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Hanna W. tot aus der Prien geborgen

11.351 Beiträge ▪ Schlüsselwörter: Club, Getötet, Rosenheim ▪ Abonnieren: Feed E-Mail
Zu diesem Thema gibt es eine von Diskussionsteilnehmern erstellte Zusammenfassung im Themen-Wiki.
Themen-Wiki: Hanna W. tot aus der Prien geborgen

Hanna W. tot aus der Prien geborgen

29.01.2024 um 21:51
Zitat von TiergartenTiergarten schrieb:Zu @Karajana: Ich hatte nicht bedacht, dass die Hosen-Thematik Gegenstand
gutachterlicher Erörterungen war. Aber demnach scheint ja nicht ausgeschlossen, dass die Hose -sie war ja defekt- in relativer Tatortnähe im Bärbach abhanden kam?
Das ist eben die Frage. Wie weit eine solche Hose treibt, ist ja auch schwer einzuschätzen. Sie könnte sicher schon im Bärbach verloren gegangen sein, oder vielleicht auch erst in Prien.

Möglich auch, dass sie schon durch das Ziehen in den Bärbach, nur noch auf Kniehöhe hing, da sie Hanna ja allein beim Stehen bereits rutschte, und der Rest dann schnell das Wasser erledigt hat.

Oder der Täter hat sie ihr ausgezogen, aber irgendwie macht das wenig Sinn, wenn er unmittelbar danach Hanna in den Bach wirft.

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Hanna W. tot aus der Prien geborgen

29.01.2024 um 21:56
Der Ring wurde unweit der Holzkern Uhr im Bärbach gefunden.
Hierzu noch folgenden Link gefunden:
https://www.merkur.de/bayern/aschau-hanna-aktenzeichen-xy-mord-toetungsdelikt-club-eiskeller-ermittler-taeter-mord-91905210.html


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Hanna W. tot aus der Prien geborgen

29.01.2024 um 21:56
Zitat von TiergartenTiergarten schrieb:Dann ist also der Täter kurzerhand umgeschwenkt von einer geplanten Sexualstraftat auf heimtückischen Mord?
Tja, was einem Täter im Kopf herumgegangen ist, weiß am Ende nur er allein. Man kann das weder als StA noch als Gericht noch als Verteidiger, nicht mal als psychologischer oder psychiatrischer Sachverständiger mit Sicherheit sagen. Man kann immer nur aus den festgestellten Tatsachen Rückschlüsse ziehen, wie wohl der Vorsatz des Täters lautete, wie seine Motive waren etc.

Wenn man sich aber mal den Wort laut von § 211 StGB genau anschaut, wird man feststellen, dass es dort 2 Gruppen von Mordmerkmalen gibt: einmal die sog. täterbezogenen Merkmale (also die, die mit den Absichten, Motiven eines Täters zu tun haben, also was Subjektives beinhalten), das sind etwa Habgier, niedere Beweggründe, auch Verdeckung einer anderen Straftat.

Dann gibt es die sog. tatbezogenen Merkmale. Das sind etwa Grausamkeit oder Heimtücke. Die haben weniger mit Absichten des Täters zu tun, sondern beziehen sich auf eine bestimmte objektive Art und Weise der Tatausführung, die der Gesetzgeber als besonders verwerflich ansieht.

Für ein Sexualdelikt bzw. einen damit verbundenen Verdeckungsmord sieht die StA hier anscheinend zu wenig Anzeichen bzw. genauer gesagt, sie kann ST da nichts beweisen.

Aber für das Mordmerkmal Heimtücke, also eine besonders verwerfliche objektive Art der Tatausführung, sieht sie offenbar Anzeichen. Nun wäre es interessant, im einzelnen auseinanderzunehmen, was „Heimtücke“ im Sinne von § 211 StGB bedeutet. Sinn macht das aber eigentlich erst, wenn man den Tathergang kennt, so wie ihn sich die StA vorstellt. Da wissen wir bis heute aber zu wenig drüber, weil anscheinend nur wenig Medien beim Verlesen der Anklageschrift genau hingehört haben. Eigentlich unverständlich, denn wegen des Anklagevorwurfs, also wegen dem, was die StA genau warum diesem Angeklagten zur Last legt, sitzen doch alle im Saal, DARÜBER wird verhandelt.


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Hanna W. tot aus der Prien geborgen

29.01.2024 um 21:58
Zu der Frage, warum das Handy nicht entsperrt wurde, wo das Opfer doch Face-ID hatte und wilde Spekulationen hierzu ob ihr der Mund zugehalten wurde, würde ich gerne etwas „Licht“ ins Dunkel bringen ;)

Mein IPhone XR erkennt mein Gesicht, entsperrt sich dann auch, das heißt aber NICHT, dass man dann direkt auf dem Homebildschirm landet.
Vielmehr ist es so, wie auf meinen Bildern zu sehen, dass das Handy, oben am Schloss zu erkennen, nach der Gesichtserkennung entsperrt wird, dann aber nochmal nach oben gewischt werden muss. Das wird sie in diesem Fall einfach nicht getan haben.
Hier jetzt zu Spekulieren, dass das Gesicht nicht erkannt werden konnte, weil ihr irgendwas davor gehalten wurde, führt zu nichts, da wir das zum nicht nachvollziehen könnten, selbst wenn es so wäre, da das nicht-entsperren, damit gar nichts zu tun hat.

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Hanna W. tot aus der Prien geborgen

29.01.2024 um 22:10
Zitat von AndanteAndante schrieb:Aber für das Mordmerkmal Heimtücke, also eine besonders verwerfliche objektive Art der Tatausführung, sieht sie offenbar Anzeichen.
Ergänzung: Mit „Tatausführung“ ist hier gemeint die Tötung eines Menschen. Also die heimtückische oder grausame Tötung eines Menschen oder eine Tötung mit gemeingefährlichen Mitteln (alles tatbezogene amerkmale) ist nach § 211 StGB Mord. Da muss nichts an anderen täterbezogenenMordmerkmalen mehr hinzukommen, heimtückische oder grausame Tötung reicht.

Liegt überhaupt kein Mordmerkmal vor, ist die Tötung eines Menschen Totschlag nach § 212 StGB. Um zu Mord zu kommen, muss die StA ST hier also eine heimtückische Tötung von Hanna nachweisen.

Kann sie das nicht, könnte es auf Totschlag oder auch „nur“ auf gefährliche Körperverletzung hinauslaufen. Da gab es ja schon einen rechtlichen Hinweis des Gerichts in diese Richtung. Das könnte heißen, das das Gericht gewisse Zweifel am Mordmerkmal der Heimtücke hat.


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Hanna W. tot aus der Prien geborgen

29.01.2024 um 22:14
Zitat von AndanteAndante schrieb:Kann sie das nicht, könnte es auf Totschlag oder auch „nur“ auf gefährliche Körperverletzung hinauslaufen. Da gab es ja schon einen rechtlichen Hinweis des Gerichts in diese Richtung. Das könnte heißen, das das Gericht gewisse Zweifel am Mordmerkmal der Heimtücke hat.
Letztendlich spricht dann vor allem der Notruf gegen Heimtücke, oder?
Aber ohne einen genauen Ablauf der Tat zu kennen, ohne zu Wissen ob vorher eine Provokation, Verfolgung oder eine Bedrohung seitens des Täters gegeben hat, ist es generell ja kaum möglich die Heimtücke in diesem Fall zu beweisen.


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29.01.2024 um 22:20
Zitat von KarajanaKarajana schrieb:Aber der Fundort würde mich auch interessieren. Auch der von der Tasche scheint ja nicht offiziell bekannt zu sein?
Offensichtlich doch. In dem von @Logo19
eingestellten Bericht vom 11.11, 2022 ist im Münchener Merkur vom Fund verschiedener Utensilien die Rede:

„Zunächst waren Gegenstände gefunden worden, darunter die Jacke und die Handtasche des Opfers“.

Quelle:

https://www.merkur.de/bayern/aschau-hanna-aktenzeichen-xy-mord-toetungsdelikt-club-eiskeller-ermittler-taeter-mord-91905210.html


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29.01.2024 um 22:31
Hallo zusammen, ich hab bis jetzt nur mitgelesen, aber folgende Theorie noch nirgends entdeckt:

Was würde dagegen sprechen, dass S. Ungewollt Zeuge von dem, was mit H passiert ist, geworden ist? Dass ihm von dieser Person (oder diesen Personen) gedroht wurde, dass wenn er was sagt, er schlimmes befürchten muss? (Deshalb schweigt er und hat vielleicht auch so gut trainiert, dass er sich schützen kann, wenn er rauskommt)

Auch frage ich mich, wie das Handy so viele Kilometer weit getrieben worden sein soll, wenn es in aschau bereits in den Bach gelangt ist, denn H hatte es ja in der Hand und nach absetzen des Notrufe sicher nicht mehr in die Tasche gelegt - aber das nur am Rande.

Bin gespannt, was gegen die oben genannte Theorie spricht.


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29.01.2024 um 22:32
Zitat von HonigbrotHonigbrot schrieb:Vielmehr ist es so, wie auf meinen Bildern zu sehen, dass das Handy, oben am Schloss zu erkennen, nach der Gesichtserkennung entsperrt wird, dann aber nochmal nach oben gewischt werden muss. Das wird sie in diesem Fall einfach nicht getan haben.
Wie ist sie denn von da an den Notruf gekommen? Hier nochmal der Hinweis des anderen IPhone-Besitzers, der die Diskussion angestoßen hatte:
Zitat von dign1tasdign1tas schrieb:Und ein wischen bewirkt (wenn der registrierte Benutzer daraufblickt)-dass der Bildschirm sich entsperrt. Ein wischen nach oben zeigt nur dann pineingabe bzw. Notruf, wenn eben nicht der registrierte Benutzer darauf blickt.



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Hanna W. tot aus der Prien geborgen

29.01.2024 um 22:36
@Karajana

„Heimtücke“ im Sinne von § 211 StGB muss man hier in einem ganz bestimmten Sinn verstehen, nicht nach normalem Sprachgebrauch, wie es so ja sehr oft bei Gesetzen ist. Die strafrechtliche Rechtsprechung hat den Begriff der „Heimtücke“ grob gesagt wie folgt umschrieben:
Definition: Der Täter tötet heimtückisch, wenn er die durch die Arglosigkeit geschaffene Wehrlosigkeit des Opfers bewusst zur Tatbegehung ausnutzt.
Jetzt muss man fragen: Was um Himmels Willen versteht die Rechtsprechung unter „Arglosigkeit“ und was unter „Wehrlosigkeit“? Da gelten dann wieder ganz grob gesagt folgende Definitionen:
Arglos ist, wer sich keines Angriffs auf sein Leben versieht.

Wehrlos ist, wer nicht oder zumindest nur eingeschränkt zur Verteidigung im Stande ist.
So, und nun muss man prüfen, ob der Tathergang zu diesen Definitionen passt oder nicht. Sicher keine leichte Sufgabe für das Gericht.


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29.01.2024 um 22:37
@Karajana
Zitat von KarajanaKarajana schrieb:Auch der von der Tasche scheint ja nicht offiziell bekannt zu sein?
Die wurde nach der Jacke ebenfalls in der Prien gefunden:
Beitrag von Musikengel (Seite 312)
Annahmsweise hat die Prien die Hose nicht wieder freigegeben.


Und nochmal Dank an @Raissa und @emz für die Infos.


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Hanna W. tot aus der Prien geborgen

29.01.2024 um 22:38
Zitat von Alice2024Alice2024 schrieb:Was würde dagegen sprechen, dass S. Ungewollt Zeuge von dem, was mit H passiert ist, geworden ist? Dass ihm von dieser Person (oder diesen Personen) gedroht wurde, dass wenn er was sagt, er schlimmes befürchten muss? (Deshalb schweigt er und hat vielleicht auch so gut trainiert, dass er sich schützen kann, wenn er rauskommt)
Da hätte ihm sein Anwalt bestimmt einige Alternativen genannt, sei es ein Zeuge Schutzprogramm o.ä. sich ggf. selbst wegen Mord verknacken lassen ist die dämlichste Lösung.
Zitat von Alice2024Alice2024 schrieb:Auch frage ich mich, wie das Handy so viele Kilometer weit getrieben worden sein soll, wenn es in aschau bereits in den Bach gelangt ist, denn H hatte es ja in der Hand und nach absetzen des Notrufe sicher nicht mehr in die Tasche gelegt - aber das nur am Rande.
Also bei der Strömung wundert mich das nicht wirklich, bekannt ist ja nur die Prien und nicht genau wie weit das Handy getrieben ist. Es wurde ja auch schon vielfach durch die GPS Daten ermittelt, dass das wohl die Stelle sein muss.


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Hanna W. tot aus der Prien geborgen

29.01.2024 um 22:41
@Andante

Ich hätte da noch eine Frage bezüglich des Mordmerkmals der Grausamkeit.

Der Täter hat Hanna ja schwere Verletzungen zugefügt, an denen sie aber nicht verstorben ist. Ermittelt wurde vielmehr Tod durch Ertrinken.

Könnte es als Grausamkeit ausgelegt werden, dass der Täter sein schwer verletztes und hilfloses Opfer seinem Schicksal überließ und so dafür sorgte, dass Hanna qualvoll im reißenden Bärbach ertrank?

Wie würde dieses Verhalten alternativ im Falle Totschlag oder Körperverletzung bewertet?


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Hanna W. tot aus der Prien geborgen

29.01.2024 um 22:42
Zitat von soomasooma schrieb:Annahmsweise hat die Prien die Hose nicht wieder freigegeben.
Die Hose wurde offenbar ebenfalls gefunden:
Zitat von fassbinder1925fassbinder1925 schrieb am 17.01.2024:Auch die Kleidung wurde aus der Aservatenkammer geholt. Der Hydromechaniker schaute sie sich an und er konnte sich nicht vorstellen, dass so eine Lederleggins beim Treiben im Fluss komplett über die Schuhe gezogen werden kann.
Und anzunehmenderweise auch im Wasser, weil der Gutachter zu einem möglichen Ausziehen durch das Wasser Stellung genommen hat.


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Hanna W. tot aus der Prien geborgen

29.01.2024 um 22:44
@Palio Ah, danke, das ist dann mir total untergegangen!
Zitat von PalioPalio schrieb:Und anzunehmenderweise auch im Wasser, weil der Gutachter zu einem möglichen Ausziehen durch das Wasser Stellung genommen hat.
Ja, das schließe ich auch daraus.


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29.01.2024 um 22:46
@mjk-17
Danke dir. Aber er spricht doch mit seinen Anwälten nicht wirklich, oder doch? Und falls doch: wenn für ihn ein Zeugenschutzprogramm keine Option ist, dann ist Schweigen doch sicher die beste Lösung, weil er weiß, dass er es nicht war und man ihm nichts nachweisen kann...? Er darf ja vermutlich nicht mal sagen, dass er es nicht war, weil er sonst weitere Fragen beantworten müsste und sich verplappern könnte und das dann ein Grund für eine Bedrohung oder mehr seitens der wahren Täter wäre...


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Hanna W. tot aus der Prien geborgen

29.01.2024 um 23:01
Zitat von fassbinder1925fassbinder1925 schrieb am 17.01.2024:Auch die Kleidung wurde aus der Aservatenkammer geholt. Der Hydromechaniker schaute sie sich an und er konnte sich nicht vorstellen, dass so eine Lederleggins beim Treiben im Fluss komplett über die Schuhe gezogen werden kann. Auch dass der Slip regelrecht saß, fand er nicht passend. Wenn dann sei das im Bärbach denkbar, wenn man an Hindernisse wie Äste an der Seite kommt. Auch die Jacke hielt er für zu stabil und dass ein Ärmel auf links gedreht war, fand er nicht passend für ein verlieren im Wasser.
Wenn man diesen Einschätzungen des Gutachters folgt und davon ausgeht, dass weder die Hose im Wasser abgestreift noch der Ärmel der Jacke in den Gewässern auf links gedreht sein dürfte, müsste man dann nicht doch den Versuch eines Sexualdelikt für möglich halten?

Dergestalt, dass der Täter Hanna im Kampf die Jacke entwunden und die Leggings ausgezogen hat, dann aber -aus welchen Gründen auch immer- die Sexualtat nicht vollendete? Und dass er später die Kleidungsstücke mit in den Bach warf?


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Hanna W. tot aus der Prien geborgen

29.01.2024 um 23:06
Zusammenfassend:
Leiche, Jacke, Tasche und Handy wurden in der Prien gefunden, von der Hose ist nur bekannt, dass sie nicht mehr am Körper war und ebenfalls im Wasser gefunden wurde.

Jackengürtel und Ring wurden laut @fassbinder1925 zusammen und laut Polizeimeldung irgendwo "im Bereich des Parkplatzes sowie des Baches" gefunden.
Nachdem im Rahmen der fallanalytischen Bewertung der vorliegenden Spuren und Erkenntnisse der Bereich des Parkplatzes samt angrenzender Flächen sowie des Baches von der Soko „Club“ am Mittwoch (12.10.2022) akribisch abgesucht und dabei auch ein persönlicher Gegenstand des Opfer (Ring, welchen die 23-Jährige an dem Abend getragen hatte) gefunden worden war,
https://web.archive.org/web/20221014100715/https://www.polizei.bayern.de/aktuelles/pressemitteilungen/036831/index.html

Wegen des zusätzlichen Gürtelfundes und der Festlegung des Tatorts bei der Brücke glaube ich, dass die beiden Gegenstände dort an Land gefunden wurden und dass diese Meldung:
Zitat von Logo19Logo19 schrieb:im Bärbach gefunden
eine Ungenauigkeit ist, die sich in den Presseberichten eingeschlichen hat bzw. zur damaligen Zeit auch bewusst von der Kripo etwas irreführend lanciert wurde, weil der Tatort noch nicht bekannt gegeben werden sollte.

Aber vielleicht erfahren wir dazu ja nochmal etwas Konkretes.


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Hanna W. tot aus der Prien geborgen

29.01.2024 um 23:12
Der Fund des Gürtels spricht deutlich gegen ein Unfallgeschehen, woran immer noch ein paar glauben.

Oder warum hätte der bei einem Unfall zurückbleiben sollen - die Jacke aber nicht.


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Hanna W. tot aus der Prien geborgen

29.01.2024 um 23:15
Zitat von TiergartenTiergarten schrieb:Könnte es als Grausamkeit ausgelegt werden, dass der Täter sein schwer verletztes und hilfloses Opfer seinem Schicksal überließ und so dafür sorgte, dass Hanna qualvoll im reißenden Bärbach ertrank?
Nein, das würde auf das Merkmal „grausam“ nicht passen, das setzt eine über die „normalen“ Qualen eines Opfers (sofern man davon sprechen kann) hinausgehende Schmerzen voraus.

Der Bundesgerichtshof sagt das so: „Grausam tötet, wer dem Opfer besondere Schmerzen oder Qualen körperlicher oder seelischer Art aus gefühlloser, unbarmherziger Gesinnung zufügt.“ Das wird sich hier kaum beweisen lassen. Schon dass Hanna, was man für sie unbedingt hoffen möchte, nicht mehr viel von ihren Verletzungen und hoffentlich vom Ertrinken mitbekommen hat, ist ja anzunehmen. Und eine grausame und unbarmherzige Gesinnung von ST wird man auch kaum nachweisen können.

Du sprichst hier aber etwas sehr Interessantes an: Unter einem anderen Aspekt könnte eben doch ein Verdeckungsmord in Betracht kommen. Durch die Tötung von Hanna, letztlich durch das Verbringen in den Bärbach, könnte ST versucht haben, eine andere Straftat zu verdecken. Zwar kein Sexualdelikt, aber eine Hanna Hanna begangene Körperverletzung, indem er ihr vorher die Knochenbrüche und Kopfverletzungen zufügte.

Das heißt, er hatte nicht vor, sie zu töten, als er sie überfiel. Irgendwie lief es dann nicht so, wie er sich das vorstellte, er verletzte sie, schlug ihr auf den Kopf. Als ihm klar wurde, dass sie ihn deswegen anzeigen könnte, entschloss er sich, sie zu töten, um nicht wegen des Überfalls und der Körperverletzung erwischt und belangt zu werden. Und er schubste die Verletzte in den Bach in der Absicht, sie zum Schweigen zu bringen und daher zu ertränken. Der klassische Verdeckungsmord also insoweit, klassischer geht´s nicht.

Mich wundert eigentlich, dass das in der Verhandlung noch nicht thematisiert wurde. Oder aus der Zuhörerschaft hat jemand den rechtliche Hinweis des Gerichts auf gefährliche Körperverletzung missverstanden. Vielleicht wollte das Gericht auch sagen, dass Mord in Frage kommt mit dem Mordmerkmal Verdeckungstat und dass Verdeckungstat eben eine gefährliche Körperverletzung sein könnte. Mir scheint das nicht unplausibel, aber nichts Genaues weiß man leider auch hier nicht.


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