genug.

Mittäter ist jemand, der in der Regel direkt an der Tatbegehung beteiligt ist und diese ebenfalls "will", Beihilfe kann praktisch jeder leisten, der um die Tat(en) weiß und diese billigt (das wäre sog. psychische Beihilfe als niedrigste Form der Beihilfe). Und vielleicht reicht es bisher nur genau dafür, man will ihm aber eine Mittäterschaft nachweisen. Als Mittäter eines Mordes gibt es nur eine Strafe – lebenslang. Für die Beihilfe irgendeine Strafe unterhalb, je nach Grad der Beihilfe.

Die denkbare Beihilfe reicht ja von der psychischen Beihilfe (derjenige weiß um die Taten und billigt diese, gibt dem Täter also das Gefühl, das ist schon in Ordnung was er da macht) bis zu Fahrdiensten (z.B. in die Göhrde) über die Beseitigung von Tatspuren oder der Leichen (z.B. wenn an den Zweigen, mit denen die Opfer bedeckt waren, DNA des Beihelfers gefunden wird) bis hin zur Beteiligung an der Planung der Taten, wobei man dann schon fast bei der Mittäterschaft wäre.
Zitat von RotmilanRotmilan schrieb:Die weiteren Haftgründe wären Wiederholungsgefahr, Fluchtgefahr und Verdunklungsgefahr.
Du hast § 112 Abs. 3 StPO vergessen:
Gegen den Beschuldigten, der einer Straftat nach (...) 211, 212, (...) des Strafgesetzbuches (...) dringend verdächtig ist, darf die Untersuchungshaft auch angeordnet werden, wenn ein Haftgrund nach Absatz 2 nicht besteht.
Quelle: https://dejure.org/gesetze/StPO/112.html

Wer also wegen Mordes oder Totschlags dringend verdächtig ist, darf auch in U-Haft genommen werden, wenn weder Wiederholungs-, Flucht- oder Verdunkelungsgefahr besteht.


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Die mutmaßlichen Taten des Kurt-Werner W.

22.10.2025 um 18:51
Zitat von kobrakobra schrieb:Wer also wegen Mordes oder Totschlags dringend verdächtig ist, darf auch in U-Haft genommen werden, wenn weder Wiederholungs-, Flucht- oder Verdunkelungsgefahr besteht.
Auch wenn jemand wegen Mordes oder Totschlags dringend verdächtigt wird, kann er nicht einfach so in Untersuchungshaft gesteckt werden. Die Polizei oder der Richter brauchen immer einen triftigen Grund zum Beispiel, dass der Verdächtige abhauen könnte (Fluchtgefahr), Beweise verschwinden lassen will (Verdunkelungsgefahr) oder vielleicht nochmal zuschlägt (Wiederholungsgefahr, aber das gilt nicht bei Mord). Einfach nur der Verdacht reicht also nicht es muss schon ein bisschen mehr dahinterstecken!


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Die mutmaßlichen Taten des Kurt-Werner W.

23.10.2025 um 09:22
Zitat von duvalduval schrieb:Einfach nur der Verdacht reicht also nicht es muss schon ein bisschen mehr dahinterstecken!
Naja, der Gesetzestext sagt was anderes, nämlich genau, dass es diese Haftgründe bei Totschlag oder Mord gerade nicht braucht. Lies es gerne hier noch einmal nach: Wikipedia: Haftgrund

Allerdings gibt es tatsächlich schwammige Einschränkungen.


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Die mutmaßlichen Taten des Kurt-Werner W.

23.10.2025 um 15:07
Zitat von kobrakobra schrieb:Allerdings gibt es tatsächlich schwammige Einschränkungen.
Und das nutzt ein erfahrener Strafverteidiger auch ohne Weiteres aus.


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23.10.2025 um 23:36
Zitat von FüchschenFüchschen schrieb:Ich würde sagen, die Polizei ist absolut nah am Komplizen, der ein Täter sein muss, denn alles andere wäre verjährt.
Du hast da einen Denkfehler.

Außer Mord wäre alles verjährt. Du folgerst daraus, dass die Staatsanwaltschaft nur noch Taten anklagen wird, die nicht verjährt sind. Also eine Mordanklage, oder eine Anklage wegen Beihilfe zum Mord.

Und das ist falsch.

Denn ein angeklagter Totschlag, kann am Ende des Prozesses, vom Gericht auch als Mord erkannt und entsprechend abgeurteilt werden.

Die Staatsanwaltschaft wird und muss jedes von ihr vermutete Tötungsdelikt, zur Anklage bringen, da in letzter Konsequenz das Gericht auf Totschlag oder Mord erkennt. Bei Erkennen auf Totschlag und abgelaufener Verjährungsfrist, verlässt der Täter die Verhandlung als verurteilter Totschläger und freier Mann.


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Die mutmaßlichen Taten des Kurt-Werner W.

23.10.2025 um 23:51
Sagt mal, ich habe gerade die XY-Sendung vom 29.05.1981 gesehen, Fall Hildegard Schröder, die Ostern 1980 nach dem Frühlingsfest in Hannover erdrosselt unter Laub aufgefunden worden ist. Im Laufe des Abends war sie in Begleitung eines jungen Mannes gesehen worden, der in mutmaßlichem Alter und äußerem Aussehen, inkl. modischem Auftreten eine Ähnlichkeit mit Wichmann haben könnte; auf mordserie.de werden ja auch andere Fälle im Raum Hannover, aber eben ab 1985, in Betracht gezogen. Meint ihr, das könnte evtl. eine Überprüfung wert sein?
Auffällig ist, dass hier auch Gegenstände der Getöteten mitgenommen worden sind. Auch scheint das Opfer den anderen mutmaßlichen Opfern, die in Betracht gezogen werden, nicht unähnlich gewesen zu sein.

Zusammenfassung HÖRZU nach XY


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Die mutmaßlichen Taten des Kurt-Werner W.

24.10.2025 um 00:53
Zitat von EDGARallanPOEEDGARallanPOE schrieb:Du hast da einen Denkfehler.
Ja, möglich.

Ich mag mich nicht damit abfinden, dass jemand aus diesen Morden sich straffrei herauswinden kann.

Und die juristische Idee hinter dem Totschlag-Paragrafen kann ich menschlich auf Opferseite nicht nachvollziehen.


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Die mutmaßlichen Taten des Kurt-Werner W.

24.10.2025 um 10:52
Ich hätte die Frage, wo ganz speziell der Unterschied zwischen Beihilfe zum Mord und Komlizenschaft liegt? Wäre beides verjährt oder die Beihilfe zum Mord nicht?


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Die mutmaßlichen Taten des Kurt-Werner W.

25.10.2025 um 00:18
Nein, da gibt es grundsätzlich jeweils keine Verjährung, da Mord ebenso nicht verjährt.
Die Komplizenschaft zum Mord wird nach Paragraf 25, Abs. 2 StGB abgeurteilt und zwar für den Komplizen genauso, als hätte er den Tatbeitrag des anderen selbst geleistet.

Die Strafe zur Beihilfe zum Mord richtet sich immer nach dem Strafrahmen für den Haupttäter Paragraf 27StGB und wird nach dem Strafrahmen des Mordes, jedoch mit Abmilderung nach Paragraf 49, Abs. 1 StGB bestraft.
Das Strafmaß beträgt hier zwischen 3- 15 Jahren, außer die Tat des Beihelfers erfüllt ebenfalls Mordmerkmale.
Ob Komplizenschaft oder Beihilfe vorliegt, muss jeweils im Strafverfahren im einzelnen genau geklärt werden.


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Die mutmaßlichen Taten des Kurt-Werner W.

25.10.2025 um 06:11
Zitat von RotmilanRotmilan schrieb:Nein, da gibt es grundsätzlich jeweils keine Verjährung, da Mord ebenso nicht verjährt.
Die Komplizenschaft zum Mord wird nach Paragraf 25, Abs. 2 StGB abgeurteilt und zwar für den Komplizen genauso, als hätte er den Tatbeitrag des anderen selbst geleistet.

Die Strafe zur Beihilfe zum Mord richtet sich immer nach dem Strafrahmen für den Haupttäter Paragraf 27StGB und wird nach dem Strafrahmen des Mordes, jedoch mit Abmilderung nach Paragraf 49, Abs. 1 StGB bestraft.
Das Strafmaß beträgt hier zwischen 3- 15 Jahren, außer die Tat des Beihelfers erfüllt ebenfalls Mordmerkmale.
Ob Komplizenschaft oder Beihilfe vorliegt, muss jeweils im Strafverfahren im einzelnen genau geklärt werden.
Vielen Dank für diese ausführliche Erklärung und die Verweise auf die Paragrafen des StGB.

Ist also im Falle eines möglichen MITTÄTERS im Fall - Komplex KKW die Rede, heißt das, dieser würde gegebenenfalls auch mit der vollen Härte des Gesetzes bestraft.


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25.10.2025 um 06:13
Hier ist ein interessanter Artikel zur Ermittlungsinitiative und wie einer deren Mitglieder, Mirko Laundon, den Kindern von Bärbel Barnkow, die im September 1991 erschossen wurde, unterstützt.

https://www.lueneburgaktuell.de/artikel/zwei-tote-frauen-in-einer-nacht--verbindung-zu-den-goehrde-morde/

Es geht u.a. um die Hundehaare, die sowohl in den Autos der "Kopfschussmorde" als auch in den Autos der Göhrde-Morde gefunden wurden.


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