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Elke Kerll 1969 beim Trampen verschwunden - DNA-Spur an Kette entdeckt

2.987 Beiträge ▪ Schlüsselwörter: Vermisst, Verschwunden, Trampen ▪ Abonnieren: Feed E-Mail

Elke Kerll 1969 beim Trampen verschwunden - DNA-Spur an Kette entdeckt

17.05.2023 um 16:41
Zitat von cjellicjelli schrieb:Hier wird von einem Verdächtigen gesprochen
Richtig, mit Vornamen und Pixelbild, so dass es ziemlich offensichtlich ist, um wen es geht. Gut finde persönlich ich das auch nicht.
Zitat von cjellicjelli schrieb:und jemand hat ihn sogar vor seinem Haus abgefangen und ein Foto gemacht. Offensichtlich wollte er aber nicht mit der Bild reden,
Das habe ich jetzt nirgends gelesen. Ich hatte vermutet, man habe auf ein archivierten Foto zurückgegriffen.
Zitat von cjellicjelli schrieb:So ein Bild Reporter kann wie eine Zecke sein und klappert auch noch die gesamte Nachbarschaft ab, wenn er nicht bekommt, was er will. Hatte leider selbst schon einen vor der Tür, als die Tochter vom Nachbarn tödlich verunglückt war.
Hab so etwas neulich auch relativ nah mitbekommen.

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Elke Kerll 1969 beim Trampen verschwunden - DNA-Spur an Kette entdeckt

17.05.2023 um 16:48
Zitat von RotkäppchenRotkäppchen schrieb:Richtig, mit Vornamen und Pixelbild, so dass es ziemlich offensichtlich ist, um wen es geht. Gut finde persönlich ich das auch nicht.
Ich finde so etwas im Medienzeitalter auch sehr, sehr bedenklich, wenn umgehend das Stalking losgeht. Damals, als der ZEIT-Artikel veröffentlicht wurde, konnte man das als Journalist wahrscheinlich nicht voraussehen, aber ich denke, heute würde man so was nicht mehr machen. Hoffe ich jedenfalls.


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Elke Kerll 1969 beim Trampen verschwunden - DNA-Spur an Kette entdeckt

17.05.2023 um 16:55
Zitat von AndanteAndante schrieb:Nicht unbedingt. Es kann sich auch erst während der Hauptverhandlung ergeben, dass das Gericht zu einem Freispruch kommt, zB wenn sich der Angeklagte erst im Prozess entschließt, Angaben zu seinem Alibi zu machen. Oder Belastungszeugen erst im Prozess bekennen, im Ermittlungsverfahren falsche Angaben gemacht zu haben.
Das kann man auch unterschiedlich sehen. Das der Angeklagte erst im Verfahren Aussagen zum Alibi macht, ist sehr konstruiert, wird so gut wie nie vorkommen. Und dass Belastungszeugen erst im Prozess aussagen, falsche Angaben gemacht zu machen, kann man durchaus schon als fehlerhafte Anklage betrachten, denn so etwas sollte man eigentlich schon in der Ermittlung erkennen. Man sollte vor einer Anklage so gut wie möglich alles abgecheckt haben. Die Belastungszeugen werden ja nicht ohne Grund umgekippt sein, möglicherweise lag gar eine Beeinflussung diurch die Ermittler vor. Eigentlich dienen Gerichtsverfahren nur der Überprüfung der Ermittlungsarbeit.

Und es ist ja auch so, es gibt neben diesen Belastungszeugen andere Indizien. Im Aschaffenburger Fall gab es diesen Polizeibeamten. Ich denke, wenn die Ermittler dem Polizeibeamten genauso zugehört hätten, wie das Gericht, hätten sie auch Zweifel bekommen müssen. Aber sie hatten nicht Mal die Wege abgeschritten, dies sich aus dieser Zeugenaussge ergeben hätte.

Aber solche Fehler passieren eben, wenn man in Wirklichkeit nur wenig Indizien hat, wenn dann ein fehlerhaftes Indiz (hier das Gutachten) hinzu kommt, dann ist eine fehlerhafte Anklage aber auch ein Fehlurteil wahrscheinlich. Und genau diese Gefahr hat man bei ColdCases besonders.


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17.05.2023 um 17:04
Zitat von AndanteAndante schrieb:Ich finde so etwas im Medienzeitalter auch sehr, sehr bedenklich, wenn umgehend das Stalking losgeht.
Daher sollten sich StA mit Informationen noch stärker zurückhaltend sein. Man braucht hier nicht die Zahl 5 bzgl. den Verdächtigen zu nennen, denn dann weiß man aus der Vorgeschichte genau, wer gemeint ist. Ich denke, es liegt nicht nur an den Medien, auch STA sollten sich weitaus bewusster sein, was sie preisgeben. Aber manchmal geschieht genau das Gegenteil, da plaudern Ermittler in die Öffentlcihkeit viel aus, ohne dass sie in Wirklichkeit ausreichendes in der Hand haben. Manchmal machen die StA dann nur noch Schadensbekämpfung. Sandra Gallinger ist da so ein Fall. M.E. müsste das für solche Ermittler auch wirklich disziplinäre Folgen haben. Nur das würde da helfen.


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17.05.2023 um 17:19
Zitat von LentoLento schrieb:Daher sollten sich StA mit Informationen noch stärker zurückhaltend sein. Man braucht hier nicht die Zahl 5 bzgl. den Verdächtigen zu nennen, denn dann weiß man aus der Vorgeschichte genau, wer gemeint ist.
Wenn nicht die ZEIT damals Namen genannt hätte, wüsste man das nicht. Nicht die Ermittlungsbehörden sind schuld, wenn hier Namen bekannt sind.

Im übrigen gibt es so etwas wie ein Informationsrecht der Öffentlichkeit.bzw. eine Informationspflicht für Behörden. Es ist gewiss nicht immer immer Wunsch der Behörden, dass sie heute vielfach durch Bundes- und Landesgesetze gezwungen sind, allerhand allgemeine Bürgerfragen zu beantworten und Auskünfte zu allem möglichen zu geben, weil das Personalkapazität bindet. Da gibt es inzwischen Auswüchse, die man sich kaum vorstellen kann, weil ein Klick vom Sofa aus genügt, und schon sind hunderte Behörden mit Anfragen überzogen. Und die Webseite „Frag den Staat“ erfreut sich großer Beliebtheit.

Man kann nun nicht einerseits auf dem Standpunkt stehen, dass es toll ist, wenn Bürger und Medien möglichst lückenlos Behördenhandeln „kontrollieren“ können, andererseits von Behörden aber dann Zurückhaltung fordern, wenn man es selber möchte.

Wer in Kriminalfällen etwas durchsickern lässt, sind ja nun meist NICHT die Ermittlungsbehörden. Es ist Mode geworden, dass etwa Anwälte gezielt Informationen streuen und Medien briefen, weil sie mit Hilfe der Öffentlichkeit etwas erreichen wollen. Man sieht das etwa am Fall Inga Gehricke oder Manfred Genditzki.


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17.05.2023 um 17:40
Zitat von AndanteAndante schrieb:Im übrigen gibt es so etwas wie ein Informationsrecht der Öffentlichkeit.bzw. eine Informationspflicht für Behörden.
Was sie preisgeben, dürfte aber weitgehend im Ermessen der Behörden sein.

Eine Informationspflicht ist gut, aber hier kollidieren Interessen . Natürlich wollen Menschen nicht nicht unnötig in den Fokus der Öffentlichkeit gelangen, da gibt es das Persönlichkeitsrecht, was der Staat und damit auch die Behörden zu schützen hat. Daher können sich Behörden nicht einfach auf diese "Informationspflicht" berufen. Wie gesagt, man hätte da die Information weitaus zurückhaltender sein können, allein die Nennung der Zahl 5 ist verräterisch. Und diese ist erst vor kurzem genant worden, wo der Shitstorm schon am laufen war.

Es ist sehr wahrscheinlich, dass der Fall über kurz oder lang eingestellt wird und dann hinterlässt so ein ColdCase-Team durch hre Aktionen doch nichts als verbrannte Erde.


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Elke Kerll 1969 beim Trampen verschwunden - DNA-Spur an Kette entdeckt

17.05.2023 um 18:08
Zitat von LentoLento schrieb:Was sie preisgeben, dürfte aber weitgehend im Ermessen der Behörden sein.
In § 23 der „Richtlinien für das Strafverfahren und das Bußgeldverfahren“ (RiStBV) ist bestimmt:
23
Zusammenarbeit mit Presse und Rundfunk


(1) Bei der Unterrichtung der Öffentlichkeit ist mit Presse, Hörfunk und Fernsehen unter Berücksichtigung ihrer besonderen Aufgaben und ihrer Bedeutung für die öffentliche Meinungsbildung zusammenzuarbeiten. Diese Unterrichtung darf weder den Untersuchungszweck gefährden noch dem Ergebnis der Hauptverhandlung vorgreifen; der Anspruch des Beschuldigten auf ein faires Verfahren darf nicht beeinträchtigt werden. Auch ist im Einzelfall zu prüfen, ob das Interesse der Öffentlichkeit an einer vollständigen Berichterstattung gegenüber den Persönlichkeitsrechten des Beschuldigten oder anderer Beteiligter, insbesondere auch des Verletzten, überwiegt. Eine unnötige Bloßstellung dieser Person ist zu vermeiden. Dem allgemeinen Informationsinteresse der Öffentlichkeit wird in der Regel ohne Namensnennung entsprochen werden können. Auf die Nr. 129 Abs. 1, Nr. 219 Abs. 1 wird hingewiesen. Die entsprechenden Verwaltungsvorschriften der Länder sind zu beachten (vgl. auch Anlage B ).


(2) Über die Anklageerhebung und Einzelheiten der Anklage darf die Öffentlichkeit grundsätzlich erst unterrichtet werden, nachdem die Anklageschrift dem Beschuldigten zugestellt oder sonst bekanntgemacht worden ist.
Also: Es gibt ein allgemeines Informationsinteresse der Öffentlichkeit.

Ich würde schon sagen, dass eine allgemeine Meldung dahin, dass es im nach wie vor ungelösten Fall Elke Kerll nun ein Ermittlungs(zwischen)ergebnis gibt, im Informationsinteresse der Öffentlichkeit liegt. Die Alternative, nämlich komplettes Verschweigen dieses Ergebnisses, gerade auch im Hinblick auf die öffentlich bekannte kürzliche Durchsuchung des Geländes an der Carlotastraße, hätte diesem Interesse nicht entsprochen. Berücksichtigen muss man auch, dass Medien halt von sich aus oft bei den Behörden nachfragen und dann etwas weitergehende Auskünfte bekommen. Es ist nicht so, dass die Behörden selber jedesmal voller Mitteilungsdrang sich an die Öffentlichkeit drängen.

Die die bloße Nennung der Anzahl der Verdächtigen finde ich hier nicht zu beanstanden, das geschieht in anderen Fällen auch, wenn es mehrere Verdächtige gibt, siehe aktuell den diskutierten Fall zum Doppelmord in Altenstadt

Eine Namensnennung der Verdächtigen durch die Ermittlungsbehörden ist hier nicht erfolgt. Leider sind einige Namen trotzdem bekannt. Dafür sind aber, wie gesagt, nun mal nicht die Behörden verantwortlich.


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Elke Kerll 1969 beim Trampen verschwunden - DNA-Spur an Kette entdeckt

17.05.2023 um 18:10
Zitat von AndanteAndante schrieb:Wenn nicht die ZEIT damals Namen genannt hätte, wüsste man das nicht. Nicht die Ermittlungsbehörden sind schuld, wenn hier Namen bekannt sind.
Es ist aber aktuell zu lesen, dass gegen die Personen, die sich in der Wohnung aufhielten, ermittelt wird. Dies in Verbindung mit den damals genannten Namen legt Identitäten offen.
Zitat von LentoLento schrieb:Es ist sehr wahrscheinlich, dass der Fall über kurz oder lang eingestellt wird und dann hinterlässt so ein ColdCase-Team durch hre Aktionen doch nichts als verbrannte Erde.
Sehe ich auch so. Ich finde das auch sehr voreilig und ehrlich gesagt auch unnötig.


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Elke Kerll 1969 beim Trampen verschwunden - DNA-Spur an Kette entdeckt

17.05.2023 um 18:15
Zitat von RotkäppchenRotkäppchen schrieb:Dies in Verbindung mit den damals genannten Namen legt Identitäten offen.
Ja, sag ich doch. Es ist ein Unglück, dass die ZEIT damals die Namen genannt hat.

Du meinst also, im Fall Elke Kerll hätten deshalb die Behörden, anders als sonst üblich, komplett verschweigen sollen, womit sie gerade beschäftigt sind bzw. wie der Stand der Ermittlungen ist? Dass Verdächtige identifizierbar sind, gibt es ja woanders auch, siehe wiederum den Doppelmord in Altenstadt. Oder glaubst du, Medien würden nicht umgehend herausbekommen, wie Sohn und Schwiegertochter heißen?


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Elke Kerll 1969 beim Trampen verschwunden - DNA-Spur an Kette entdeckt

17.05.2023 um 18:18
Zitat von AndanteAndante schrieb:Du meinst also, im Fall Elke Kerll hätten deshalb die Behörden, anders als sonst üblich, komplett verschweigen sollen, womit sie gerade beschäftigt sind bzw. wie der Stand der Ermittlungen ist?
Von komplett verschweigen habe ich nichts gesagt. Es hätte gereicht, dass es Tatverdächtige gibt, gegen die ermittelt wird.


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17.05.2023 um 18:20
Zitat von RotkäppchenRotkäppchen schrieb:Es hätte gereicht, dass es Tatverdächtige gibt, gegen die ermittelt wird.
Reicht das immer? Oder gilt das bloß hier?


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Elke Kerll 1969 beim Trampen verschwunden - DNA-Spur an Kette entdeckt

17.05.2023 um 18:39
@Andante
Zitat von AndanteAndante schrieb:der Anspruch des Beschuldigten auf ein faires Verfahren darf nicht beeinträchtigt werden. Auch ist im Einzelfall zu prüfen, ob das Interesse der Öffentlichkeit an einer vollständigen Berichterstattung gegenüber den Persönlichkeitsrechten des Beschuldigten oder anderer Beteiligter, insbesondere auch des Verletzten, überwiegt.
ich denke, das reicht aus, um zu begründen, warum es besser gewesen wäre, wenn der StA vorher überlegt hätte, was die Nennung der Zahl 5 bewirkt. Wie gesagt, es ist definitiv nicht zu erwarten, dass es hier mehr gibt als einen Anfangsverdacht, wie so häufig in solchen Fällen. Und daher ist es oberstes Gebot, dass die Anonymität erhalten bleibt. Wie gesagt, StA sollten in der heutigen Zeit sich dreizigmal vorher überlegen, was sie sagen und die Nennung der Zahl 5 war definitv vollkommen überflüssig oder was bringt Dir diese Zahl, weist Du dadurch wirklich mehr? Ja, Du weist nun genau soviel mehr, dass Du weisßt um wen es sich handelt, aber weißt Du sonst mehr? Definitiv nein.


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17.05.2023 um 18:42
Zitat von AndanteAndante schrieb:Reicht das immer? Oder gilt das bloß hier?
Gute Frage.
Ich bin in diesem Forum, weil mich natürlich Infos interessieren, am besten so viele wie möglich. Ich würde lügen, wenn das nicht so wäre. Es geht um echte Fälle, echte Opfer und eben auch um echte Existenzen. Einerseits wissen wir nicht, worauf die aktuellen Ermittlungen beruhen, welche Hinweise genau zu diesen Personen führen, auch gibt es bisher keine Leiche. Andererseits blickt die Öffentlichkeit nun auf diese Personen, ohne zu wissen, warum genau. Die widersprüchlichen Aussagen gab es damals schon, daher denke ich, dass es neue Erkenntnisse geben muss. Dazu erfährt man aber nichts. Ohne dies, finde ich es ziemlich gewagt, diese Personen so zu präsentieren. Dass man bislang nicht mehr erfährt, mag ermittlungstechnische Gründe haben. Dann sollte man aber vielleicht generell etwas diskreter vorgehen. Ist aber nur meine Meinung.


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17.05.2023 um 18:55
Zitat von LentoLento schrieb:Was bedeutet für Dich "unberechtigte" Anklage? Ein Freispruch zeigt automatisch, dass die Anklage in Wirklichkeit nicht berechtigt war.
Nicht unbedingt, das hat @Andante bereits erläutert.
Zitat von LentoLento schrieb:Es gibt noch weitere Fälle, aber die kann man - wenn man will - leicht ergoogeln.
Ich kenne keine Fälle. Ich will das jetzt auch nicht recherchieren.
Wenn du mehrere Cold Cases Ermittlungen kennst, die zu ungerechtfertigten U Haftaufenthalten oder zu Fehlurteilen geführt haben, nenne die gerne, sonst belassen wir es dabei.
Dass es Justiz Irrtümer umd Fehlurteile geben kann, gilt grundsätzlich immer, nicht nur bei der Aufarbeitung von Cold cases. Dass dies für die betroffenen nicht nur hoch belastend sondern auch ein großes Unrecht ist ist auch klar. Sowohl bei cold cases als auch bei aktuellen Fällen.
Die Behauptung, dass es bei der Aufarbeitung von Cold cases vermehrt zu Fehlurteilen gekommen ist, wäre gegebenenfalls nachzuweisen. Ansonsten würde ich einfach davon ausgehen, dass es sich dabei um eine geringe Anzahl von Ausnahmefällen handelt, die im Gesamtquotienten nicht großartig von der Größenordnung abweicht, die man auch bei aktuellen Fällen findet.
Zitat von cjellicjelli schrieb:Sowas kann man keinem wünschen. So ein Bild Reporter kann wie eine Zecke sein und klappert auch noch die gesamte Nachbarschaft ab, wenn er nicht bekommt, was er will.
Was das Vorgehen der Bild-Reporter:innen angeht und die belastenden Auswirkungen, die das für die Betroffenen hat, sind wir uns absolut einig.
Und das gilt selbstverständlich für jede Art von Vorgang bei der die Bild-Zeitung aufschlägt.
Selbstverständlich gilt bis auf weiteres die Unschuldsvermutung.
Und selbstverständlich hat die ganz besonders für die Medien zu gelten.
Dass sich die Bild-Zeitung dabei regelmäßig nicht mit Ruhm bekleckert, ist seit Jahrzehnten bekannt. Natürlich macht es das nicht im mindestens besser.
Ich sehe das Verhalten der Bild-Zeitung nicht nur hochkritisch, sondern lehne deren Form von "Journalismus" auch strikt ab.


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Elke Kerll 1969 beim Trampen verschwunden - DNA-Spur an Kette entdeckt

17.05.2023 um 19:03
Ich gehe davon aus, dass es den Ermittlern in diesem Fall ganz recht ist, dass die Namen bekannt sind und so auch Druck aufgebaut werden soll.

Das sehr unterschiedlich in solchen Fällen mit der Presse umgegangen wird, ist bekannt. Bei Rebecca Reusch wurde der Verdächtige sogar mit Foto präsentiert und nach Zeugen gesucht. In anderen Fällen kennen wir nicht einmal den Nachnamen des Opfers, geschweige denn den der Verdächtigen.

Im gleichen Jahr wie Elke verschwanden übrigens in den USA gleich zwei junge Frauen auf dem Weg zu einer Party, die bis heute nicht gefunden wurden. Genau wie bei Elke gab es noch Jahrzehnte später "Ausgrabungen" und Einsätze mit Spürhunden und schließlich wurde gemeldet, dass es einen Verdächtigen gab, von dem man nie erfuhr, wer es sein sollte. Allerdings war das dann auch die letzte offizielle Meldung und es kam nie zu einer Anklage.

Wikipedia: Disappearance of Patricia Spencer and Pamela Hobley

Hoffen wir mal, dass es bei Elke anders wird.


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Elke Kerll 1969 beim Trampen verschwunden - DNA-Spur an Kette entdeckt

17.05.2023 um 19:06
Ich habe den Eindruck, dass hier, vielleicht unbewusst, Verdächtige erster und zweiter Klasse konstruiert werden sollen. Ich kann mich an Fälle erinnern, wo kein Wort des Verständnisses für einen Verdächtigen aufkam und wo man sich keine Gedanken gemacht hat, wie sich das Ermittlungsverfahren, auch wenn es eingestellt würde, auf den (ehemaligen) Verdächtigen und sein Umfeld auswirken würde. Exemplarisch sei hier aus dem Fall Peggy Knobloch der damalige Verdächtige Manuel S. genannt, der wie gesagt nicht viel Bedauern erfahren hat.

Ich sehe aber prinzipiell keine Unterschiede bei Verdächtigen in einem Ermittlungsverfahren, was den Umfang dessen angeht , was die Behörden über ihn mitteilen. Ich erinnere auch noch mal an das, was öffentlich über den Verdächtigen im Fall Rebecca Reusch mitgeteilt wurde. Das ist mindestens genau so viel wie hier im Fall Elke Ketll.

Der Haupt-Gedankenfehler liegt mE eher darin, dass man ein Ermittlungsverfahren quasi schon gleichsetzt mit Anklage und Strafverfahren. Wer Beschuldigter in einem Ermittlungsverfahren ist, ist nach dieser Fehlvorstellung quasi schon verurteilt. Das ist aber eine Verkennung von Sinn und Zweck eines Ermittlungsverfahrens.

In D werden jährlich hunderttausende von Ermittlungsverfahren geführt, natürlich nicht allein wegen Tötungsdelikten, sondern querbeet durch alle Straftatbestände. Es gibt gewiss User, die selber so was schon mal erlebt haben. Die meisten Ermittlungserfahren werden eingestellt, und das war´s. Natürlich ist es nicht angenehm, ein Ermittlungsverfahren am Hals zu haben, erst recht nicht, wenn das öffentlich bekannt ist.

Andererseits würde aber dort, wo durch die Behörden mitgeteilt wurde, dass ermittelt wird, auch mitgeteilt werden, wenn die Ermittlungen eingestellt wurden. Man kann vertreten, dass trotzdem „etwas hängenbleibt“, was dann aber das persönliche Problem von jemandem ist, der Fehlvorstellungen über ein Ermittlungsverfahren hat.


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Elke Kerll 1969 beim Trampen verschwunden - DNA-Spur an Kette entdeckt

17.05.2023 um 19:48
Zitat von fischersfritzifischersfritzi schrieb:Ich kenne keine Fälle. Ich will das jetzt auch nicht recherchieren.
Wenn du mehrere Cold Cases Ermittlungen kennst, die zu ungerechtfertigten U Haftaufenthalten oder zu Fehlurteilen geführt haben, nenne die gerne, sonst belassen wir es dabei.
Ich habe Dir einen genannt, mit dem sollte man sich schon mal befassen, wenn man erkennen will, welche Gefahren solche ColdCases bergen. Dieser Fall hatte zu enem Jahr unberechtigten U-Haft geführt.

Ich denke, wenn Du Dich mit dem beschäftigst, kennst Du mindestens einen und Du kannst nicht mehr behaupten, dass Du keine kennst. Weitere könnte ich Dir nennen, aber ich mache mir die Mühe erst, wenn Du Dich mit dem beschäftigst.
Zitat von fischersfritzifischersfritzi schrieb:Dass es Justiz Irrtümer umd Fehlurteile geben kann, gilt grundsätzlich immer, nicht nur bei der Aufarbeitung von Cold cases. Dass dies für die betroffenen nicht nur hoch belastend sondern auch ein großes Unrecht ist ist auch klar. Sowohl bei cold cases als auch bei aktuellen Fällen.
Die ColdCases bergen grundsätzlich höhere Gefahren, das zeigt der Aschaffenburger Mordfall ganz besonders. Wie gesagt, was wäre passiert, wenn der Alibigeber des Freigesprochene nicht mehr am Leben gewesen wäre. Jeder kann sich das ausmalen. Es ist ein Schulbeispiel dieser Gefahren. Dass Alibigeber nach soviel Jahren sich zum einen kaum mehr erinnern und zum anderen sogar sterben, ist immer die Gefahr. Und was ist, wenn plötzlich Personen in den Fokus geraten, die vorher nie im Fokus waren, und daher auch kaum mehr die Möglcihkeit haben, nach so vielen Jahren den damaligen Tagesablauf noch irgendwie zu rekonstruieren. Eigentlich sind nur einfache Überlegungen notwendig, um dies zu erkennen.


Hier noch ein Fall:

https://www.spiegel.de/panorama/justiz/hamburg-versuchter-mord-in-steilshoop-1980-freispruch-in-cold-case-a-1234865.html

Und hier die Abschlussworte der Richterin:
"Hätten wir zu Beginn gewusst, was wir heute wissen, hätten wir das Verfahren gar nicht eröffnet", sagte die Vorsitzende Richterin Anne Meier-Göring bei der Urteilsverkündung: "Der Nebenklägerin und dem Beschuldigten wäre vieles erspart geblieben." Die Richterin übte scharfe Kritik an der Hamburger Cold-Cases-Einheit. Sie sprach von "fehlerhafter Polizeiarbeit". Es spreche mehr dafür, dass der Angeklagte die Tat nicht begangen habe.
Aber Du hats recht, eigentlcih muss man das hier nicht mehr weiter diskutieren, die Gefahren sind in Wirklichkeit für denjenigen offensichtlich, der sie auch wirklich erkennen will.


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17.05.2023 um 20:03
Zitat von cjellicjelli schrieb:Bei Rebecca Reusch wurde der Verdächtige sogar mit Foto präsentiert und nach Zeugen gesucht.
Eben, der Verdächtige wurde nicht der Presse „präsentiert“ in dem Sinn „Schaut her, das isser, unser Verdächtiger!“. Sondern die Veröffentlichung des Fotos, übrigens mit richterlicher Genehmigung, diente Suchmaßnahmen im Zusammenhang mit einem eventuellen Fundort Rebeccas. Da muss man den Behörden nichts unterstellen, was nicht da war.

Und noch mal: Im Fall Elke, um den es hier geht, wurden seitens der Ermittler weder Fotos gezeigt noch Klarnamen veröffentlicht, das muss man nun mal zur Kenntnis nehmen.
Zitat von fischersfritzifischersfritzi schrieb:Selbstverständlich gilt bis auf weiteres die Unschuldsvermutung.
Und selbstverständlich hat die ganz besonders für die Medien zu gelten.
Dass sich die Bild-Zeitung dabei regelmäßig nicht mit Ruhm bekleckert, ist seit Jahrzehnten bekannt. Natürlich macht es das nicht im mindestens besser.
Ich sehe das Verhalten der Bild-Zeitung nicht nur hochkritisch, sondern lehne deren Form von "Journalismus" auch strikt ab.
Das stimmt, da ist eine ungute Entwicklung zu verzeichnen, die durch das Internet nicht besser geworden ist. Wer ehrlich ist, muss aber auch zugeben, dass in spektakulären Fällen große Teile der Öffentlichkeit nach Neuigkeiten gieren. Das Krimiforum hier lebt ja davon, dass über einen Fall zumindest rudimentäre Fakten bekannt sind, sonst würde jede Diskussionsgrundlsge fehlen.

Ich vermute, dass Medien, um diese Neugier zu befriedigen, viel mehr Anfragen an die Behörden stellen als wir ahnen - und nicht beantwortet bekommen. Wie der Fall Kezhia aus Klötze zeigt, recherchieren aber auch serösere Medien als die Bild-Zeitung dann selbstständig im Umfeld von Opfer und Verdächtigen, das wird man nicht verhindern können.


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Elke Kerll 1969 beim Trampen verschwunden - DNA-Spur an Kette entdeckt

17.05.2023 um 20:18
Zitat von LentoLento schrieb:Ich habe Dir einen genannt, mit dem sollte man sich schon mal befassen, wenn man erkennen will, welche Gefahren solche ColdCases bergen. Dieser Fall hatte zu enem Jahr unberechtigten U-Haft geführt.
Jede Ermittlung "birgt Gefahren" für diejenigen, die in den Fokus der Ermittlungsbehörden gelangen. Das liegt in der Natur der Sache.
Zitat von LentoLento schrieb:Weitere könnte ich Dir nennen, aber ich mache mir die Mühe erst, wenn Du Dich mit dem beschäftigst.
Du hast dir keinen erzieherischen Auftrag.
Üblicherweise werden wichtige Behauptungen mit Links und Quellen hinterlegt. Das hast du hier nicht getan.
Ist auch okay, aber ich werde danach nicht extra recherchieren.

Sollte ich den Link zu deinem Fall übersehen haben, dann vorsorglich sorry.
Dann hole ich das tatsächlich nach, mir das durchzulesen.
Zitat von LentoLento schrieb:Die ColdCases bergen grundsätzlich höhere Gefahren, das zeigt der Aschaffenburger Mordfall ganz besonders
Naja das ist jetzt eben schwierig zu beurteilen, wenn du nicht die entsprechenden Daten dazu lieferst. Und dann solltest du erklären woran genau man da ganz besonders gut erkennen kann, dass die "grundsätzlich höheren Gefahren" gegeben sind.
Ansonsten, das habe ich aber oben schon geschrieben, müsste die höhere Gefahr mit Zahlen belegt werden.
Denn die Gefahr eines Fehlurteils -auch das habe ich oben schon geschrieben- besteht auch bei aktuellen Fällen.
Gelegentlich kommt das vor. Dass das eine Tragödie ist, für diejenigen, die davon betroffen sind, steht außer Frage.
Und das gilt für alle Betroffenen, ob nun Cold Case oder nicht.


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17.05.2023 um 20:38
Zitat von AndanteAndante schrieb:Der Haupt-Gedankenfehler liegt mE eher darin, dass man ein Ermittlungsverfahren quasi schon gleichsetzt mit Anklage und Strafverfahren. Wer Beschuldigter in einem Ermittlungsverfahren ist, ist nach dieser Fehlvorstellung quasi schon verurteilt. Das ist aber eine Verkennung von Sinn und Zweck eines Ermittlungsverfahrens.
Ja, das ist zwar richtig, aber diesen Fehler macht einfach der Großteil der Bevölkerung. Und das sollte einfach die StA bei Meldungen berücksichtigen. Das ist allgemein auch bkannt.

In Wirklichkeit widerstrebt es einen, dass ein Fall nicht geklärt werden kann. Dadurch schafft man es nicht sich wirklich an die Unschuldsvermutung zu halten. Der oder die letzten BEKANNTEN Begleiter sind dann meist diejenigen, die darunter leiden müssen.

Wo es zu einem Gerichtsverfahren kommt, und das endet in einem Freispruch, es wird von den meisten als Niederlage des Rechtsstaates angesehen. In Wirklichkeit ist es keine, es zeigt in Wirklichkeit, dass wir in einem solchen Leben (auch wenn ich das Gefühl habe, dass es zu wenige gibt, weil es zu viele menschliche Schwächen gibt). Und die meisten werden weiterhin glauben, er sei der Täter, man hätte es bloß nicht beweisen können.

Wir sind eben weit davon entfernt uns von der von Dir aufgezeigten Fehlvorstellung zu befreien und das geht nicht nur Laien so. Da haben sich nach Freisprüchen auch schon Politiker mit juristischer Ausbildung auch zu hinreißen lassen, entsprechende Sprüche loszulassen.
Zitat von fischersfritzifischersfritzi schrieb:Jede Ermittlung "birgt Gefahren" für diejenigen, die in den Fokus der Ermittlungsbehörden gelangen. Das liegt in der Natur der Sache.
Ganz konkrete Frage, was kann passieren, wenn ein Entlastungszeuge verstorben ist?


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