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Kassel/Wolfhagen Regierungspräsident Dr. Walter Lübcke ermordet

4.967 Beiträge ▪ Schlüsselwörter: Mord, Hessen, 2019 ▪ Abonnieren: Feed E-Mail

Kassel/Wolfhagen Regierungspräsident Dr. Walter Lübcke ermordet

10.09.2020 um 01:53
Zitat von AndanteAndante schrieb:Steht man aber vor Gericht, geht manchem doch der A.... auf Grundeis, und jeder will seinen selbigen retten.
Kenn ich von meinen BTM Patienten , da wird dann gern geplaudert ...
Und bei den „Rechten“ bei kleineren Delikten auch ( Anfänger) aber in Fällen wie hier nicht mehr.

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Kassel/Wolfhagen Regierungspräsident Dr. Walter Lübcke ermordet

10.09.2020 um 01:56
Zitat von StradivariStradivari schrieb:Ist doch viel einfacher so ....
Einfacher wäre die Alleintäterversion von E., durchgehalten von Anfang bis Ende ohne Variationen, gewesen, ohne Fisimatenten. Aber so? Nacheinander durch E. Waldschmdidt reinreißen, Hannig, Markus H.?

Grandiose Strategie von Stephan E. als „Drahtzieher„....
Zitat von StradivariStradivari schrieb:Kenn ich von meinen BTM Patienten , da wird dann gern geplaudert ...
Sind denn E. oder H. BTM-abhängig??


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Kassel/Wolfhagen Regierungspräsident Dr. Walter Lübcke ermordet

10.09.2020 um 08:40
Es gab doch von Anfang an Berichte über 2 Wagen, die mit schnellem Tempo davon gefahren sein sollen.

Wenn das keine Erfindung war und wirklich mit der Tat zu tun hatte schließt das die Alleintäterhypothese aus.

Dann müssten es aber auch mehr als 2 gewesen sein, denn 2 hätten vermutlich zu zweit ein Auto genommen.


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Kassel/Wolfhagen Regierungspräsident Dr. Walter Lübcke ermordet

10.09.2020 um 12:25
Zitat von StradivariStradivari schrieb:Ich bin in diesem Umfeld , allerdings elitärer , aufgewachsen .
Mehr kann ich dazu leider nicht sagen .
Das Umfeld von S.E. und M.H., auf welches du anspielst, scheint ein Teil von Blood & Honour/Combat 18/Kasseler NPD-Szene zu sein. Mir fällt nur ein ähnlich gelagertes Umfeld ein, wo man so offensiv, jedoch niemals öffentlich, von sich behauptet, "elitärer" als B&H zu sein. Hammerskin Nation. Sicherlich gibt es noch andere, die ähnliches von sich behaupten. Aber Menschen aus solchen Kreisen reden niemals, auch nicht andeutungsweise und erst recht nicht in öffentlichen Foren. Daher glaube ich, dass
Zitat von StradivariStradivari schrieb:Und bei den „Rechten“ bei kleineren Delikten auch ( Anfänger) aber in Fällen wie hier nicht mehr.
und
Zitat von StradivariStradivari schrieb:Eigentlich egal, wer da welche Schuld auf sich nimmt , es geht doch nicht um Taten im Privatbereich . Das kapieren aber einige nicht .
und
Zitat von StradivariStradivari schrieb:Oh Mann, ihr glaubt auch alles :-)
Ist doch viel einfacher so ....
Ich schlaf jetzt wenn ich vor lachen kann ...sorry
und vor allem
Zitat von StradivariStradivari schrieb:Ich bin in diesem Umfeld , allerdings elitärer , aufgewachsen .
Mehr kann ich dazu leider nicht sagen .
ziemliche Dampfplauderei sind. Mit Verlaub und ohne böse Absicht. Wenn du jedoch wirklich aus solchen Kreisen kommst, dann läufst du Gefahr, durch solche Posts als Verräter abgestempelt zu werden. Wenn du aus irgendetwas heraus möchtest, dann gibt es gute professionelle Anlaufstellen.

Zum Fall: Einige Seiten zuvor ist hier eine recht aktuelle Dokumentation vom ZDF verlinkt, wo man es als möglich erachtet, dass ein aus dem NSU-Komplex bekannter Kasseler V-Mannführer einen V-Mann im Kasseler NPD-Umfeld geführt hat. Dieser Herr T. hat ausgesagt, dass er sich dienstlich mit Stephan E. befassen musste, an den Inhalt der Arbeit könne er sich aber nicht erinnern.

Quelle: https://www.zdf.de/dokumentation/zdfzoom/zdfzoom-mordfall-luebcke-100.html

Es liegt nahe, dass einer der V-Männer des Herrn T. also Infos über Stephan E. geliefert hat (wie über viele andere Menschen sicherlich auch) oder dass gar E. als Mitarbeiter in Betracht kam oder als solcher aktiv war.
Spekulation: Wenn E. (und H.?) etwas mit dem BfV zu tun gehabt hätte(n), und jemand aus eigenen Kreisen hätte Verdacht geschöpft, hätten er/sie sich dann ggf. mit einer maximalen Symboltat teilweise rehabilitieren können bzw. Repressalien abwenden können?


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Kassel/Wolfhagen Regierungspräsident Dr. Walter Lübcke ermordet

10.09.2020 um 12:47
Zitat von AndanteAndante schrieb:Einfacher wäre die Alleintäterversion von E., durchgehalten von Anfang bis Ende ohne Variationen, gewesen, ohne Fisimatenten. Aber so? Nacheinander durch E. Waldschmdidt reinreißen, Hannig, Markus H.?

Grandiose Strategie von Stephan E. als „Drahtzieher„....
Es entspricht wohl dem "Ehrenkodex der Szene", dass der überführte und damit "verlorene" Täter "sich opfert" und nicht noch andere mit hineinreißt. Darauf drängte Waldschmidt. Wäre E. auch der Alleintäter gewesen, hätte er damit grundsätzlich kein Problem haben dürfen.

Aber E. hatte damit ein Problem. Warum? Fand er es ungerecht, als alleiniger Täter dazustehen? Warum wollte er H. "mit ins Boot holen", ja sogar zum Haupttäter stempeln? Waren das alleine die dramaturgischen Begabungen von Hannig?

Das Gericht wird gut beraten sein, seine Entscheidung möglichst nicht auf die Aussagen von Herrn E. zu gründen.
Zitat von AlktanzlerAlktanzler schrieb:Dieser Herr T. hat ausgesagt, dass er sich dienstlich mit Stephan E. befassen musste, an den Inhalt der Arbeit könne er sich aber nicht erinnern.
Was allerdings noch keinen Zusammenhang zwischen dem NSU und Stephan E. bedeutet. Weil alles, was die Kasseler Polizei und mehrere Untersuchungsausschüsse wie auch eine peinliche Befragung von Herrn T. durch den Vorsitzenden Richter am Münchner OLG im Zschäpe-Prozess, ergeben haben, darauf hindeutet, dass Herr T. wirklich nur rein zufällig und vorschriftswidrig im Internet-Café des bedauernswerten Hazil Yozgat gesessen hat, als dieser von den beiden Uwes ermordet wurde.
Zitat von AlktanzlerAlktanzler schrieb:Spekulation: Wenn E. (und H.?) etwas mit dem BfV zu tun gehabt hätte(n), und jemand aus eigenen Kreisen hätte Verdacht geschöpft, hätten er/sie sich dann ggf. mit einer maximalen Symboltat teilweise rehabilitieren können bzw. Repressalien abwenden können?
Ergibt keinen Sinn. Zum einen war E. zu lange aus der Szene raus, hatten BfV und LfV schon lange keine Erkenntnisse mehr über ihn und x-fach abgestritten, E. als V-Mann geführt zu haben. Zum anderen eskalierte die Sache bekanntlich erst mit Lübkes Rede, die durch E. und H. aufgenommen und verbreitet wurde. Erst ab da, und mit weiteren Jahren Zeitablauf, wurde der Hass Obsession und schließlich Mord. Eine "Rehabilitationstat" hätte nach 2009 keinen Sinn gemacht. Und das Motiv wäre endgültig im Eimer, als E. im 2. Geständnis H. mit hinein zog. Seitdem ist er bei der "Szene" durch, die m.E. aber eh nur bestimmte Formen von Gewalttaten passiv unterstützt.


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Kassel/Wolfhagen Regierungspräsident Dr. Walter Lübcke ermordet

11.09.2020 um 13:45
Jetzt ist noch ein vierter Anwalt im Spiel, der Stephan E. zeitweise vertreten und ihm angeblich von der Übernahme der Hannig-Version abgeraten hat. Das ist alles schon sehr seltsam, was in diesem Prozess so alles hochkommt....

https://www.fr.de/frankfurt/luebcke-prozess-anwalt-soll-coup-geplant-haben-90041485.html


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Kassel/Wolfhagen Regierungspräsident Dr. Walter Lübcke ermordet

12.09.2020 um 10:29
Am 22. September wird Hannig also weiter als Zeuge befragt.

https://www.hna.de/kassel/walter-luebcke-regierungspraesident-kassel-stephan-ernst-prozess-gericht-frankfurt-90042417.html

Nach jetzigem Kenntnisstand war die Abberufung von Hannig als Pflichtverteidiger von Stephan E. wohl doch nicht so verkehrt. Bei einem Anwalt, der seinem angeklagten Mandanten zur falschen Beschuldigung eines anderen rät, ist eine sachgemäße Verteidigung wohl doch nicht so ganz gewährleistet.

Ob der Vorsitzende Richter am BGH a.D. Dr. Thomas Fischer, der die Abberufung von Hannig kritisiert hatte, die Sache inzwischen in einem etwas anderen Licht sieht?


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12.09.2020 um 10:40
Zitat von AndanteAndante schrieb:Ob der Vorsitzende Richter am BGH a.D. Dr. Thomas Fischer, der die Abberufung von Hannig kritisiert hatte, die Sache inzwischen in einem etwas anderen Licht sieht?
Das glaube ich nicht, denn Fischer ging es in seiner völlig gerechtfertigten Kritik um das Prinzip, nicht um den Einzelfall.


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12.09.2020 um 10:50
Zitat von Rick_BlaineRick_Blaine schrieb:Das glaube ich nicht, denn Fischer ging es in seiner völlig gerechtfertigten Kritik um das Prinzip, nicht um den Einzelfall.
Der Einzelfall ist hier aber ein ganz besonderer und taugte meines Erachtens nicht für eine prinzipielle Darstellung bzw. Befassung. Der OLG-Senat hatte ja auch (nur) im konkreten Einzelfall zu entscheiden und wollte gewiss die Grundsätze und Prinzipien der Pflichtverteidigung als solche nicht über Bord werfen bzw. aus den Angeln heben.


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12.09.2020 um 11:20
@Andante
Das sehe ich anders.
Gerade dieser „politische“ Fall sollte sich an die Prinzipien unseres Rechtssystems halten und Rechtssicherheit und Rechtsgleichheit garantieren.


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12.09.2020 um 12:47
Zitat von monstramonstra schrieb:peinliche Befragung
@monstra
Bitte nicht peinliche Befragung sagen. Die peinliche Befragung bedeutete im Mittelalter und in der Neuzeit Folter und Qualen, um Geständnisse zu erpressen. (Inquisition, Hexenprozesse).
Pein = Schmerzen


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12.09.2020 um 18:46
Zitat von frauZimtfrauZimt schrieb:Pein = Schmerzen
So muss die Befragung aber auch gewesen sein, wenn ich die Berichterstattung richtig im Kopf habe. Schmerzhaft.

Herr T. wurde "gegrillt", ob er den toten Hazil Yozgat gesehen hat oder gesehen haben muss, als er 50 ct. auf die Tresen legte und das Cafè verließ. So richtig verstand keiner, warum der Vorsitzende Götzl so intensiv auf der Frage herumritt. Aber in diesem Prozess war Einiges nicht verständlich.
Zitat von AndanteAndante schrieb:Der Einzelfall ist hier aber ein ganz besonderer und taugte meines Erachtens nicht für eine prinzipielle Darstellung bzw. Befassung.
Denke auch, dass Fischer mit seiner Kritik etwas unglücklich agierte, obwohl er die Hintergründe der Anwälte sicher kannte. Mag sein, dass er sich als Vorsitzender eines Senats weitaus zurückhaltender verhalten hätte. Es ist aber auch gut möglich, dass seine Rechtsauffassung eindeutig eine andere ist, als die des OLG-Senats. Und in der Tat: So einfach sollte man einen Verteidiger nicht beseitigen können, indem man auf den Angeklagten Druck ausübt.

Was hier legitim gewesen ist, kann in einem anderen Fall zur Entmündigung von Angeklagten und Verteidiger führen: Wenn das Gericht dem Angeklagten deutlich macht, dass ihm der Verteidiger nicht passt und die Strafe entsprechend höher ausfällt. Dann sind wir tatsächlich in einem Bereich, der nicht mehr ok ist. Und ganz ehrlich: So weit weg ist das OLG davon auch nicht. Das ist schon sehr gefährliches Terrain.


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12.09.2020 um 19:24
Zitat von monstramonstra schrieb:So muss die Befragung aber auch gewesen sein, wenn ich die Berichterstattung richtig im Kopf habe. Schmerzhaft.

Herr T. wurde "gegrillt", ob er den toten Hazil Yozgat gesehen hat oder gesehen haben muss, als er 50 ct. auf die Tresen legte und das Cafè verließ. So richtig verstand keiner, warum der Vorsitzende Götzl so intensiv auf der Frage herumritt. Aber in diesem Prozess war Einiges nicht verständlich.
@monstra
Du wolltest sagen, dass die Befragung sehr hartnäckig war, aber jetzt sagst du "gegrillt".
Ich wollte mit meinem Post nur sagen, dass es sich bei der "peinlichen Befragung" um einen feststehenden Begriff handelt.
Das war damals wirklich grausam - und nicht nur zum Schämen "peinlich" (heutiger Sprachgebrauch).
Ich würde darum "peinlich" in dem Zusammenhang nicht verwenden.


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12.09.2020 um 19:33
Zitat von monstramonstra schrieb:Was hier legitim gewesen ist, kann in einem anderen Fall zur Entmündigung von Angeklagten und Verteidiger führen:
Immerhin kam hier der Antrag auf Aufhebung der Bestellung von Hannig als Pflichtverteidiger vom Angeklagten selbst, vertreten durch dessen weiterem Verteidiger Kaplan. Richtig ist, dass der Senat dem Antrag stattgegeben, also Hannig schließlich entpflichtet hat.

In die Beschwerde gegen diese Entscheidung ist aber der Angeklagte, vertreten durch Kaplan, nicht gegangen, obwohl ihm die Möglichkeit dazu gesetzlich natürlich offengestanden hätte. Beschwert gegen die Aufhebung der Bestellung hat sich nur Hannig, was aber mangels eigener (Hannigs) Beschwer nicht zulässig war, wie der BGH richtig entschieden hat.

Der Angeklagte wollte schlicht von Hannig nicht mehr verteidigt werden, dass muss man bei all dem bedenken. Es war nicht etwa so, dass man Ernst einen Verteidiger gegen seinen Willen „weggenommen“ hätte. Wieso sollte einem Angeklagten ein Pflichtverteidiger aufs Auge gedrückt werden, den der gar nicht (mehr) will? Dass E. offenbar bereits im Vorfeld teilweise Zweifel an Hannigs Ratschlägen hatte, ergibt sich aus den Aussagen des zeitweisen weiteren Verteidigers Pfläging.

Man kann es ja auch mal so sehen: Rechtsstaatlich bedenklich könnte ebenso sein, wenn das Gericht, obwohl der Angeklagte um Aufhebung der Bestellung eines bestimmten Anwalts als sein Pflichtverteidiger bittet, den Antrag ablehnt, weil etwa der Anwalt aus Sicht des Gerichts schön „pflegeleicht“ ist. Was ist besonders rechtsstaatlich daran, den Angeklagten von jemandem verteidigen zu lassen, zu dem der Angeklagte kein Vertrauen hat?


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12.09.2020 um 20:59
Zitat von frauZimtfrauZimt schrieb:Du wolltest sagen, dass die Befragung sehr hartnäckig war, aber jetzt sagst du "gegrillt".
Ich wollte mit meinem Post nur sagen, dass es sich bei der "peinlichen Befragung" um einen feststehenden Begriff handelt.
Nett, dass Du weißt, was ich sagen wollte, aber ich habe geschrieben, was ich geschrieben habe. Und das mit voller Absicht.

Der Begriff "peinliche Befragung" mag auch ein historischer sein. Und wir scheinen ja heutzutage so korrekt mit Begriffen umzugehen, dass sich eine Verwendung außerhalb des historischen Kontext verbieten könnte. Doch so verarmt Sprache.
Zitat von AndanteAndante schrieb:In die Beschwerde gegen diese Entscheidung ist aber der Angeklagte, vertreten durch Kaplan, nicht gegangen, obwohl ihm die Möglichkeit dazu gesetzlich natürlich offengestanden hätte.
Das ist jetzt eine sehr formale Sicht der Dinge. Man bedenke jedoch die Worte des Vorsitzenden am Anfang der Hauptverhandlung ("glauben Sie nicht Ihrem Verteidiger"). Wäre es zulässig, dass ein Gericht den Spaltpilz in der Verteidiger-Schar sät, Unterschiede zielgerichtet provoziert und so einen Kampf um das Vertrauen des Angeklagten entbrennen lässt? Wohl nicht.

Wir sind hier aber nahe dran. Und da Hannig wohl auch StPO-widrig gehandelt hat, indem er E. zur Lüge anstiftete, kann man das anders sehen. Im Grundsatz bleibt aber die ganze Geschichte sehr problematisch.


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12.09.2020 um 21:18
Zitat von monstramonstra schrieb:Wäre es zulässig, dass ein Gericht den Spaltpilz in der Verteidiger-Schar sät, Unterschiede zielgerichtet provoziert und so einen Kampf um das Vertrauen des Angeklagten entbrennen lässt? Wohl nicht.
Nein, das wäre es nicht. Ich sehe aber nicht, dass das hier passiert ist. E. hatte ja schon vorher Zweifel an der „Strategie“ von Hannig, er ist nicht erst durch ein paar Worte des Vorsitzenden wach geworden. Und “gedroht“ mit einer höheren Strafe hat der Vorsitzende auch nicht, er hat lediglich einen rechtlichen Hinweis dahin erteilt, dass die zweite Geständnisversion dahin gühren könnte, dass nun evtl. wegen Bildung einet terroristischen Vereinigung ermittelt werden müsste.
Zitat von monstramonstra schrieb:Und da Hannig wohl auch StPO-widrig gehandelt hat, indem er E. zur Lüge anstiftete,
StPO-widrig ist noch sehr milde ausgedrückt. Wenn die Tatsachen stimmen, die Hannig vorgeworfen werden, handelt es sich um ein veritables anwaltliches und auch strafrechtlich relevantes Fehlverhalten. Zwar darf der Angeklagte lügen, aber eben nicht so weit, dass er andere wider besseres Wissen beschuldigt. Und ein Verteidiger, der den Angeklagten zu so etwas anstiftet, begeht kein Kavaliersdelikt. In diesem Fall habe ich volles Verständnis dafür, dass der Vorsitzende Richter deutliche Worte gefunden hat.


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12.09.2020 um 21:53
Die Vorladung des Hrn. Hannig wird spannend.
Der Angeklagte darf uneingeschränkt lügen, sich aber nicht dabei erwischen lassen.
.


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Kassel/Wolfhagen Regierungspräsident Dr. Walter Lübcke ermordet

12.09.2020 um 22:07
Zitat von WattWatt schrieb:Die Vorladung des Hrn. Hannig wird spannend.
Wobei er die Aussage verweigern kann, sofern er sich selbst belasten würde. Vielleicht sagt er daher nur partiell aus, dh wo es für ihn günstig ist. Jedenfalls hat et angekündigt, mit einem Anwalt als Zeugenbeistand zu erscheinen.

https://hannig-rechtsanwaelte.de/news/ (Archiv-Version vom 29.07.2020)
Zitat von WattWatt schrieb:Der Angeklagte darf uneingeschränkt lügen, sich aber nicht dabei erwischen lassen.
.
Nein, uneingeschränkt darf der Angeklagte eben nicht lügen. Er darf zB nicht jemand anderen als Täter der Tat beschuldigen, weswegen er selber angeklagt ist, wenn er weiß, dass er selbst der Täter ist und nicht der andere. Und das mit dem Erwischen lassen: Jeder weiß, dass man einem anderen nicht das Auto oder das Fahrrad oder das Handy klauen darf. Aber wenn man nicht erwischt wird.....soll man es trotzdem machen unf ist es dann eine Heldentat?


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12.09.2020 um 22:26
@Andante
Lügen ist absolut keine Heldentat und hier sowieso nicht jemand anderes eines Mordes zu beschuldigen.
MM nach ist es von Hannig ganz mies seinen Mandanten so in die Bredouille zu bringen.
Aber wenn ich im Geiste durchspiele Hanning wäre mit seiner Masche durchgekommen und dann am Ende ein
dubio pro reo oder mitius. Es graust mir.


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