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Hanna W. tot aus der Prien geborgen

18.562 Beiträge ▪ Schlüsselwörter: Club, Getötet, Rosenheim ▪ Abonnieren: Feed E-Mail
Zu diesem Thema gibt es eine von Diskussionsteilnehmern erstellte Zusammenfassung im Themen-Wiki.
Themen-Wiki: Hanna W. tot aus der Prien geborgen

Hanna W. tot aus der Prien geborgen

um 13:36
Zitat von OriginesOrigines schrieb:Verletzt ein Beamter seine Dienstpflichten, kann jedermann eine entsprechende Beschwerde erheben.
Fragen zur o. g. Beschwerde

1.)
Verletzen StaatsanwältInnen o. andere AmtsträgerInnen ihre Dienstpflicht, wenn sie sich öffentlich zu einem Verfahren äußern, an dem sie nicht beteiligt waren?
(Im Podcast tritt die StA als Privatperson mit Sachkunde auf, was sie beides zu betonen scheint.)

2.)
Wie soll z. B. ein Laie wie der Angeklagte S. erkennen, dass im Verfahren gegen ihn jemand seine Dienstpflicht verletzt, wenn ihn seine Pflichtverteidiger nicht darauf hinweisen?
Zitat von Rigel92Rigel92 schrieb:Frau Rick weiß ganz genau, dieses Werkzeug effektiv (…) Wie gesagt, die weichgespülten Pflichtverteidiger wagten es nicht mal den extrem wichtigen Befangenheitsantrag zu unterschreiben.

Hier sieht man deutlich einen weiteren Mangel unseres Systems.
Das ist Laien und Laiinnen (wie mir) wohl kaum bewusst. Hier nochmal in anderen Worten:
Verteidigung zweiter Klasse?

Bei der Pflichtverteidigung handelt es sich grundsätzlich nicht um eine Verteidigung zweiter Klasse.

Die Pflichtverteidigung hat jedoch wegen der Bestellungspraxis der Gerichte nicht den besten Ruf. Häufig werden durch das Gericht Pflichtverteidiger bestellt, die zum persönlichen Bekanntenkreis eines Ermittlungsrichters gehören oder einen Verteidigungsstil ohne Konfliktbereitschaft oder auch nur -fähigkeit pflegen. Darüber hinaus machen diese Verteidiger bei einer Pflichtverteidigung „nur das Nötigste“ für die Mandanten, um trotz des schlechteren Honorars noch einen einigermaßen akzeptablen Stundensatz zu erzielen.

Diese Bestellung durch das Gericht lässt sich allerdings vermeiden, wenn der Beschuldigte selbst einen Pflichtverteidiger auswählt, was sein gutes Recht ist. Er wird dazu angehört – und sollte von diesem Wahlrecht unbedingt Gebrauch machen. Niemand ist im Übrigen daran gehindert, seinem Verteidiger Vorschüsse oder zusätzliche Gebühren zu zahlen. In vielen Fällen ist dies sogar angebracht, um eine wirkungsvolle Verteidigung gewährleisten zu können.
Quelle: https://strafrechtskanzlei-kolivas.com/wissenswertes/pflichtverteidigung

@Rigel92 , kannst du bitte die o. g. Seitenzahl "89" überprüfen? (Stimmt weder mit den Buchseiten noch mit den Dokumentseiten überein)


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Hanna W. tot aus der Prien geborgen

um 14:17
Zitat von watnuwatnu schrieb:Verletzen StaatsanwältInnen o. andere AmtsträgerInnen ihre Dienstpflicht, wenn sie sich öffentlich zu einem Verfahren äußern, an dem sie nicht beteiligt waren? (Im Podcast tritt die StA als Privatperson mit Sachkunde auf, was sie beides zu betonen scheint.)
Nein. Wie schon dargelegt, haben auch Amtsträger das Recht, ihre Meinung frei zu äußern. Ihnen obliegt aber eine Mäßigungspflicht.

Die sehe ich hier nicht verletzt. Das mehr oder weniger gesunde Volksempfinden dieses Threads differenziert scheinbar nicht, was sie wirklich wie sagt (und was ihr Counterpart), sondern behauptet hoch zu Ross, sie sage ganz schlimme Dinge über T., ohne das ich das der einen Folge hätte entnehmen können, die ich mir angehört habe.

Ob es klug oder wünschenswert ist, als Staatsanwältin zu Entscheidungen von Strafgerichten Stellung zu nehmen, ist etwas anderes. Mir sind aber ehrlich gesagt Richter, Beamte und Professoren lieber als die Horden von Rechtsanwälten (Dr. Stevens, Dr. Bott usw.), die mit ihren Medienauftritten ihr Unwesen treiben, Quatsch erzählen (weil sie halt parteiisch sind), zudem damit Aufmerksamkeit, Mandanten und dicke Kohle erlangen können. Der Beamte braucht keine Akquise, da ist die Besoldung jeden Monat gleich. Deshalb halte ich sie für unparteiischer, unbefangener und meinetwegen "neutraler" als Verteidiger.

Thomas Fischer beim SWR habe ich schon mal erwähnt. Der ist eine Kapazität, als Praktiker, als Wissenschaftler und als wortgewaltiger Kolumnist.
Zitat von watnuwatnu schrieb:Wie soll z. B. ein Laie wie der Angeklagte S. erkennen, dass im Verfahren gegen ihn jemand seine Dienstpflicht verletzt, wenn ihn seine Pflichtverteidiger nicht darauf hinweisen?
Vorab: Pflichtverteidiger sind nicht schlechter als Wahlverteidiger. Das ist völlig richtig. Ein Verteidiger sollte immer Fachanwalt für Strafrecht sein (er muss es aber nicht sein). Warum die Pflichtverteidiger im Falle T. den Befangenheitsantrag nicht beitreten wollten, erschließt sich mir nicht. Sie haben da da wohl einen Fehler gemacht. Aber die Anwaltshaftung (jeder RA braucht eine Berufshaftpflichtversicherung) ist ein weites Feld und hätte T. konkret ja auch nichts gebracht.

Jedenfalls kann sich ein Beschuldigter einen Rechtsanwalt aussuchen und der wird ihm dann vom Gericht als Pflichtverteidiger bestellt (so z.B. im Fall Block, wo auf Wunsch der Angeklagten der Wahlverteidiger zum Pflichtverteidiger wurde).

Trifft der Angeklagte so oder so eine schlechte Wahl (wie z.B. o.g. Frau Block), dann kann ihm nur noch ein Gericht helfen, das in diesem Fall seine Fürsorgepflicht ernst nimmt und im Rahmen der Amtsermittlung und Prozessleitung dem Angeklagten unter die Arme greift. Ich halte ein Gericht dazu genauso rechtsstaatlich verpflichtet, wie bei Delikten, wo kein Pflichtverteidiger bestellt und der Angeklagte ohne rechtlichen Beistand vor dem Strafgericht steht.


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Hanna W. tot aus der Prien geborgen

um 14:38
Zitat von OriginesOrigines schrieb:Ich weiß nicht, ob die Anzahl der "Justizirrtümer" wirklich gestiegen ist? Zum einen handelt es sich nicht wirklich um Irrtümer, zum anderen dürfte es in der Vergangenheit nicht weniger Fehler bei der Urteilsfindung gegeben haben. Ich bin mir sogar sicher, dass es in den 1950-90er Jahren viel mehr Fehlurteile gegeben hat.
Im Fall Manfred G. würde ich den Begriff schon verwenden. Er wurde immerhin rechtskräftig verurteilt und saß mehrere Jahre ein. Wenn nicht bei diesem Fall der Begriff "Justizirrtum" angebracht ist, wo sonst würde dieser Begriff greifen? Bei Sebastian T. kann man sicher streiten, weil hier das System korrigierend eingriff und so einen Justizirrtum verhinderte.

Vielleicht sind diese Fälle aber ein gutes Zeichen, die Folge eines geänderten Verständnisses sind. Ich halte es nicht für ausgeschlossen, dass es in früheren Jahrzehnten noch mehr Fehlurteile gegeben haben mag. Eines scheint sich in der bayerischen Justiz aber wie ein roter Faden durchzuziehen: Menschen, die in ihrem Leben, nicht einer bestimmten gesellschaftlichen Norm entsprachen, hatten immer schlechte Karten. Nach dem 2. Weltkrieg ging es mit Vera Brühne los, deren Lebensstil nicht den bürgerlichen Moralvorstellungen der 50er und frühen 60er entsprach und von der Boulevardpresse als "geldgieriges Luder" betitelt worden ist. Zweifel an ihrer Schuld bestehen bis heute fort.

Da konnte ein Angeklagter namens Adolf Hitler 1923 "ob seiner edlen vaterländischen Gesinnung" doch deutlich mehr Milde vom Gericht erhoffen, die er auch bekam.


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Hanna W. tot aus der Prien geborgen

um 14:44
Zitat von OriginesOrigines schrieb:Nein. (...)
Dann kann man auch keine Beschwerde einlegen.
Zitat von OriginesOrigines schrieb:Vorab: Pflichtverteidiger sind nicht schlechter als Wahlverteidiger. Das ist völlig richtig.
Sie werden nach den Infos, die ich verlinkt habe, schlechter bezahlt (s. o. "Stundensatz"). Und dass es sich ein Pflichtverteidiger mit dem Gericht, das ihn bestellt, nicht verscherzen will, kann ich mir auch denken.

Als ich versucht habe, herauszubekommen, was @Rigel92 mit S. 89* gemeint haben könnte, habe ich das zum Thema gelesen (S. 289/ Dokument S. 25 v. 26):
Ich empfinde es als eine der größten Schwierig-
keiten meines Berufs, meinen Mandanten klar zu machen, womit sie zu rech-
nen haben, wenn sie es mit der Strafjustiz zu tun bekommen. Derzeit sage
ich meinen Mandanten, sie sollen sich ein Fußballspiel vorstellen, bei dem
der Richter die Rolle des Unparteiischen einnimmt. Die Staatsanwaltschaft
sei der Gegner. Sie sollten sich allerdings der Tatsache bewusst sein, dass
unser Schiedsrichter in der Bettwäsche des Gegners schläft, mit dem Trainer
der gegnerischen Mannschaft immer zu Mittag isst, den selben Chef hat,
morgen womöglich zum Gegner transferiert wird und im Zweifel Abseits,
Foul, Handspiel, ein Nichtüberschreiten der Torlinie durch den Ball oder
irgendetwas anderes reklamieren wird, wenn wir ein Tor schießen.
Quelle: https://strafverteidigertag.de/wp-content/uploads/2024/01/40_Wilhelm_267_292.pdf
Zitat von OriginesOrigines schrieb:Jedenfalls kann sich ein Beschuldigter einen Rechtsanwalt aussuchen und der wird ihm dann vom Gericht als Pflichtverteidiger bestellt (so z.B. im Fall Block, wo auf Wunsch der Angeklagten der Wahlverteidiger zum Pflichtverteidiger wurde).
Wie sollen Laien/Laiinnen schon vorab erkennen, ob sie die richtige Wahl getroffen haben? Und wie soll man erkennen, dass der Pflichtverteidiger nicht alles Mögliche unternimmt, um seine MandantInnen zu verteidigen. Ohne RAin Rick säße S. vermutlich jetzt im Knast.
Pflichtverteidiger wechseln?

Ein Wechsel des Pflichtverteidigers ist nicht ohne Weiteres möglich. Lediglich aus „wichtigem Grund“ kann die bereits erfolgte Bestellung eines notwendigen Verteidigers widerrufen werden. Als wichtiger Grund kommt jeder Umstand in Frage, der den Zweck der Pflichtverteidigung, dem Angeklagten den Beistand im Strafverfahren zu sichern und den ordnungsgemäßen Verfahrensablauf zu gewährleisten, nachhaltig gefährdet. Der Wunsch des Beschuldigten nach einem Wechsel allein reicht für eine Auswechselung nicht aus.
Quelle: https://strafrechtskanzlei-kolivas.com/wissenswertes/pflichtverteidigung
- - -
*
Zitat von Rigel92Rigel92 schrieb:https://strafverteidigertag.de/wp-content/uploads/2024/01/40_Wilhelm_267_292.pdf



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Hanna W. tot aus der Prien geborgen

um 14:53
Zitat von OriginesOrigines schrieb:Trifft der Angeklagte so oder so eine schlechte Wahl (wie z.B. o.g. Frau Block), dann kann ihm nur noch ein Gericht helfen, das in diesem Fall seine Fürsorgepflicht ernst nimmt und im Rahmen der Amtsermittlung und Prozessleitung dem Angeklagten unter die Arme greift.
O. g. Idealfall trifft wohl kaum auf den ersten Prozess gegen S. zu. Das erkenne sogar ich Laiin - aber erst im Nachhinein, durch den 2. Prozess ;)


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Hanna W. tot aus der Prien geborgen

um 14:56
Zitat von OriginesOrigines schrieb:Die sehe ich hier nicht verletzt. Das mehr oder weniger gesunde Volksempfinden dieses Threads differenziert scheinbar nicht, was sie wirklich wie sagt (und was ihr Counterpart), sondern behauptet hoch zu Ross, sie sage ganz schlimme Dinge über T., ohne das ich das der einen Folge hätte entnehmen können, die ich mir angehört habe.
Wenn Du mich damit meinst, ich habe meine Behauptungen durchaus mit dem PodCast konkret begründet, dazu habe ich einige Stellen mit der entsprechenden Zeit zitiert und habe natürlich dabei unterschieden, was von ihr und ihrem ihrem Counterpart kam. Es wäre danach an Dir gewesen dem konkret entgegen zu treten, wenn Du anderer Ansicht bist.

Außer den üblichen gebetsmühlenartigen vollkommen unkonkreten Behauptung, kam von Dir jedenfalls nichts. Und jetzt kommt so etwas, Du wirst langsam unverschämt. Ich denke, dass sicher jemand anders hier von seinem hohen Ross heruntersteigen sollte und wenigstens versuchen, vernünftig mitzudiskutieren.
Zitat von watnuwatnu schrieb:@Rigel92 , kannst du bitte die o. g. Seitenzahl "89" überprüfen? (Stimmt weder mit den Buchseiten noch mit den Dokumentseiten überein)
Ich hatte versehentlich den Url aus einem falschen Reiter verwendet, Danke, dass Du mich darauf aufmerksam machst.

Hier der richtige:

https://strafverteidigertag.de/wp-content/uploads/2024/09/43-SchrRStVV-Effer-Uhe.pdf


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Hanna W. tot aus der Prien geborgen

um 15:05
Zitat von OriginesOrigines schrieb:was sie wirklich wie sagt (und was ihr Counterpart), sondern behauptet hoch zu Ross, sie sage ganz schlimme Dinge über T., ohne das ich das der einen Folge hätte entnehmen können, die ich mir angehört habe.
Zu sagen, es ist unwahrscheinlich, dass ein wegen erwiesener Unschuld freigesprochener wahrscheinlich doch der Täter ist, ist ganz schlimm. Noch dazu, wenn man nicht mal wirklich viel von dem Verfahren mitbekommen hat. Und das hat sie, als sie gesagt hat, es ist unwahrscheinlich, dass der Konsum von den Pornos nichts mit dem Tod von Hanna zu tun hat.

Es ist auch weiterhin sehr schlimm die Aussage, der BGH hätte keine Zweifel an der Schuld von ST gehabt, abzuknicken. Es ist ihre Aufgabe das gerade zu rücken. So eine Aussage ist nicht nur ST gegenüber, sondern auch dem BGH und dem Zuhörer gegenüber eine ziemliche Zumutung, weil es einfach falsch ist.
Zitat von Rigel92Rigel92 schrieb:was von ihr und ihrem ihrem Counterpart kam. Es wäre danach an Dir gewesen dem konkret entgegen zu treten, wenn Du anderer Ansicht bist
Die machen zusammen den Podcast. Vorbereitung und Nachbereitung. Alles was er am Ende gesagt hat und sie nicht korrigiert hat, ist in ihrem Sinne, dass es so ausgestrahlt wird und der Zuhörer es so aufnimmt.


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Hanna W. tot aus der Prien geborgen

um 17:50
Zitat von fassbinder1925fassbinder1925 schrieb:Zu sagen, es ist unwahrscheinlich, dass ein wegen erwiesener Unschuld freigesprochener wahrscheinlich doch der Täter ist, ist ganz schlimm. Noch dazu, wenn man nicht mal wirklich viel von dem Verfahren mitbekommen hat. Und das hat sie, als sie gesagt hat, es ist unwahrscheinlich, dass der Konsum von den Pornos nichts mit dem Tod von Hanna zu tun hat.
Hä? Nie aus dem Munde der Dame gehört. Sorry.
Zitat von fassbinder1925fassbinder1925 schrieb:Es ist auch weiterhin sehr schlimm die Aussage, der BGH hätte keine Zweifel an der Schuld von ST gehabt, abzuknicken. Es ist ihre Aufgabe das gerade zu rücken. So eine Aussage ist nicht nur ST gegenüber, sondern auch dem BGH und dem Zuhörer gegenüber eine ziemliche Zumutung, weil es einfach falsch ist.
Ich habe das auch gesagt. Weil es halt nun mal so ist. Der BGH das Urteil wegen eines Verfahrensfehlers aufgehoben. Zur Beweiswürdigung durch die erste Kammer, wie sie im Urteil niedergelegt ist, hat der BGH nichts gesagt (außer, dass es eine "schwierige Beweislage" gewesen sei). Es ist, wenn dann, Deine Aufgabe, das gerade zu rücken, wenn das falsch sein sollte (was es nicht ist), oder Du anderer Meinung bist (was Du gerne sein darfst). Wer nicht Deiner Meinung ist, der muss das auch nicht sagen. Oder diktierst Du das?

Es ist zudem naiv, sorry, dass das eine Zumutung für den BGH wäre, was ich oder Du oder ein Volljurist oder eine Staatsanwältin in die Welt hinaus pupsen. Das ist denen schlicht egal. Die Entscheidung des BGH kann jeder lesen, auch wenn sie vielleicht nicht jeder versteht (Vor- und Nachteil des Internets):

https://www.bundesgerichtshof.de/SharedDocs/Entscheidungen/DE/Strafsenate/1_StS/2024/1_StR_434-24.pdf;jsessionid=C19E791193C1D4FD11E532DA5FCBF761.internet981?__blob=publicationFile&v=2
Zitat von fassbinder1925fassbinder1925 schrieb:Die machen zusammen den Podcast. Vorbereitung und Nachbereitung. Alles was er am Ende gesagt hat und sie nicht korrigiert hat, ist in ihrem Sinne, dass es so ausgestrahlt wird und der Zuhörer es so aufnimmt.
Quasi Mittäterschaft. Es wird abstrus.


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Hanna W. tot aus der Prien geborgen

um 18:16
Zitat von watnuwatnu schrieb:Dann kann man auch keine Beschwerde einlegen.
Kannst Du immer, jedenfalls wenn Du der herrschenden Meinung hier im Thread folgst, dass die Dame aus dem Podcast ihre Dienstpflichten nicht erfüllt und überhaupt von Qualifikation und Charakter her ungeeignet für ihren Beruf ist.
Zitat von watnuwatnu schrieb:Sie werden nach den Infos, die ich verlinkt habe, schlechter bezahlt (s. o. "Stundensatz").
Wird eine entsprechende Honorarvereinbarung getroffen, werden sie gleich bezahlt. Es gibt auch Verteidiger, die arbeiten pro bono oder nehmen nur den Pflichtverteidigersatz nach RVG.

Nur der Staat ersetzt Dir weniger, wenn Du freigesprochen wirst und die "Auslagen der Staatskasse zur Last fallen". Das ist es der Satz nach RVG. Hier kann T. aber die tatsächlich entstandenen Kosten seiner Verteidigung als Schadenersatz dem Freistaat Bayern in Rechnung stellen.
Zitat von watnuwatnu schrieb:Als ich versucht habe, herauszubekommen, was @Rigel92 mit S. 89* gemeint haben könnte, habe ich das zum Thema gelesen (S. 289/ Dokument S. 25 v. 26):
Das ist jetzt nicht sehr wissenschaftlich, das Zitat, sondern klassische Larmoyanz von Strafverteidigern. Anderen die Professionalität absprechen, die sie für sich natürlich in Anspruch nehmen. Die fühlen sich immer als die Schwächeren, sind das strukturell ja auch, aber das mit dem Schiedsrichter zu vergleichen, der im Bett der gegnerischen Mannschaft schläft...

Das ist jetzt kein zutreffenden Bild. Denn Richter und Staatsanwalt haben auch ihre Rollen. Besser: Ihre Schwerpunkte. Wie der Verteidiger. Sie kontrollieren sich im Idealfall alle gegenseitig. Keiner von allen dreien (auch nicht die Pflichtverteidiger von T. im ersten Verfahren) haben etwas davon, jemanden unschuldig in die Pfanne zu hauen. Keiner bekommt deswegen mehr Geld, mehr Ehre, mehr Macht.
Zitat von watnuwatnu schrieb:Wie sollen Laien/Laiinnen schon vorab erkennen, ob sie die richtige Wahl getroffen haben? Und wie soll man erkennen, dass der Pflichtverteidiger nicht alles Mögliche unternimmt, um seine MandantInnen zu verteidigen. Ohne RAin Rick säße S. vermutlich jetzt im Knast.
Vorab kann man das schlecht erkennen. In der Anwaltschaft tummeln sich viele hervorragende tolle Juristen - und viele Dampfplauderer, Wichtigtuer und fachlich überforderte Gestalten, denen ihre Examensnote keine andere Wahl gelassen hat, als sich als Advokat zu verdingen. Deshalb hängen bei den meisten Anwälten keine Diplome mit den Noten an der Wand...

Wobei ein gutes Examen noch keinen guten Anwalt gebiert, auch keinen guten Richter. Und es gibt Leute, die hatten es halt nicht mit 11 fünfstündigen Klausuren, aber sind als Anwälte sicher hervorragende Netzwerker, Verhandler, Menschenfänger, Charismatiker, empathisch, engagiert, fleißig und begabt. So könnte ich nicht sagen, ob Frau Rick ein gutes Examen abgelegt hat. Aber sie ist sicher eine "brillante Strafverteidigerin" (was genau so die vielgescholtene StA in o.g. Podcast festgestellt hat).

SpoilerAls ich mal einen Strafverteidiger brauchte, habe ich mir von einer bekannten Strafverteidigerin mal einen empfehlen lassen. Der war in solchen Fällen der Experte. Und der sagte mir: "Sie sagen nichts!", was ich tat. Der Schuss ging aber nach hinten los. Hätte ich was gesagt, wäre die Sache nicht so eskaliert und wäre mich deutlich billiger gekommen. Mein Eindruck: Gericht und Staatsanwaltschaft dachten: "Wenn der diesen Strafverteidiger wählt, und keine Angaben zur Sache macht, dann muss er was auf dem Kerbholz haben." Entsprechend fiel der Strafbefehl aus. Nach Einspruch musste ich dann in der Verhandlung heftig rudern. Vielleicht hätte es mit Freispruch geendet, aber ich war froh, mit einem teuren § 153a StPO aus der Sache rauszukommen. Dazu hatte mir auch mein Verteidiger geraten.

War der Anwalt schuld? Nein. Aber den hat nicht wirklich interessiert, was wirklich passiert war. Sondern der hat seine Strategie gefahren, die für die meisten seiner Mandanten am vorteilhaftesten war. Und ich habe mich seinem Rat anvertraut, obwohl mein Impuls eigentlich war, mich zu erklären.



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Hanna W. tot aus der Prien geborgen

um 18:45
Zitat von OriginesOrigines schrieb:Hä? Nie aus dem Munde der Dame gehört. Sorry.
Weil Du offensichtlich nicht in der Lage oder gewillt bist, ausreichend kritisch und gründlich Dir den PodCast anzuhören. Beiträge der User hier ignorierst Du, welche sogar die genaue Zeit ihrer Aussage benennen und versuchen Dich so mit der Nase darauf zu drücken. Du könntest mit einigen wenigen Klicks diese Stelle Dir anhören. Aber das machst Du nicht, sondern behauptest vollkommen stur weiter Deine extrem oberflächliche Sichtweise.

Hier nochmals die Wiederholung und damit der Nachweis, dass diese Person es wirklich so gesagt hat.
Zitat von Rigel92Rigel92 schrieb:Wenn er etwas sagt, stellt sie es vermeintlich richtig, um ihm in der nächsten Bemerkung in Wirklichkeit wieder Recht zu geben.

Nur als Beispiel um 17:00 rum: Sie klärt zwar auf, dass der Pornokonsum zur Tat gar nichts aussagt. Nachdem er kurz wieder zwischen funkt sagt sie letztlich, dass es unwahrscheinlich sei, dass dieser Konsum mit der Tat nichts zu tun hat. Peng und wieder fühlt man sich geohrfeigt, weil man kurz vorher geglaubt hat, sie weist ihn wirklich in die Schranken. Nein, sie setzt gleich noch eins oben drauf. So etwas ist halt höchst manipulativ und schädigt ganz klar dem Freigesprochen.
Wie gesagt, hör Dir den Podcast einfach besser an.
Zitat von OriginesOrigines schrieb:
Zitat von fassbinder1925fassbinder1925 schrieb:Es ist auch weiterhin sehr schlimm die Aussage, der BGH hätte keine Zweifel an der Schuld von ST gehabt, abzuknicken. Es ist ihre Aufgabe das gerade zu rücken. So eine Aussage ist nicht nur ST gegenüber, sondern auch dem BGH und dem Zuhörer gegenüber eine ziemliche Zumutung, weil es einfach falsch ist.
Zitat von OriginesOrigines schrieb:Ich habe das auch gesagt. Weil es halt nun mal so ist. Der BGH das Urteil wegen eines Verfahrensfehlers aufgehoben. Zur Beweiswürdigung durch die erste Kammer, wie sie im Urteil niedergelegt ist, hat der BGH nichts gesagt (außer, dass es eine "schwierige Beweislage" gewesen sei). Es ist, wenn dann, Deine Aufgabe, das gerade zu rücken, wenn das falsch sein sollte (was es nicht ist), oder Du anderer Meinung bist (was Du gerne sein darfst). Wer nicht Deiner Meinung ist, der muss das auch nicht sagen. Oder diktierst Du das?
@fassbinder1925 hat genau das gesagt, was zu bemängeln ist. Du behauptest jedoch etwas anderes, dass der BGH nicht die Beweiswürdigung bemängelt hat. Versuch endlich mal die Beiträge erst zu verstehen, ehe Du antwortest und dabei das Thema verfehlst.

Hat der BGH jemals Zweifel an der Schuld? So gut wie nie, denn dass ist in den meisten Fällen Aufgabe des Tatgerichts. Hätte der BGH wirklich Zweifel an der Schuld festgestellt, wäre einen Zurückverweisung an ein Tatsachengericht nicht mehr nötig, es hätte den Fall rechtskräftig abgeschlossen.

Selbst wenn der BGH Fehler bei der Beweiswürdigung festgestellt hätte, hätte der BGH noch keine Zweifel an der Schuld geäußert, denn das wäre verfrüht, er hätte das Urteil genauso aufgehoben, wie im vorliegenden Fall.

Ich kenne nur einen einzigen Fall, wo das erfolgt war, im Pistazieneisfall. Dort war ein Verfahrensstand erreicht, wo es unmöglich war, der Wahrheit näher zu kommen und die Beweiswürdigung des Tatsachengericht objektiv willkürlich war. In diesem Fall konnte die den Mangel der Beweislage nicht mehr verbessert können. Eine Zurückverweisung wäre dem Beschleunigungsgebot zuwider gelaufen. Damit musste in diesem Fall der BGH über den Fall rechtskräftig entscheiden und die Angeklagte freisprechen. Das ist jedoch die absolute Ausnahme.

Außerdem haben Dir schon mehrere Experten erklärt, dass dieser beschluss nicht bedeutet, dasss der BGH keine Fehler in der Beweiswürigung gesehen hat. Diese Untersuchung war nicht mehr nötig, weil es am relevanten Ergebnis nicht geändert hätte. Das Urteil wurdwe augehoben und ist damit obsolet.

Und genau das hätte die "Staatanwältin" aufklären müssen, wenn sie wirklich dem Motto dieses Podcast gerecht werden will.

Wie gesagt, Du schafft es einfach nicht den PodCast ausreichend kritisch zu analysieren.
Zitat von OriginesOrigines schrieb:
Zitat von fassbinder1925fassbinder1925 schrieb:Es ist auch weiterhin sehr schlimm die Aussage, der BGH hätte keine Zweifel an der Schuld von ST gehabt, abzuknicken. Es ist ihre Aufgabe das gerade zu rücken. So eine Aussage ist nicht nur ST gegenüber, sondern auch dem BGH und dem Zuhörer gegenüber eine ziemliche Zumutung, weil es einfach falsch ist.
Zitat von OriginesOrigines schrieb:Quasi Mittäterschaft. Es wird abstrus.
Es ist eine andere Situation. Wenn sie Interviewt worden wäre, dann kann sie natürlich nichts für seine Äußerungen. Aber sie machen - wie @fassbinder1925 es sagt - diesen Podcast gemeinsam. Und ja, natürlich haben sie dadurch die gleichen Pflichten.


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Hanna W. tot aus der Prien geborgen

um 18:59
Zitat von OriginesOrigines schrieb:habe das auch gesagt. Weil es halt nun mal so ist. Der BGH das Urteil wegen eines Verfahrensfehlers aufgehoben. Zur Beweiswürdigung durch die erste Kammer, wie sie im Urteil niedergelegt ist, hat der BGH nichts gesagt (außer, dass es eine "schwierige Beweislage" gewesen sei). Es ist, wenn dann, Deine Aufgabe, das gerade zu rücken, wenn das falsch sein sollte (was es nicht ist), oder Du anderer Meinung bist (was Du gerne sein darfst). Wer nicht Deiner Meinung ist, der muss das auch nicht sagen. Oder diktierst Du das?
Ich frage Dich ernsthaft. Für Dich ist eine Nichtkommentierung einer Beweiswürdigung gleichzusetzen damit, dass der Senat keine Zweifel hatte, dass die Indizien und die Beweiswürdigung der Ersten Kammer ausreichend waren um ST zu verurteilen?!

Gleichzeitig schreibst du, dass der BGH nichts dazu gesagt hat. Du Widersprichst dir selbst. Ich dachte bei der uralten Diskussion wäre man sich schon einig geworden.

Und man kann nicht sagen, dass der BGH dazu sich nicht geäußert hat, aber gleichzeitig die Aussagen im Podcast als richtig empfinden.
Zitat von OriginesOrigines schrieb:Quasi Mittäterschaft. Es wird abstrus
Wahnsinnig abstrus zu sagen, dass der Inhalt eines Podcasts im Sinne der Betreiber ist.

Bei so viel Fanatismus und Tunnelblick kennt man sich gar nicht mehr aus.
.


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Hanna W. tot aus der Prien geborgen

um 19:54
Zitat von OriginesOrigines schrieb:Instruktiv zum Mäßigungsgebot Gärditz:

https://www.forschung-und-lehre.de/recht/wieviel-freiheit-darf-sich-ein-wissenschaftler-nehmen-329
Danke für den Link. Der Artikel ist interessant, aber beantwortet die Frage, inwieweit sie hätte sagen dürfen, was sie gesagt hat, leider aus meiner Sicht nicht ausreichend.
Eine private Äußerung, die als solche kenntlich ist, verletzt dienstliche Pflichten allenfalls dann, wenn sie zum Beispiel auf eine parteiliche Amtsführung schließen lässt (zum Beispiel diskriminierende Verächtlichmachung von Personengruppen, die von dienstlichen Handlungen – wie einer Prüfung – betroffen sein können) oder das Ansehen des Dienstherrn massiv schädigt (zum Beispiel Verherrlichung totalitärer Ideologien).
Quelle: https://www.forschung-und-lehre.de/recht/wieviel-freiheit-darf-sich-ein-wissenschaftler-nehmen-329

Problem ist, sie hat in dem Podcast nicht gesagt, dass es ihre private Meinung ist. Das hat sie kurz bei Rob Reiner erwähnt, aber im Eiskeller-Podcast war ständig nur von ihr als Staatsanwältin, ihrer Justizfamilie, dass sie auch als Richterin ernannt ist etc. die Rede.

Und ich will hier nochmal den Anfang des Podcasts zitieren:

ER: Wenn wir ganz ehrlich sind, dann waren wir letzte Woche wirklich geschockt [...]. ST ist ein freier Mann, hochoffiziell.

Und später dann ...

SIE: Ich hab nicht den Eindruck, dass da [in Aschau] so viele von seiner Unschuld überzeugt sind. Ich bin es ja auch nicht - und Du bist es glaube ich auch nicht.

Für mich ist das keine reine Meinungsäußerung mehr, sondern gezielte Stimmungsmache. Zu ungunsten von ST.
Zitat von fassbinder1925fassbinder1925 schrieb:Gleichzeitig schreibst du, dass der BGH nichts dazu gesagt hat. Du Widersprichst dir selbst. Ich dachte bei der uralten Diskussion wäre man sich schon einig geworden.
Ich will das auch gar nicht nochmal alles wiederholen, aber wenn man wirklich einfach nur liest, was der BGH in seinem Beschluss schreibt, steht da nun mal:
die ebenfalls ein Fehlen der gebotenen richterlichen Distanz erkennen lässt.
Da steht nicht: "die ebenfalls den Eindruck erweckt, dass es an der gebotenen richterlichen Distanz gefehlt haben könnte."

Natürlich kann man hier stundenlang diskutieren, ob der BGH vielleicht nicht zwischen Indikativ und Konjunktiv unterscheiden kann oder einfach zu blöd war, sich auszudrücken, oder es ihm egal war o.ä. Aber man kann nicht abstreiten, dass es rein grammatikalisch hier nicht mehr nur um die bloße Besorgnis geht.


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um 20:38
@XluX

Ich denke, es kommt auf den Einzelfall an. Wenn man zwar sagt
Mir ist sehr wichtig – auch wenn ich als Privatperson hier natürlich auftrete – die notwendige Neutralität zu wahren, denn das ist in meinem Beruf - als Staatsanwältin (auf Lebenszeit, danke) – das oberste Gebot
dann wird es schwierig. Sie weist zwar darauf hin, dass sie es als Privatperson sagt, aber mit dem folgenden Satz könnte man da durchaus eine Relativierung sehen. Vom Sinn her sagt sie, dass sie es Staatsanwältin genauso sehen würde. Ich sehe das durchaus als Graubereich an. Natürlich sehen dann Richter nicht nur den einen Satz, sondern beachten alles im Zusammenhang. Ich denke, so eindeutig wird die Entscheidung nicht ausfallen, es kann durchaus sein, dass ein Richter sagt, dass dieses Aussage als Privatperson für den Hörer insgesamt zu versteckt ist und so der Hörer den Eindruck erhält, dass sie es doch als StA erzählt. Und dann kommt es eben darauf an, ob das Gericht meint, dass dies auch bewusst von ihr quasi versteckt wurde. Und vielleicht kommt es auch in diesem Zusammenhang an, dass der ganze Podcast so aufgebaut ist, dass es nicht wie eine persönliche Ansicht erscheinen soll, sie gibt vor, Justiz zu erklären. Das tut sie jedoch in diesem Fall gerade nicht, sie macht in Wirklichkeit das Gegenteil, sie erklärt Justiz gerade nicht sondern verschleiert z.B die Aufgabe des BGH so, wie es ihr persönlich passt.

Ich denke, wir werden der Sache nicht näher kommen. Wenn die Anwälte von ST hier eine Chance sehen, werden sie es vielleicht machen. Aber es kann sein, dass sie es auch sein lassen, weil es so oder so nicht mehr zu korrigieren ist und die "Staatsanwältin" so etwas sicher in einem ihrer neuen Podcasts dann erwähnen wird, als Angriff auf die "Justizfamilie". Ich denke, die die "Staatsanwältin" diese diese Korrekturen genutzt hat um weiteres Gift zu sprühen, spricht da Bände. Solche "Richtigstellungen" bewirken häufig das Gegenteil von dem, was man wirklich damit erreichen will. Das kennt man auch von Bereichen außerhalb der Justiz. So etwas läuft in der Regel wie das Hornberger Schießen ab.


Zu der Amtshaftungsklage mal eine Frage in die Runde. Ich habe in Interviews von Frau Rick nur von einer Amtshaftungsklage gegen die beiden Beamten gehört, die entlastende Beweismittel nicht korrekt weitergegeben (unterschlagen) haben. Von einer Klage geen Aßbichler höre ich das erste mal. Weiß jemand dazu mehr?


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Hanna W. tot aus der Prien geborgen

um 21:03
Zitat von Rigel92Rigel92 schrieb:Sie weist zwar darauf hin, dass sie es als Privatperson sagt, aber mit dem folgenden Satz könnte man da durchaus eine Relativierung sehen. Vom Sinn her sagt sie, dass sie es Staatsanwältin genauso sehen würde. Ich sehe das durchaus als Graubereich an.
Das ist halt zudem aus dem Rob-Reiner-Podcast, nicht aus der Eiskeller-Folge. In letzterer sagt sie nichts über ihre Privatmeinung.
Ich glaube auch nicht, dass Regina Rick vorhat, gegen den Podcast vorzugehen. Ich wollte es nur erwähnt haben, dass für mich nicht ersichtlich ist, dass sie hier ihre Privatmeinung wiedergibt. Abgesehen davon geht's hier immer noch um Rufschädigung.
Aber leider ist es in der heutigen Zeit Usus, für Klicks auch nicht davor zurückzuschrecken, anderen vielleicht Schaden zuzufügen.
Zitat von Rigel92Rigel92 schrieb:Zu der Amtshaftungsklage mal eine Frage in die Runde. Ich habe in Interviews von Frau Rick nur von einer Amtshaftungsklage gegen die beiden Beamten gehört, die entlastende Beweismittel nicht korrekt weitergegeben (unterschlagen) haben. Von einer Klage geen Aßbichler höre ich das erste mal. Weiß jemand dazu mehr?
Ich habe das offiziell auch nirgends gelesen, dass sie eine Amtshaftungsklage gegen die frühere Richterin erheben will. Vielleicht war das eine Interpretartion der Medien, als sie pauschal die Amtshaftungsklage angekündigt hat. Dass das im Podcast auf die Richterin bezogen wird, erstaunt mich jetzt nicht. Da sind ja ne Menge Fehler und Unschärfen drin - frei nach dem Motto: Irgendwas Spektakuläres brauchen wir jetzt noch, um die Hörer*innen halten zu können.


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Hanna W. tot aus der Prien geborgen

um 21:27
Gut, es gibt eine dpa-Pressemeldung, die von diversen Zeitungen ungeprüft übernommen wurde:
Die Verteidiger des Angeklagten übten scharfe Kritik an den Ermittlern, insbesondere an der Kriminalpolizei in Rosenheim. Sie forderten das bayerische Innenministerium und das Polizeipräsidium Oberbayern Süd auf, Konsequenzen zu ziehen. Das Innenministerium verwies auf Anfrage der dpa an die Traunsteiner Staatsanwaltschaft.

Auch die Richterin des ersten Verfahrens an einer anderen Kammer des Landgerichts Traunstein, in dem der inzwischen 23-Jährige für den Mord an der Studentin verurteilt und ins Gefängnis geschickt worden war, wurde von den Anwälten des Mannes schärfstens kritisiert. Verteidigerin Regina Rick kündigte eine Amtshaftungsklage an und forderte das Justizministerium zu Konsequenzen auf.
Quelle: https://www.merkur.de/bayern/mithin-rechtskraeftig-nach-freispruch-im-fall-hanna-das-urteil-ist-94066579.html

Da könnte man rauslesen, dass auch die Richterin gemeint war. Inwieweit das auch wirklich so gesagt wurde, ist schwer zu beurteilen, weil aller anderen Meldungen dazu immer auf dieser einen dpa-Meldung beruhen.

Aber mittlerweile sollte klar sein, dass die Amtshaftungklage nur gegen die Ermitller gehen soll.
Das wird dann sicher bald in einem neuen Podcast richtiggestellt *Ironieoff*.


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Hanna W. tot aus der Prien geborgen

um 21:43
@XluX
Danke für diesen Hinweis. Diese dpa-Meldung sagt eben nicht aus, gegen wen Amtshafungsklage gestellt wird. Aus persönlichen Interviews von Frau Rick weiß man es in Wirklichkeit besser, es eine Amtshaftungsklage gegen die beiden Ermittlungsbeamten gestellt.
Zitat von XluXXluX schrieb:Das ist halt zudem aus dem Rob-Reiner-Podcast, nicht aus der Eiskeller-Folge.
Vielleicht wollte man da noch etwas nachholen, weil man erkannt hatte, dass dies nicht im eigentlichen Fall erfolgt war.
Zitat von XluXXluX schrieb:Ich glaube auch nicht, dass Regina Rick vorhat, gegen den Podcast vorzugehen.
Ich persönlich glaube das auch nicht.

Die Hasstrirade von Aßbichler hat sie auch nur beiläufig zurückgewiesen, indem sie kurz nach dem Urteil dazu angesprochen den Reportern sagte, dass die Richterin halt sehr emotional sei und damit war das Thema für sie gegessen. Von wegen, dass Frau Rick einen lautstark und undiplomatisch sei. Sich so ruhig nach einem solch unverschämten persönlichen Angriff zu verhalten, das muss man können!


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Hanna W. tot aus der Prien geborgen

um 21:53
Zitat von fassbinder1925fassbinder1925 schrieb:Ich frage Dich ernsthaft. Für Dich ist eine Nichtkommentierung einer Beweiswürdigung gleichzusetzen damit, dass der Senat keine Zweifel hatte, dass die Indizien und die Beweiswürdigung der Ersten Kammer ausreichend waren um ST zu verurteilen?!

Gleichzeitig schreibst du, dass der BGH nichts dazu gesagt hat. Du Widersprichst dir selbst. Ich dachte bei der uralten Diskussion wäre man sich schon einig geworden.
Der BGH hat nichts zur Sachrüge gesagt. Oder willst Du das bestreiten? Wenn er nichts dazu gesagt hat, kann man nicht behaupten, er hätte in Wirklichkeit doch was gesagt. Das Urteil wurde aufgehoben, weil die Verfahrensrüge (mithin die Verletzung formellen Rechts) erfolgreich war (§ 349 Abs. 4 StPO).

Ich dachte, Du studierst das.
Zitat von fassbinder1925fassbinder1925 schrieb:Bei so viel Fanatismus und Tunnelblick kennt man sich gar nicht mehr aus.
Ja. Fanatismus und Tunnelblick verblenden. Ich sehe jedenfalls noch sehr klar.


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Hanna W. tot aus der Prien geborgen

um 22:05
@Origines

Dem BGH war es vermutlich zu teuer (Zeit ist Geld) weiter auf diesen Schmarrn (das erste Urteil) einzugehen, sodass es auch jeder Strohmann versteht.


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Hanna W. tot aus der Prien geborgen

um 22:15
Zitat von OriginesOrigines schrieb:Der BGH hat nichts zur Sachrüge gesagt. Oder willst Du das bestreiten? Wenn er nichts dazu gesagt hat, kann man nicht behaupten, er hätte in Wirklichkeit doch was gesagt.
Das hat doch @fassbinder1925 auch gar nicht gesagt.
Fakt ist, es wurde nur die Verfahrensrüge geprüft, weil die schon zur Aufhebung geführt hat.
Wie in der Führerscheinprüfung: Einmal über die rote Ampel gefahren, und schon erübrigt sich der Rest.


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Hanna W. tot aus der Prien geborgen

um 22:18
Zitat von OriginesOrigines schrieb:Der BGH hat nichts zur Sachrüge gesagt. Oder willst Du das bestreiten? Wenn er nichts dazu gesagt hat, kann man nicht behaupten, er hätte in Wirklichkeit doch was gesagt. Das Urteil wurde aufgehoben, weil die Verfahrensrüge (mithin die Verletzung formellen Rechts) erfolgreich war (§ 349 Abs. 4 StPO).

Ich dachte, Du studierst das
Das will ich nur nicht bestreiten, genau das sage ich. Und mein Problem ist, dass die Staatsanwältin genau das nicht sagt.
Zitat von OriginesOrigines schrieb:Ich sehe jedenfalls noch sehr klar.
Das ist dir zu wünschen. Wirkt in dieser Diskussion nicht so. @Rigel92 hat schon einen guten Punkt gesagt. Hast du dir den Podcast angehört und hast du gehört, was das Duo bezüglich dem aufgehobenen Urteil sagt?


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