Hanna W. tot aus der Prien geborgen
16.04.2025 um 16:35Ausnahmsweise Focus, tickert wortgleich wie die SZ:
Grund: die E-Mail der Vositzenden an die Staatsanwälte, Befangenheitsantrag abgelehnt
U-Haft bleibt, oder?
Grund: die E-Mail der Vositzenden an die Staatsanwälte, Befangenheitsantrag abgelehnt
Mittwoch, 16.04.2025, 15:58Quelle: https://www.focus.de/panorama/welt/attackiert-und-in-bach-geworfen-bgh-hebt-urteil-gegen-mann-im-mordfall-hanna-23-auf_c2f1eb62-ee80-4b66-8e1c-d0afb54e0dcf.html
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Der Bundesgerichtshof hat das Urteil nun aufgehoben. Der Grund: Ein abgelehnter Befangenheitsantrag.
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Der 1. Strafsenat des Bundesgerichtshofs hob das Urteil nun auf und verwies den Fall zurück an eine andere Jugendkammer des Landgerichts Traunstein. Wann ein neues Verfhren startet, ist noch nicht klar.
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In der Begründung wird vor allem ein abgelehnter Befangenheitsantrag gegen die Vorsitzende Richterin Jacqueline Aßbichler genannt. Diese hatte Anfanga Januar 2024 eine Mail an den Staatsanwalt des Verfahrens geschrieben und gesagt, dass sie davon ausgehe, dass der Angeklagte wegen gefährlicher Körperverletzung in Tatmehrheit mit Mord verurteilt werde.
Sebastian T. und dessen Verteidiger wussten zunächst nichts von diesem Mailverkehr. Die später hinzugekommene Verteidigerin Regina Rick fand die Mail erst zufällig in einem Nebenordner der Akte. Der Strafsenat schreibt in seinem Beschluss: Dieser Vorgang sei geeignet, „Misstrauen gegen die Unparteilichkeit der Vorsitzenden zu rechtfertigen“. Aßbichler hätte demzufolge an dem Urteil nicht mehr „mitwirken“ dürfen.
U-Haft bleibt, oder?