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Badewannenunfall von Rottach-Egern

7.712 Beiträge ▪ Schlüsselwörter: Mord, 2008, Badewanne ▪ Abonnieren: Feed E-Mail
Zu diesem Thema gibt es eine von Diskussionsteilnehmern erstellte Zusammenfassung im Themen-Wiki.
Themen-Wiki: Badewannenunfall von Rottach-Egern

Badewannenunfall von Rottach-Egern

22.10.2019 um 17:43
Zitat von JosefK1914-2JosefK1914-2 schrieb:Es hat sich so (bewusst oder unbewusst) der Überprüfung auf Sachlichkeit entzogen und das ausgerechnet am zentralsten Punkt.
Die schriftlichen Urteilsgründe wenden sich natürlich nicht an die Öffentlichkeit, denn sie sind für die Revisionsinstanz bestimmt. Die Revision ist ein Aktenverfahren. Eine Veröffentlichung der Akten ist nicht vorgesehen. Eine Veröffentlichung des Urteils nicht zwingend. Für die Öffentlichkeit ist die mündliche Urteilsbegründung gedacht. Die wird bei größeren Verfahren zwar auch schriftlich abgefasst, ist aber in Umfang und Duktus ganz anders als die schriftliche Begründung.

Insofern ist für uns als "Öffentlichkeit" das Urteil eine Krücke. Denn das Gericht erklärt nicht "uns", was es gedacht hat, sondern erklärt es anderen Richtern, die es nach bestimmten Gesichtspunkten (Rechtsfehlern) überprüfen. Dinge, die das Gericht nicht für entscheidungserheblich gehalten hat, die werden nicht erörtert.

Hier im Urteil hat das Gericht ziemlich sauber begründet, wie es zu seinen Schlüssen kommt. Ich halte die zwar - wie Du - im Ergebnis für fehlerhaft, da die Kaskade an Annahmen kaum auf tatnahen Indizien fußt und die Argumentation über den Beweiswert von Gutachten ziemlich inkonsistent ist (siehe Ausschluss Computersimulation). Hätte der BGH gewollt (oder sich intensiver damit befasst), hätte er über den abgelehnten Beweisantrag das Verfahren erneut kippen und zurückverweisen können. Er dürfte dazu wenig Lust gehabt haben und hat die Argumentation für plausibel gehalten.

Wenn Du die Argumentation des Gerichts nicht für plausibel hältst, kannst Du gut und gerne Recht haben (jedenfalls genauso wie @Andante), aber diesen Spielraum gibt auch ein Rechtssystem, dessen Entscheidungen nicht unfehlbar sondern Menschenwerk sind. Kritik wird im Übrigen nicht nur in der medialen Öffentlichkeit (wie hier) geübt, sondern auch in der Rechtswissenschaft. Da ist die Kritik an Gerichten Gang und Gäbe. Da heißt es dann "Ich bin der Ansicht, dass der BGH hier von falschen Voraussetzungen ausgeht, weil er die Intention von § xy nicht beachtet." Im Grunde sind Gerichtsentscheidungen auch nur Behauptungen und Meinungen. Allerdings gibt ihnen das Gesetz ab einem bestimmten Punkt Rechtskraft, so dass z.B. Behauptungen zu gerichtlichen Feststellungen werden. Damit werden sie aber nicht zwingend überzeugender.

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22.10.2019 um 18:06
Zitat von monstramonstra schrieb:Die schriftlichen Urteilsgründe wenden sich natürlich nicht an die Öffentlichkeit, denn sie sind für die Revisionsinstanz bestimmt
Nein, in erster Linie sind die schriftlichen Urteilsgründe natürlich für die Parteien (im Zivilprozess) und für die StA bzw. den Angeklagten (im Strafprozess).

Denn die durch das Urteil Betroffenen sollen nachlesen können, warum das Gericht so und nicht anders entschieden hat, und die jeweils durch das Urteill Beschwerten sollen entscheiden können, ob es sich lohnt, ins Rechtsmittel zu gehen oder nicht, ob man dafür ausreichende Argumente hat oder nicht etc.

Soooo viel Angst hat ja nun ein Gericht nicht, dass es ständig nach oben zur nächsten Instanz schielt und ein Urteil nur für die da oben macht ;-) Den meisten Richtern ist das ziemlich egal. Wenn der BGH doch mal etwas zurückverweist, geht es an eine andere Kammer, dann haben die dortigen Kollegen halt Pech, aber man selber muss dieselbe Sache nicht noch mal verhandeln.


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22.10.2019 um 18:11
Übrigens wissen Richter sehr gut, dass die nächste Instanz auch mal was falsch macht. Die hat zwar meist das letzte Wort, aber richtig muss das nicht sein.

In dreistufigen Instanzenzügen ist es nicht selten, dass zum Schluss etwa das Bundessozialgericht ein Urteil des Landessozialgerichts aufhebt und das Urteil des Sozialgerichts wieder herstellt. Die erste Instanz hat es also gleich richtig gemacht, und das wusste sie auch.....hat nur etwas Zeit gebraucht, bis sich da rumgesprochen hat.


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22.10.2019 um 18:18
Zitat von monstramonstra schrieb:Hier im Urteil hat das Gericht ziemlich sauber begründet, wie es zu seinen Schlüssen kommt. Ich halte die zwar - wie Du - im Ergebnis für fehlerhaft, da die Kaskade an Annahmen kaum auf tatnahen Indizien fußt und die Argumentation über den Beweiswert von Gutachten ziemlich inkonsistent ist (siehe Ausschluss Computersimulation). Hätte der BGH gewollt (oder sich intensiver damit befasst), hätte er über den abgelehnten Beweisantrag das Verfahren erneut kippen und zurückverweisen können. Er dürfte dazu wenig Lust gehabt haben und hat die Argumentation für plausibel gehalten.
Sicherlich sind die Urteile nicht für die Öffentlichkeit bestimmt, aber das Urteil MUSS auf Sachlichkeit geprüft werden KÖNNEN. Fehlende Sachlichkeit gehört zu den Rechtsfehlern, die der BGH auch überprüfen können muss. Wie soll das andernfalls der BGH oder sonst jemand überprüfen können.

Auf der einen Seite lässt das Gericht eine Simulation nicht zu und zwar letztendlich mit der Begründung, das man von der Endlage nicht auf die Ausgangslage schließen läßt, zum anderen hinterfragt es nicht die Rechtsmedizinergutachten.

Wenn es laut Urteil 2 Hauptansichten gibt, welche sich gegenseitig widersprechen, muss es seine Entscheidung auch begründen.

Ich habe hier nicht im geringsten gesehen, dass das Gericht diese Unterschiede "sauber begründet" hat. Eine Begründung fehlt aus meiner Sicht vollkommen. Sollte ich da etwas übersehen haben, dann bitte ich um die Hinweise auf die genauen Passagen im Urteil.


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22.10.2019 um 18:19
Zitat von AndanteAndante schrieb:Nein, in erster Linie sind die schriftlichen Urteilsgründe natürlich für die Parteien (im Zivilprozess) und für die StA bzw. den Angeklagten (im Strafprozess).
Nicht nur, sie soll auch die Überprüfung auf rechtliche Fehler durch den BGH ermöglichen, wie es @monstra schon schrieb. Die Überprüfbarkeit in einer höheren Instanz, sei es der BGH, das BVerfG oder gar der EGMR ist das Wichtigste in einem Rechtsstaat.


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22.10.2019 um 18:25
Zitat von JosefK1914-2JosefK1914-2 schrieb:Nicht nur, sie soll auch die Überprüfung auf rechtliche Fehler durch den BGH ermöglichen, wie es
Selbstverständlich haben schriftliche Urteilsgründe eine Doppelfunktion: Sie sollen den Betroffenen die Überprüfung ermögliche, ob man ins Rechtsmittel gehen soll. Ist man in die nächste Instanz gegangen (was man nicht zwingend machen muss, wenn einen das Urteil überzeugt und man keine Gründe findet, es anzugreifen, denn das wird bloß teuer), sollen die Urteilsgründe natürlich der nächsten Instanz die Überprüfung auf Fehler ermöglichen.

Wobei nun nicht immer der BGH die letzte Instanz ist. Die wenigsten Strafprozesse kommen bis dahin.


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22.10.2019 um 18:39
Zitat von JosefK1914-2JosefK1914-2 schrieb:Die Überprüfbarkeit in einer höheren Instanz, sei es der BGH, das BVerfG oder gar der EGMR ist das Wichtigste in einem Rechtsstaat.
Ja, deshalb gibt es ja, bis auf Bagatellfälle, immer mindestens zwei Instanzen. Wobei man als Prozessverlierer immer genau gucken sollte, wieviele Chancen man realistischerweise in der nächsten Instanz hat. Es gibt halt erstinstanzliche Urteile, die sind, kaum zu fassen, richtig gut und bieten keine Angriffspunkte.


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24.10.2019 um 12:29
Ich will hier jetzt nicht zig Beiträge löschen, obwohl die letzten Seiten so gar nichts mehr mit dem Fall zu tun haben.

Ich will hier in Zukunft aber wieder Beiträge zum Fall an sich und nicht seitenlanges Off-Topic. Geht das so weiter, wird es unweigerlich zu Sanktionen führen, da es den Thread unnötig aufbläht. Bitte bleibt bei diesem Fall und erörtert diesen.

Pro und Contra gibt es in vielen Fällen. Dagegen spricht ja auch nichts. Aber diese ständigen Verweise auf andere Fälle, wie Wörz, Rupp usw. (fehlt nur noch Söring) bringen hier gar nichts. Denn jeder Fall ist anders und individuell zu betrachten. Dass es Fehlurteile gibt, bestreitet auch niemand.

Also, bitte back to topic.


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28.10.2019 um 18:13
Die Staatsanwaltschaft hat ihre Prüfung abgeschlossen und nun dem Gericht gegenüber Stellung genommen. Sie hält die Beweise für nicht neu bzw. ungeeignet:
Das Landgericht München I bat daraufhin die Staatsanwaltschaft um eine Stellungnahme, die nun vorliegt und auch Regina Rick zugestellt wurde. Der Anwältin zufolge argumentiert die Staatsanwaltschaft in dem Papier, die im Antrag vorgebrachten Beweismittel seien "nicht neu, beziehungsweise - ihre Richtigkeit unterstellt - nicht geeignet, der Verurteilung die tatsächliche Grundlage zu entziehen".
https://www.donaukurier.de/nachrichten/bayern/Staatsanwaltschaft-blockt-ab;art155371,4359045

Wir hatten hier schon mal kurz die Parallelen hinsichtlich der Beweismittel zum Fall Babenhausen/Darsow angerissen. Ich vermute, die Argumentation ist ganz ähnlich. Allerdings dürfte zumindest die Computersimulation wegen des anderen Fachgebiets als "neu" anzusehen sein. Aber nicht geeignet. So sieht es die StA, nun kann das Gericht entscheiden.


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29.10.2019 um 09:23
In der Süddeutschen Zeitung erscheint ein Interview mit der Anwältin Regina Rick, in dem sie ihre Begründungen für ein Wiederaufnahmeverfahren im Fall Genditzki ausführlich erläutert.

https://www.sueddeutsche.de/bayern/muenchen-gericht-mord-fall-genditzki-anwaeltin-1.4659093

Ihr Fazit daraus:
Ich finde es bedauerlich, dass man dieses Urteil nach wie vor mit Zähnen und Klauen verteidigt, statt sich objektiv mit dem Wiederaufnahmevorbringen zu beschäftigen. Die Sachverständigen, deren Gutachten wir ins Feld führen, sind absolute Spezialisten auf ihren Fachgebieten. Dass die Staatsanwaltschaft diese wissenschaftlichen Gutachten aus eigener Sachkunde in Zweifel zieht, halte ich für bedenklich. Man muss sich ja auch vor Augen führen, wie hochgradig unwahrscheinlich der vom Gericht angenommene Tatablauf ist. Danach soll die ganze Tat innerhalb von nur elf Minuten abgelaufen sein.



In diesen elf Minuten soll Genditzki sich entschlossen haben, Frau Kortüm zu ertränken. Er soll die alte Dame, die 74 Kilogramm wog, ins Badezimmer verbracht, Wasser eingelassen und sie bis zum Eintritt des Todes unter Wasser gedrückt haben, was alleine mindestens fünf Minuten gedauert hätte. Zudem hätte er ja noch den Tatort präparieren, also zum Beispiel den Gehstock und die Pantoffeln im Badezimmer positionieren müssen. Dann hätte er, immer noch innerhalb dieser elf Minuten, die Wohnung im ersten Stock verlassen müssen, um sodann in aller Ruhe den Pflegedienst anzurufen. Das alles, ohne Spuren zu hinterlassen. Ich würde sagen: Das schafft nicht mal ein routinierter Auftragskiller.



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29.10.2019 um 09:53
Zitat von sigbertsigbert schrieb:In der Süddeutschen Zeitung erscheint ein Interview mit der Anwältin Regina Rick, in dem sie ihre Begründungen für ein Wiederaufnahmeverfahren im Fall Genditzki ausführlich erläutert.
Worauf beruht nochmal das von der Verteidigung angenommene Tatfenster von 11 Minuten?


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29.10.2019 um 10:30
Zitat von falstafffalstaff schrieb:Worauf beruht nochmal das von der Verteidigung angenommene Tatfenster von 11 Minuten?
Das sind die Annahmen des Gerichts. Im Urteil steht die Mutmassung, dass Frau K. noch lebte als MG den Hausarzt vom Festnetz angerufen hat.


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29.10.2019 um 10:31
Zitat von RosenmontagRosenmontag schrieb:Das sind die Annahmen des Gerichts. Im Urteil steht die Mutmassung, dass Frau K. noch lebte als MG den Hausarzt vom Festnetz angerufen hat.
Das wäre dann die linke Ecke, des Zeitfensters. Was markiert aber die rechte?


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29.10.2019 um 10:50
Zitat von falstafffalstaff schrieb:Das wäre dann die linke Ecke, des Zeitfensters. Was markiert aber die rechte?
Der Anruf beim Pflegedienst, den MG von seinem Handy nachweislich schon außerhalb der Wohnung von Frau K. getätigt haben muss.


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29.10.2019 um 11:18
11 Minuten sind gar nicht so knapp, wie man denkt. Den Entschluß dazu die Frau zu töten, wird er evtl. schon eher gefasst haben. Hätte er sich mehr Zeit gelassen, würde die Ablage der Pantoffeln wohl auch mehr nach Unfall aussehen.


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29.10.2019 um 11:25
@Frau.N.Zimmer
möglich wird es schon sein, ist aber wenig glaubwürdig.


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29.10.2019 um 11:36
Zitat von RosenmontagRosenmontag schrieb:möglich wird es schon sein, ist aber wenig glaubwürdig.
Für mich nicht. Ich halte den Verweis auf " nur" 11 Minuten ehrlich gesagt für lächerlich. Wie bei Bence Toth. Sowas bringt man, wenn einem nichts mehr einfällt. Dann war immer die Zeit zu knapp.


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29.10.2019 um 11:44
Zitat von Frau.N.ZimmerFrau.N.Zimmer schrieb:Für mich nicht. Ich halte den Verweis auf " nur" 11 Minuten ehrlich gesagt für lächerlich. Wie bei Bence Toth. Sowas bringt man, wenn einem nichts mehr einfällt. Dann war immer die Zeit zu knapp.
Die rechte Markierung des Zeitrahmens hatte er ja auch selbst in der Hand. Dass man möglichst schnell den Tatort verlässt wenn man jemanden umgebracht hat, ist erstmal eine völlig intuitive Reaktion. Der Anruf beim Pflegedienst außerhalb der Wohnung macht ebenfalls Sinn, um einerseits Normalität zu suggerieren, andererseits aber auch um den Tatzeitraum für den Fall einzugrenzen, dass man selbst unter verdacht gerät. Ich muss allerdings zugeben dass ich dem Angeklagten derartig kombinierte strategische Überlegungen nicht zutraue.

War da nicht noch was mit mehreren Anrufen auf einem Anrufbeantworter durch den Angeklagten, die als belastend gewertet wurden ? Waren das die Anrufe beim Arzt oder beim Pflegedienst?


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29.10.2019 um 11:50
Zitat von falstafffalstaff schrieb:Die rechte Markierung des Zeitrahmens hatte er ja auch selbst in der Hand.
Richtig! Daran habe ich noch gar nicht gedacht! Also, haben die 11 Minuten gereicht. Sonst hätte er eben nach 12 oder 13 Minuten angerufen.

Ich denke da auch mehr an Übersprungshandlung und nicht an strategisch Durchdachtes.


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29.10.2019 um 12:07
Zitat von falstafffalstaff schrieb:War da nicht noch was mit mehreren Anrufen auf einem Anrufbeantworter durch den Angeklagten, die als belastend gewertet wurden ? Waren das die Anrufe beim Arzt oder beim Pflegedienst?
die 2 Anrufversuche beim Hausarzt waren sehr kurz (ca. 1sec.) und auch schnell hintereinander.

Das Gericht interpretierte die Anrufe beim Hausarzt als "Rettungsversuche" nachdem MG an Frau K. eine Körperverletzung begangen haben soll und sie ohnmächtig gewesen sein soll. MG soll versucht haben den Hausarzt anzurufen, sich dann aber entschieden haben Frau K. zu töten und nicht zu retten.

Finde dies eine merkwürdige Interpretation der beiden kurzen Anrufversuche.
Hätte MG Frau K. "retten" wollen, hätte er doch die 112 gewählt und nicht den Hausarzt.

Diese Interpretation der kurzen Anrufe wird wohl notwendig gewesen sein um MG ein "Mordmerkmal" erfüllen zu lassen.
Überzeugt hat mich diese Argumentation nicht.


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