AusLeipzig schrieb:Und das Urteil des BGH liest sich für mich schon als: es gibt klare Anzeichen für Befangenheit
Sehe ich genauso. Es wird von "Bedenken [...] gegen die gebotene Neutralität" und von "Fehlen der gebotenen richterlichen Distanz" gesprochen. Eindeutiger geht es wohl kaum.
Lanza schrieb:Bei etwa Min 02:05 spricht Rick davon, dass zwischenzeitlich Sachverständige beauftragt worden und Gutachten erstattet werden aus denen sich ganz klar ergäbe, dass die Verletzungen nicht von einem Täter stammen:
Das finde ich einen wichtigen Punkt: Einer der größten Fehler in dem ganzen Verfahren war aus meiner Sicht, dass die Tathergangstheorie gutachterlich überhaupt nicht überprüft wurde.
Zum Beispiel wurden anscheinend gar keine Bodenproben o.ä. genommen am vermuteten Tatort bzw. Schleifweg, um Blut oder DNA nachzuweisen (zumindest habe ich nichts davon gelesen, nicht mal was von Luminol). Einzig von einem rot behafteten Stein war die Rede.
DNA und Blut lösen sich aber nicht in Luft auf wegen ein bisschen Regen. Die einzig andere Erklärung wäre, es wurde schlichtweg nichts gefunden trotz intensivster Analysen.
Dann das mit dem Handy: Eine Versuchsreihe mit kaltem Wasser, wann genau nach Reinwerfen überhaupt das erste Mal die Temperatur fällt, fehlt leider komplett. Wäre ein Temperaturabfall im Versuch erst deutlich verzögert erfolgt, sähe die Lage schon wieder völlig anders aus.
Das Thema Ghost Touch wurde ja zumindest angesprochen, aber auch hier gab es keinerlei Versuche.
Und dann die Acromionbrüche: Die Literatur gibt dazu nichts her, es gibt also Null Erfahrungswerte. Vielleicht gibt es aber die Möglichkeit, durch Simulation oder mithilfe vergleichbarer Knochenfortsätze/Nachbildungen festzustellen, ob diese überhaupt brechen können beim Draufknien. Aber auch hier: keine Versuche, nichts.
Dasselbe bei den Kopfverletzungen.
Und es wurde auch die Laufroute aus meiner Sicht nicht genau genug überprüft. Hier ist ein interaktives Bild vom Festhallenparkplatz:
https://www.google.com/maps/@47.7667999,12.3225536,0a,75y,304.55h,104.63t/data=!3m4!1e1!3m2!1sAF1QipM3W83fPUkX9MfF35fwiOmXxB7qXPvhCxgsPiqC!2e10?utm_campaign=ml-ardlMan sieht, dass der Parkplatz weitgehend unbeleuchtet ist.
Der Weg Richtung Eiskeller mit Mauerdurchbruch ist zwischen den beiden Kleinwagen (zwischen den beiden Bussen). ST ist laut Zeugen über den Parkplatz gejoggt (nicht gegangen, nicht gestanden!), das waren mind. 30 m Entfernung zum Eiskellereingang. Ob es joggend im Dunklen überhaupt möglich war, jemanden 30 m entfernt durch einen schmalen Durchbruch in einer Mauer zu erfassen, wurde meines Wissens nie überprüft.