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Mord an Peter von U. (Laberweinting)

716 Beiträge ▪ Schlüsselwörter: Tschechien, Kinderzahnärztin, Laberweinting ▪ Abonnieren: Feed E-Mail
Tiho ehemaliges Mitglied

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Mord an Peter von U. (Laberweinting)

20.03.2020 um 10:14
Zitat von spiky73spiky73 schrieb:Der nacheheliche Unterhalt wurde vor ein paar Jahren doch abgeschafft und das ist auch gut so.
Zugewinnausgleich?


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Mord an Peter von U. (Laberweinting)

20.03.2020 um 10:16
Hier auch zu den fehlenden Zähnen und den Spekulationen darum, alles völlig unspektakulär:
Den fehlenden Zähnen misst das Gericht keine größere Bedeutung bei. Der Vorsitzende Richter Michael Hammer erklärte, dass der Getötete normalerweise eine Zahnprothese getragen habe. In die fehlenden Zähen sei einiges hineininterpretiert worden, ist die Angeklagte doch Zahnärztin ...
https://www.wochenblatt.de/polizei/straubing/artikel/320737/laberweintinger-mordprozess-hat-begonnen-ehemann-aus-notwehr-getoetet


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Mord an Peter von U. (Laberweinting)

20.03.2020 um 10:24
@Tiho
Aber hat das eine mit dem anderen zu tun?
Ich denke doch nicht. Das eine betrifft das (erwirtschaftete) Vermögen, das andere den Unterhalt.
Ist ja auch die Frage, inwieweit die beiden ihre finanziellen Verflechtungen per Ehevertrag geregelt hatten...


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Tiho ehemaliges Mitglied

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Mord an Peter von U. (Laberweinting)

20.03.2020 um 10:26
Zitat von spiky73spiky73 schrieb:Aber hat das eine mit dem anderen zu tun?
Ich denke doch nicht. Das eine betrifft das (erwirtschaftete) Vermögen, das andere den Unterhalt.
Ist ja auch die Frage, inwieweit die beiden ihre finanziellen Verflechtungen per Ehevertrag geregelt hatten...
das ende in der Kostellation einer der beiden hätte zahlen müssen.
u.U. die Zahnärztin, da sie sicher "etwas" erwirtschaftet hat


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Mord an Peter von U. (Laberweinting)

20.03.2020 um 10:30
@Tiho

Ohne mich intensivst mit dem Fall besc43häftigt zu haben, kommt mich der Getötete vor wie jemand, der gerne mit den Großen pinkeln wollte und das Beinchen nicht so hoch bekommen hat.

Während seine Frau sich eine Existenz aufgebaut hatte, mit der sie hätte gut rum kommen können.
Nur leider hat sie sich da wohl in den falschen verliebt...


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Mord an Peter von U. (Laberweinting)

20.03.2020 um 10:32
Zitat von spiky73spiky73 schrieb:Nur leider hat sie sich da wohl in den falschen verliebt...
Ist es nicht irgendwie eher umgekehrt? Tot ist ja jetzt nun er, im Zweifelsfall Blender und Unsympath hin oder her.


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Tiho ehemaliges Mitglied

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Mord an Peter von U. (Laberweinting)

20.03.2020 um 10:36
Zitat von spiky73spiky73 schrieb:Ohne mich intensivst mit dem Fall besc43häftigt zu haben, kommt mich der Getötete vor wie jemand, der gerne mit den Großen pinkeln wollte und das Beinchen nicht so hoch bekommen hat.

Während seine Frau sich eine Existenz aufgebaut hatte, mit der sie hätte gut rum kommen können.
Nur leider hat sie sich da wohl in den falschen verliebt...
das steht mir nicht zu, zu beurteilen...


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Mord an Peter von U. (Laberweinting)

20.03.2020 um 10:40
@sooma
Ich weiß nicht.
Bis zu einem gewissen Punkt kann ich ihre Frustration und Enttäuschung schon verstehen.
Und auch der Wunsch, finanziell nicht noch mehr wegen einem Blender und vielleicht auch ein Stück weit gefühlt Schmarotzer bluten zu müssen, ist für mich nachvollziehbar.
(Wobei das kein Plädoyer für Mord als ultimative Lösung sein soll!)

Aber wenn sie sich dazu nicht äußern wird, werden die kompletten Umstände wohl nie geklärt werden, wie so oft in solchen Fällen.


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Mord an Peter von U. (Laberweinting)

20.03.2020 um 11:28
Wenn das denn so stimmt mit der Aussage vom gestrigen Tag, dann war es wohl mit der Liebe nicht mehr weit her, vor allem, wenn er sich nicht scheute, in ihrem Umfeld junge Frauen anzumachen.

Aus der Bild zitiert:
Zitat von emzemz schrieb:*Cheryl von U.s Assistentinnen in München lernten eine andere Seite des Kosmetik-Unternehmers ken­nen: „Er kontaktierte sehr jun­ge Kolleginnen über Face­book, sie fühlten sich bedrängt von ihm“, sagte Kli­nik-Koordinatorin Manuela H. (47) am Donnerstag als Zeugin aus.
... Auch Verletzungen an ihrer Chefin wollen die Mitarbeiterinnen bemerkt haben.



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Mord an Peter von U. (Laberweinting)

21.03.2020 um 09:44
Zitat von spiky73spiky73 schrieb:Bis zu einem gewissen Punkt kann ich ihre Frustration und Enttäuschung schon verstehen.
Bis hin zum Erdrosseln und die Leiche wie einen Sack Müll in den Wald werfen reicht mein Verständnis da allerdings nicht.

Weder Blenderei noch "Kontakte" zu "jüngeren" Frauen rechtfertigen das. Wenn er sie finanziell betrogen hat, wäre das rechtlich zu klären gewesen. Sie hätte ausziehen können und er hätte ihr dann doch die Hälfte zahlen müssen, wenn sie das Haus gemeinsam besaßen - zumindest in meiner bescheidenen Vorstellung.
Im Falle einer Scheidung hätte wohl die Zahnärztin nur dann weiter im Wohnanwesen bleiben können, wenn sie ihren Mann in Höhe des Wertes von dessen Miteigentumgsanteil des großzügigen Anwesens finanziell entschädigt hätte.
https://regio-aktuell24.de/mordprozess-startet-angeklagte-zahnaerztin-aus-laberweinting-schweigt/70412


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Mord an Peter von U. (Laberweinting)

21.03.2020 um 10:55
Zitat von soomasooma schrieb:Bis hin zum Erdrosseln und die Leiche wie einen Sack Müll in den Wald werfen reicht mein Verständnis da allerdings nicht.

Weder Blenderei noch "Kontakte" zu "jüngeren" Frauen rechtfertigen das.
Natürlich rechtfertigt so etwas keinen Mord. Aber wir diskutieren hier ja durchweg Fälle, wo wir selbst kein Verständnis für die Tat haben, aus Sicht des Täters oder der Täterin dafür aber ein - uns nicht nachvollziehbarer - zwingender Grund bestand. Siehe etwa im Fall Darsow (Babenhausen), wo der Beweggrund des Mörders eine für ihn unerträgliche Lärmbelästigung war.

Habgier als Mordmotiv gab es auch im Fall Böhringer. Bei der hiesigen Angeklagten ist zumindest vorstellbar, dass sie mit einer Million Euro Schulden, wovon womöglich 600.000 € Kosten für die Renovierung der Villa waren, nicht bereit war, im Fall Trennung dem Ex seinen Miteigentumsanteil an dem Grundstück auszuzahlen, um dort wohnen bleiben zu können. Ihre Schulden wären dadurch noch viel größer geworden, und die Jüngste ist sie ja auch nicht mehr. Vielleicht hat sie sich ausgerechnet, wie lange sie noch arbeiten müsste, um den horrenden Schuldenberg abzutragen....


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Mord an Peter von U. (Laberweinting)

21.03.2020 um 11:38
@Andante
Vorstellbar ist das Ganze für mich durchaus und Habgier natürlich auch - nur Verständnis für einen Mord deswegen (und weil er ja jetzt so ein "Ekel" war), bringe ich halt kaum bis keines auf.

Und mit Erdrosseln in Notwehr tu ich mich auch schwer.

Klingt mir auch eher so, als wäre da mehr dahinter als ein unerwarteter, schlagartiger Wandel von der liebenden Gattin zum meuchelnden Eheweib, als ein "übergelaufenes Fass":
Am Donnerstag sagten dann mehrere Mitarbeiterinnen der damaligen Zahnarztpraxis der Angeklagten aus. Sie schilderten die Angeklagte als „faire Chefin“, sie sei „immer gerecht“ gewesen, habe auch bei Problemen geholfen. Im Mai und Juni 2018 sei sie auf Kur gewesen, berichtet eine der Mitarbeiterinnen, die 20 Jahre lang in der Praxis gearbeitet hat. Sie habe beobachtet, dass die Angeklagte sich sehr verändert habe. Aus einer starken selbstbewussten Frau sei eine oft ruhige und manchmal plötzlich völlig euphorische Frau geworden. Sie habe teilweise sehr verwirrt gewirkt und sich an Inhalte von Besprechungen nicht mehr erinnern können. Aus der Kur sei sie „viel klarer“ und mit mehr Selbstbewusstsein zurückgekehrt. Sie habe wieder klare Ziele vor Augen gehabt.
https://www.wochenblatt.de/polizei/straubing/artikel/320737/laberweintinger-mordprozess-hat-begonnen-ehemann-aus-notwehr-getoetet

Die Rolle des "Gärtners" dürfte auch interessant sein.


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Mord an Peter von U. (Laberweinting)

21.03.2020 um 12:07
Zitat von soomasooma schrieb:Die Rolle des "Gärtners" dürfte auch interessant sein.
Stimmt. Wie immer sein Tatbeitrag aussieht: er dürfte es gegen Geld gemacht haben. Wenn es zutrifft, dass er 10.000 € von der Angeklagten bekommen hat, finde ich das ziemlich wenig für ein Untertauchen. Wie hier schon jemand geschrieben hat, kommt man damit nicht weit. Aber womöglich hat er nicht damit gerechnet, dass die Angeklagte festgenommen wird und dass er selbst daher schleunigst verschwinden muss.

Die Angeklagte hätte theoretisch immer Angst haben müssen, dass sie vom Gärtner erpresst werden könnte. Je mehr Mitwisser ein Tat, desto unangenehmer für den Täter. Nach einer lange geplanten Tat (einschließlich Planung der Beseitigung der Leiche) sieht das mE bisher nicht aus...


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Mord an Peter von U. (Laberweinting)

21.03.2020 um 14:46
Die Aussage:"... die Angeklagte nimmt für sich in Anspruch", verstehe ich hier nicht.

Die Auffindesituation des Opfers spricht für mich eine ganz deutlich Sprache, abgrundtiefer Hass.
Wie unwürdig ist es, ein Mordopfer noch derart blosszustellen. Das Leben wurde ihm bewusst genommen. Dann ohne Bekleidung und ohne Zähne irgendwo abzulegen. Falls das stimmt.

Da versucht sich die Angeklagte, über das Leben des Opfers zu stellen. Und dann "Anspruch" einfordern?
Notwehr, wer glaubt denn sowas.


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Mord an Peter von U. (Laberweinting)

21.03.2020 um 18:25
Das Ziel war es ja offensichtlich den Toten in grösserer Entfernung jenseits der Grenze zu entsorgen um eine Identifizierung möglichst zu verhindern. Dazu gehört natürlich auch das Entfernen von Kleidungsstücken, Zahnprothese etc. (Hüftimplantat war ja leider nicht möglich). Würde da nicht gleich abgrundtiefen Hass vermuten, kann auch eiskaltes Kalkül sein.
Auch das spurlose Verschwinden des Gärtners bietet m.E. Spielraum für Spekulationen.


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21.03.2020 um 19:04
Zitat von AndanteAndante schrieb:Nach einer lange geplanten Tat (einschließlich Planung der Beseitigung der Leiche) sieht das mE bisher nicht aus...
Nein, für mich bisher höchstens nach schon längerer "Unzufriedenheit" und Wesensveränderung ihrerseits.
Zitat von sommerdaysommerday schrieb:Die Aussage:"... die Angeklagte nimmt für sich in Anspruch", verstehe ich hier nicht.
Über die Formulierung bin ich auch gestolpert, möglicherweise spricht er aber auch nur etwas hochgestochen.

Für mich ist bei Erdrosseln weit über Notwehr, aber vielleicht möchte sie da ja irgendwie auf § 33 StGB hinaus?
"Überschreitet der Täter die Grenzen der Notwehr aus Verwirrung, Furcht oder Schrecken, so wird er nicht bestraft."
https://www.lecturio.de/magazin/notwehrexzess/


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Mord an Peter von U. (Laberweinting)

21.03.2020 um 20:10
Zitat von soomasooma schrieb:sommerday schrieb:
Die Aussage:"... die Angeklagte nimmt für sich in Anspruch", verstehe ich hier nicht.

Über die Formulierung bin ich auch gestolpert, möglicherweise spricht er aber auch nur etwas hochgestochen.
Ich denke, er bezieht sich lediglich auf die strafrechtliche Systematik. Damit jemand überhaupt bestraft werden kann, müssen nämlich 3 Voraussetzungen erfüllt sein: Der Täter muss
a) den Tatbestand eines Strafgesetzes erfüllt haben.
b) Dabei muss er rechtswidrig
c) und auch schuldhaft gehandelt haben.

Fehlt es auch nur an einem dieser Elemente zu a), b) und c), kann man nicht bestraft werden.

Ein Täter, der zwar den Tatbestand eines Strafgesetzes verwirklicht, also a) erfüllt, handelt aber nicht rechtswidrig (erfüllt also nicht das Element b), wenn er sich bei Verwirklichung der Strafnorm auf einen anerkannten Rechtfertigungsgrund berufen kann. Einer dieser Rechtfertigungsgründe ist die Notwehr.

Das heißt also hier: Der Anwalt will sagen, dass zwar die Angeklagte einen Menschen getötet hat, was zu a) strafrechtlich Totschlag nach § 212 StGB ist, dass aber die Angeklagte bezüglich dieser Tötung nicht rechtswidrig gehandelt hat, weil sie sich auf den Rechtfertigungsgrund "Notwehr" berufen will bzw. kann.
Zitat von soomasooma schrieb:Für mich ist bei Erdrosseln weit über Notwehr, aber vielleicht möchte sie da ja irgendwie auf § 33 StGB hinaus?
"Überschreitet der Täter die Grenzen der Notwehr aus Verwirrung, Furcht oder Schrecken, so wird er nicht bestraft."
Die Notwehrgeschichte leuchtet mir bisher auch nicht ein. Bei einem sog. Notwehrexzess wird der Täter, wie bei der "normalen" Notwehr nach § 32 StGB, ebenfalls nicht bestraft, wie sich aus § 33 StGB ergibt. Aber Notwehr oder Notwehrexzess hin oder her: Das erklärt nicht, warum die Angeklagte, anstatt nach der Tat die Polizei zu rufen, den toten Gatten nach Tschechien entsorgt hat.


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Mord an Peter von U. (Laberweinting)

22.03.2020 um 08:49
@Andante
Danke für die "juristische Nachhilfe".

Wie muss man sich den Ablauf vorstellen: Die Tat fand bei einem Gerangel im Schlafzimmer statt, wie hier im Thread zu lesen ist. Lag da die Garotte schon bereit? Dann kommt Notwehr kaum in Frage. Oder musste die Täterin zuerst das Werkzeug im Keller holen? Das dauert und sie hätte Zeit gehabt, ihren Plan zu überdenken oder ihn abzubrechen. Über die Tatausführung selbst mag ich garnicht nackdenken.
Das Opfer ist tot. Das alleine reichte nicht. Man hat ihn "entsorgt" und nackt irgendwo hin gelegt, wie Müll.
Auch dieses Nachtatverhalten - grausam.

Sollte der Mord in Notwehr passiert sein, ruft man die Polizei. War das Vorhaben geplant, dann fehlte hier eindeutig eine Strategie bez. des weiteren Vorgehens.
Eine gebildete Person agiert derart planlos?


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Mord an Peter von U. (Laberweinting)

22.03.2020 um 09:18
Zitat von sommerdaysommerday schrieb:Lag da die Garotte schon bereit? Dann kommt Notwehr kaum in Frage. Oder musste die Täterin zuerst das Werkzeug im Keller holen?
Der Bild-Zeitung zufolge will sie das Drosselwerkzeug "in den Sachen ihres Mannes" gefunden haben - in welchem Teil des Hauses ganz genau, stand nicht dabei:
Bei einem Neu-Beginn des Verfahrens wollen die Verteidiger Michael Haizmann und Annette von Stetten das Habgier-Motiv erschüttern. Ihren Worten zufolge habe Cheryl von U. das Würgewerkzeug in den Sachen ihres Mannes gefunden und ihn im Schlafzimmer zur Rede gestellt. Es sei zu einem Gerangel gekommen, in dessen Verlauf sie ihm die Garotte um den Hals gelegt und zugezogen habe.
https://m.bild.de/regional/muenchen/muenchen-aktuell/mordprozess-in-regensburg-verschoben-corona-verdacht-bei-kinderaerztin-69420882.bildMobile.html
Zitat von AndanteAndante schrieb:Das erklärt nicht, warum die Angeklagte, anstatt nach der Tat die Polizei zu rufen, den toten Gatten nach Tschechien entsorgt hat.
Nein, statt dessen hat Gärtner und/oder Freund des Paares "Andrew" wohl mitgeholfen, die Tat vertuschen zu wollen.


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22.03.2020 um 10:26
Zitat von sommerdaysommerday schrieb:Das Opfer ist tot. Das alleine reichte nicht. Man hat ihn "entsorgt" und nackt irgendwo hin gelegt, wie Müll.
Auch dieses Nachtatverhalten - grausam.
Möglich ist ja, dass diese Art des "Entsorgens" allein auf den Gärtner zurückzuführen ist. Wenn die Angeklagte dem Gärtner nach der Tat 10.000 € gegeben hätte, nur damit er ihr den Toten wegschafft, egal wie und egal wohin, also bloß weg, hätte nicht sie die Idee zu dieser Art des Leicheverbergens gehabt. Was dann aber eben nicht auf eine von ihr von langer Hand geplante Tat schließen lassen würde.

Da die Verteidigung nun aber offensichtlich auf Notwehr plädieren möchte, hat sie sich den Weg zu einer Affekttat, dh Totschlag im Affekt, erst mal verbaut.


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