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Frauenleiche, eingewickelt in einem Stoffbündel, in Berlin Wedding gefunden

864 Beiträge ▪ Schlüsselwörter: Frauenleiche, Wedding, Weihnachten 2017 ▪ Abonnieren: Feed E-Mail

Frauenleiche, eingewickelt in einem Stoffbündel, in Berlin Wedding gefunden

22.12.2018 um 20:32
Auch anstehende Termine im Gericht ( Amts- oder Land- ) werden immer korrekt mit Namen und Aktenzeichen angezeigt und können völlig legal in der betr. Geschäftsstelle des Gerichtes erfragt werden.

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Frauenleiche, eingewickelt in einem Stoffbündel, in Berlin Wedding gefunden

22.12.2018 um 20:42
Zitat von hahnundhennehahnundhenne schrieb:Urteile werden immer öffentlich verkündet ( gesprochen ); auch dann wenn Prozesse nichtöffentlich verhandelt werden.
Das Urteil wird öffentlich verkündet. Nur welche Zeitung interessiert das, wenn vorher nicht darüber berichtet wurde.
Zitat von hahnundhennehahnundhenne schrieb:Auch anstehende Termine im Gericht ( Amts- oder Land- ) werden immer korrekt mit Namen und Aktenzeichen angezeigt und können völlig legal in der betr. Geschäftsstelle des Gerichtes erfragt werden.
Wenn du aber kein Aktenzeichen hast, können die manchmal ganz schön zickig werden, wenn du telefonisch einen Termin wissen willst.

Aber wir reden vom Internet.
Die LG-Termine werden nur mit Aktenzeichen auf der Homepage veröffentlicht und das Amtsgericht veröffentlicht keine Termine.


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Frauenleiche, eingewickelt in einem Stoffbündel, in Berlin Wedding gefunden

22.12.2018 um 20:52
Das ist völlig korrekt. Die Gerichte führen keine Korrespondenz mit der Öffentlichkeit!! Auch nicht mit der Presse!
Du kannst zu jeder Zeit anfragen, wenn Dich etwas interessiert. Aber es liegt im Ermessen des Gerichtes, wie geantwortet wird.
Auch die Presse erfährt nur das, was das Gericht mitteilt. Es ist sozusagen ein Frage-Antwortspiel.


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Frauenleiche, eingewickelt in einem Stoffbündel, in Berlin Wedding gefunden

22.12.2018 um 21:22
Es wurde anfangs über den Prozess berichtet, und nicht gerade zimperlich. Umso mehr erstaunt es mich, dass noch nicht einmal über das Urteil berichtet wurde. Daher vermute ich, dass vielleicht die Angehörigen gegen die Berichterstattung vorgegangen sind. Der Prozess war öffentlich. Das gibt auch das Gesetz so vor, dass Prozesse, die erwachsene Täter betreffen, öffentlich sind.


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Frauenleiche, eingewickelt in einem Stoffbündel, in Berlin Wedding gefunden

22.12.2018 um 21:49
Zitat von MisetraMisetra schrieb:Der Prozess war öffentlich. Das gibt auch das Gesetz so vor, dass Prozesse, die erwachsene Täter betreffen, öffentlich sind.
Dass dieser Prozess öffentlich war, weißt du woher?

Ansonsten empfehle ich:
https://dejure.org/gesetze/GVG/171b.html


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Frauenleiche, eingewickelt in einem Stoffbündel, in Berlin Wedding gefunden

22.12.2018 um 22:07
Mich interessiert das und ich gucke gerade, was ich dazu finde.

Es gibt verschiedene Gründe, auch bei erwachsenen Ageklagten, einen Prozess nicht öffentlich abzuhalten.
Zum Bespiel auch, um den Angeklagten zu schützen:

Wird der persönliche Lebensbereich eines Beteiligten (also auch des Angeklagten) erörtert, ist ebenfalls ein Ausschluss möglich. Dies berücksichtigt die Tatsache, dass heute – mehr als früher – die beteiligten Personen im Mittelpunkt eines Prozesses stehen und nicht mehr nur die objektive Tat. Wenn das Gericht aber die Persönlichkeit des Täters oder auch die Folgen für das Opfer einer Straftat genau feststellen muss, dringt es dabei nicht selten in sehr intime Thematiken ein.


https://www.anwalt.de/rechtstipps/der-ausschluss-der-oeffentlichkeit-aus-gerichtsverhandlungen_137107.html

Ein weiter Grund könnte sein, dass der Angeklagte in die Psychiatrie eingewiesen wird.

So ganz begreife ich das nicht.
Es mag Gründe gegeben haben, den Prozess nicht öffentlich zu führen. Als Erstes denkt man natürlich an das Opfer.
Vielleicht wollte man das Opfer (und damit die Angehörige schützen)

Gut. Das ist der Bereich Gerichtsverhandlung.

Aber das keine Zeitung schreibt, wie die Urteile ausgefallen sind?
Vielleicht ist es einfach so, dass die Presse den Prozess vergessen hat, weil nicht öffentlich verhandelt wurde.
Weil kein Prozessbeoachter hingeschickt werden konnte
Das wäre meine Erklärung, denn die Tat war absolut schrecklich.


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Frauenleiche, eingewickelt in einem Stoffbündel, in Berlin Wedding gefunden

22.12.2018 um 22:14
Zitat von emzemz schrieb:Dass dieser Prozess öffentlich war, weißt du woher?

Ansonsten empfehle ich:
https://dejure.org/gesetze/GVG/171b.html
Es wurden doch hier in dem Thread Artikel bzw. Links zum ersten Prozesstag eingestellt. Beispielsweise Bild, Tagesspiegel, Morgenpost.
Die sind alle noch da. Nach dem ersten Prozesstag brach die Berichterstattung ab. Siehe Posts vom 28. und 29.06., auch von dir selbst. Die Links möchte ich nicht noch einmal teilen.


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22.12.2018 um 22:18
https://www.berliner-zeitung.de/berlin/polizei/prozess-der-woche-das-paar--das-marianne-m--vergewaltigte-und-zu-tode-quaelte-30661258

Aus dem Artikel:

"Der öffentliche Prozess beginnt um 9:30 Uhr im Saal B 129 des Kriminalgerichts Moabit in der Turmstrasse 91"

Demnach war der Prozess öffentlich. Es wird auch gesagt, dass mit einem Urteil am 13. September gerechnet wird

Über das Urteil selbst habe ich auch nichts gefunden


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Frauenleiche, eingewickelt in einem Stoffbündel, in Berlin Wedding gefunden

22.12.2018 um 22:23
Zitat von Nev82Nev82 schrieb:Aus dem Artikel:

"Der öffentliche Prozess beginnt um 9:30 Uhr im Saal B 129 des Kriminalgerichts Moabit in der Turmstrasse 91"

Demnach war der Prozess öffentlich. Es wird auch gesagt, dass mit einem Urteil am 13. September gerechnet wird
@Nev82
stimmt. das habe ich ja heute selber gepostet.....


Davon abgesehen ist es interessant zu erfahren, aus welchen Gründen gelegentlich die Öffentlichkeit nicht zugelassen wird.


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22.12.2018 um 22:56
Ich finde es gut, dass über den Prozess nicht öffentlich berichtet wurde.
Die Getötete hat erwachsene Kinder. Man muss sich nur vorstellen, wie das ist, wenn die nun in sämtlichen Zeitungen haarklein die sexuellen Vorlieben ihrer Mutter nachlesen können? Dazu dann noch die Schilderungen, wie ihre Mutter gestorben ist.


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22.12.2018 um 23:17
Zitat von emzemz schrieb:Was die Verzögerungen anbelangt, zwischen den Terminen dürfen maximal drei Wochen liegen, sonst geht es von vorne los.
Für die Erstellung eines Gutachtens ist auch die Aussetzung des Prozesses für mehrere Monate möglich. Siehe Beispiel unten zur Schuldfähigkeit. Ich gehe weiterhin davon aus dass wenn es ein Urteil bereits gegeben hätte, wäre zumindest ein kurzer Bericht in der Presse erschienen. Das Prozesse sich manchmal in die Länge ziehen ist nicht so ungewöhnlich.


https://www.google.de/amp/s/www.nw.de/lokal/kreis_minden_luebbecke/rahden/rahden/7664249_Gericht-zieht-Gutachter-hinzu.amp.html


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22.12.2018 um 23:27
Zitat von Lars01Lars01 schrieb:Für die Erstellung eines Gutachtens ist auch die Aussetzung des Prozesses für mehrere Monate möglich. Siehe Beispiel unten zur Schuldfähigkeit. Ich gehe weiterhin davon aus dass wenn es ein Urteil bereits gegeben hätte, wäre zumindest ein kurzer Bericht in der Presse erschienen. Das Prozesse sich manchmal in die Länge ziehen ist nicht so ungewöhnlich.
Ja, vielleicht hast du recht. Das könnte ein Grund sein. Die Namen der Angeklagten können auch in der Berichterstattung über das Urteil verfremdet werden, aber dass überhaupt gar nicht über das Urteil berichtet wird, wäre schon sehr ungewöhnlich.


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22.12.2018 um 23:33
Zitat von Lars01Lars01 schrieb:Ich gehe weiterhin davon aus dass wenn es ein Urteil bereits gegeben hätte, wäre zumindest ein kurzer Bericht in der Presse erschienen. Das Prozesse sich manchmal in die Länge ziehen ist nicht so ungewöhnlich.
Ja, das hört sich logisch an.


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23.12.2018 um 00:03
@frauZimt
@Misetra
@Lars01

Am Allereinfachsten ist es, wir werfen da mal einen Blick in die Strafprozessordnung

https://dejure.org/gesetze/StPO/229.html
§ 229 - Höchstdauer einer Unterbrechung

(1) Eine Hauptverhandlung darf bis zu drei Wochen unterbrochen werden.

(2) Eine Hauptverhandlung darf auch bis zu einem Monat unterbrochen werden, wenn sie davor jeweils an mindestens zehn Tagen stattgefunden hat.

(3) 1Kann ein Angeklagter oder eine zur Urteilsfindung berufene Person zu einer Hauptverhandlung, die bereits an mindestens zehn Tagen stattgefunden hat, wegen Krankheit nicht erscheinen, so ist der Lauf der in den Absätzen 1 und 2 genannten Fristen während der Dauer der Verhinderung, längstens jedoch für sechs Wochen, gehemmt; diese Fristen enden frühestens zehn Tage nach Ablauf der Hemmung. 2Beginn und Ende der Hemmung stellt das Gericht durch unanfechtbaren Beschluß fest.

(4) 1Wird die Hauptverhandlung nicht spätestens am Tage nach Ablauf der in den vorstehenden Absätzen bezeichneten Frist fortgesetzt, so ist mit ihr von neuem zu beginnen. 2Ist der Tag nach Ablauf der Frist ein Sonntag, ein allgemeiner Feiertag oder ein Sonnabend, so kann die Hauptverhandlung am nächsten Werktag fortgesetzt werden.

(5) 1Ist dem Gericht wegen einer vorübergehenden technischen Störung die Fortsetzung der Hauptverhandlung am Tag nach Ablauf der in den vorstehenden Absätzen bezeichneten Frist oder im Fall des Absatzes 4 Satz 2 am nächsten Werktag unmöglich, ist es abweichend von Absatz 4 Satz 1 zulässig, die Hauptverhandlung unverzüglich nach der Beseitigung der technischen Störung, spätestens aber innerhalb von zehn Tagen nach Fristablauf fortzusetzen. 2Das Vorliegen einer technischen Störung im Sinne des Satzes 1 stellt das Gericht durch unanfechtbaren Beschluss fest.



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23.12.2018 um 00:21
Jetzt können wir die Gesetze rauf und runter diskutieren. Der Prozess kann geplatzt sein, beispielsweise wegen Befangenheit oder auch wie Lars01 schreibt, weil Gutachten beantragt wurden, und das eben in der drei Wochenfrist nicht einzuhalten ist. Dann muss der Fall neu aufgerollt werden. Kann alles sein, trotzdem komisch, dass auch darüber nicht berichtet wurde.


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Frauenleiche, eingewickelt in einem Stoffbündel, in Berlin Wedding gefunden

23.12.2018 um 00:29
Zitat von MisetraMisetra schrieb:Jetzt können wir die Gesetze rauf und runter diskutieren.
Das ist manchmal gar nicht so schlecht, die §§ zu bemühen oder wie es so schön heißt:

ein Blick ins Gesetz
erspart viel Geschwätz



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Frauenleiche, eingewickelt in einem Stoffbündel, in Berlin Wedding gefunden

23.12.2018 um 00:30
Zitat von emzemz schrieb:Das ist manchmal gar nicht so schlecht, die §§ zu bemühen oder wie es so schön heißt:

ein Blick ins Gesetz
erspart viel Geschwätz
Ist gut jetzt. Das war wenig hilfreich.


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23.12.2018 um 00:52
Ich habe noch etwas zum Prozess gefunden:


Der Verteidiger von Tayfun S. kündigte zu Beginn des Prozesses an, sein Mandant werde vermutlich am zweiten Verhandlungstag eine Erklärung abgeben – und die Vorwürfe bestreiten.

Fortsetzung: Donnerstag (5. Juli)

https://www.bz-berlin.de/tatort/menschen-vor-gericht/frau-55-bei-sex-zu-tode-gequaelt-folterpaerchen-vor-gericht


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23.12.2018 um 12:32
Zitat von frauZimtfrauZimt schrieb:Ich habe noch etwas zum Prozess gefunden:


Der Verteidiger von Tayfun S. kündigte zu Beginn des Prozesses an, sein Mandant werde vermutlich am zweiten Verhandlungstag eine Erklärung abgeben – und die Vorwürfe bestreiten.

Fortsetzung: Donnerstag (5. Juli)

https://www.bz-berlin.de/tatort/menschen-vor-gericht/frau-55-bei-sex-zu-tode-gequaelt-folterpaerchen-vor-gericht
Danke! Und das war es dann auch an Berichterstattung.


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23.12.2018 um 15:06
Der Ausschluss der Öffentlichkeit von einer Gerichtsverhandlung bedeutet nicht, dass die gesamte Verhandlung nichtöffentlich stattfindet.

Die Öffentlichleit darf, wenn die Voraussetzungen vorliegen, immer nur für die betreffenden Teile der Verhandlung ausgeschlossen werden (Näheres siehe § 171 b des Gerichtsverfassungsgesetzes). Ist dieser Teil der Verhandlung beendet, etwa die Vernehmung eines minderjährigen Zeugen, muss die Öffentlichkeit wiederhergestellt werden.

Urteile müssen immer öffentlich verkündet werden. Also hat es hier entweder noch keines gegeben, oder die Medien haben die Verkündung verpasst.


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