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Mord in Kehrsatz - ungelöstes Tötungsdelikt in der Schweiz

352 Beiträge ▪ Schlüsselwörter: Mord, Schweiz, Führerschein ▪ Abonnieren: Feed E-Mail

Mord in Kehrsatz - ungelöstes Tötungsdelikt in der Schweiz

30.01.2019 um 21:18
Zitat von jadajada schrieb:B.Z. hatte ausgesagt, dass er in der Nacht vom 26.7. zum 27.7. mit C.Z. alleine im Haus war und sie am Morgen des 27.7. mit dem Töffli weggefahren ist.
Richtig... und es gab doch eine Zeugin die sie auf dem Mofa (mit kurzen Haaren) hat fahren sehen, oder?

Wenn man also doch nichts im Magen fand, die Gutachten also falsch waren, und Zeugen Frau Z. am nächsten Tat auf dem Mofa sahen... wurde Frau Z. offenbar nicht in der vermuteten Zeit getötet.

Was passierte in den Folgetagen?
Was hat Eisenmerger im Mageninhalt gefunden?

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Mord in Kehrsatz - ungelöstes Tötungsdelikt in der Schweiz

30.01.2019 um 21:39
Zitat von SirMarvelSirMarvel schrieb:und es gab doch eine Zeugin die sie auf dem Mofa (mit kurzen Haaren) hat fahren sehen, oder?
Es war eine Zeugenaussage von Frau F. Im Vorbeifahren ( Zeugin im Auto/ Opfer auf dem Töffli). Man möge es selber bewerten.
Zitat von SirMarvelSirMarvel schrieb:Wenn man also doch nichts im Magen fand, die Gutachten also falsch waren
Man fand Mageninhalt (150 ml). Man hat sich aber während des ersten Prozesses und nach dem ersten Prozess über den Inhalt des Magens gestritten. (Bei Bedarf würde ich morgen dazu zitieren)


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Mord in Kehrsatz - ungelöstes Tötungsdelikt in der Schweiz

31.01.2019 um 00:15
Zitat von jadajada schrieb:Man fand Mageninhalt (150 ml).
Mich interessiert der Verdauungsstand des Mageninhalts. Wenn die Dame schon kurz nach der Mahlzeit ermordet wurde, wäre da noch einiges erkennbar gewesen.


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Mord in Kehrsatz - ungelöstes Tötungsdelikt in der Schweiz

31.01.2019 um 00:37
Zitat von jadajada schrieb:Es war eine Zeugenaussage von Frau F. Im Vorbeifahren ( Zeugin im Auto/ Opfer auf dem Töffli). Man möge es selber bewerten.
Das zu bewerten ist natürlich schwierig für uns, noch viel schwieriger als für die Prozessbeteiligten damals, weil wir die Aussage ebenso wie die Zeugin nicht im Original kennen, sondern nur aus Sekundärquellen wie den Büchern und Zeitungsartikeln von den jeweiligen Autoren gefärbte sinngemäße Wiedergabe kennen.

Was ich jedoch von dieser Aussage kenne, lässt sie mir nicht unbedingt unglaubhaft erscheinen, um es vorsichtig zu formulieren. Eher im Gegenteil.

Frau F. hat nämlich laut Quellen etwas beobachtet und schon bei erster Zeugenbefragung angegeben, was ihre Aussage sehr glaubwürdig macht:
Sie sah, dass CZ eine neue, deutlich kürzere Frisur hatte. Da CZ erst am Vortag ihres Verschwindens beim Friseur gewesen war und sich dort eine neue kürzere Frisur hatte schneiden lassen.
Daraus würde ich zum einen schließen, dass die Zeugin CZ genauer sah, um diese Veränderung wahrzunehmen, dann, dass sie CZ gut genug kannte, um zu wissen, wie sie normalerweise frisiert war und insbesondere, dass sie sich nicht im Irrtum hinsichtlich des Tages der Beobachtung befinden konnte. Hätte sie zB CZ ein oder zwei Tage vorher gesehen hätte und sich bei der Zeugenaussage nur im Tag geirrt hätte, dann könnte sie nicht die neue Frisur gesehen haben.


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31.01.2019 um 00:43
Zitat von SirMarvelSirMarvel schrieb:Mich interessiert der Verdauungsstand des Mageninhalts. Wenn die Dame schon kurz nach der Mahlzeit ermordet wurde, wäre da noch einiges erkennbar gewesen.
Das war wohl damals Gegenstand des Expertenstreits. Die Anklage und Verurteilung im ersten Prozess basierte ja auf der Theorie, dass BZ seine Frau noch am Abend des 26.7 getötet hätte.

Wenn Du, @jada da Informationen hast, was das dritte Gutachten dazu näher sagte, wäre das super, wenn Du das einstellen könntest.


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31.01.2019 um 06:02
@SirMarvel
Zitat von jadajada schrieb:Laut GMI-Gutachten vom 25.09.1985 starb C.Z, mit aller Wahrscheinlichkeit zwischen einer halben und zwei Stunden nach Einnahme ihrer Letzten Mahlzeit. (Anm. Toast Hawaii). Im Gerichtsverfahren sprach selbst Herr Prof. Z. von "vermutlich zwei Stunden", auch wenn er eine obere Grenze von 6 Stunden nicht ausschloss. (Anmerk. Standardwerke für Rechtsmediziner wie hier Herr Tröger: https://www.lehmanns.de/shop/medizin-pharmazie/4965134-9783795006228-mageninhalt-und-todeszeitbestimmung gehen von einer Verweildauer von 1 bis 3 Stunden bei leichter Mahlzeit, bis zur Entleerung des Magens aus.)Bei C.Z. war der Magen nicht entleert.

Der Mageninhalt wurde als "mit größeren Brocken" beschrieben. Für die toxikologischen Untersuchungen musste er in den Mixer.


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aero ehemaliges Mitglied

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Mord in Kehrsatz - ungelöstes Tötungsdelikt in der Schweiz

31.01.2019 um 06:15
Der Mageninhalt wurde als "mit größeren Brocken" beschrieben. Für die toxikologischen Untersuchungen musste er in den Mixer.
Vor kurzem sah ich noch eine kriminaldoku., wo der us-gerichtsmediziner Dr. Henry Lee mit seinen laborassistenten eine nahrungsanalyse durchführte.

Dabei sollten alle die gleiche mahlzeit zur gleichen zeit essen, und danach in zeitlich verschiedenen abständen, der eine nach einer 1/2 std., der nächste nach 1 std. usw. wieder erbrechen, damit der verdauungs-bzw. auflösungszustand der speise jeweils festgestellt werden konnte.


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31.01.2019 um 10:08
@aero
Hat in diesem Fall ein Labormitarbeiter auch gemacht.

Er hatte nach dem Toast Hawaii aber noch eine rohe Birne gegessen. Alles nach 1 h wieder erbrochen.

In dem Gutachten, über den Mageninhalt von CZ wurden bis zu 2 cm² große Birnenschalenstücke festgestellt.

Eine Geschworene zweifelt an, dass ein Toast Hawaii mit einer rohen Birne zubereitet wird, sondern geschälte Dosenfrüchte genutzt werden. Diese Geschworene hatte dann Dosenfrüchte (von der gleichen Firma, wie bei Z. im Haushalt festgestellt) gekauft. Ergebnis keine Schale.

Ich denke der Verteidiger von BZ hatte die Vermutung, dass der Mageninhalt vom Laborant und von CZ verwechselt wurde.


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Mord in Kehrsatz - ungelöstes Tötungsdelikt in der Schweiz

31.01.2019 um 10:18
betreffend meines Beitrages gestern hinsichtlich der möglichen Fahrstrecke mit Mofa von Kehrsatz nach Wabern Beitrag von otternase (Seite 3)

gemäß Aussage der Zeugin traf sie CZ "auf dem geraden Stück der Talstrasse von Kehrsatz". Daraus folgt, dass CZ die in der Karte in obigem Beitrag blau eingezeichnete Route genommen haben muss (und nicht die grau markierte Alternativroute)

Ein Google StreetView Bild der Begegnungsstelle:

Screenshot-2019-01-31-Kehrsatz

Das wäre der Blick in Fahrtrichtung der Zeugin, CZ würde also entsprechend in entgegengesetzte Richtung fahren. Die Geschwindigkeit in der Strasse ist heute auf 30km/h beschränkt, ob das damals schon so war, kann vielleicht ein Einheimischer sagen. Aber selbst wenn nicht, die Breite der Strasse und die Strassenführung erlauben kaum nennenswert hohe Geschwindigkeiten.
Die Sichtbarkeit eines Entgegenkommenden ist nicht eingeschränkt.

Für mich wird durch dieses Bild nochmal die Aussage der Zeugin glaubwürdiger.


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Mord in Kehrsatz - ungelöstes Tötungsdelikt in der Schweiz

31.01.2019 um 11:56
Zitat von otternaseotternase schrieb:Frau F. hat nämlich laut Quellen etwas beobachtet und schon bei erster Zeugenbefragung angegeben, was ihre Aussage sehr glaubwürdig macht:
Sie sah, dass CZ eine neue, deutlich kürzere Frisur hatte. Da CZ erst am Vortag ihres Verschwindens beim Friseur gewesen war und sich dort eine neue kürzere Frisur hatte schneiden lassen.
Daraus würde ich zum einen schließen, dass die Zeugin CZ genauer sah, um diese Veränderung wahrzunehmen, dann, dass sie CZ gut genug kannte, um zu wissen, wie sie normalerweise frisiert war und insbesondere, dass sie sich nicht im Irrtum hinsichtlich des Tages der Beobachtung befinden konnte. Hätte sie zB CZ ein oder zwei Tage vorher gesehen hätte und sich bei der Zeugenaussage nur im Tag geirrt hätte, dann könnte sie nicht die neue Frisur gesehen haben.
Richtig! Das dürfte die plausibelste Erklärung sein. Woher sollte sie sonst wisssen, dass die CZ eine neue kürzere Frisur hatte.


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31.01.2019 um 12:37
Zitat von otternaseotternase schrieb:Die Geschwindigkeit in der Strasse ist heute auf 30km/h beschränkt, ob das damals schon so war, kann vielleicht ein Einheimischer sagen.
Nur nebenbei bemerkt, was keine Kritik sein soll und auch nichts nennenswert verändert:

"Auch in der Schweiz wurden Tempo-30-Zonen 1989 gesetzlich geregelt und anschließend 1991 erstmals in Zürich eingerichtet. In der Schweiz waren früher Tempo-40-Zonen bekannt."

Wikipedia: Tempo-30-Zone#Geschichte


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31.01.2019 um 13:08
Zitat von Mark_SmithMark_Smith schrieb:Richtig! Das dürfte die plausibelste Erklärung sein. Woher sollte sie sonst wisssen, dass die CZ eine neue kürzere Frisur hatte.
Das Gericht oder Staatsanwalt argumentierten, dass die Zeugin CZ schon am Freitag (26.07.) gesehen haben könnte.

(Frisörtermin war Freitag 26.7. morgens).


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Mord in Kehrsatz - ungelöstes Tötungsdelikt in der Schweiz

31.01.2019 um 13:09
@T68
vielen Dank für diesen Hinweis.

Dann dürfte damals wahrscheinlich dort eine Beschränkung auf 40km/h bestanden haben? Jedenfalls -nicht nur aufgrund der Begrenzung, sondern auch aufgrund der baulichen Gegebenheiten- dürfte die Zeugin ausreichend langsam gefahren sein, dass ein Erkennen der Entgegenkommenden gut möglich war und nicht durch die Passiergeschwindigkeiten beeinträchtigt wurde.


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31.01.2019 um 13:15
@jada
Zitat von jadajada schrieb:Das Gericht oder Staatsanwalt argumentierten, dass die Zeugin CZ schon am Freitag (26.07.) gesehen haben könnte.
richtig, aber gibt es überhaupt Hinweise darauf, dass CZ am Vortag nach dem Friseurbesuch talwärts mit dem Mofa unterwegs gewesen ist, zudem zu einer Uhrzeit, zu der die Zeugin sich dort auch bewegt haben könnte?


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Mord in Kehrsatz - ungelöstes Tötungsdelikt in der Schweiz

31.01.2019 um 13:16
Zitat von otternaseotternase schrieb:...dürfte die Zeugin ausreichend langsam gefahren sein, dass ein Erkennen der Entgegenkommenden gut möglich war und nicht durch die Passiergeschwindigkeiten beeinträchtigt wurde.
Sehe ich auch so. Und Helm brauchte C.Z. auf dem Mofa/Töffli keinen, weshalb die Frisur deutlich zu sehen gewesen wäre:

"Während für Motorradfahrer schon 1981 die Helmpflicht eingeführt wurde, durfte man sein Mofa bis 1990 ohne Kopfschutz steuern."

https://www.redbull.com/ch-de/kultobjekt-t%C3%B6ffli-ein-hoch-auf-gestern

Aber das einzige, was mir auch noch durch den Kopf ging, ist:
Zitat von otternaseotternase schrieb:richtig, aber gibt es überhaupt Hinweise darauf, dass CZ am Vortag nach dem Friseurbesuch talwärts mit dem Mofa unterwegs gewesen ist, zudem zu einer Uhrzeit, zu der die Zeugin sich dort auch bewegt haben könnte?
Sie hat sicher C.Z. gesehen. Aber ist auch der Tag gesichert?


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Mord in Kehrsatz - ungelöstes Tötungsdelikt in der Schweiz

31.01.2019 um 13:35
Zitat von otternaseotternase schrieb:richtig, aber gibt es überhaupt Hinweise darauf, dass CZ am Vortag nach dem Friseurbesuch talwärts mit dem Mofa unterwegs gewesen ist, zudem zu einer Uhrzeit, zu der die Zeugin sich dort auch bewegt haben könnte?
Bleibe ich dir vorerst schuldig. Muss ich nachlesen.
Zitat von T68T68 schrieb:Sie hat sicher C.Z. gesehen. Aber ist auch der Tag gesichert?
Der Staatsanwalt und Untersuchungsrichter wollten genau darauf hinaus.Hat sich die Zeugin eventuell im Tag geirrt.
Die Zeugin war sich sehr sicher, argumentierte ,dass sie zwecks eines Einkaufes am Samstag unterwegs war und sie am Freitag nie einkaufen geht.

Die Befragung, zumindest was im Buch davon abgebildet wurde, empfand ich als "merkwürdig". Wie eigentlich die gesamte Voruntersuchung.

- bei den Hausdurchsuchungen bei Z. waren die Eltern E. meistens zugegen
- Herr Z. wurde nicht über die Beerdigung/ Freigabe des Leichnams seiner Frau informiert, erst Tage später schiebt ihn der Untersuchungsrichter/ Staatsanwalt die Traueranzeige unter die Nase. Im Vorfeld hatte er sich aber mehrmals danach erkundigt, was mit seiner Frau passiert.
- das seltsame Auffinden der Swatchuhr vom Opfer
- Kl. Bsp.: der Staatsanwalt argumentierte: C.Z. muss das Spannbettlaken gewechselt haben, weil ! das Laken nicht zur Bettwäsche passt.


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Mord in Kehrsatz - ungelöstes Tötungsdelikt in der Schweiz

31.01.2019 um 13:38
Zitat von jadajada schrieb:der Staatsanwalt argumentierte: C.Z. muss das Spannbettlaken gewechselt haben, weil ! das Laken nicht zur Bettwäsche passt.
Du meinst B Z (also den Beschuldigten, oder?). Die Argumentation war doch, dass die Frau ein passendes Laken aufgezogen hätte, wenn sie das Laken gewechselt hat, da aber ein unpassendes Laken aufgezogen war, müsste der Mann das Bett bezogen haben. Oder habe ich das falsch in Erinnerung?


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Mord in Kehrsatz - ungelöstes Tötungsdelikt in der Schweiz

31.01.2019 um 13:49
Die Leiche war unbekleidet in der Tiefkühltruhe. Um den Kopf ein haushaltsüblicher Müll/Plastiksack, zusammengebunden mit einer Nylonschnur.
Reste der dazu passenden Nylonschnur wurden im Haus gefunden und nicht entsorgt. Entsorgt wurde gem. den Informationen, die ich gefunden habe, demnach die Tatwaffe und offensichtlich auch die Kleidung des Opfers.
Weiß man, welche Kleidung fehlt? Alltagskleidung oder Schlafkleidung? Weiß man, ob sie in den Sommermonaten überhaupt mit Schlafkleidung schlief?


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Mord in Kehrsatz - ungelöstes Tötungsdelikt in der Schweiz

31.01.2019 um 13:49
Zitat von otternaseotternase schrieb:Du meinst B Z (also den Beschuldigten, oder?). Die Argumentation war doch, dass die Frau ein passendes Laken aufgezogen hätte, wenn sie das Laken gewechselt hat, da aber ein unpassendes Laken aufgezogen war, müsste der Mann das Bett bezogen haben. Oder habe ich das falsch in Erinnerung?
Auf die Schnelle finde ich:


Tatortbesichtigung mit B.Z. (damals Beschuldigter), UntersuRi und StA.:


"Weiter wurder er darauf angesprochen, dass das vorgefundene eingebettete Leintuch [...] nicht zu der übrigen Garnitur passte."
S.91


Es gab zwei Spannbettlaken beige und schwarz und zwei dreifarbig gemusterte Bettwäschebezüge im Haushalt Z.


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31.01.2019 um 13:51
zu der Geschichte mit dem falschen Radkreuz fiel mir noch was ein:

- die Ermittler haben sicher nicht nur die Wohnung, sondern auch das Auto des Beschuldigten durchsucht
- und sie haben dabei sicher auch nach einem möglichen Tatwerkzeug gesucht
- dann müssten sie auch das Radkreuz im Wagen untersucht haben, auch wenn zu dem Zeitpunkt noch nicht bekannt war, dass das Verletzungsbild einem typischen Radkreuz ähnelt, sondern allein aufgrund dessen, dass dem Opfer auf den Kopf geschlagen wurde mit einem Gegenstand
- zwecks Untersuchung wäre das Radkreuz dann aber wahrscheinlich in ein Labor mitgenommen worden

Dann wäre es gut denkbar, dass
a) das Radkreuz nicht wieder zurückgelegt wurde, sondern noch unter den Aservaten liegt oder entsorgt wurde, der Wagenbesitzer daher ein neues Radkreuz gekauft hat
oder
b) die Polizei nach Abschluss der Ermittlungen das Radkreuz wieder zurückgeben wollten, aber versehentlich ein falsches Radkreuz in den Wagen gelegt haben oder selbst ersatzweise ein neues Radkreuz beschafft und eingelegt haben

Ich komme darauf, weil man ja regelmäßig liesst, dass sich Leute beschweren, dass zur Ermittlung eingezogene Gegenstände (insbesondere Elektronik, zB PCs) oft erst nach vielen Jahren an den Besitzer zurückgegeben werden bzw. sogar nie...


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