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Badewannenunfall von Rottach-Egern

7.712 Beiträge ▪ Schlüsselwörter: Mord, 2008, Badewanne ▪ Abonnieren: Feed E-Mail
Zu diesem Thema gibt es eine von Diskussionsteilnehmern erstellte Zusammenfassung im Themen-Wiki.
Themen-Wiki: Badewannenunfall von Rottach-Egern

Badewannenunfall von Rottach-Egern

20.06.2023 um 19:43
@hopkirk
Ja, das kann natürlich sein, allerdings hätte Frau K. davon ja nichts gehabt.

Denn ihr kann ja egal sein, ob Herr G.Steuern zahlt. Und ich denke,dass man deswegen die Kontrolle über das Geld in diesem Fall nicht abgegeben hätte.

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20.06.2023 um 19:44
Zitat von Miami-weißMiami-weiß schrieb:Es gibt mit Sicherheit dort auch Menschen die sehr wohlhabend sind, aber gerade auf den Dörfern gibt es noch sehr viel Armut.
Das sagt also nichts aus.

Schwiegermutter (nicht Mutter) und Ex-Frau leben im Eigenheim, MG mit Familie in einer kleinen Mietwohnung. Er hat über 120.000 € Schulden, kein großes monatliches Einkommen, Frau und ein kleines Kind und Unterhaltsverpflichtungen. Er muss seinen Freund wiederholt anpumpen, weil die Bank ihm keinen Kredit mehr gibt. Und er finanziert dennoch das Haus von Schwiegermutter? Tut mir leid, aber ich glaube es nicht.


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20.06.2023 um 19:47
Zitat von PalioPalio schrieb:Schwiegermutter (nicht Mutter) und Ex-Frau leben im Eigenheim
ich glaube das ist dort üblich. In anderen Ländern leben viel mehr Menschen im Eigenheim als bei uns. Was allerdings nicht unbedingt etwas über Reichtum oder Armut aussagt. Es kommt ja auch auf das Haus an, in welchem Zustand sich dieses befindet. Viele Häuser sind dort alt und nicht unbedingt im besten Zustand, da fallen dann auch Renovierungsarbeiten an usw.


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20.06.2023 um 20:19
Zitat von Ilkay18Ilkay18 schrieb:Denn ihr kann ja egal sein, ob Herr G.Steuern zahlt. Und ich denke,dass man deswegen die Kontrolle über das Geld in diesem Fall nicht abgegeben hätte.
Vielen Leuten ist ja jeder an Steuern gezahlte Cent ein Cent zu viel und sie freuen sich, wenn sie Mittel und Wege finden, das zu umgehen. Letztlich war es ja ihr Geld, und sie wollte es vielleicht lieber in den Händen von Herrn G. sehen als in der Staatskasse.
Ich tue mir einfach schwer mit der Frage, warum Frau K. kein Testament hinterlassen hat. Mit ihrer Verwandtschaft war sie ja seit dem Tod ihres Mannes verfeindet. Aber die hätten im Falle ihres Todes im Rahmen der gesetzlichen Erbfolge geerbt. Das war ihr doch bestimmt klar. Also hätte sie doch eigentlich dafür Vorsorge treffen müssen, um das zu verhindern. Außerdem will ich nicht glauben, dass sie so schäbig gewesen wäre, Herrn Genditzki ein Erbe in Aussicht zu stellen und ihn damit über jedes Stöckchen hüpfen zu lassen, das sie ihm hin hält, ohne die Absicht zu haben, ihm auch nur eine müde Mark zu hinterlassen.


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20.06.2023 um 20:49
Zitat von PalioPalio schrieb:und Ex-Frau leben im Eigenheim
Das Eigenheim hätte er (zumindest Anteile davon) auch irgenwann gehabt, wenn er bei seiner ersten Frau geblieben wäre. Okay, es ist anders gelaufen und nach Scheidungen schautt halt oft zumindest einer dumm aus der Wäsche.

Manchmal klingt es hier (vielleicht nicht beabsichtigt) so, als ob MG in seinem Leben trotz Fulltime Plus-Job außer Schulden nichts auf die Reihe bekommen hätte, während Schwiegermutter, Ex-Frau, seine Kumpel und der Rest der Welt sich ihre Eigenheime redlich verdient hätten.

Ich halte solche Rückschlüsse für inhaltlich nicht gerechtfertigt.


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Badewannenunfall von Rottach-Egern

20.06.2023 um 20:55
Zitat von Miami-weißMiami-weiß schrieb:nein, das weiß ich leider nicht. Kannst du ein wenig über die Verhandlung berichten?
Also ich bitte vorweg um Entschuldigung, falls nicht alles genau in der Richtigen Reihenfolge wiedergegeben ist, oder mir nicht mehr alles einfällt. Gerade Uhrzeiten kann ich mir sehr schlecht merken, obwohl ich die Urteile kenne, deshalb werde ich was die Zeiten bei den Anrufen angeht, nicht viel sagen können, bevor ich was falsches sage. Auch kam ich mit halbstündiger Verspätung und bin nur bis zur Mittagspause geblieben.

Als ich ankam, war die Zeugin U. (damalige KHK der Kripo Miesbach) im Zeugenstand und wurde von der Verteidigung befragt.

Es ging gerade um die Familie mit ausländischem Nachnamen, die bei einer Vorhaltung als „Die Erbschleicher aus Hamburg“ betitelt wurden. Jedoch habe ich leider nicht mitkommen, ob das eine Bezeichnung durch Frau K. , ein Zitat der Frau K. von G. in seiner Zeugenaussage war, oder eine Bezeichnung durch Herr Genditzki.

In der damaligen Vernehmung (2008) hat G. den Namen der Familie, den man leicht anders ausspricht als man ihn schreibt, leicht aber deutlich erkennbar wiederholt falsch ausgesprochen. Was der Beamtin damals wohl verdächtig vorkam und sie davon ausging, dass dieser das absichtlich macht. Auch weil die Familie zu dieser Zeit angegeben hat, dass Herr G. genau wüsste wie man ihren Namen ausspricht, da dieser sie schon seit zehn Jahren kenne. Genditzki hat wohl damals darauf geantwortet, ob man sich nun auf Buchstaben versteife.

Bald schaltete sich der Verteidiger von G. ein und fragte die damalige Ermittlerin, ob sie aufgrund ihrer tollen Kenntnisse der Sprache, ihm sagen könnte, wie man den Namen denn nun wirklich richtig ausspricht. Die Zeugin beantwortete es. Und der Verteidiger reagiert mit „Dann hat er ihn ja sogar genau richtig ausgesprochen.“ Worauf die Vorsitzende sich einschaltete und meinte, dass da schon noch ein Unterschied zwischen den beiden Bezeichnungen sei.

Auch wurde die Zeugin vom Rechtsanwalt gefragt, ob sie sich in der Zwischenzeit mit Kollegen, über ihre Zeugenaussage unterhalten habe. Diese bejahte das, mit ziemlicher Selbstverständlichkeit. Woraufhin der RA fragte, ob das ihrer Auffassung von der Rolle als Zeugin (bzw. Ermittlerin) entspricht. U. meinte „Ich darf darüber sprechen, ich darf mich bloß nicht absprechen. Ansonsten dürfte ich auch keine Zeitung lesen.“ Mit dieser Antwort schien der Rechtsanwalt, nicht übertrieben D‘ accord zu sein.

Es lief dann ziemlich schnell darin über, dass die Bekannten Anrufe des G. beim Hausarzt thematisiert wurden. Dies war etwas verwirrend für mich. Die U. erklärte, warum sie die Anrufe nicht für logisch und notwendig hielt. Worauf die Anwälte entgegen hielten, dass das doch absolut nachvollziehbar sei, ich glaube weil er die Nummer vom Pflegedienst nicht parat haben konnte. Und er danach ja die „11880“ dafür angerufen haben. Genau in dieser Zeit hat er auch ein Telefonat mit seiner Frau geführt. Bekomme aber die Uhrzeiten und die Länge nicht hin. Woraufhin die Rechtsanwältin die Ermittlerin fragte, ob sie das wirklich für realistisch hält, dass er ausgerechnet in der Zeit (vermutl. damals angenommene Tatzeit) entspannt mit seiner Frau telefoniert und sich dann „ denkt, "Jetzt muss ich kurz aufhören und schnell die Alte oagraggln“ - ganz salopp gesagt?!“ Diese bekräftigte ihre Frage mit „Glauben sie das wirklich?“. Da gab es aber keine Eindeutige Antwort. Auch wurde U. gefragt, warum sie dem Angeklagten nicht glauben konnte, dass er davon Monate später aber nichts mehr wisse und wurde gefragt, ob sie das erinnern könnte. Diese antwortete „Kommt auf die Umstände an.“

Es wurde dann eine Art Medikamentenplan vom Hausarzt der Frau K. an die Wand geworfen und Namen von Patienten des Pflegedienstes plus die Unterschriften der Kräfte. Auch da konnte ich mir keine Reihenfolge und Uhrzeiten merken, wurde aber auch nicht thematisiert. Der Anwalt sagte, dass er zwar keinem zu nahe treten wolle, aber er müsse fragen, ob U. es nicht gut für möglich gehalten hat, dass auch eine der Pflegekräfte sich an Sachen hätte bedienen können. (Damit war glaube ich hauptsächlich so etwas wie Schmuck gemeint.) Ob er auch noch fragte, somit für das Tötungsdelikt infrage zu kommen, kann ich nicht genau erinnern. Die Polizistin, entgegnete, dass ja alle genau überprüft wurden und sie nachweislich bei allen Patienten an dem Tag waren und sie abgearbeitet haben. „Das wurde ja alles genau überprüft.“

Woraufhin der Verteidiger fragte, ob sie damals auch genau ermittelt hat, wie weit die Patienten jeweils voneinander entfernt wohnten. Die U. verneinte dies. Daraufhin hakten die Verteidiger nach, ob so etwas denn nicht sehr wichtig wäre. Die Zeugin gab recht mit „Das war ein Fehler.“ Woraufhin sich Rechtsanwältin Rick einschaltete und der U. erklärte „Sie werden wohl verstehen, wenn aufgrund ihrer Fehler die so unterlaufen, Herr Genditzki 13 1/2 Jahre unschuldig im Gefängnis gesessen hat. Ich das so nicht stehen lassen kann.“ Die U. erwiderte „Der Fehler ist passiert. Es war so, mehr kann ich dazu nicht sagen.“

Zur Verlesung kamen Anweisungen des damaligen Staatsanwalts zur „Überwachung des Lebensraumes.“ Ich glaube vom 22.12.2008. Der Anwalt Genditzkis fragte die Zeugin, ob das bei Tötungsdelikten Usus sei. Diese verneinte das. Woraufhin der Verteidiger meinte „Also hatten sie sonst nichts in der Hand?“ Woraufhin diese entgegnete, dass das eine Anweisung vom Staatsanwalt war.

Behandelt wurden auch die Finanzen. Es ging um UW-Überweisungen in die Ukraine und Überweisungen an den Bekannten des Angeklagten. Die Zeugin kam auf die Schulden von G. zu sprechen ( Glaube Ca. 80.000€). Der Anwalt meinte dann, dass Schulden halt Schulden sein. Schulden hat man und bezahlt man dann halt in Raten zurück. Manche würden mit Millionen Schulden gut leben. Auch fragte er die Zeugin, ob dass den ihrer Meinung nach exorbitant sein. Die U. sagte „Wenn der Gegenwert nicht da ist.“ Woraufhin die Anwälte meinten, dass doch ein Haus da sei. Die Polizistin sagte, dass das aber der Ex-Frau gehört. Im Gegenzug musste G. keinen Unterhalt leisten. Darauf gingen, die Anwälte aber nicht wirklich ein und sprachen nochmal das Haus an.

Es ging dann auch um die Beschuldigtenvernehmung. Die Zeugin wurde gefragt, ob G. belehrt wurde. U. bejahte. Es war wohl irgendwann klar, dass der RA H. aus Bad Tölz zum Revier kommen sollte. Und es wurde nachgehakt, ob sie dem Angeklagten erklärt hat, dass man auf diesen auch warten könnte. Sie meinte, das wisse so genau nicht mehr und es gebe keine Richtlinien wie man genau die Belehrung führt. Wenn G. aber davor schon was sagen will, hält sie ihn nicht ab. Die Anwälte fragten „Wollten sie ihm so was entlocken, bevor der Anwalt da war?“ Wurde aber auch nicht klar beantwortet. Die U. schrieb in das Protokoll dass mit erscheinen des Anwalts die Vernehmung unterbrochen wurde. Woraufhin der Ra einwandte, dass sie davor gesagt hat, sie hat die Vernehmung schon vorher abgebrochen, weil G. die Arme um die Knie gelegt hat und zum Singen angefangen hat und so eine Vernehmung keinen Sinn macht. Diesen Widerspruch griff der Anwalt auf. Die Zeugin blieb aber dabei, dass die Vernehmung unterbrochen wurde bevor H. erschienen ist.


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20.06.2023 um 21:11
@fassbinder1925
danke dir, für deine Mühe so ausführlich vom Verhandlungstag zu berichten. Interessant finde ich, dass Herr G. also auch noch mit seiner Frau telefonierte, bevor er die beiden Telefonanrufe beim Hausarzt absetzte, wenn ich das richtig verstanden habe?


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20.06.2023 um 21:24
Zitat von Miami-weißMiami-weiß schrieb:danke dir, für deine Mühe so ausführlich vom Verhandlungstag zu berichten. Interessant finde ich, dass Herr G. also auch noch mit seiner Frau telefonierte, bevor er die beiden Telefonanrufe beim Hausarzt absetzte, wenn ich das richtig verstanden habe?
Genau. Also auf jeden Fall in dem engen Zeitraum, sonst wäre es nicht auf diese Weise thematisiert worden. Hatte ich auch nicht mehr auf dem Schirm. Aber wie, was, wann. Keine Ahnung.


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20.06.2023 um 21:35
@fassbinder1925

Auch von mir vielen Dank für die exakte Schilderung.
Interessant, dass vermeintliche Nebensächlichkeiten wie die Aussprache von Namen zeitlich so nahe am wichtigen Tathergang abgehandelt werden. Aber dies ist wohl dem Umstand geschuldet, dass die Zeugin U zu all diesen Themen kompakt und im Zusammenhang aussagen sollte.

Zur Anzahl der (auch unstreitigen und eingeräumten) Fehler der Kripo Miesbach fällt mir allmählich nicht mehr viel ein, Es ist einfach nur noch traurig und beschämend. Mit großer Wahrscheinlichkeit hätten sogar die "Rosenheim-Cops" sorgfältiger ermittelt (sorry für die leichte Polemik).


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20.06.2023 um 22:34
@fassbinder1925
Super spannend, vielen Dank!
Zitat von fassbinder1925fassbinder1925 schrieb:Zur Verlesung kamen Anweisungen des damaligen Staatsanwalts zur „Überwachung des Lebensraumes.“ Ich glaube vom 22.12.2008. Der Anwalt Genditzkis fragte die Zeugin, ob das bei Tötungsdelikten Usus sei. Diese verneinte das. Woraufhin der Verteidiger meinte „Also hatten sie sonst nichts in der Hand?“ Woraufhin diese entgegnete, dass das eine Anweisung vom Staatsanwalt war.
Kannst du sagen, um was es bei der „Überwachung des Lebensraumes" ging? Telefongespräche abhören, Auto verwanzen usw.? Wenn ja, dann braucht das doch auch immer eine richterliche Genehmigung, und für diese wiederum braucht man einen Verdacht. Diesen konnte man damals durchaus haben, wenn der Rechtsmediziner einen Unfall ausschließt, die zuletzt gesehene Person MG war usw. Die Hürden für so einen Beschluss sind ja nicht so hoch, also verstehe ich ehrlich gesagt das Problem an dieser Stelle nicht so ganz. Vielleicht liegt das nur daran, dass ich nicht genau weiß, worum es geht...

Falls das doch ein Problem sein sollte, wäre spannend, ob man den damaligen StA als Zeugen lädt. Vermutlich nicht...


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20.06.2023 um 22:50
@fassbinder1925

Vielen Dank für den Bericht. Interessant, dass wieder mal die Finanzen zur Sprache kamen. Die Zeugin U. hatte natürlich recht damit, dass das Haus in Mecklenburg-Vorpommern nicht MG gehört. Schon im Urteil ist ausgeführt, dass das Haus (genauer Doppelhaushälfte) im Alleineigentum von MGs Exfrau Andrea steht, die es offensichtlich noch abzahlte, und dass MG sich damals aufgrund einer Vereinbarung mit Andrea an der Abzahlung beteiligte, im Gegenzug aber keinen Unterhalt für die Tochter leisten musste.

Sehr interessant - und neu - ist, dass MG anscheinend aus der Tiefgarage nicht nur Auskunft und Pflegedienst, sondern auch seine Ehefrau anrief. Ob MG und Ehefrau zu dem Inhalt des Telefonats befragt wurden und was sie darauf antworteten, wäre ebenso interessant.
Zitat von fassbinder1925fassbinder1925 schrieb:Der Anwalt sagte, dass er zwar keinem zu nahe treten wolle, aber er müsse fragen, ob U. es nicht gut für möglich gehalten hat, dass auch eine der Pflegekräfte sich an Sachen hätte bedienen können
Aha, das Thema Entwendung von zB Schmuck ist nach wie vor im Gespräch. Klar, wenn es nicht MG war, muss es eine der Pflegekräfte gewesen sein. Verständlich, dass die Verteidigung darauf rekurriert, viele andere Möglichkeiten gibt es bei dem zurückgezogenen Leben der Frau K ja auch nicht.


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21.06.2023 um 01:32
Zitat von fassbinder1925fassbinder1925 schrieb:Genau. Also auf jeden Fall in dem engen Zeitraum, sonst wäre es nicht auf diese Weise thematisiert worden.
Ist ja auch wirklich interessant, auch die - uns bisher unbekannte - Reihenfolge der Anrufe.

Er könnte seine Ehefrau angerufen haben, um ihr sinngemäß zu sagen „Hallo Schatz, ich bin hier bei (Lieselotte oder Frau K, ob man sich duzte, wissen wir trotz vieler Threadseiten immer noch nicht) fertig, sie ist wieder da, ich muss nur noch schnell dem Pflegedienst Bescheid sagen, damit er heute Abend kommt (wahlweise „Habe schon den Pflegedienst informiert, damit er heute Abend kommt“), muss danach/jetzt nur noch schnell ins Edeka, um für Lieselotte/Frau K was zu kaufen, dann komme ich zum Haarefärben, und danach fahren wir zu Mama in Krankenhaus. Schaffen wir alles. Die Sachen für Lieselotte/Frau K bringe ich ihr dann morgen vorbei“.

Er könnte bei dem Telefonat aber auch sinngemäß gesagt haben „Hör zu Schatz, es ist was Furchtbares passiert. Ich habe….Was soll ich jetzt machen?“ Und seine Frau könnte, analog dem von ihm so geschilderten Rat, Kassenbon und Schmuck vorbeizubringen und nicht als Erbschleicher dazustehen, den Rat gegeben haben, Auskunft und Pflegedienst anzurufen bzw. wenn er gesagt hat, dass er das schon getan hat, ihm geraten haben, fix ins Edeka zu gehen wegen der Uhrzeit des Kassenbons.

Jedenfalls würden im Wissen um diesen Anruf die Aussagen der Eheleute zum Abend des 28.10.,dass MG seiner Frau vom Tod der alten Dame nichts erzählt haben will, andererseits laut MG am Abend der Rat der Ehefrau erfolgte, Bon und Schmuck vorzulegen, um nicht als Erbschleicher dazustehen, obwohl die Ehefrau vom Tod der alten Dame doch noch nichts wissen konnte, noch mal in einem anderen Licht erscheinen können.


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21.06.2023 um 07:17
Zitat von AndanteAndante schrieb:Er könnte bei dem Telefonat aber auch sinngemäß gesagt haben „Hör zu Schatz, es ist was Furchtbares passiert. Ich habe….Was soll ich jetzt machen?“
Üblicherweise kam auch seine (nicht berufstätige) Frau nachmittags mit dem kleinen Sohn zum gemeinsamen Kaffeetrinken zu Frau Kortüm. Sie wohnten ja direkt nebenan. Vielleicht wollte er mit dem Anruf auch verhindern, dass die beiden rüberkommen.
Am Morgen brachte er ihr Semmeln und die Tageszeitung, machte Kaffee und frühstückte mit ihr zusammen. Er lieferte ihr mittags die Einkäufe und vergewisserte sich, dass es ihr gut ging, und kam nachmittags zusammen mit seiner Ehefrau Mariya und seinem Sohn Daniel zum Kaffeetrinken vorbei.
Quelle: 2. Urteil Seite 13

Man kann den Anruf jedenfalls in mehrerer Hinsicht interpretieren.


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21.06.2023 um 07:30
Er rief also vor dem (aus meiner Sicht unsinnigen) Edeka-Einkauf von drei Teilen, die Frau K. nicht dringend benötigte, bei seiner (direkt nebenan wohnenden) Frau an. Sollte dieser Anruf nicht mit einem Vorfall in der Wohnung zu tun haben, hätte er ihr ja wahrscheinlich gesagt, was er nun vorhat, dass er noch zum Einkaufen fährt. Abends fuhren sie zusammen ein weiteres Mal zu Edeka. Es hätte also die Gelegenheit bestanden, die Einkäufe abzusprechen und eine Fahrt zu sparen.


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21.06.2023 um 07:52
@Palio
Ich fand Deinen kürzlichen Hinweise auf die ausgebliebenen fortgesetzten Anrufe des Opfers an Herrn G. interessant.
Wenn sie wirklich so regelmäßig das Telefon nutzte, dann könnten die Anrufslisten durchaus für das frühere oder das spätere Zeitfenster Hinweise geben.
Wurde das untersucht?


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21.06.2023 um 08:01
Zitat von jaskajaska schrieb:Wurde das untersucht?
Ja, die Verbindungsnachweise der Telefone wurden eingeholt, dazu gibt es Ausführungen in den Urteilen. Sie wurden aber wohl nicht in dem von dir angesprochenen Sinne ausgewertet.
Die Verteidigung kann dann natürlich argumentieren, dass Frau Kortüm schlief und deswegen nicht telefonierte, was ja möglich wäre.

Das Nachfolgende ist wiederum weniger wahrscheinlich:
Direkt nach dem Mittagsschlaf (übrigens in der Hose mit den Kotspuren) wollte sie dann unbedingt etwas waschen. Dabei vergaß sie erneut die offen herumstehende Geldkassette und zog auch den außen steckenden Schlüssel nicht ab.


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21.06.2023 um 08:14
Zitat von PalioPalio schrieb:Direkt nach dem Mittagsschlaf
Wenn Sie zuletzt im Krankenhaus Mittagessen bekam, hätte sie wohl nach dem Schlafen auch erst einmal eine Kleinigkeit gegessen, bevor sie sich ans Wäschewaschen macht. Es wäre interessant zu erfahren, was die Obduktion dazu ergab. Der Mageninhalt war nicht Thema in den Urteilen, obwohl er gemäß Seite 49 des Urteils aus 2012 untersucht wurde.


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21.06.2023 um 11:31
Ich finde es eher unglaublich, dass dieses Telefonat gar kein Bestandteil des Urteils war. Kann ich aber schon nachvollziehen, dann hätte es den eh schon knappen Zeitplan von der Tötung bishin zum Einkauf bei Edeka noch mehr durcheinander gebracht. Außerdem hat man es in diesem Fall wahrscheinlich recht locker gesehen. Ich bin ehrlich gesagt ganz schön schockiert, was hier so alles, nicht nur bei den Ermittlungen, über die Staatsanwaltschaft bishin zum Gericht, schief lief. Unglaublich.


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21.06.2023 um 12:36
Zitat von PalioPalio schrieb:Sollte dieser Anruf nicht mit einem Vorfall in der Wohnung zu tun haben,
Falls etwas Gravierendes in der Wohnung von Frau K vorgefallen wäre und der Anruf unmittelbar oder zumindest mittelbar etwas damit zu tun hatte,, hätte doch nahegelegen, dass MG seine Ehefrau persönlich aufsucht, anstatt ihr am Telefon etwas zu erklären.
Zitat von PalioPalio schrieb:Abends fuhren sie zusammen ein weiteres Mal zu Edeka.
Abends waren sie gemeinsam im EDEKA in Hausham, Ortsteil Agatharied. Das ist der Ortsteil, in dem auch die Klinik liegt, in dem sowohl Frau K als auch die Mutter von MG behandelt wurden.
Das kann entweder ein Spontaneinkauf gewesen sein oder es gab Waren, z.B. Nahrung für das Kleinkind, die die Ehefrau von MG persönlich aussuchen wollte.

Jedenfalls liegt dieser Supermarkt fast direkt an der Rückfahrtstrecke zum Tegernsee ((wenige Hundert Meter Umweg) und etwa 15 Kilometer vom EDEKA in Bad Wiessee entfernt, in dem MG nachmittags für Frau K eingekauft hatte.


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