Wenndie Umkehr im Taxi vom Fahrgast aber ausdrücklich und mit Nachdruck und mit einer Begründung geschehen wäre, wie würdest Du es dann bewerten?
Ist jemand, der einen Taxifahrer von einer langen Fahrt zu einer Umkehr bewegt unzurechnungsfähig?
Die Umkehr steht doch vorliegend gar nicht in Frage. Timo K. hätte sich auch eine Stadtrundfahrt wünschen können. Alles legitim.
In Frage steht eine (mögliche) Aussetzung, also das
Verlassen des Taxis nach der Umkehr und warum der Taxifahrer Timo K. aus seiner Garantenpflicht entließ.
Im Übrigen, um mal zum Ausgangspunkt zurückzukommen: Hier wurde gesagt, dass sich der Taxifahrer doch einfach bei der Polizei melden solle. Er habe ja nichts zu befürchten und die Polizei wolle sich nur freundlich mit ihm unterhalten.
Das sehe ich eben gänzlich anders, da zumindest der Anfangsverdacht einer Aussetzung (oder ggf. unterlassenen Hilfeleistung) im Raum stehen *KÖNNTE*.
Natürlich schreibt die Polizei nicht in ihre Mitteilung "
Lieber, sehr geehrter Herr Taxifahrer, der Timo K. zuletzt gesehen hat, wenn Sie bitte so freundlich wären, sich baldmöglichst auf unserem Revier einzufinden, damit wir Ihnen ein paar Fragen stellen und je nach Qualität Ihrer Einlassungen ggf. die Einleitung eines Verfahrens wegen Aussetzung oder unterlassener Hilfeleistung betreiben können. Vielen Dank. MfG. Ihre Polizei."
Aber der nicht-blöde Taxifahrer wird wissen, dass es genau darauf hinauslaufen könnte, je nachdem wie er den Zustand von TK beschreibt bzw. sich bei seiner Aussage erhebliche Widersprüche zu den bisherigen Erkenntnissen zu TK's Zustand ergeben sollten.
Ich habe daher im Endergebnis Verständnis dafür, dass der Taxifahrer jedwede Befragung scheut wie der Teufel das Weihwasser. Nicht, dass ich das gutheißen würde, aber Verständnis ist gegeben. Hier steht alles andere als nur ein Kavaliersdelikt oder ein kleiner Lizenzverstoß (angenommen es war ein "Schwarzfahrer") im Raum. Das kann für den Fahrer richtig ungemütlich werden, wenn er bestimmte Dinge unterlassen hat, die er in Anbetracht seiner Garantenpflicht hätte tun müssen. Zumindest das Rufen der Polizei wäre ihm immer möglich gewesen. Zum dritten Mal zum Vergleich ein Fall:
https://www.welt.de/regionales/muenchen/article1915921/Taxifahrer-nach-Tod-eines-Fahrgastes-verurteilt.htmlDa steht auch keine "Freiheitsberaubung" zur Debatte, sondern dem Taxifahrer wird vorgeworfen, dass er eben gerade nicht den Jugendlichen festgehalten und die Polizei gerufen hat.