Sector7 schrieb:Die medizinischen Prämissen und der Gesundheitszustand werden bei der physikalischen Simulation natürlich als Eingangsparameter berücksichtigt, alles andere wäre ja sinnlos.
Das ist eben der große Vorteil einer Simulation, man kann diese Eingangsparameter (natürlich nicht 100%ig exakt) berücksichtigen. Und der rechtsmedizinische Begutachter kann dann diese Anfangsbedingungen auch sich ansehen und mitbegutachten. Bei Selbstversuchen, worauf die ursprünglichen Rechtsmediziner nur zugreifen konnten, ist so eine Berücksichtung schon im Ansatz unmöglich. Auch Aufprallkräfte, welche hier u.U. für die beiden Hämatome entscheidend wären, können diese nicht liefern. Eigentlich müsste so einen Simulation schon zu den überragenden Mitteln gehören, welche den neuen Gutachtern da zur Verfügung steht, sie liefern weitaus bessere Untersuchungsmöglichkeiten als einen Sturzsimulation in einer Badewanne aus Pappe mit Menschen ganz anderer Statur.
Als Beweismittel dürfte es auch nicht verbraucht sein, wie hier spekuliert wird. Im WAA hat die Verteidigung nur ein anderes rechtsmedizinisches Gutachten angeboten, ein entsprechendes was im Verfahren wirklich verwendet wurde, was eben nur mit einem anderen Hilfsmittel zustande kam. Sie hat eben nicht den identischen Beweisantrag gestellt, sie hat ein neues rechtsmedizinisches Gutachten erstellen lassen.