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Badewannenunfall von Rottach-Egern

7.712 Beiträge ▪ Schlüsselwörter: Mord, 2008, Badewanne ▪ Abonnieren: Feed E-Mail
Zu diesem Thema gibt es eine von Diskussionsteilnehmern erstellte Zusammenfassung im Themen-Wiki.
Themen-Wiki: Badewannenunfall von Rottach-Egern

Badewannenunfall von Rottach-Egern

21.06.2023 um 19:30
Zitat von Fridolin31Fridolin31 schrieb:Letztlich hat aber doch genau diese Strategie doch dazu geführt, dass die Ermittlerin U ein weiteres Versäumnis in der Verhandlung eingestehen musste.

Insoweit ein Punkt für die Verteidigung.
Na ja, wenn das Versäumnis nicht entscheidungserheblich ist, ist es halt nur Theaterdonner, auch wenn er sich gewaltig anhört und Medien u.a. applaudieren. Gehört aber auch mit dazu, in einer Gerichtsverhandlung spielt ja jeder seine Rolle. Ein Verteidiger sollte aber schon etwas mehr können als schlicht auf andere potentielle Täter zu zeigen, für die nichts, aber auch gar nichts spricht. Ich meine das nicht bezogen auf MGs Verteidigung, sondern generell und bezogen auf deine Bemerkung, dass es Job der Verteidigung ist, andere Täter ins Auge zu fassen.

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Badewannenunfall von Rottach-Egern

21.06.2023 um 19:31
Zitat von kegelschnittkegelschnitt schrieb:Wenn man nach den wenigen Zeitungsberichten geht, sieht es so aus als ob sich ein Freispruch abzeichnen würde. Allerdings ist völlig unklar, was mit den Fragen zum Thema Geld ist (und anderen Widersprüchen). Und gerade zu den Gutachten gibt es fast keine Berichterstattung. Es wäre interessant gewesen, ob kritische Fragen von StA oder Gericht gekommen sind...
Also bzgl. der Guatchten war das ja schon im WAV erfolgt. Und in dem LG-Beschluss steht doch schon extrem viel drin, auch über die Bedenken der StA, die das Gericht nachvollziehbar anders sieht. Und schon im WAV-Verfahren hatte das Gericht sich weiterer Gutachter bedient.

Und mehr als im LG-Beschluss wird man in Presseartikeln auch nicht finden. Da wird sich doch kaum mehr etwas geändert haben. Insofern ist der LG-Beschluss sicher weitaus informativer als ein Artikel über Dritte.

Wenn dem Gericht die 31 Rekonstruktionsversuche mit den vorgegebenen 188 Kontaktpunkten nicht ausgereicht hätte, hätte es beim Stuttgarter Institut eben weiter Rekonstruktionsversuche in Auftrag geben müssen. Ob es das getan hat, weiß man nicht, für das widerlegen Ausschlussbeweis ist wahrscheinlich mehr gar nicht notwendig.

Ich glaube sogar, dass das Gericht weitere Rekonstruktionsversuiuche in Auftrag hätte geben müssen, wenn es den Angeklagten erneut verurteilen will. Denn es müsste dann die Frage der Wahrscheinlichkeit noch genauer klären. Ob das erfolgt war, wäre das einzig interssante gewesen. Ob man das in einem Presseartikel in dieser Ausführlichkeit gefunden hätte, glaube ich jedoch nicht.

Dass wohl die Frage des Geldes nicht geklärt werden kann, das war doch absehbar, dazu gibt es zu viele Möglichkeiten. Und eine Unterschlagung eines Fundes o.ä. kann in allen Berufsgruppen vorkommen. G hatte man jedenfalls diesbzgl. auf den Kiopf gestellt und es wurde nichts gefunden.


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21.06.2023 um 19:35
Zitat von Miami-weißMiami-weiß schrieb:Sein ehemaliger Chef hatte sich in einer Doku im Übrigen genauso geäußert, wie die Friseurin von Frau K. Dass sie ihn von Anfang an auf dem Kieker hatten.
Na, wenn die das in der Doku sagen, muss es natürlich stimmen ;)

Fakt ist aber, dass MG erst seit dem 24.11.2009 und, man höre und staune, damit nachdem am 14.11. der Rechtsmediziner die Örtlichkeiten in Augenschein genommen und seine Stellungnahme abgegeben hatte, als Beschuldigter geführt wurde.

Bis zum 24.11. war er lediglich Zeuge, egal was Friseurin und Chef sagen.


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Badewannenunfall von Rottach-Egern

21.06.2023 um 19:37
@Lento
Ja, das stimmt natürlich, der LG-Beschluss lässt schon erkennen, wie das Gericht die Gutachten ungefähr einordnet. (Am Ende wird aber wohl eine gesamtschauliche Betrachtung vom Gericht erfolgen.) Interessant wäre aber zu wissen, was der Staatsanwalt Schönauer davon hält (ich weiß nicht, ob er ebenfalls im Probationsverfahren dabei war). Aber bald werden wir es wissen...


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21.06.2023 um 19:47
Noch zum Theaterdonner: Da wird die Zeugin U also an den Tagen vorher von Gericht und StA befragt, aber darüber wird nicht berichtet. Dann kommt der Tag, an dem die Verteidigung mit Fragen dran ist, und schwupps, sitzt die Presse im Saal. Herr Holzhaider von der SZ sowieso, er begleitet die Verteidigung medial ja schon länger sehr überaus wohlwollend, um es mal so auszudrücken und das Wort Hofberichterstattung zu vermeiden.

Und siehe da, prompt ist von irgendwelchen schweren Ermittlungspannen, Versäumnissen etc. pp. der Polizei die Rede. Fachlich kann ich MGs Verteidigung nicht beurteilen, dafür fehlen mir die Informationen. Aber ihre Öffentlichkeitsarbeit ist schon sehr geschickt. Ob sie das Gericht beeindruckt, ist eine andere, allerdings die entscheidende Frage.


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21.06.2023 um 19:52
Zitat von Miami-weißMiami-weiß schrieb:bei einem normalen häuslichen Unfall ein Polizeiaufgebot? Also ich komme nicht aus Bayern, aber hier ist das nicht üblich.
In Bayern ist es so, dass der Tod durch einen leichenschauenden Arzt bestätigt werden muss. Dieser füllt dazu im Formular aus, ob es sich um einen natürlichen Tod handelt. Ist dem Arzt nicht klar, woran/wie die Person gestorben ist, wird "unnatürlich " oder "unklar" angekreuzt und dann muss dir Polizei bzw Kripo kommen.

(Die meisten Ärzte kreuzen heutzutage "unklar" an, selbst wenn die Person 85 Jahre und zig Krankheiten hatte, weil man sich eben nicht strafbar/angreifbar machen möchte, wenn man mit der Todesursache doch daneben lag.)


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21.06.2023 um 19:53
Zitat von AndanteAndante schrieb:Na, wenn die das in der Doku sagen, muss es natürlich stimmen ;)
es sind eben Zeugenaussagen, wenn sich jemand dazu äußert, dass Frau K. nie ein Bad in der Badewanne genommen hätte, dann wäre es wahrscheinlich etwas anderes. Es geht darum, dass es eben kein Hirngespinst des Herrn G. war, sondern es eben auch noch von anderen so wahrgenommen wurde.


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21.06.2023 um 19:54
Zitat von AndanteAndante schrieb:Ein Verteidiger sollte aber schon etwas mehr können als schlicht auf andere potentielle Täter zu zeigen,
Sehe ich ganz genauso, aber es geht nun einmal um dieses Verfahren. Und dass die beiden Verteidiger mehr können als Unschuldige zu beschuldigen, haben sie ja schon durch ihre jahrelange Recherchearbeit hinreichend bewiesen.

Wenn aber innerhalb einer Polizeiinspektion dermaßen geschlampt wird, wie die leider in Miesbach der Fall war, dann würde auch ich immer und immer wieder auf diese Schwachstellen hinweisen, bis das Gericht erkennt, dass dort möglicherweise noch viel mehr im Argen liegt.

Auch wenn möglicherweise nicht jedes Versäumnis direkte negative Auswirkungen für MG hatte, könnte die Indizienkette durch die Anzahl der Versäumnisse durchaus unterbrochen werden, falls das Gericht nicht bereits aufgrund der Gutachten zu einem eindeutigen Ergebnis gelangt.

Hinsichtlich der Protokoliierung und der Belehrung von MG gab es ja auch Ungereimtheiten und nicht alles scheint dokumentiert worden zu sein. Dies gilt im übrigen auch für die Anordnung bzw. richterliche Bestätigung des Lauschangriffs.

Um Missverständnisse zu vermeiden: Diese Strategie würde ich persönlich nur dann wählen, wenn ich die Unschuld des Angeklagten für wahrscheinlicher halte als dessen Schuld.

Ich gehe aber auch nicht davon aus, dass die Verteidigung ausdrücklich der Tötung von LK bezichtigt hat, es wird eher ein Hinweis für die Entwendung von Gegenständen "bei Gelegenheit" gewesen sein. Die Verteidigung geht ja von einem Unfall aus.


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21.06.2023 um 19:55
Zitat von MaifalterMaifalter schrieb:n Bayern ist es so, dass der Tod
ja, so ist das hier auch. Aber eben nur im Todesfall. @Andante meinte allerdings, so sei es auch bei einem Unfallgeschehen im Haushalt.


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21.06.2023 um 19:57
Zitat von kegelschnittkegelschnitt schrieb:Ja, das stimmt natürlich, der LG-Beschluss lässt schon erkennen, wie das Gericht die Gutachten ungefähr einordnet. (Am Ende wird aber wohl eine gesamtschauliche Betrachtung vom Gericht erfolgen.) Interessant wäre aber zu wissen, was der Staatsanwalt Schönauer davon hält (ich weiß nicht, ob er ebenfalls im Probationsverfahren dabei war). Aber bald werden wir es wissen...
Du meinst, ob die StA da die Zurückhaltung aufgegeben hat. Ja, das wäre interssant zu wissen, aber entscheiden tut das Gericht und im WAV-Beschluss hat es sich auch schon mit den Argumentation der StA beschäftigt, da wird anderes auch nicht zu erwarten sein.

Natürlich hast Du Recht, es zählt nun das Gesamtbild und dazu gehört auch die vorgefundene DNA des Opfers, die 100%ig passend zu diesem angenommen Unfall an den Badewannenarmaturen ist. Und da nun ein Unfall nicht mehr ausschließbar ist, werden die im Falle eines Unfalles dabei entstanden sein. Und diese erhöhen natürlich die Wahrscheinlichkeit für einen Unfall weiter. Dass dei Spuren vorher entstanden sein könnte ist gerade vor dem Hintergrund der seltenen Badewannenutzung durch das Opfer eher fernliegend.


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21.06.2023 um 20:00
Zitat von AndanteAndante schrieb:Noch zum Theaterdonner:
Treffendes Wort. Bei den bekanntgewordenen Mitteilungen über den aktuellen Prozess wundere ich mich über die Berichterstattung. Oder über den Prozess. Das sind doch alles periphere Dinge. Die Verteidigung legt doch nicht wirklich den Schwerpunkt auf Ermittlungsversäumnisse und Beschuldigung der Pflegekräfte?
Wo sind die entscheidenden Aussagen zum Kernsachverhalt? Wo bleiben die Ausführungen der Rechtsmediziner (Püschel, Bajanowski) und von Prof. Schmitt? Was erwidert die StA auf die Gutachten zum Todeszeitpunkt?
Kommt das vielleicht erst noch?


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21.06.2023 um 20:01
Zitat von AndanteAndante schrieb:otentielle Täter zu zeigen, für die nichts, aber auch gar nichts spricht
weiß man das? Hatte man z. B. die finanzielle Situation auch bei anderen durchleutet? Nur weil man "denkt" es sei nicht so, bedeutet es nicht, dass es so ist. Hier in dem Fall wurde eben viel gemutmaßt und wenig bewiesen. Unverständlich, dass man ein solches Verhalten unerbittlich verteidigt.


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21.06.2023 um 20:34
Zitat von emzemz schrieb:Ich würde da nicht lange komplizierte Rechenaufgaben versuchen zu lösen, ich würde da umgehend hinlaufen und mich vor Ort schlau machen, warum denn vor dem Nachbarhaus ein solches Aufgebot von Fahrzeugen und Helfern versammelt ist. Gerade wenn ich als Hausmeister die meisten der Bewohner kenne, da treibt mich doch schon mal die Neugierde.
Ja, dass er als enge Bezugsperson von Frau Kortüm nicht mal wissen wollte, was denn mit ihr passiert ist, ist schon merkwürdig.

Das wäre doch normalerweise die erste Frage, die man stellt.

Es sei denn, man weiß es, weil man der Verursacher ist.
Zitat von Miami-weißMiami-weiß schrieb:es sind eben Zeugenaussagen, wenn sich jemand dazu äußert, dass Frau K. nie ein Bad in der Badewanne genommen hätte, dann wäre es wahrscheinlich etwas anderes.
Es ist schon alleine deshalb was anderes, weil eine Zeugenaussage nicht vor einer Fernsehkamera stattfindet.

Eine Doku ist eine Doku.

Oft wird schlampig recherchiert (gutes Beispiel dafür: Im Badezimmer wurde nur weibliche DNA gefunden), und vor einer Kamera kann bekanntlich jeder das sagen, was ihm gefällt...ein Zeuge vor Gericht steht unter Wahrheitspflicht.


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21.06.2023 um 20:37
Zitat von Cassandra71Cassandra71 schrieb:Oft wird schlampig recherchiert (gutes Beispiel dafür: Im Badezimmer wurde nur weibliche DNA gefunden), und vor einer Kamera kann bekanntlich jeder das sagen, was ihm gefällt...ein Zeuge vor Gericht steht unter Wahrheitspflicht
Die Friseurin von Frau K. hat auch vor Gericht ausgesagt. Man hat ihr nicht geglaubt.


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21.06.2023 um 20:43
@Miami-weiß
Warum hat man ihr nicht geglaubt?

@Palio
Danke für deine Antwort!


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21.06.2023 um 20:51
Zitat von jaskajaska schrieb:Warum hat man ihr nicht geglaubt?
das wurde hier vor ein paar Seiten bereits diskutiert. Ich meine weil sie behauptete, dass Frau K. manchmal 2 Gehstöcke nutzte, was das Gericht für unwahr hielt, allerdings besaß Frau K. tatsächlich 2 Gehstöcke. Zudem hielt man sie wohl für jemanden der sich wichtig machen möchte und zu Übertreibungen neigte.


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21.06.2023 um 20:52
@Miami-weiß
Und das ist für Dich nicht glaubwürdig?


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21.06.2023 um 20:53
Zitat von jaskajaska schrieb:Und das ist für Dich nicht glaubwürdig?
ähm dass Gericht bestritt, dass sie 2 Gestöcke nutzte, obwohl sie 2 Gehstöcke besass. Also sagte die Friseurin doch die Wahrheit...


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21.06.2023 um 20:55
@Miami-weiß
Nicht zwingend. Sie besaß ja auch Badezubehör ohne zu baden.


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21.06.2023 um 20:57
Zitat von Miami-weißMiami-weiß schrieb:besass
Besaß? Das Gericht bestritt, dass sie zwei gleichzeitig nutzte. Seite 27 des 2. Urteils.

Sie besaß den Bildern nach mindestens drei.


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