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Hamburg: 16-Jähriger erstochen und seine Freundin in die Alster gestoßen

487 Beiträge ▪ Schlüsselwörter: Hamburg, Alster-mord ▪ Abonnieren: Feed E-Mail

Hamburg: 16-Jähriger erstochen und seine Freundin in die Alster gestoßen

02.11.2016 um 07:19
Zitat von frauZimtfrauZimt schrieb:Kein Patient möchte, dass intime Dinge über ihn verbreitet werden:
Allerdings. Nur -das kann man in der Praxis als Patient kaum kontrollieren einerseits und anderseits wird man oft genötigt den Hausarzt aus der Schweigepflicht zu entbinden. ;)
Zitat von frauZimtfrauZimt schrieb:Wenn die ärztliche Schweigepflicht allgemein als Larifari angesehen wird, lassen sich Menschen, die einen Arzt dringend nötig haben, nicht mehr behandeln.
Naja, wir erleben doch täglich dass sie in der Praxis nichts taugt. Nehmen wir dieses Rundschreiben jetzt wegen der Sache in Hamburg -warum sollte die kassenärtzliche Vereinigung das machen, wenn sie überzeugt wäre dass eh kein Arzt was sagt? Oder der syrische Flüchtling der angeblich einen Bombenanschlag geplant hatte - aus dem Befund der Psychologin und die daraus sich ergebenen Haftumstände deutet alles darauf hin, dass alles mit der Gefängnisleitung abgesprochen wurde. Klar spricht man hier von Gefahr für andere (was die Auskunft der Befunde rechtfertigt), aber hätte man denn bei depressiven Menschen nicht grundsätzlich die Rechtfertigung dass sie sich und andere was antun könnten?

Was ich damit sagen will, dass der Staat bzw. der Gesetzgeber sich genug Hintertürchen offen gelassen hat um ggf. die Schweigepflicht auszuhebeln.

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Hamburg: 16-Jähriger erstochen und seine Freundin in die Alster gestoßen

02.11.2016 um 07:27
Die Rechtsprechung zum § 203 StGB im Zusammenhang mit § 34 StGB ist bisher recht eindeutig. Ohne klare Beweise für eine konkrete zukünftige Gefahr durch den Patienten kann ich keinem Arzt raten gegen § 203 StGB zu verstossen.


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Hamburg: 16-Jähriger erstochen und seine Freundin in die Alster gestoßen

02.11.2016 um 08:28
Zitat von Rick_BlaineRick_Blaine schrieb:Die Rechtsprechung zum § 203 StGB im Zusammenhang mit § 34 StGB ist bisher recht eindeutig.
Aber du siehst doch wie es läuft -und jetzt erfahren wir davon nur weil viel tamtam über den Fall gemacht wurde. Bei kleineren und lokalen Delikten läuft sicherlich alles über den "kleinen Dienstweg"...;)


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Hamburg: 16-Jähriger erstochen und seine Freundin in die Alster gestoßen

02.11.2016 um 11:41
Die Rechtsprechung zum § 203 StGB im Zusammenhang mit § 34 StGB ist bisher recht eindeutig. Ohne klare Beweise für eine konkrete zukünftige Gefahr durch den Patienten kann ich keinem Arzt raten gegen § 203 StGB zu verstossen.
Ich bin juristisch nicht so bewandert, aber ich meine, von dem wie ich dieses ärztliche Merkblatt: https://www.aerztekammer-bw.de/10aerzte/40merkblaetter/10merkblaetter/schweigepflicht.pdf (Archiv-Version vom 26.03.2020) verstanden habe, dass es evtl eine Hintertür gibt und zwar gibt es die Möglichkeit der Güterabwägung:
Schließlich ergibt sich eine Offenbarungsbefugnis noch aus dem sog. Güterabwä-
gungsprinzip. Nach dem sog. rechtfertigenden Notstand gem. § 34 StGB darf der Arzt
immer dann ein Patientengeheimnis offenbaren, wenn das Interesse, das dem Straftatbestand
der ärztlichen Schweigepflicht zu Grunde liegt, nämlich das Vertrauen des Patienten
in die Verschwiegenheit seines Arztes, gegenüber einem anderen Rechtsinteresse
geringerwertig ist.
Beispiel:
Der Arzt wendet sich gegen den Willen seines Patienten an die Straßenverkehrsbehörde,
weil dieser als Kraftfahrer weiterhin am Straßenverkehr teilnimmt, obwohl er wegen
einer bestehenden Erkrankung wie Epilepsie oder infolge von Medikamenteneinnahme
sich und andere gefährdet.
Man könnte so argumentieren, dass eine Wiederholungsgefahr des Täters nicht ausgeschlossen werden kann. Dazu müsste es natürlich weitere konkrete Anhaltspunkte geben. Aber wenn man sich die Tat mal vor Augen hält, kann man davon ausgehen, dass der Täter ein nicht unerheblich Aggressionspotential in sich trägt und möglicherweise eine Gefahr für die Öffentlichkeit ist, da er ja willkürlich Leute angreift und eine Person aus dem Nichts heraus getötet hat. Das würde sich dann mit der bevorstehenden Straftat halbwegs decken.


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Hamburg: 16-Jähriger erstochen und seine Freundin in die Alster gestoßen

02.11.2016 um 15:15
Jetzt wurde von der Polizei ein Phantombild veröffentlicht
http://www.presseportal.de/blaulicht/pm/6337/3472732 (Archiv-Version vom 04.11.2016)
Der mutmaßliche Täter wird wie folgt beschrieben:

- südländisches Erscheinungsbild - 23 bis 25 Jahre alt - 180 cm
bis 190 cm groß - kurze dunkle Haare - Drei-Tage-Bart - bräunlicher
Pullover - blaue Jeans



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Hamburg: 16-Jähriger erstochen und seine Freundin in die Alster gestoßen

02.11.2016 um 16:00
Zitat von SuinxSuinx schrieb:Aber du siehst doch wie es läuft -und jetzt erfahren wir davon nur weil viel tamtam über den Fall gemacht wurde. Bei kleineren und lokalen Delikten läuft sicherlich alles über den "kleinen Dienstweg"...;)
Aber natürlich machen Ärzte Dinge öffentlich. Das ist doch gar keine Frage. Mich stört nur der Ausdruck "Larifari" in bezug auf die ärztliche Schweigepflicht, den du gebrauchst.
Ich glaube ehrlich gesagt auch nicht, dass dieses Wort mit Bedacht gewählt hast. Es wird dir rausgerutscht sein, weil du zweifel an der Absolutheit hast.
Ich glaube ich nicht, dass du schon mal in einer Lage gewesen bist, in der du dankbar warst, dass dein Arzt nicht ausplaudert, was er über dich weiss.

Der Arzt ist nicht nur für die Gesundheit eines Patienten verantwortlich, er ist auch dafür verantwortlich, dass sich Seuchen nicht ausbreiten.
Darum sind bestimmte Krankheiten meldepflichtig. Darum müssen Patienten, von denen man annimmt, dass von ihnen eine Gefahr für alle ausgeht, in Quarantäne genommen werden. Auch gegen deren Willen. Da ist eine Krankheit keine Privatsache mehr.
Da wiegt das Recht auf körperliche Unversehrtheit schwerer, als das Reecht eines einzelnen Patienten, der möglicherweise einen hochbrisanten Virus in sich trägt.
(Ich glaube ja, dahinter steht auch eine Kostenfrage...)

Und du darfst nicht vergessen, dass diese Regeln in aller Ruhe bedacht werden können.
Aber in diesem Fall? Wieviel Zeit hatten die Entscheider? Vier Wochen, um zu erklären, dass ein Mann mit Handverletzungen gemeldet werden soll? - Oder nicht? Das wäre ja viel zu spät.

Entscheidungen, die unter grpßem Zeitdruck gefällt werden müssen, können richtig oder falsch sein. Das kennen wir ja.
Nur, manchmal muss unter Zeitdruck entschieden werden und da geht man lieber auf Nummer sicher.
Meim Wort IS gehen heute die Alarmanlagen an.

Ich glaube nicht, dass man sich die Sache leicht gemacht hat und ich kann die Entscheidung nachvollziehen.

Für mich ist vor allem wichtig, dass die Ärzte von ihrer Seite klarstellen, dass es sich um eine Entscheidung in einem besonderen Fall handelt. - Es wäre schlimm, wenn die Ärzte das Vertrauen, das sie wahren müssen, verspielen.

Übrigens sind Ärzte für mich nicht "Götter in weiss".
Zu oft geschehen in Kliniken Dinge, die ich verbrecherisch finde: zum Bsp, wenn Patienten, die auf ein Spenderorgan warten ge-upgradet werden, nur weil sie der Klinik Geld spenden.

@Siunx: wenn du das ärztliche Schweigegelöbnis Larifari findest, solltest du dich gerade dafür stark machen.
Ich möchte nicht, dass mein Arbeitgeber meinen Arzt anruft und fragt: was hat denn die Zimt? Die ist seit einer Woche krankgeschrieben - und auch noch eine Antwort erhält.


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Hamburg: 16-Jähriger erstochen und seine Freundin in die Alster gestoßen

02.11.2016 um 16:07
@seli

Interessant, dass das Phantombild auf den Angaben einer Zeugin basiert, die sich gemeldet hat, die Beschreibung dieselbe bleibt. Noch interessanter durch die IS-Gerüchte. Das könnte ihm jetzt ordentlich Druck machen.


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Hamburg: 16-Jähriger erstochen und seine Freundin in die Alster gestoßen

02.11.2016 um 16:21
@frauZimt
Meldepflichtige Infektionskrankheiten sind eine eindeutige Angelegenheit da steht es ja fest
welche Krankheit meldepflichtig ist z.B. Scharlach wie der Arzt das den macht ob er nur
der Gesundheitsbehörde meldet ich habe einen Fall oder ob er auch die gesamte
Kranken Akte angibt ?
Im TV. sah ich einen Bericht wo Kinder Ärzte dem Jugendamt oder der Polizei Meldung machen
wenn sie am Kind Verletzungen erkennen die auf Misshandlungen hindeuten .
Das ist schwierig mit der Ärztlichen Schweigepflicht ,mal ein Beispiel der Fall Peggy Knobloch
im Wiederaufnahme Verfahren gegen Ulvi Kulac hat die Betreuerin die Ärzte nicht von
der Schweigepflicht entbunden da konnte nicht mal das Gericht etwas einfordern.


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Hamburg: 16-Jähriger erstochen und seine Freundin in die Alster gestoßen

02.11.2016 um 16:42
Der ganze Fall (nur mein Eindruck ) ist merkwürdig, sollte der IS. was ich nicht glaube dahinter
stecken wäre zuerst auf die Frau eingestochen worden , bei der IS. Weltsicht gelten Frauen
NICHTS !
Freund ermordet, Frau in die Alster gestoßen da ist doch etwas faul !


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Hamburg: 16-Jähriger erstochen und seine Freundin in die Alster gestoßen

02.11.2016 um 17:11
Zitat von Cosmo69Cosmo69 schrieb:Meldepflichtige Infektionskrankheiten sind eine eindeutige Angelegenheit da steht es ja fest
welche Krankheit meldepflichtig ist z.B. Scharlach wie der Arzt das den macht ob er nur
der Gesundheitsbehörde meldet ich habe einen Fall oder ob er auch die gesamte
Kranken Akte angibt ?
Ganz genau. Die ärztliche Schweigepflicht hat ihre Grenzen-und das ist gut so.
Ich glaube (das ist meine Meinung als Laie, dass bestimmte Krankheiten für die Statistik gemeldet werden müssen. Darunter fallen bestimmt auch Masern. Man hört so oft, dass sie trotz Impfungen nicht ganz ausgerottet sind.
Bei anderen Krankheiten wird der Patient in Quarantäne genommen und die Kontaktpersonen müssen auf Symptome achten. Je brisanter die Krankheit, desto enger die Kontrollen.
Aber schließlich wollen wir alle nicht, dass sich TBC, Ebola oder Cholera u.A.m ausbreiten. HIV ist auch meldepflichtig.

Was mich neulich verblüfft hat:
Eine Verwandte musste ins Krankenheis, ich hatte sie begleitet.
Dort wurde beim Vorgespräch ein Abstrich von Mund und Nase gemacht. Es wird untersucht, ob die Patientin Multiresistente Keime trägt. Ich habe gefragt, ob es gemeldet wird, wenn es so ist.
Die Antwort hieß "nein, nicht meldepflichtig. Wir machen das, weil wir den Keim nicht in unserem Krankenhaus haben wollen."
Das fand ich doch eigenartig.
Zitat von Cosmo69Cosmo69 schrieb:Im TV. sah ich einen Bericht wo Kinder Ärzte dem Jugendamt oder der Polizei Meldung machen
wenn sie am Kind Verletzungen erkennen die auf Misshandlungen hindeuten .
Das ist schwierig mit der Ärztlichen Schweigepflicht ,mal ein Beispiel der Fall Peggy Knobloch
im Wiederaufnahme Verfahren gegen Ulvi Kulac hat die Betreuerin die Ärzte nicht von
der Schweigepflicht entbunden da konnte nicht mal das Gericht etwas einfordern.
Mit dem Fall bin ich nicht so vertraut. Müssen Ärzte wirklich extra von der Schweigepflicht entbunden werden? Ich dachte sie handeln nach ihrem Gewissen?
Jeder Arzt wird sich natürlich absprechen, um nicht auf eigene Faust zu handeln-und in einem Krankenhaus übernimmt der Leiter die Verantwortung. Ich denke mir, das geht nach Hierarchie und Erreichbarkeit.

Eine Freundin hatte großen Stress mit dem Jugendamt. Bei der Geburt wurde ihrer Tochter das Schlüsselbein gebrochen. Das kommt wohl häufiger vor. Sie musste dann belegen, dass der Knochenbruch daher rührt.

Kinder sind besonders schutzbedürftig. Es gibt ja fürchterliche Lebensumstände, denen Kinder manchmal hilflos ausgeliefert sind.
Die Ärztlich helfen ja in erster Linie den Kindern.
Zitat von Cosmo69Cosmo69 schrieb:Der ganze Fall (nur mein Eindruck ) ist merkwürdig, sollte der IS. was ich nicht glaube dahinter
stecken wäre zuerst auf die Frau eingestochen worden , bei der IS. Weltsicht gelten Frauen
NICHTS !
Freund ermordet, Frau in die Alster gestoßen da ist doch etwas faul !
Ich denke auch, dass der Täter das Opfer möglicherweise kannte. Vielleicht hat der Täter das Opfer bewusst angegriffen-oder der Junge wurde das Zufallsopfer eines Verrückten. Eine Verwechslung ist auch möglich.

An den IS als Hintergrund glaube ich nicht.

Es gibt ja Fälle, die nie aufgeklärt werden konnten, weil kein Motiv erkennbar war.

Vor einigen Jahren ist eine Ärztin in einem Park beim Joggen erstochen worden.
Wer der Täter war-und warum, konne nie geklärt werden.


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Hamburg: 16-Jähriger erstochen und seine Freundin in die Alster gestoßen

02.11.2016 um 17:12
Wenn ein Patient mit einer Schusswunde oder sonst einer verdächtigen Verletzung in die Notaufnahme kam, wurde immer schon von den Ärzten die Polizei verständigt.


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02.11.2016 um 17:23
@frauZimt

Das ist unverkennbar, dass du mit dem von @Cosmo69 angesprochenen Fall nicht so vertraut bist :D
Besagter Ulvi war längst kein Kind mehr, war auch nicht verletzt, sondern saß in der Forensik und es ging um ein psychiatrisches Gutachten bezüglich seiner Gefährlichkeit.


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Hamburg: 16-Jähriger erstochen und seine Freundin in die Alster gestoßen

02.11.2016 um 17:58
@frauZimt

Wie gesagt -die ärztliche Schweigepflicht empfinde ich halt so. Jemand sprach hier Schussverletzungen an, die angezeigt werden -das finde ich auch nicht in Ordnung. Was die Schweigepflicht an sich angeht -bin ich sehr gespalten. Einerseits wäre ich für die Entbindung der Ärzte bei Aufklärung von Straftaten, anderseits sind mir demokratische Werte auch sehr wichtig...

@Strigoaica

Also der angebliche Täter auf dem Foto sieht für mich so gar nicht nach ISIS aus, im Gegenteil. Er wirkt auf mich eher gepflegt was ein Hinweis auf eine sog. Beziehungstat hindeuten könnte. In Berlin hat ein verrückter auch eine Schauspielerin nach einer Vorstellung mit Messer angegrifen, mit "Schlampe" beschimpft und verletzt. Letztendlich war das ein Stalker, Delikt zählt aber immer noch zu den sog. Beziehungstaten..


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Hamburg: 16-Jähriger erstochen und seine Freundin in die Alster gestoßen

02.11.2016 um 18:19
@Suinx
Zitat von SuinxSuinx schrieb:Jemand sprach hier Schussverletzungen an, die angezeigt werden -das finde ich auch nicht in Ordnung
Da läuft einer mit einer Waffe durch die Gegend, ballert rum, verletzt Leute aber die Ärzte sollen nichts sagen dürfen?
Einer muss schließlich die Behandlung zahlen. Allein von daher ist der Verursacher zu ermitteln.
Es wird doch keiner gezwungen, mit einer Schussverletzung zum Arzt zu gehen.


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Hamburg: 16-Jähriger erstochen und seine Freundin in die Alster gestoßen

02.11.2016 um 18:44
@emz

Jetzt übertreibst du aber. Was hat denn jetzt eine Schusswunde mit der ärtzlichen Versorgung an sich zu tun um sie der Polizei zu melden? Und nur darüber rede ich.


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Hamburg: 16-Jähriger erstochen und seine Freundin in die Alster gestoßen

02.11.2016 um 18:53
@Suinx
Sorry, aber ich verstehe deine Frage nicht.


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02.11.2016 um 19:14
@emz

Ich meine, man kann sich bei der Jagd selbst verletzen oder zu Hause beim putzen der Waffe usw usw -warum muss das gemeldet werden? Ein Arzt ist ein Arzt und kein Kripo Beamter...


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Hamburg: 16-Jähriger erstochen und seine Freundin in die Alster gestoßen

02.11.2016 um 19:29
Wenn man fahrlässig mit seiner Waffe umgeht als Jäger hat das sehr Wohl Relevanz für die Gesellschaft. Spaziergänger im Wald, oder etwaige Kinder, die vielleicht die unzureichend gesicherte Waffe in die Finger kriegen. Man schießt sich ja nicht einfach so selber an.


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02.11.2016 um 19:34
@Suinx
Zitat von SuinxSuinx schrieb:Ein Arzt ist ein Arzt und kein Kripo Beamter...
Und genau aus dem Grund ist der Arzt auch nur verpflichtet, eine Schussverletzung zu melden und nicht, das Geschehene strafrechtlich zu verfolgen.


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02.11.2016 um 20:03
In der Gegend begegnet man neuerdings ganzen Horden südländisch aussehender, wie soll ich's politisch korrekt ausdrücken, "Fachkräfte" vielleicht? Jedenfalls sind dort so viele von denen, dass ich mich nicht in der Lage sähe, einen bestimmten mit der Tat in Verbindung zu bringen. Ich frage mich daher, wieso ausgerechnet dieser eine Typ, den die Zeugin hat zeichnen lassen, in ihrem Gedächtnis geblieben ist. Da muss doch noch mehr gewesen sein.


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