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Badewannenunfall von Rottach-Egern

7.712 Beiträge ▪ Schlüsselwörter: Mord, 2008, Badewanne ▪ Abonnieren: Feed E-Mail
Zu diesem Thema gibt es eine von Diskussionsteilnehmern erstellte Zusammenfassung im Themen-Wiki.
Themen-Wiki: Badewannenunfall von Rottach-Egern

Badewannenunfall von Rottach-Egern

12.06.2023 um 21:16
@Palio
Zitat von PalioPalio schrieb:Das war damals auch nicht erforderlich. Man konnte aus prozessökonomischen Gründen auf die Ausführungen hierzu verzichten, da auch ein anderer Grund für den Streit möglich war, was ausreichte.
Wobei man eben signifikant von der Anklage abweichen musste. Es sind gleich zwei Mordmerkmale aus der Anklage (Habgier, Heimtücke) entfallen und die zu verdeckende Straftat musste auch noch ausgetauscht werden.
Zitat von PalioPalio schrieb:Ein Entwenden vor dem Ableben war nicht nachzuweisen, da die Verteidigung im Laufe der Zeit Zeugen fand, die als alternative Geldquellen für MGs Schuldenrückzahlung herangezogen werden konnten und auf der anderen Seite das Argument der peniblen Kontrolle durch Frau Kortüm dem Unterschlagungsverdacht entgegengehalten werden konnte.

Aber jetzt wäre das verschwundene Bargeld nutzbar - nicht als Motiv, sondern als Anwesenheitsindiz zum Todeszeitpunkt. Ein solches bräuchte man aktuell mehr als früher, weil die Verteidigung ja Indizien für seine Abwesenheit zum Todeszeitpunkt vorgelegt hat.
M.E. bricht dein Argument, dass MG zum Todeszeitpunkt in der Wohnung gewesen sein muss, sofort zusammen: er hätte auch während des Krankenhausaufenthalts das Geld entwenden können. Damit ist keineswegs zwingend, dass er zum Todeszeitpunkt in der Wohnung gewesen sein muss, nur weil Geld fehlte. Nett um die Ecke gedacht, aber für mich persönlich zu weit hergeholt.

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Badewannenunfall von Rottach-Egern

12.06.2023 um 21:17
Zitat von AndanteAndante schrieb:Das, was er aus der Tiefgarage heraus mit dem Pflegedienst vereinbart hat, hat er Frau K, die daran sicher interessiert gewesen wäre, aber nicht mitgeteilt. Er wusste da halt schon, dass sie nie mehr Interesse an irgendetwas haben würde….
Warum sollte Frau K an einer Vereinbarung interessiert sein, die dem üblichen Procedere entsprach? Der Pflegedienst kam nach der Absprache mit MG am Todestag der Frau K genau zu der Uhrzeit, zu der er täglich kam, falls Frau K sich nicht gerade in der Klinik befand. Eine Rücksprache zwischen Frau K und MG war daher nicht mehr vonnöten.


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12.06.2023 um 21:26
Der Pflegedienst muss aber disponieren. Während des KH-Aufenthalts von Frau K kam er ja auch nicht in die Wohnung, sondern war woanders. Insofern wäre es logisch gewesen, wenn MG Frau K kurz mitgeteilt hätte „Ja, klappt kurzfristig heute Abend, sie können wie immer kommen“.

Warum er das Telefonat mit dem Pflegedienst nicht von der Wohnung aus führte, sondern in der Tiefgarage, bleibt dabei immer noch die Frage.


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12.06.2023 um 21:29
Zitat von kegelschnittkegelschnitt schrieb:Wo soll MG also das Geld versteckt haben? Was soll er damit gemacht haben?
Ich an seiner Stelle hätte es meiner Ehefrau gegeben und ihr etwas von einem tragischen Unfall in der Wohnung erzählt.
Zitat von kegelschnittkegelschnitt schrieb:M.E. bricht dein Argument, dass MG zum Todeszeitpunkt in der Wohnung gewesen sein muss, sofort zusammen: er hätte auch während des Krankenhausaufenthalts das Geld entwenden können
Solange er nichts dergleichen aussagt, bleibt meine Version die naheliegendere Möglichkeit, insbesondere in Verbindung mit Schmuck und Mänteln. Die Wohnung leergeräumt hätte er nämlich kaum, solange LK noch munter war und Aussicht auf Genesung bestand. Dass dem so war, konnte er ja bei seinen Besuchen im Agatharied feststellen.
Zitat von kegelschnittkegelschnitt schrieb:Wobei man eben signifikant von der Anklage abweichen musste. Es sind gleich zwei Mordmerkmale aus der Anklage (Habgier, Heimtücke) entfallen und die zu verdeckende Straftat musste auch noch ausgetauscht werden
Ein Abweichen von der Anklage ist doch durchaus wieder zu erwarten.


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12.06.2023 um 21:29
Zitat von PalioPalio schrieb:Es ist ja auch ein Einkommen entfallen nach dem Tod des Alfred Kortüm. Da meintest du aber, das sei kein Grund für eine Mietminderung, (während Verschwendungssucht schon eher einer wäre?)
LAut Gericht war die Mietminderung erst im Jahre 2008, Herr K ist aber März 2007 verstorben, das passt nicht. Wie gesagt es passt in Wirklichkeit recht genau zu der finanziellen Lage, welche wohl die Konto-Stände hergeben.


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12.06.2023 um 21:31
Zitat von LentoLento schrieb:Wie gesagt es passt in Wirklichkeit recht genau zu der finanziellen Lage, welche wohl die Konto-Stände hergeben.
Die weswegen nochmal unter den wachsamen Adleraugen von Frau Kortüm, die ihr Geld vor den Pflegekräften versteckte, entstand?


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Badewannenunfall von Rottach-Egern

12.06.2023 um 21:40
Zitat von PalioPalio schrieb:und dann eine gemütliche Besuchsfahrt ins Krankenhaus mit der Familie unternommen
Emotional war der Besuch der krebskranken Mutter wahrscheinlich alles andere als gemütlich.
Zitat von kegelschnittkegelschnitt schrieb:Bis August 2008 hatte sie noch eine Haushaltshilfe und Fußpflegerin, die sie angeblich nur deshalb abbestellt hat, weil sie angeblich einmal keine Zeit gehabt habe, als LK ihren Dienst in Anspruch nehmen wollte.
Damit kämen theoretisch noch zwei weitere Personen in Betracht, die relativ zeitnah zum Todestag das Geld hätten entwendet können. Soviel zum Ausschlussprinzip.
Sicher kann man auch hier einwenden, dass Frau K ihr restliches Vermögen gezählt haben wird, nachdem sie den beiden Damen gekündigt hatte. Gesehen hat das allerdings niemand, somit steht das Ausschlussprinzip in rechtlicher Hinsicht hier auf wackeligen Beinen.

Grundsätzlich sehe ich auch keine Logik darin, viele kleinere Abhebungen vorzunehmen, um dad Geld anschließend zu horten. Da wäre es auf der Bank sicherer.


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12.06.2023 um 21:42
Zitat von kegelschnittkegelschnitt schrieb:Vielleicht gibt es noch eine andere Möglichkeit: Im Herbst 2008 war die Finanz- und Bankenkrise in vollem Gange. Bürger haben sich Sorgen um die Spareinlagen gemacht. Vielleicht wollte LK deshalb alles zuhause irgendwo verstecken. (Man hört ja, dass alte Leute oft in Kopfkissenbezügen o.ä. Geld verstecken.) Diese Hypothese wäre überprüfbar: wenn sich aus dem Kontoauszug ergibt, dass besonders viel Geld Ende September/Anfang Oktober abgehoben wurde, könnte das mit der Hypothese zusammenpassen. Falls schon vorher viel Geld abgehoben wurde, wäre diese Hypothese natürlich tot. Allerdings bin ich von der Hypothese schon deshalb nicht wirklich überzeugt, weil man beim Ausräumen wahrscheinlich Geld hätte finden müssen.
Ja, das wäre eine Möglcihkleit, wenn die Mietminderung nicht auf Grund der schlechteren finanziellen Möglcihkeiten war, vielleicht hatte sie es nur zu gut versteckt und hatte sie noch nicht verraten, weil sie es NOCH nicht für notwendig hielt. In der Geldkassette wäre jedenfalls nicht ausreichend Platz gewesen, sie musste sich - in diesem Fall eine andere Möglichkeit suchen, vielleicht auch von der G nichts wusste?

Wenn diese Theorie nicht die Ursache war, warum hat deutlich mehr Geld abgehoben, als für ihren Lebensunterhalt notwendig war. Das muss einen Grund gehabt haben und hierfür gibt es - außer dem obigen und Schenkungen am Steueramt vorbei - keine plausible Theorie.

Wie bekannt G hat ihr das Geld wahrscheinlich immer ausgehändigt, sie hat es wohl im Kontoauszug entsprechend vermerkt.


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Badewannenunfall von Rottach-Egern

12.06.2023 um 21:52
Zitat von LentoLento schrieb:Wie gesagt G hat ihr das Geld wahrscheinlich immer ausgehänndigt, sie hat es wohl im Kontoauszug entsprechend vermerkt.
Klar, die Kontoauszüge bekam sie ja per Post zugeschickt und konnte dadurch nachverfolgen, wieviel G, teils per Blankoscheck, abgehoben und ihr dann gebracht hatte. Sie hat notiert, wieviel er jeweils brachte, und die Summe später mit dem Kontoauszug verglichen. An der Stelle gibt es keine Auffälligkeiten. Sie hat das Geld bekommen, und es war dann in der Wohnung.


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12.06.2023 um 21:58
Zitat von LentoLento schrieb:Ja, das wäre eine Möglcihkleit
Moment - da muss ich nachfragen: DAS hältst du für eine Möglichkeit? Dass sie das Bargeld im Kopfkissen versteckte, wo es bei der Räumung keiner fand? Aber für abwegig hältst du es, dass Genditzki (der das Versteck der Geldkassette kannte und Zugang zum Schließfach hatte), das Geld mitsamt Schmuck und Mänteln mitnahm? Ernsthaft?

Wem wirfst du nochmal eine getrübte und hergesuchte Sicht auf die Sachlage vor?


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Badewannenunfall von Rottach-Egern

12.06.2023 um 22:02
Zitat von PalioPalio schrieb:Moment - da muss ich nachfragen: DAS hältst du für eine Möglichkeit? Dass sie das Bargeld im Kopfkissen versteckte, wo es bei der Räumung keiner fand? Aber für abwegig hältst du es, dass Genditzki (der das Versteck der Geldkassette kannte und Zugang zum Schließfach hatte), das Geld mitsamt Schmuck und Mänteln mitnahm? Ernsthaft?
Es gibt in der Wohnung auch andere Versteckmöglcihkeiten außer dem Kopfkissen. In der Geldkassette, da sind wir uns wohl mittlerweile einig, hätte es nicht ausreichend Platz gehabt. Du spekulierst, dass es eine weitere gegeben haben muss, ich kann genauso spekulieren und behaupten, dass es ein unerkanntes Versteck gegeben haben könnte (wenn es in der Wohnung war). Das liegt auch nahe, weil nichts von dem Geld je bei G nachweisbar war.


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Badewannenunfall von Rottach-Egern

12.06.2023 um 22:38
Zitat von LentoLento schrieb:eine an einem Stock laufenden Frau wird zugetraut, eine Schüssel mit brauner Dreckbrühe durch die Gegend zu tragen. Übel
Und du traust besagter, am Stock gehender Frau zu, sich über die Badewanne zu beugen.
Wie zum Geier hätte die am Stock laufende Frau überhaupt an die Wäsche am Boden der Wanne herankommen sollen? Übel.


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12.06.2023 um 22:47
Ich bin mir sehr sicher, dass die Abhebungen erfolgten, weil Frau K. ihren Verwandten kein Geld zum Erben übrig lassen wollte. Ob sie das Geld an Personen verschenkt, anonym gespendet oder so gut versteckt hat, dass es bei der Räumung der Wohnung nicht gefunden wurde, wissen wir nicht. Möglich ist alles. Es wurden mehr als einmal große Geldbeträge in Sperrmüll-Möbeln gefunden, und es ist auch immer wieder von anonymen Großspenden zu lesen. Derlei Dinge kommen vor. Auszuschließen ist nichts.
Wenn Frau K. erzählte, Herr G. solle nach ihrem Tod alles erben, war das blanke Theorie. Notariell in die Wege geleitet war ja nichts. Geerbt hätten also doch die verhassten Verwandten. Das wird Frau K. völlig klar gewesen sein. Also am besten nichts übrig lassen, den Lakai mit alten Mänteln und Schmuck abspeisen und ab dafür. Für ihre Lebenskosten hätte die Rente doch gut ausgereicht, und die floss jeden Monat neu aufs Konto.


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