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Badewannenunfall von Rottach-Egern

7.712 Beiträge ▪ Schlüsselwörter: Mord, 2008, Badewanne ▪ Abonnieren: Feed E-Mail
Zu diesem Thema gibt es eine von Diskussionsteilnehmern erstellte Zusammenfassung im Themen-Wiki.
Themen-Wiki: Badewannenunfall von Rottach-Egern

Badewannenunfall von Rottach-Egern

13.06.2023 um 01:13
Wie kommst du denn darauf, dass das OLG, welches sich nur mit der Frage der Zulässigkeit des WA-Antrages zu befassen hatte, selber irgendwelche Simulationen veranlasst -und mittels Steuergeldern bezahlt - haben sollte?

Auch das OLG kann ja nicht am Wortlaut von Paragraph 359 Nr. 5 StPO vorbei, wonach der Verurteilte nun mal die neuen Tatsachen beizubringen hat, die eine Wiederaufnahme des Verfahrens rechtfertigen sollen. Außerdem ging es wie gesagt beim OLG (nur) um die Zulässigkeit des WA-Antrages, nicht mal um seine Begründetheit.

Es kann ja sein, dass Prof. Schmitt mehr Simulationen durchgeführt hätte bzw. hätte durchführen können, wenn mehr finanzielle Mittel zur Verfügung gestanden hätten. Vielleicht sind das die fehlenden „Ressourcen“, die heute Abend hier angesprochen wurden. Immerhin: Für die Anordnung der Erneuerung der Hauptverhandlung hat die Simulation in ihrem jetzigen Zustand ja gereicht.
Ob sie für einen Freispruch reicht, werden wir bald erfahren.

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Badewannenunfall von Rottach-Egern

13.06.2023 um 01:26
Zitat von AndanteAndante schrieb:Auch das OLG kann ja nicht am Wortlaut von Paragraph 359 Nr. 5 StPO vorbei, wonach der Verurteilte nun mal die neuen Tatsachen beizubringen hat, die eine Wiederaufnahme des Verfahrens rechtfertigen sollen. Außerdem ging es wie gesagt beim OLG (nur) um die Zulässigkeit des WA-Antrages, nicht mal um seine Begründetheit.
Ich denke, das wurde schon erfüllt, denn es ging da um die Widerlegung einen Ausschlussbeweis, dass es kein Unfall sein konnte. Und der ist genaugenommen schon mit einer einzigen Möglichkeit widerlegt. Dass das OLG dann doch mehr wissen wollte, war dann genausgenommen sein Bier. Kann sein, dass das OLG da etwas über das Ziel hinaus geschossen ist und letztlich Vorarbeit für das LG hat machen lassen. Ich weiß nicht, ob das dann aus Steuergeldern gezahlt wurde, da kenne ich mich nicht aus, aber es ist wahrscheinlich.


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Badewannenunfall von Rottach-Egern

13.06.2023 um 02:25
Zitat von LentoLento schrieb:Da wird dann mal eben etwas hinzuerfunden oder eine an einem Stock laufenden Frau wird zugetraut, eine Schüssel mit brauner Dreckbrühe durch die Gegend zu tragen. Übel.
Im Urteil findet die rosa Schüssel immer nur im Zusammenhang mit dem Waschen der Füße Erwähnung.

Ich hätte da statt Badewanne oder rosa Schüssel noch einen anderen, geradezu genialen Vorschlag. Wie wäre es denn mit dem Waschbecken? Stöpsel rein, Wasser einlaufen und dann weichen lassen. Um Flecken bequem einer gesonderten händischen Behandlung unterziehen zu können, klappe man einfach den Klodeckel runter und setze sich seitwärts zum Waschbecken darauf. In dieser sitzenden Position lässt sich die Wäsche auch bequem auswringen.

https://www.allmystery.de/bilder/km135399-143
Der zitierte Beitrag von Palio wurde gelöscht. Begründung: Antwort auf gelöschten Beitrag
Eben, denn außer den angenommen 100 € Scheinen gab es damals 500 € Scheine, die erheblich weniger Volumen in Anspruch nehmen.


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13.06.2023 um 04:35
Zitat von Miami-weißMiami-weiß schrieb:Zu dem fehlenden Geld. Frau K. war doch gar nicht so abgeschottet wie behauptet wird. ich weiß, dass ältere Leute gerne anderen Geld zustecken. Meine Mutter macht das z. B. bei der Arzthelferin, den Krankenschwestern im Krankenhaus, dem Arzt, der Friseurin usw. Es gibt auch mit einem eingeschränkten Freundeskreis, Möglichkeiten sein Geld zu verteilen. Insbesondere wenn man nicht möchte, dass es die buckelige Verwandschaft erbt.
Zudem führte Frau K. Buch über ihre Finanzen. Daher ist es wenig glaubhaft, dass sie über den Geldfluss nicht informiert war.

Das wurde geklärt, ihm konnte diesbezüglich nichts nachgewiesen werden, ich finde, das sollte man jetzt endlich auch so hinnehmen. Daher auch mein Eindruck, dass manche sich da irgendwie komplett verrennen, aus welchen Gründen das auch immer ist?
Allerdings. Offensichtlich meinen ja einige hier nicht nur, dass heutzutage ein Angeklagter gefälligst seine Unschuld zu beweisen hat, sondern machen den armen Genditzki vermutlich auch noch für alles Übel in Bayern verantwortlich, das Loisach Hochwasser und was noch alles. Es ist schon sehr bemerkenswert, was hier so abgeht.
Zitat von kegelschnittkegelschnitt schrieb:M.E. bricht dein Argument, dass MG zum Todeszeitpunkt in der Wohnung gewesen sein muss, sofort zusammen: er hätte auch während des Krankenhausaufenthalts das Geld entwenden können. Damit ist keineswegs zwingend, dass er zum Todeszeitpunkt in der Wohnung gewesen sein muss, nur weil Geld fehlte. Nett um die Ecke gedacht, aber für mich persönlich zu weit hergeholt.
So ist es wohl. Ausserdem, wenn da irgendwo Geld in der Wohnung versteckt worden wäre, wofür es freilich bisher keinerlei Indiz gibt, hätte jeder, der Zugang zur Wohnung hatte, dieses entwenden können, einschliesslich Pflegedienst usw. Das also ist gar kein Indiz.

Es ist inzwischen so abstrus hier geworden, dass man nur hoffen kann, das Gericht entscheidet bald.


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Badewannenunfall von Rottach-Egern

13.06.2023 um 05:35
Am heutigen Dienstag findet dann mit der Einvernahme der Zeugin KHK U wohl der bislang spannendste Prozesstag statt.


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13.06.2023 um 06:04
Zitat von Rick_BlaineRick_Blaine schrieb:Ausserdem, wenn da irgendwo Geld in der Wohnung versteckt worden wäre, wofür es freilich bisher keinerlei Indiz gibt, hätte jeder, der Zugang zur Wohnung hatte, dieses entwenden können, einschliesslich Pflegedienst usw. Das also ist gar kein Indiz.
Die Pflegerin kann man als Mörderin und wegen ihres konsistenten Verhaltens auch als Diebin ausschließen. Sie hat lückenlos und nachvollziehbar bis zum Eintreffen in der Wohnung von Frau K. gegen 18.30 Uhr Patientenbesuche absolviert und dann sofort nach Auffinden der Leiche ihren Arbeitgeber kontaktiert. Um 18.31 Uhr ging ein Anruf von Kortüms Festnetzanschluss ab. Danach trafen dann Notarzt, Rettungskräfte und Polizei ein.

Das Indiz, dass es eine größere Summe Bargeld in der Wohnung gab:
Zitat von AndanteAndante schrieb:Weiterhin löste er für Lieselotte bei der Bank von ihr - teilsweise zuvor blanko - unterschriebene Barschecks,
teilweise mit hohen Einzelbeträgen von mehreren Tausend Euro, ein
Zitat von Rick_BlaineRick_Blaine schrieb:Es ist inzwischen so abstrus hier geworden
Auch an dich die Frage:
Wie wahrscheinlich ist es,
-dass MG das Geld nahm
-dass es in der Wohnung versteckt war und nie gefunden wurde
-dass Frau K. es an Unbekannte verschenkte oder ausgab?


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13.06.2023 um 06:15
Zitat von emzemz schrieb:Wie wäre es denn mit dem Waschbecken? Stöpsel rein, Wasser einlaufen und dann weichen lassen.
Es gab sogar in der Wohnung ein zweites, großes Waschbecken im Gäste-WC, das hier bei geöffneter Tür im Hintergrund zu erkennen ist:
Beitrag von Palio (Seite 271)

Lento hatte mal überlegt, dass sie vielleicht der Badewanne den Vorzug gab, damit das Waschbecken nicht blockiert wird. Bei zwei Waschbecken entfällt diese Überlegung aber.

Wenn die alte Frau ihre nicht vorhandene Wäsche hätte waschen wollen, dann hätte sie das also bequem im Waschbecken machen können. Ein Waschvorhaben in der Badewanne in Bodennähe mit 87 Jahren, Arthrose, Gehstock und Knieschmerzen, nach der Selbstentlassung aus dem Krankenhaus und ohne Wäsche, das ist:
Zitat von Rick_BlaineRick_Blaine schrieb:abstrus



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13.06.2023 um 09:56
https://www.allmystery.de/bilder/km135399-57

auf diesem Bild hängt eine Aldi Tüte an einer Türklinke. Meint ihr, es handelt sich um Lebensmittel in der Tüte? Ich meine, was sollte wohl der Inhalt dieser Tüte sein? Möglicherweise Schmutzwäsche? Würde doch Sinn machen?


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13.06.2023 um 10:09
@Miami-weiß
Man könnte annehmen, dass das die Tüte ist, von der G. sprach. Möglich und vorstellbar wäre für mich, dass in der Aldi-Tüte der Beutel mit Schmutzwäsche war, der ihr vom KH gegeben wurde. Das sind ja oft nur mehr (transparente) Müllbeutel.


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13.06.2023 um 10:28
Zitat von soomasooma schrieb:Man könnte annehmen, dass das die Tüte ist, von der G. sprach. Möglich und vorstellbar wäre für mich, dass in der Aldi-Tüte der Beutel mit Schmutzwäsche war, der ihr vom KH gegeben wurde. Das sind ja oft nur mehr (transparente) Müllbeutel.
Sehe ich ganz genau so.

Natürlich können wir es nicht wissen, zumindest ist es aber jetzt nicht so völlig abwegig, dass sich in dieser Tüte Schmutzwäsche befunden haben KÖNNTE.
Ich meine, das hat sogar das erste Gericht nicht ausgschlossen.

Gehen wir davon aus, es handelte sich tatsächlich um einen Unfall. Hier wird dann aber verlangt genau zu wissen, was die Person gemacht haben könnte... und dann entscheidet das Gericht, ob das so gewesen sein könnte oder nicht. Da wird sich dann auf Aussagen von 2 Pflegekräften verlassen, die Frau K. täglich für wenige Minuten zur Medikamentenausgabe gesehen haben und ihre Aussage mehr gewichtet, als die von Herrn G. der Frau K. täglich intensiv betreute.


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13.06.2023 um 10:33
@sooma

genau, wobei in der Tüte, die dort an der Tür hängt, wahrscheinlich nichts mehr drin ist. Das sagt mir der große Bogen des Henkels.

Aber rechts neben dem Wäschekorb waren ja die dünnen Tüten, wo es offen geblieben ist, ob diese Tüten etwas enthalten. Nach einem Zeugen soll in diese Art der Tüten den Patienten Schmutzwäsche mitgegeben worden sein.

Das sind mit die Gründe, weshalb das 2. Gericht die mitgebrachte kotverschmierte Wäsche nicht ausschließen konnte. Durch die Zeugenbefragungen im Krankenhaus war das eher wahrscheinlich. Es betraf zwar nicht viele Kleidungsstücke, aber ein einziges reicht in Wirklichkeit.


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13.06.2023 um 11:40
Zitat von LentoLento schrieb:Es betraf zwar nicht viele Kleidungsstücke, aber ein einziges reicht in Wirklichkeit.
Für ein einziges Kleidungsstück hätte die restlos verarmte Frau K, die ihr Vermögen so großzügig an Unbekannt verschenkt hat, schon aus Kostengründen (von der Beschwerlichkeit des Unterfangens für sie mal ganz abgesehen) nicht Wasser in die Wanne laufen lassen, sondern Waschbecken hätte für das Bisschen ganz gewiss gereicht. Und wäre bequemer gewesen.


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Badewannenunfall von Rottach-Egern

13.06.2023 um 13:22
Zitat von AndanteAndante schrieb:Für ein einziges Kleidungsstück
Gehen wir eher mal davon aus, dass sich nahezu die komplette Kleidung, die Frau K an ihrem Einlieferungstag in die Klinik trug, mit Ausnahme von Jacke und Schuhen, in dem Beutel befunden hat, der ihr vom Personal des Krankenhauses bei der Entlassung mitgegeben wurde. Dies ist schon aufgrund des Krankheirsbildes wahrscheinlich.

@all

Es ist doch vollkommen in Ordnung, dass wir hier unterschiedlicher Auffassung über eine mögliche Täterschaft des Herrn G sind, aber die Existenz von mittlerweile verschwundener Schmutzwäsche in der Wohnung von Frau K zu bestreiten, ist grotesk, nachdem das Klinikpersonal dies bestätigt hat.. Auf der Rückfahrt zwischen Agatharied und Rotrach-Egern wird diese Wäsche kaum verschwinden sein und Herr G hatte den Beutel nicht an sich genommen.

_____

Es gab diverse Möglichkeiten, in welchem Behältnis Frau K die verschmutzte Wäsche hätte einweichen können. Es soll aber Menschen geben, die aus Prinzip ihre WÄsche, egal ob massiv verkotet oder leicht verschmutzt, nicht in Behältnissen reinigen, in denen sie ansonsten ihre Hände oder Füße waschen, ganz egal, wie oft das Behältnis anschließend gereinigt wurde.

Auch das Video-Statement der mittlerweile verstorbenen Zeugin Eyasele, das natürlich nicht gerichtsverwendbar ist, lässt ja nun gewisse Rückschlüsse auf eine Marotte der Frau K zu und sie grundsätzlich in früheren Jahren dazu neigte, Wäsche in der Wanne einzuweichen und auch dabei schon gestürzt sei. Dass Frau Eyssele Frau K tatsächlich gekannt hat, hat nach meinen Infos bisher auch niemand bestritten.

Dass eine solche Marotte auch noch in späteren Jahren in eingeschränktem körperlichen Zustand beibehalten wird, widerspricht zumindest nicht komplett der Lebenserfahrung.

In diesem Zusammenhang fällt auf, dass sich auf den "Tatortfotos" ein Stück Seife in der dafür vorgesehenen Ablage über der Wanne befunden hat. Wozu das, wenn Frau K die Wanne überhaupt nicht mehr genutzt hat? Als Erinnerung an ihren verstorbenen Mann wird sie es kaum aufbewahrt haben, vielmehr wäre eine alte unnütze Seife mittlerweile vom Pflegedienst entsorgt worden.


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13.06.2023 um 13:58
Der zitierte Beitrag von Lento wurde gelöscht. Begründung: Bitte direkt melden, nicht damit drohen.
Das Urteil meint hierzu:
Gegen die Annahme, Frau habe in der Badewanne Wäsche einweichen wollen, spricht auch, dass sich im Badezimmer keine
Wäschestücke befanden.
Was meinst du, wo war die Wäsche?
Wohlgemerkt können. Du weißt nicht, warum das Gericht nicht von sich aus auf die geniale Idee des Waschbeckens kam sondern sich mit der absurden Behauptung der Nutzung einer Schüssel behauptete. @emz: das ist im 2. Urteil auf Seite 48 zu finden, Du legst doch so viel Wert auf Quellen.
Wobei das Urteil zur Schüsselnutzung schreibt:
... , zumal sie dies viel bequemer in der Waschschüssel, die in das Waschbecken passt, oder im Waschbecken hätte machen können.
also von "passen" schreibt, während du es mit:
Zitat von LentoLento schrieb:eine Schüssel mit brauner Dreckbrühe durch die Gegend zu tragen.
anschaulich ausschmückst.
Wie gesagt, ich kritisiere hier erstmal das Gericht, da die Verwendung der Schüssel in Wirklichkeit so gut wie unmöglich war.
Warum kann man nur spekulieren, so könnte es z.B. sein, dass sie dieses WC grundsätzlich nicht mehr nutzte, vielleicht hatte sie sogar dort das Wasser abgestellt.
Das sagst nur du, dass die Verwendung so gut wie unmöglich war, das Gericht meint, die Schüssel würde ins Waschbecken passen.
Was passiert, wenn man in einem Bad das Wasser abstellt? Das Wasser, das für den Geruchsverschluss sorgt, verdunstet und es fängt
ganz erbärmlich an zu stinken.


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13.06.2023 um 14:42
Da der rote Warnbeitrag über dem Textfeld schon wieder vergessen zu sein scheint, hier eine kleine Erinnerung:


Damit Schließungen, Löschungen etc. künftig vermieden werden können, sind folgende Punkte zu beachten:

• persönliche Angriffe und Streitereien haben in der Diskussion nichts zu suchen, selbst wenn sie mal energischer wird
• selbiges gilt für Polemik und Seitenhiebe, so was bleibt bei solch einem Hintergrund höchst verzichtbar
• gewöhnt euch bitte an, Bilder mit der jeweiligen Herkunft zu versehen, entweder die Nummer in der Bildgalerie (Quelle des ursprünglichen Beitrages beachten) oder grundsätzlich per Direktlink
• Unterstellungen u.ä. gegenüber der Ehefrau sind tabu
• auch wenn nicht alle Informationen der Öffentlichkeit zur Verfügung stehen, arbeitet bei den Postings bestmöglich mit frei verfügbaren und verlinkten Quellen
• dem Fall steht eine erneute Beurteilung vor und in diesem Kontext ist auch die Unschuldsvermutung zu beachten
• unabhängig davon, für welche der Theorien man argumentiert, achtet darauf, generell einen ordentlichen Ton zu wahren, nach wie vor geht es um den Tod eines Mitmenschen

Unterlasst auch bitte die Unterstellungen gegen Gutachter, Behörden etc.

Es folgt der obligatorische Hinweis zu den Krimiregeln, darüber hinaus gilt die Beachtung der Warnbeiträge:

Allmystery-Wiki: Kriminalfälle - Die Regeln

https://www.allmystery.de/ng/thread_overview?thread=135399


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13.06.2023 um 15:54
Zitat von AndanteAndante schrieb:Er hätte, wenn unschuldig, auch die lebende Frau K fragen können, wo er die Nummer findet, und sie hätte ihm gesagt, dass er in der Mappe nachsehen soll, falls er merkwürdigerweise nichts von der Mappe gewusst haben sollte.
Die Frage, warum er nicht Frau K. gefragt hat, wo er die Nummer findet, ist berechtigt...und das deutet eben auch ganz klar darauf hin, dass er sie nicht fragen konnte, weil sie nicht mehr am Leben war bzw. zu diesem Zeitpunkt bereits bewusstlos in der Badewanne lag.

Das wäre ja sonst die einfachste und auch naheliegendste Möglichkeit gewesen, an die Telefonnummer zu kommen.
Zitat von LentoLento schrieb:Wie bekannt G hat ihr das Geld wahrscheinlich immer ausgehändigt, sie hat es wohl im Kontoauszug entsprechend vermerkt.
Es hat ja auch niemand behauptet, dass er ihr das Geld nicht ausgehändigt hat.


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Badewannenunfall von Rottach-Egern

13.06.2023 um 16:05
Zitat von hopkirkhopkirk schrieb:Für ihre Lebenskosten hätte die Rente doch gut ausgereicht, und die floss jeden Monat neu aufs Konto.
Anscheinend eben nicht, wenn die Mietminderung aufgrund ihrer finanziellen Verhältnisse beantragt wurde.

Vom Pflegefall, der ja auch noch hätte eintreten können, wollen wir gar nicht erst reden.

Nie und nimmer hat Frau K. ihr komplettes Vermögen zu Lebzeiten verschenkt.


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13.06.2023 um 16:24
Zitat von Cassandra71Cassandra71 schrieb:Das wäre ja sonst die einfachste und auch naheliegendste Möglichkeit gewesen, an die Telefonnummer zu kommen.
Die naheliegendste Möglichkeit wäre gewesen, einfach selbst nachzuschauen, falls die Pflegedienstmappe tatsächlich sichtbar auf dem Tisch lag. Das hätte er sowohl bei einer quicklebendigen, einer bewusstlosen als auch bei einer toten Frau K tun können, ohne dabei mehr als 30 Sekunden Zeit zu verlieren.

Ebenso gut hätte er schon Wochen zuvor die Nummer des Pflegedienstes in seinem Smartphone speichern können.

Hat er aber alles nicht, warum auch immer. Statt dessen hat er den Pflegedienst unstreitig von außerhalb der Wohnung der Frau K erst über den Umweg "Telefonauskunft" erreicht.

Die (mögliche) Unterstellung, dass er den Pflegedienst nur deswegen über den Umweg "Telefonauskunft" angerufen hat, um sich einen Grund für seine gescheiterten Anrufe beim Hausarzt zu sichern, erscheint mir dann doch sehr weit hergeholt.


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Badewannenunfall von Rottach-Egern

13.06.2023 um 16:24
Zitat von Cassandra71Cassandra71 schrieb:Die Frage, warum er nicht Frau K. gefragt hat, wo er die Nummer findet, ist berechtigt...und das deutet eben auch ganz klar darauf hin, dass er sie nicht fragen konnte, weil sie nicht mehr am Leben war bzw. zu diesem Zeitpunkt bereits bewusstlos in der Badewanne lag.
wenn Herr G. immer alles für sie regelte, also auch die Anrufe beim Pflegedienst, ist anzunehmen, dass Frau K. die Nummer nicht kannte.
Manchmal kommt man auf die einfachsten Dinge nicht... daher auch der Anruf bei der Auskunft. Auch wenn natürlich hier jeder genau weiß, dass er in die Mappe vom Pflegedienst geschaut hätte, ich hätte wahrscheinlich nach der Nummer gegoogelt :)


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13.06.2023 um 16:41
Zitat von Miami-weißMiami-weiß schrieb:Auch wenn natürlich hier jeder genau weiß, dass er in die Mappe vom Pflegedienst geschaut hätte, ich hätte wahrscheinlich nach der Nummer gegoogelt :)
Auch wenn 2008 lange her ist: damals hatten wir keine Smartphones oder IPhones, um mal schnell zu Googeln.
(Dass die Mappe vom Pflegedienst auf dem Tisch lag, ist trotzdem Fakt.)


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