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Badewannenunfall von Rottach-Egern

7.712 Beiträge ▪ Schlüsselwörter: Mord, 2008, Badewanne ▪ Abonnieren: Feed E-Mail
Zu diesem Thema gibt es eine von Diskussionsteilnehmern erstellte Zusammenfassung im Themen-Wiki.
Themen-Wiki: Badewannenunfall von Rottach-Egern

Badewannenunfall von Rottach-Egern

13.06.2023 um 16:48
Zitat von kegelschnittkegelschnitt schrieb:Auch wenn 2008 lange her ist: damals hatten wir keine Smartphones oder IPhones, um mal schnell zu Googeln.
(Dass die Mappe vom Pflegedienst auf dem Tisch lag, ist trotzdem Fakt.)
deshalb rief er die Auskunft an, ich schrieb ja, wie ich es machen würde ;). Ich kann es eben nachvollziehen, dass er nicht in die Pflegemappe schaute und nach der Nummer suchte, sofern ihm das überhaupt bewusst, war, dass diese auf dem Tisch lag. Dass einem aus solchen Nebensächlichkeiten dann ein Strick gedreht wird, wer würde das denn ahnen?

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Badewannenunfall von Rottach-Egern

13.06.2023 um 16:55
Zitat von Miami-weißMiami-weiß schrieb:Dass einem aus solchen Nebensächlichkeiten dann ein Strick gedreht wird, wer würde das denn ahnen?
Wie gesagt, diese so genannten Nebensächlichkeiten traten in diesem Fall halt sehr gehäuft auf...und da darf man durchaus stutzig werden.

Vor allem, wenn dann dazu auch noch widersprüchliche Angaben gemacht werden.


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Badewannenunfall von Rottach-Egern

13.06.2023 um 16:56
Zitat von Fridolin31Fridolin31 schrieb:Die naheliegendste Möglichkeit wäre gewesen, einfach selbst nachzuschauen, falls die Pflegedienstmappe tatsächlich sichtbar auf dem Tisch lag. Das hätte er sowohl bei einer quicklebendigen, einer bewusstlosen als auch bei einer toten Frau K tun können, ohne dabei mehr als 30 Sekunden Zeit zu verlieren.
Genau. Dass er das nicht machte, auch nicht gleich vom Festnetz aus anrief und auch nicht Frau Kortüm fragte, spricht für besondere Umstände, die Zeitdruck und Improvisation erkennen lassen.

Ich gehe von einem anderen Ablauf aus als das Gericht damals. Ich denke, sie lag um 15.00 Uhr schon in der Wanne und er wollte um jeden Preis verhindern, dass er derjenige sein muss, der sie offiziell findet. Er hatte sich bereits überlegt, es so aussehen zu lassen, dass sie in seiner Abwesenheit verunfallt ist. Andere sollten sie so vorfinden, ohne ihn in der Wohnung.

Deswegen rief er beim Hausarzt an. Er wollte dort nie jemanden erreichen (0-Sekunden-Anrufe), sondern nur, dass die Nummer von Frau Kortüm dort auf dem AB auftaucht und Frau Kortüm zurückgerufen wird, dann natürlich nicht ans Telefon geht und man besorgt weitere Maßnahmen ergreift. Da der erste Anruf zu kurz war, rief er noch ein zweites Mal an.

Nach den Anrufen, aus denen bereits deutlich Panik spricht, ist er schnell mit den Wertsachen und dem Geld in die Tiefgarage gegangen und erst dort fiel ihm die viel bessere Lösung ein - der Pflegedienst. Die Nummer hatte er aber nicht parat, zurück in die Wohnung zur Toten wollte er nicht. Er rief daher die Auskunft vom Handy aus an, fuhr dann schleunigst zum Edeka und sorgte für ein Alibi und eine Abwesenheit bis zum garantierten Eintreffen des Pflegedienstes abends.


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Badewannenunfall von Rottach-Egern

13.06.2023 um 17:14
Zitat von PalioPalio schrieb:bis zum garantierten Eintreffen des Pflegedienstes abends.
Richtig, das Eintreffen des Pflegedienstes am gleichen Abend wurde zugesagt und garantiert.

MG durfte trotz der tagelangen Abwesenheit von Frau K auch vor dem Anruf beim Pflegedienst bereits davon ausgehen, dass ein Termin am gleichen Abend kurzfristig zustande kommen würde, da Frau K ja dort auf der Patientenliste statt und außer der Medikamentenkontrolle keine aufwändigen Tätigkeiten zu erledigen waren.

Meiner Meinung nach war es alternativlos, den Pflegedienst zu informieren, dass Frau K wieder zuhause sei, ansonsten wäre diese aufgefallen. Dies musste ihm von Anfang an klar gewesen sein, daher kann ich nicht nachvollziehen, weswegen ihm das erst in der Tiefgarage eingefallen sein sollte.

Welchen Grund hätte MG dann gehabt, einen möglicherweise besorgten Hausarzt auf den Plan zu rufen, der eventuell Stunden vor dem Pflegedienst erscheint, wodurch die mögliche Todeszeit stark zu Ungunsten des MG eingeschränkt worden wäre?


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13.06.2023 um 17:21
Ergänzung: Frau Kortüm, die sonst bis zu neunmal am Tag bei MG anrief und demnach sehr wohl in der Lage war, selbst zu telefonieren, konnte es zu dem Zeitpunkt nicht mehr tun, weil sie bewusstlos oder bereits tot war. Sie rief auch den Angeklagten nicht mehr an. Und sie brachte auch keine Wäsche ins Badezimmer. Sie räumte die Geldkassette und das Portemonnaie nicht weg. Sie zog den Schlüssel außen nicht ab. Warum wohl? Weil sie bereits nicht mehr lebte.
Zitat von Fridolin31Fridolin31 schrieb:Welchen Grund hätte MG dann gehabt, einen möglicherweise besorgten Hausarzt auf den Plan zu rufen, der eventuell Stunden vor dem Pflegedienst erscheint, wodurch die mögliche Todeszeit stark zu Ungunsten des MG eingeschränkt worden wäre?
Er improvisierte. Der Hausarzt fiel ihm zuerst ein, der Pflegedienst erst später.
Der Grund für sein inkonsequentes Telefonverhalten war, dass er andere auf den Plan rufen wollte, egal wen. Dass er gleich an den Pflegedienst hätte denken sollen und auf die entlarvenden Anrufe beim Hausarzt verzichten, ist ihm später auch klar geworden. Da hat er sich aber schon so verquasselt, dass es nicht mehr hinzubiegen war.


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Badewannenunfall von Rottach-Egern

13.06.2023 um 17:50
Zitat von PalioPalio schrieb:Ergänzung: Frau Kortüm, die sonst bis zu neunmal am Tag bei MG anrief
Das mit neunmal war allerdings eine Ausnahme und ist auf den Todestag der Frau K auch für den Fall, dass es sich um einen Unfall gehandelt hat, noch nicht einmal ansatzweise anzuwenden.

Falls MG nicht der Täter war, wird er Frau K beim Verlassen der Wohnung mitgeteilt haben, dass er seine Mutter in der Klinik Agatharied besuchen wird, in den nächsten Stunden keine Zeit mehr für sie hat, aber dafür sorgen wird, dass der Pflegedienst pünktlich erscheint und auch die Einkäufe sorgfältig erledigen wird.

Ich nehme an, dass er das mit dem Haarefärben bereits aus eigenem Interesse nicht erzählt hätte.

Wie lange hätte Frau K noch gelebt, falls sie beim Verlassen der Wohnung durch MG noch gelebt hat. Eine Stunde? Zwei Stunden?

Weswegen hätte sie ihn in diesem Zeitraum anrufen sollen, wenn er für Dienstleistungen nicht zur Verfügung stand? Im Verlauf des Abends hätte sich eine noch lebende Frau K höchstwahrscheinlich noch gemeldet, aber da war sie ja unstreitig tot.


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13.06.2023 um 18:03
Zitat von Cassandra71Cassandra71 schrieb:anwesend
hopkirk schrieb:
Für ihre Lebenskosten hätte die Rente doch gut ausgereicht, und die floss jeden Monat neu aufs Konto.
Anscheinend eben nicht, wenn die Mietminderung aufgrund ihrer finanziellen Verhältnisse beantragt wurde.
Sie bezog laut erstem Gerichtsurteil 1942 Euro Rente monatlich und bezahlte eine Miete von 1022 Euro. Es blieben ihr also noch etwas über 900 Euro im Monat übrig, abzüglich Versicherungen etwas über 800 Euro. Welches Luxusleben soll sie denn geführt haben, wenn das nicht reicht?


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Badewannenunfall von Rottach-Egern

13.06.2023 um 19:14
Zitat von hopkirkhopkirk schrieb:Welches Luxusleben soll sie denn geführt haben, wenn das nicht reicht?
Und warum sollte sie ihr gesamtes Vermögen verschenkt und sich damit für den Pflegefall bedürftig gemacht haben? Im Pflegeheim kommst du mit knapp 2.000 Euro nicht weit...

Welcher Mensch, der mit Geld umgehen kann (und das setze ich bei Frau K. voraus) würde so was dämliches tun?

Im Übrigen sind 900 Euro auch nicht die Welt...200 bis 250 Euro davon gingen ja schon an Herrn Genditzki.

Dann ließ sie sich jede Woche beim Friseur die Haare waschen und vermutlich auch frisieren.

Welche monatlichen Ausgaben sie sonst noch hatte, wissen wir nicht.


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13.06.2023 um 19:27
Zitat von Cassandra71Cassandra71 schrieb:Welche monatlichen Ausgaben sie sonst noch hatte, wissen wir nicht.
Wer bezahlt eigentlich den Pflegedienst? Die Krankenkasse?
Medikamentenzuzahlungen fallen sicher auch noch an.

Und dann wären da noch GEZ und Telefongebühren.


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13.06.2023 um 19:27
@Cassandra71
Ihre Rente von über 1900 Euro hätte sie doch auch zur Zahlung eines Pflegeplatzes zur Verfügung gehabt, und bei Menschen, die nicht genügend eigenes Geld haben, bezahlt der Staat den Rest, wenn keine Angehörigen herangezogen werden können.
Ich weiß nicht, für welchen Zweck Frau K. ihr Geld gespendet haben könnte oder wem sie es geschenkt haben könnte. Ich behaupte nicht mal, dass sie das überhaupt getan hat. Vielleicht hatte sie das Geld auch einfach so gut versteckt, dass es nicht gefunden wurde. Whatever. Ich sehe nur nicht die Notwendigkeit, dass es keine andere Möglichkeit für den Verbleib des Geldes gibt, als den Diebstahl durch Herrn G.

Laut Urteil hatte sie außer Miete und Versicherungen keine weiteren nennenswerten regelmäßigen Ausgaben.


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13.06.2023 um 19:34
Zitat von Fridolin31Fridolin31 schrieb:Das mit neunmal war allerdings eine Ausnahme und ist auf den Todestag der Frau K auch für den Fall, dass es sich um einen Unfall gehandelt hat, noch nicht einmal ansatzweise anzuwenden.
Gerade dieser Tag wäre ein Tag für Anrufe und vermehrtes Kümmern. Sie hatte Schmerzen, die gesamte Wäsche war vergessen worden, es war unklar, ob er an den Pflegedienst gedacht hat oder erinnert werden muss. Außerdem war nach dem Krankenhausaufenthalt bestimmt noch mehr an Lebensmitteln vonnöten als nur Schokolade, was sie ihm dann noch hätte auftragen können. Gründe gab's genug.
Sie rief ihn doch sonst auch wegen jeder Kleinigkeit an.
Zitat von Fridolin31Fridolin31 schrieb:Falls MG nicht der Täter war, wird er Frau K beim Verlassen der Wohnung mitgeteilt haben, dass er seine Mutter in der Klinik Agatharied besuchen wird, in den nächsten Stunden keine Zeit mehr für sie hat, aber dafür sorgen wird, dass der Pflegedienst pünktlich erscheint und auch die Einkäufe sorgfältig erledigen wird.
Und damit war Frau Kortüm zufrieden und behelligte ihn nicht mehr...

Die beiden Nullsekundenanrufe beim Arzt hatten nicht den ernsthaften Zweck, jemanden zu sprechen. Er wollte dort ganz sicher keine Nummer erfragen. Dafür hätte er gleich die Auskunft angerufen. Oder besser noch in der Mappe nachgesehen oder Liselotte Kortüm gefragt.

Nach diesen beiden Nullsekundenanrufen hatte er es offenbar eilig, die Wohnung zu verlassen, ohne aber etwas Dringendes vorzuhaben. In der Tiefgarage war aber plötzlich wieder Zeit für einen Anruf, den er auch oben schon einfacher hätte haben könnte. Das errratische und überhastete Verhalten spricht doch eine sehr deutliche Sprache.
Zitat von hopkirkhopkirk schrieb:Whatever. Ich sehe nur nicht die Notwendigkeit, dass es keine andere Möglichkeit für den Verbleib des Geldes gibt, als den Diebstahl durch Herrn G.
Ich schon. Die anderen Möglichkeiten sind äußerst unwahrscheinlich.


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13.06.2023 um 19:39
Zitat von hopkirkhopkirk schrieb:Laut Urteil hatte sie außer Miete und Versicherungen keine weiteren nennenswerten regelmäßigen Ausgaben.
Nö, das stimmt nicht.

Du meinst wahrscheinlich den Part im Urteil, wo darauf eingegangen wurde, was monatlich vom Konto abging...das waren aber nicht die gesamten Kosten

Es wird u.a. auch erwähnt, dass Herr Genditzki monatlich 200 bis 250 Euro + jährlich 500 Euro Weihnachtsgeld von ihr bekam und dass sie sich die Haare einmal in der Woche beim Friseur waschen ließ.

Mit "nur" gewaschenen Haaren wird sie den Friseursalon nicht verlassen haben, also kannst du davon ausgehen, dass die wöchentlichen Friseurbesuche auch mit geschätzten 160 Euro im Monat zu Buche schlugen.

Dann die Ausgaben für Lebensmittel und was halt sonst noch so anfällt.


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13.06.2023 um 20:01
Zitat von PalioPalio schrieb:Sie rief ihn doch sonst auch wegen jeder Kleinigkeit an.
Aber sogar Frau K wird ihre Grenzen in bestimmten Situationen gekannt haben, wobei interessant ist, dass gerade diejenigen, die MG für schuldig halten, von Frau K das Bild einer ewig fordernden Nervensäge halten. So auch das Gericht.

Hingegen hat sie die Ehefrau von MG ausdrücklich als "nette alte Dame" bezeichnet.

Nochmal zur Erinnerung: Trotz seiner scheinbaren Unterwürfigkeit saß MG gegenüber Frau K am längeren Hebel. Er hätte die Beziehungen zu ihr jederzeit sofort beendet können, notfalls auch mit Hilfe der Hausverwaltung, die privaten Kontakt während der Arbeitszeit untersagt hätte.
Eine Ersatzaushilfsjob, der ihm monatlich 200 € einbringt, hätte MG sicher gefunden und das Erbversprechen war ohne formgültiges Testament ohnehin keinen Pfifferling wert.

Und was oder wen hätte Frau K dann noch gehabt? Offensichtlich fiel es ihr schwer, jemandem zu vertrauen.

MG hätte auch keinerlei Racheaktionen von Frau K befürchten müssen, da sie noch nicht einmal Eigentümerin einer Wohnung war und ihn somit auch nicht in der Wohnungseigentümerversammlung hätte schlecht machen können.

Mit anderen Worten; MG hätte von einer Sekunde auf die andere gehen und Frau K anschließend die kalte Schulter zeigen können. Auch im Falle einer Protestaktion gab es keinerlei Grund, sie zu ermorden und damit seine komplette Zukunft zu riskieren.


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13.06.2023 um 20:12
Zitat von Fridolin31Fridolin31 schrieb:wobei interessant ist, dass gerade diejenigen, die MG für schuldig halten, von Frau K das Bild einer ewig fordernden Nervensäge halten. So auch das Gericht.
Zitat von Fridolin31Fridolin31 schrieb:Hingegen hat sie die Ehefrau von MG ausdrücklich als "nette alte Dame" bezeichnet.
Naja, das Gericht hat sich auf die Aussagen mehrerer Zeugen gestützt...was hätte es auch sonst machen sollen?

Einer einzigen Zeugin glauben, die zudem noch Grund dazu hatte, ihren Mann zu schützen, indem sie die nervige Seite von Frau K. runterspielt/verschweigt?

Sie konnte ja wahrscheinlich auch ne nette alte Dame sein, niemand hat nur eine Seite.
Zitat von Fridolin31Fridolin31 schrieb:Er hätte die Beziehungen zu ihr jederzeit sofort beendet können, notfalls auch mit Hilfe der Hausverwaltung, die privaten Kontakt während der Arbeitszeit untersagt hätte.
Und was besagt das? Genau, nix.

Hätte er machen können, hat er aber nicht.

Warum? Das müsstest du ihn fragen, denn seine Motivation kennt nur er.
Zitat von Fridolin31Fridolin31 schrieb:Mit anderen Worten; MG hätte von einer Sekunde auf die andere gehen und Frau K anschließend die kalte Schulter zeigen können. Auch im Falle einer Protestaktion gab es keinerlei Grund, sie zu ermorden und damit seine komplette Zukunft zu riskieren.
Aber sicher gab es einen Grund, wenn man dem angenommenen Tatablauf des Gerichts folgt: Die vorherige Körperverletzung und deren Verdeckung.


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13.06.2023 um 20:38
Im Urteil von 2010 steht:

Screenshot 2023-06-13 203500Original anzeigen (0,2 MB)

Auf der nächsten Seite stand, dass er nur noch mit Handy geschlafen habe.

Das klingt schon extrem und offensichtlich war MG auch etwas froh, dass es vorbei sei. Ich will damit keine Täterschaft herleiten, aber die Art und Weise, wie LK den MG in Beschlag genommen hat, sollte man auch nicht schön reden.


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13.06.2023 um 20:40
Zitat von Cassandra71Cassandra71 schrieb:Aber sicher gab es einen Grund, wenn man dem angenommenen Tatablauf des Gerichts folgt: Die vorherige Körperverletzung und deren Verdeckung
Wobei ich mir für die Schläge auf den Hinterkopf oder das Schubsen gegen eine Wand wiederum zwei Gründe vorstellen kann:

Ungerechtfertigte Vorwürfe und gerechtfertigte Vorwürfe, bei denen es jeweils um Geld/Unterschlagung,/Diebstahl ging. Im Zuge dessen könnte LK gedroht haben, ihn zu enterben und anzuzeigen, so dass er seinen Job verlieren würde.

Angesichts der Bedrohung seiner Existenz könnte er erstmals gegen sein sonst so friedliches Naturell die Beherrschung verloren haben. Es war eben nicht so, dass sie bei einem Zerwürfnis einfach einvernehmlich getrennte Wege gehen konnten und wollten. Sie haben sich beide in eine Abhängigkeit gebracht.


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13.06.2023 um 21:06
@Fridolin31
Zitat von Fridolin31Fridolin31 schrieb:und das Erbversprechen war ohne formgültiges Testament ohnehin keinen Pfifferling wert.
Entscheidend ist hierbei nicht die tatsächliche Situation sondern vielmehr das, was G. glaubte.


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13.06.2023 um 21:12
Zitat von jaskajaska schrieb:Entscheidend ist hierbei nicht die tatsächliche Situation sondern vielmehr das, was G. glaubte.
Gibt es denn irgendein Anzeichen, ďss dafür spricht, dass MG geglaubt hat, von Frau K rechtsgültig als Erbe eingesetzt worden zu sein?

Zumindest die gegenüber den Behörden getätigte Aussage, dass er kein Erbschleicher sein wolle, spricht doch eindeutig dagegen.


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13.06.2023 um 21:16
@Fridolin31
Ich wollte Dich lediglich darauf hinweisen, dass es neben der sachlichen Wahrheit noch eine gefühlt-individuelle gibt und diese ist für persönliche Entscheidungen relevant. Man muss nicht wissen, ob etwas stimmt, solange man es meint basieren darauf die nächsten Schritte.
Du kannst G. nicht entlasten, indem Du die Vereinbarung zum Erbe als ungültig herausarbeitest.


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13.06.2023 um 21:43
@Fridolin31
Frau G. hat doch vor Gericht ausgesagt , dass Frau K. ihrem Mann das Erbe versprochen habe. Diese Aussage hat sie natürlich getätigt , weil sie hoffte , dass man dann nicht mehr auf den Gedanken kommt, dass ihr Mann sich das Geld genommen haben könnte. Damit sage ich nicht, dass die Aussage nicht wahr ist. Man kann aber daraus schließen, dass die Eheleute G. davon ausgingen, Frau K. zu beerben und ich glaube nun wirklich nicht, dass sie sich in Bezug darauf mit den tatsächlichen rechtlichen Gegebenheiten, wie z.B. rechtsgültiges Testament, Erbschaftsteuer, Pflichtteile für andere Hinterbliebene, etc. auseinandergesetzt haben. Sie sind davon ausgegangen, dass sie erben und davon wurde ihr Handeln bestimmt. Sprich , sie kümmerten sich um Frau K. als Gegenleistung. Ich finde das nicht verwerflich. Der Deal ist fair, aber daraus kann man eben auch schließen, dass sie fest mit dem Erbe rechneten.


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