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Carolin G. aus Endingen ermordet: Sexualdelikt

9.852 Beiträge ▪ Schlüsselwörter: Mord, Frau, 2016 ▪ Abonnieren: Feed E-Mail

Carolin G. aus Endingen ermordet: Sexualdelikt

24.11.2017 um 22:56
Zitat von Deus_ex_MachinDeus_ex_Machin schrieb:@frauZimt

Sofern der Angeklagte ein Geständnis im Hinblick auf die österreichische Tat ablegt, kann sie auch im vorliegenden Verfahren Niederschlag finden.
Daran habe ich auch schon gedacht, das glaube ich aber nicht.
Ein Geständnis ist auch nur ein Beweismittel.
Damit existiert noch kein Urteil.

Aber ich wüsste das gerne genauer.

Obwohl das ja nur theoretische Überlegungen sind.
Warum sollte er die Tat in Ö. vor einem Gericht in D. gestehen?
Damit gewinnt er nichts. Im Gegenteil.
Wenn er dazu schweigt, fährt er am besten.
Er muss sich nicht selbst belasten.

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Carolin G. aus Endingen ermordet: Sexualdelikt

24.11.2017 um 22:57
Zitat von frauZimtfrauZimt schrieb:Warum sollte er die Tat in Ö. vor einem Gericht in D. gestehen?
Er hat doch die Tatbegehung in Österreich bereits gegenüber dem Sachverständigen mehr als angedeutet.


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Carolin G. aus Endingen ermordet: Sexualdelikt

24.11.2017 um 22:58
@Deus_ex_Machin

So viel ich weiß darf man das vor Gericht nicht verwenden ... lasse mich aber gerne belehren


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Carolin G. aus Endingen ermordet: Sexualdelikt

24.11.2017 um 22:59
Zitat von funkifunki schrieb:Frau Zimt es geht um das Mordmerkmal ... da muß man ihm den -Geschlechtstrieb nachweisen ... er weiß ja von nichts ...
Einen Geschlechtstrieb hat fast jeder Mensch. Das ist nichts Strafbares.
Strafbar macht sich, wer einen anderen Menschen missbraucht und vergewaltigt.
Und das ist eindeutig geschehen.

Alkoholkonsum- der angebliche- könnte ihn entlasten.


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Carolin G. aus Endingen ermordet: Sexualdelikt

24.11.2017 um 23:01
Zitat von frauZimtfrauZimt schrieb:Damit existiert noch kein Urteil.
Muss es für § 66a Abs. 1 Nr. 3 StGB auch nicht. Es reicht aus, dass der für die Sicherungsverwahrung erforderliche Hang "wahrscheinlich" ist.


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Carolin G. aus Endingen ermordet: Sexualdelikt

24.11.2017 um 23:02
@funki

Ich fürchte, du überspannst die Anforderungen an Beweise. Wenn - wie hier - eine Frau überfallen, schwerst sexuell missbraucht und dann getötet wird, impliziert dies bereits eine Tatbegehung zur Befriedigung des Geschlechtstriebs.


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Carolin G. aus Endingen ermordet: Sexualdelikt

24.11.2017 um 23:03
Zitat von frauZimtfrauZimt schrieb:Alkoholkonsum- der angebliche- könnte ihn entlasten.
Da könnte ich eh nur mit dem Kopf schütteln. Auch jemand, der unter Alk Einfluss tötet, sollte das nicht entlasten, sondern die volle Härte des Gesetzes treffen! Meine Meinung!


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Carolin G. aus Endingen ermordet: Sexualdelikt

24.11.2017 um 23:04
Zitat von Deus_ex_MachinDeus_ex_Machin schrieb:FrauZimt schrieb:
Warum sollte er die Tat in Ö. vor einem Gericht in D. gestehen?
Er hat doch die Tatbegehung in Österreich bereits gegenüber dem Sachverständigen mehr als angedeutet.
Das weiss ich nicht. Aber ich glaube dir das.
Doch gibt es kein Urteil.

Der Gutachter ist eine andere Instanz.
Der wird sich für seine Fantasien sehr interessieren. Etwas über die Gefährlichkeit des tv sagen.
Da ich von der Thematik nichts verstehe, warte ich mal ab, ob dazu etwas Sachkundiges geschrieben wird.


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Carolin G. aus Endingen ermordet: Sexualdelikt

25.11.2017 um 08:29
Zitat von funkifunki schrieb:Hoffentlich 25 Jahre Knast, 10 Jahre Sicherungsverwahrung, dann ist er hoffentlich zu alt für solche Taten ....
Wie alt ist er dann? ;)

Ist 'Lebenslang' als Urteil nicht 25 Jahre? (geht an alle)

plus: als Frage,..: man kann doch immer nach einem Drittel der Strafe Bewährung beantragen

Niedriger Beweggrund

Ein sonstiger niedriger Beweggrund für das Töten liegt vor, wenn die Motivation des Täter sich nicht nur als verwerflich darstellt, sondern sittlich auf tiefster Stufe stehend und als besonders verachtenswert erscheint.
Quelle: BGHSt 2, 63.

VERACHTENSWERT. Darauf sollten sich manche Justizbehöreden einfach mal einigen.
sittlich auf tiefster Stufe stehend (in CAPS), auch darauf sollten sich Gerichte berufen.


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Carolin G. aus Endingen ermordet: Sexualdelikt

25.11.2017 um 08:35
Zitat von lullaby69lullaby69 schrieb:Ist 'Lebenslang' als Urteil nicht 25 Jahre? (geht an alle)
nee, "lebenslang" ist mindestens 15 Jahre


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Carolin G. aus Endingen ermordet: Sexualdelikt

25.11.2017 um 12:38
@lullaby69
Zur Frage, ob man nach einem Drittel Bewährung beantragen könne: Im deutschen Rechtssystem kannst du, wenn du z.B. erstinhaftiert bist, Selbststeller, kein Bewährungsversager etc., beantragen, dass du zum 2/3 Zeitpunkt entlassen wirst. Die Halbstrafe, die es in der Theorie gibt, wird so gut wie nie umgesetzt. Bei der lebenslangen Freiheitsstrafe ist das nicht möglich, hier müssen die 15 Jahre abgegessen sein, erst danach kannst du den Antrag auf Bewährung stellen (es sei denn, es ist zusätzlich die besondere Schwere der Schuld festgestellt).


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Carolin G. aus Endingen ermordet: Sexualdelikt

25.11.2017 um 13:05
@Lena781
Das ist nicht ganz richtig. Sowohl im Erstvollzug als auch im Regelvollzug wird 2/3 immer von amtswegen geprüft.
Bei einer Freiheitsstrafe bis zu 2 Jahren im Erstvollzug wird auch 1/2 -Strafe von amtswegen geprüft. Bei Freiheitsstrafen über 2 Jahren und / oder Regelvollzug muss der Gefangene eine Halbstrafen-Entlassung beantragen.


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25.11.2017 um 13:14
@jacki79
Danke für die Richtigstellung.


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Carolin G. aus Endingen ermordet: Sexualdelikt

25.11.2017 um 14:29
Zur Info:
Stichtag 31. März 2017 befanden sich in Deutschland 549 Strafgefangene in Sicherungsverwahrung.


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Carolin G. aus Endingen ermordet: Sexualdelikt

25.11.2017 um 16:11
Zitat von fleetwoodfleetwood schrieb:Zur Info:
Stichtag 31. März 2017 befanden sich in Deutschland 549 Strafgefangene in Sicherungsverwahrung.
Danke.
Die Zahl kommt mir sehr hoch vor. Aber man muss bedenken, dass die ja über Jahre "betreut wohnen". Das ist nicht der Jahrgang 2017


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Carolin G. aus Endingen ermordet: Sexualdelikt

25.11.2017 um 23:12
Die Tat in Österreich ist ja auch offensichtlich. Die hat dieser Typ, ob Alki oder nicht, ja auch noch zu verantworten . Ich hoffe, der lebt nie wieder in Freiheit.


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Carolin G. aus Endingen ermordet: Sexualdelikt

26.11.2017 um 19:57
Aufgrund der hohen Hemmschwelle kommt bei Tötungsdelikten eine Schuldunfähigkeit erst bei 3,3 Promille in Betracht. Im Einzelfall (Täterverhalten; Vor-und Nachttatverhalten, Trinkgewohnheit) kommt aber auch bei 3,3 Promille noch eine Schuldfähigkeit in Betracht.

Ab 2,2 Promille kommt eine verminderte Schuldfähigkeit in Betracht. Es ist aber immer auf den Einzelfall abzustellen.

Die Sicherungsverwahrung ist in den §§ 66 ff StGB geregelt; die Reihenfolge der Vollstreckung in § 67 StGB.

Der BAK Wert von C.C wurde zum Tatzeitpunkt nicht festgestellt. Die Umstände der Tat legen aber nahe, das er noch steuerungs-und einsichtsfähig war. Erst Recht, wenn er Gewohnheitstrinker war. Nur weil jemand zum Tatzeitpunkt besoffen war, ist er nicht gleich schuldunfähig.
Also macht euch alle mal keine Gedanken, der wird lebenslang bekommen.
Seine Taktik zu versuchen Mordmerkmale entfallen zu lassen wird durch die rechtsmedizinischen Feststellungen und übrigen Beweise nicht aufgehen.


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Carolin G. aus Endingen ermordet: Sexualdelikt

27.11.2017 um 16:34
Was mich beschäftigt ist, dass er am Tattag so häufig auf den Videoaufzeichnungen der Tankstelle zu sehen ist und er am Tattag 4 Anrufe an eine rumänische Nummer tätigte. Womöglich telefonierte er ja täglich mehrmals nach Rumänien, allerdings wundert es mich, dass diese Anrufe im Prozess erwähnt werden.


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Carolin G. aus Endingen ermordet: Sexualdelikt

27.11.2017 um 16:36
Zitat von KäsepizzaKäsepizza schrieb:Womöglich telefonierte er ja täglich mehrmals nach Rumänien, allerdings wundert es mich, dass diese Anrufe im Prozess erwähnt werden.
Warum sollte das nicht erwähnt werden? Es geht ja darum was er an dem Tag gemacht hat, da zählt das dazu. Es würde auch erwähnt werden, wenn er 5 mal nach Spanien angerufen hätte. Völlig normales Verfahren.


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Carolin G. aus Endingen ermordet: Sexualdelikt

27.11.2017 um 17:00
Zitat von oceanghostoceanghost schrieb:Käsepizza schrieb:
Womöglich telefonierte er ja täglich mehrmals nach Rumänien, allerdings wundert es mich, dass diese Anrufe im Prozess erwähnt werden.
Warum sollte das nicht erwähnt werden? Es geht ja darum was er an dem Tag gemacht hat, da zählt das dazu. Es würde auch erwähnt werden, wenn er 5 mal nach Spanien angerufen hätte. Völlig normales Verfahren.
Meinst du?
wenn er 5 Mal den Wetterdienst in Spanien angerufen hätte, würde man im Prozess darüber sprechen?

Geht es vielleicht um die Frage, ob diese Gespräche (mit seiner Frau?) emotional aufgeladen waren?
Ist der Wunsch, zu töten in ihm danach aufgekommen? (Suche nach einem Frustventil. Sein Hass)


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