Archer schrieb:Warum? Eigentlich haben es jetzt alle Seiten, also von Zeugen über Verteidigung bis hin zur Staatsanwaltschaft leichter sich vorzubereiten, da man je mehr oder weniger weiß was von den anderen Seiten her kommt, oder welche Fragen aufkommen könnten usw.
Warum sie sich widersprochen hat?
Lea hat gemeint, sie (Verena, Raffi, Lea und ST) seien nach dem Tischtennisspielen alle gemeinsam zum Auto gegangen, auf dem Weg dorthin habe ST von einem toten Mädchen in Aschau gesprochen alle seien geschockt gewesen und hätten auf der Heimfahrt darüber gesprochen. Während Verena und Raffi sich aber nicht erinnern können, dass ST etwas derartiges gesagt habe und sie im Auto darüber geredet hätten. (Raffis Aussage lässt vermuten, dass das Tischtennis wann anders stattgefunden hat und Verenas Sprachnachrichten zeugen davon , dass sie einen Tags später von dem Fall Hanna erfahren hat). Auf die Widersprüche angesprochen hat Lea, ihre Aussage halt dahingehend geändert, dass die anderen er wohl doch nicht gehört hätten und auch nicht im Auto darüber gesprochen wurde, aber dass ST das gesagt habe wisse sie trotzdem bestimmt. Wegen diesen Widersprüchen bin ich davon ausgegangen, dass Lea als Belastungszeugin ausscheidet und nicht, dass sie zur neuen Kronzeugin wird.
Natürlich sind in einem neuen Prozess alle Prozessbeteiligten besser vorbereitet, die Zeugen aber haben noch größere Probleme sich zu erinnern. Ich persönlich gehe davon aus, dass das von Lea Aussgesagte (also die zweite Version) so nie passiert ist (keine Ahnung ob sie ST belasten wollte, oder einfach nur ihrer Schwester beistehen wollte, oder sie hat sich doch im Tag vertan, sie war schließlich auch krank) und deshalb eine Erinnerung schwierig wird und neue Hinweise ihr eher widersprechen würden.
Grillage schrieb:Aber ganz offensichtlich ist @XluX da doch einer Ente aufgesessen. Relevant und bindend für den Fall und den anstehenden Prozess ist doch unfraglich wohl nur das, was in dem Urteil steht, was ja mittlerweile im vollständigen Wortlaut veröffentlicht wurde.
Diese fehlerhafte Pressemeldung wird dadurch, dass Du sie hier noch mal als Link reinspamst, obwohl Du weisst, dass sie fehlerhaft ist, weder richtiger noch relevanter für den zukünftigen Prozess.
Komm schon, als
@XluX das geschrieben hat, war der BGH-Entscheidungstext noch nicht online, nur die Pressemitteilung. Die Person die, die "Ente" dann nach Veröffentlichung der Entscheidung nochmal aufs Tablett gebracht hat, warst du, also wenn irgendjemand dafür sorgt, dass sich "seitenweise" über "falsche Infos" ausgetauscht wird, nimm dich mal bei deiner eigenen Nase.
Mir ist einfach wichtig, dass diese unverschämte Unterstellung von dir:
Grillage schrieb:Und ich habe - außer in @Xluxs Beitrag auch noch niergendwo anders von siegen Schlägen gelesen oder gehört.
Ich habe keine Ahnung, woher @XluX diese Insfo haben will.
...
Grillage schrieb:Insofern ist @XluX Beitrag wohl eine Ente, die man vielleicht als unbelegt und falsch löschen sollte, um die Diskussion hier nicht wieder seitenweise um falsche Infos laufen zu lassen.
so nicht stehen bleibt. Wenn es dir so wichtig ist, dass keine falschen Infos die Runde machen, dann fang doch mal an und entschuldige dich dafür, dass du fehlerhaft unterstellt hast, dass User hier "Enten" verbreiten, weil du es nicht für nötig gefunden hast, in die Quelle zu sehen.