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Hanna W. tot aus der Prien geborgen

18.578 Beiträge ▪ Schlüsselwörter: Club, Getötet, Rosenheim ▪ Abonnieren: Feed E-Mail
Zu diesem Thema gibt es eine von Diskussionsteilnehmern erstellte Zusammenfassung im Themen-Wiki.
Themen-Wiki: Hanna W. tot aus der Prien geborgen

Hanna W. tot aus der Prien geborgen

18.02.2026 um 21:00
Zitat von MauserMauser schrieb:Ein super Kurzbeitrag über die jüngsten Justizopfer Manfred Genditzki und Sebastian T. und der wichtigen Frage ob sich hinsichtlich der gestiegenen Anzahl an Justizirrtümern nicht endlich etwas am Rechtssystem ändern muss.
Ich weiß nicht, ob die Anzahl der "Justizirrtümer" wirklich gestiegen ist? Zum einen handelt es sich nicht wirklich um Irrtümer, zum anderen dürfte es in der Vergangenheit nicht weniger Fehler bei der Urteilsfindung gegeben haben. Ich bin mir sogar sicher, dass es in den 1950-90er Jahren viel mehr Fehlurteile gegeben hat.

In den ersten Jahrzehnten der Bundesrepublik waren die meisten Richter im Nationalsozialismus aufgewachsen oder ausgebildet worden, ja an einer verbrecherischen Justiz ("Schreckliche Juristen") beteiligt. Willkür, Rassismus und Sexismus waren weit verbreitet. Manche Urteile aus dieser Zeit sind wahre Gruselkabinette und heute schlicht untragbar.

Wer sich heute über den ersten Prozess gegen T. empört, der sollte mal Urteile von vor 50 Jahren lesen. Wohlgemerkt Urteile in einer demokratischen und rechtsstaatlichen Bundesrepublik, Welten entfernt von der Rechtsprechung der DDR.

Warum also mehr "Justizirrtümer"? Es wird einfach mehr kritisch hinterfragt. Autoritäten nicht einfach akzeptiert. Es wird breit berichtet, munter kritisiert, seit dem Siegeszug von "Social Media" für Jedermann möglich. Strafverteidiger wie Frau Rick arbeiten heute gezielt in die Öffentlichkeit hinein, was nicht kriegsentscheidend sein muss, aber Aufmerksamkeit und damit auch Kontrolle durch die "4. Gewalt" herbeiführt. Ohne diese Medienarbeit und die Beteiligung der Öffentlichkeit wären vermutlich Fälle wie Mollath, Ulvi K., Genditzki, Mazurek, Rupp, Eiskeller usw. dem Vergessen anheimgefallen oder nur einigen interessierten Kreisen ein Begriff geblieben.

Das hat alles nicht nur Vorteile. Aber ich will mit den Nachteilen an dieser Stelle nicht anfangen. Und auch keine Rosinen picken. Egal ob es der Thread hier ist, ob es Podcasts oder TV-Berichte wie der vom BR sind, das alles ist Teil der Kontrolle, die die Öffentlichkeit auch ausüben soll. Deshalb gibt es die Meinungs-, Medien- und Pressefreiheit. Man mag über die Beteiligten unterschiedlicher Meinung sein, insgesamt hat da - wie auch in der Politik - eine fundamentale Transformation stattgefunden.

Zudem wird viel mehr objektiviert. Wo es früher tatsächlich nur ein paar dürftige Zeugenaussagen waren, gibt es nun viele technische Möglichkeiten (DNA, Faserspuren, Laserscans, digitale Spuren aller Art), die es erst seit den letzten 25 oder 30 Jahren gibt. Die können zwar ihrerseits neue Fehlerquellen darstellen, aber insgesamt haben sich die Strafprozesse doch sehr Richtung Wissenschaft und Technik entwickelt.

Kurz und gut: Mehr "Justizirrtümer" heißt nicht, dass es ungerechter zugeht.


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Hanna W. tot aus der Prien geborgen

18.02.2026 um 21:55
Zitat von OriginesOrigines schrieb:Wer sich heute über den ersten Prozess gegen T. empört, der sollte mal Urteile von vor 50 Jahren lesen.
Was genau findest Du an dem Ergebnis des ersten Prozesses, nämlich unschuldig als Mörder verurteilt worden zu sein, weniger schlimm?

Der erste Prozess war unerträglich.
Wie er vor Gericht und von den Medien behandelt wurde, war unerträglich.
Wie er durch den Dreck gezogen wurde, war unerträglich.
Und: Für mich war es an Willkür kaum zu übertreffen.

Ich glaube aber auch, dass es früher noch mehr Justizirrtümer gab. Durch die technischen Fortschritte konnten wahrscheinlich auch Irrtümer verhindert werden. Nur macht es das für die Opfer leider nicht leichter, egal ob heute oder früher.


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Hanna W. tot aus der Prien geborgen

18.02.2026 um 23:22
Zitat von Rigel92Rigel92 schrieb:Das zeigt die häufige Anwendung des Wortes blöd. Blöd ist so etwas nur, wenn man von seinen Vorurteilen getrieben wird, und es nicht schafft von ihnen weg zu kommen.
Ja, man kann dem conformation bias förmlich beim Wirken zuhören und spürt schon fast die Qualen, die dadurch verursacht werden, dass neue Erkenntnisse nicht mehr zur Überzeugung passen und man die jetzt mühselig verdrehen muss. Ein Lehrbuchbeispiel!
Zitat von Rigel92Rigel92 schrieb:Übrigens will ich gern mal wissen, von wo er sie die angebliche Information hat, wie das Plädoyer der StA und Verteidigung war. Die erfolgte gerade nicht öffentlich.
Ich finde es insgesamt verwunderlich, woher die ihre Infos beziehen.
Irgendwie wirkt es so, als ob sie Detailwissen haben das so nicht in den Zeitungen stand (keine 100% Gewähr) , bei anderen Dingen herrschen wiederum extrem große Wissenslücken. In der ersten Eiskeller-Folge erwähnt Sophie ja noch, dass ihr ihre früheren Kollegen aus Traunstein keine Auskunft gegeben haben, ob das bei der vierten Folge immer noch so ist?

Nur am Rande, die Medien, die von Sophie und Julian als so tendenziös dargestellt werden, haben ihre Quellen angegeben und man weiß als Konsument woran man ist, wenn Frau Rick oder Herr Holderle zitiert werden. Die beiden Podcaster, inkl. Journalist hingegen versuchen sich als neutrale Experten-Instanz mit persönlichem Bezug zu verkaufen, die den dummen, uniformierten Hörern nur dabei helfen, alles korrekt einzuordnen. Ich würde das aber eher Propaganda nennen und nicht Journalismus.
Zitat von OriginesOrigines schrieb:Ich halte wenig von Argumenten ad hominem, v.a. gegen Richter, Staats- und Rechtsanwälte sowie Gutachter, denen empört von Laien das berufliche Können abgesprochen wird. Egal von wem es kommt und gegen wen es sich richtet. Das ist Usus geworden, in dem gerade diskutierten Podcast, wie auch hier in diesem Thread, aber das macht es auch nicht besser.
Deine Meinung dazu hast du ja schon oft kundgetan, was ich dabei nicht verstehe ist, wieso für dich der Beruf schützenswerter, als das Leben eines Menschen ist? Für ST bist du nie so in die Presche gesprungen und findest man braucht nicht so empört sein, wenn jemand für neun Jahre unschuldig eingesperrt wird und nie wieder den Stempel "Mörder" los wird. Aber wehe jemandes berufliche Leistung wird kritisiert…
Nochmal als Erinnerung für dich, diese Berufe haben keinen Selbstzweck, kurz runtergebrochen sind die Berufe dazu da, das Miteinander und das Leben unschuldiger Menschen zu schützen. Vielleicht denkst du mal darüber nach.
Zitat von Rigel92Rigel92 schrieb:Wäre sie in dem Podcast anonym aufgetreten und hätte sich nicht als Staatsanwältin geoutet, dann könnte man es so sehen, dass sie ihren Mann bei dem Podcast einfach nur unterstützen will. Aber sie tritt als StAin und damit schon als Person mit einer gewissen Autorität auf und ist dadurch noch mehr in der Lage Meinungen von Zuhörern zu manipulieren.
Aber weil das nicht reicht, streicht sie auch immer wieder ihre Aschauer Herkunft? (je nach Folge, wuchs sie entweder in Aschau auf oder besuchte dort häufig das Haus der Großeltern, nicht dass das relevant wäre, aber es entsteht der Eindruck als ob ihr das Ausschmücken der Geschichte, wie sie bei Lea vermutet, auch selbst nicht ganz fremd ist) heraus und gibt sich damit noch zusätzlich als Kennerin von Land und Leuten, mit persönlichem Bezug aus.
Zitat von OriginesOrigines schrieb:Was die Frau Sophie in ihrem Podcast sagt, sagt sie nicht in amtlicher Eigenschaft als Staatsanwältin. Sondern als Privatfrau. Als solche genießt sie wie jeder andere Bürger auch Meinungsfreiheit. Sie muss nicht "neutral" sein. Das ist wie beim Fußballspiel.
Nein, als Privatfrau muss sie nicht neutral sein, es wäre ihr wohl auch die berufliche Kompetenz nicht abgesprochen worden, hätte sie betont, dass es sich um ihre Privatmeinung handeln würde. Sie wollte aber lieber ihre einseitige, uninformierte und angriffige Meinungsäußerung, als Neutralität einer Staatsanwältin verkaufen und wenn sie da echt keinen Unterschied erkennt, kann einem ganz nach @Rigel92 Angst und Bange werden.
Zitat von Rigel92Rigel92 schrieb:Es könnte auch sein, dass sie Rosenheim mal als Zwischenstation in ihrer Laufbahn erwähnt hatte.
In der ersten Eiskeller-Folge erwähnt sie, dass sie in Traunstein ihr Referendariat gemacht hat.


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Hanna W. tot aus der Prien geborgen

19.02.2026 um 15:21
Zitat von XluXXluX schrieb:Der erste Prozess war unerträglich.
Wie er vor Gericht und von den Medien behandelt wurde, war unerträglich.
Wie er durch den Dreck gezogen wurde, war unerträglich.
Und: Für mich war es an Willkür kaum zu übertreffen.
"Unerträglich" ist etwas sehr Subjektives. Objektiv lässt sich darüber nicht diskutieren. Aber mit persönlichen Befindlichkeiten wird heute diskutiert und argumentiert, weil sie zum Maßstab dafür geworden sind, wie die Betroffenen die Dinge objektiv sehen. Das Ego wird zum Maß aller Dinge. Zeichen unserer Zeit, fällt mir in vielen Diskussionen auf.

Deshalb ist es für viele sehr schwer geworden, mit Menschen zu diskutieren, die anderer Meinung sind. Am persönlichen "unerträglich" führt kein Weg vorbei, gibt es keinen Kompromiss, kein Verständnis, keine Akzeptanz. Es gibt nur schwarz oder weiß. So ist die Wirklichkeit aber nicht.

Was dann im letzten Satz auffällt, den Du ja dann auch etwas abmilderst. "An Willkür kaum zu übertreffen." Ich nehme mal an, Du hast Willkür noch nicht wirklich erfahren, keine Ahnung, was das eigentlich ist und wann wir davon sprechen. Und auch nicht Willkür der Vergangenheit - beschränken wir uns mal auf die Bundesrepublik seit 1949 - studiert.

SpoilerUnd hinsichtlich der Rechtsfolge hatte T. das Privileg, nach Jugendstrafrecht verurteilt zu werden, das bei Mord eine Höchststrafe von 10 Jahren vorsieht. Das JGG wurde 1922 vom sozialdemokratischen Justizminister Gustav Radbruch eingeführt. Radbruch war eigentlich Rechtsphilosoph. Die "Radbruch'sche Formel" gilt auch noch heute. Es ist erhellend, sich mal damit zu beschäftigen, welches Maß an Unrecht wir erdulden müssen und welches nicht mehr akzeptabel ist. T. wäre wohl vier oder fünf Jahre nach dem ersten Urteil frei gekommen. Die Resozialisierung hätte es ihm ermöglicht, an einem Ort, wo ihn niemand kennt, unbehelligt ein neues und erfülltes Leben anzufangen. Es dürfte Hunderte, wenn nicht Tausende Straftäter in Deutschland geben, die wegen einer Tötung verurteilt worden waren und nun "unauffällig" als brave Bürger unter uns leben. Was auch völlig in Ordnung ist. Nicht - wie in anderen Rechtsstaaten - ab 18 zum Tode oder zu echtem Lebenslänglich verurteilt worden.

Das erste Urteil im "Eiskellerfall" war schon deswegen keine Willkür, weil das Gericht persönlich davon überzeugt gewesen sein dürfte (wir haben keine anderen Anhaltspunkte), dass T. einen Menschen getötet hat. Nur weil Du diese Meinungsbildung sachlich für "unerträglich" falsch und ungerecht empfunden hast, muss noch keine Willkür vorliegen. Falsche Urteile (objektiv oder subjektiv) gibt es viele, Willkür muss man schon suchen.

Ein Beispiel ist dieser Beschluss des Bundesverfassungsgerichts vom 19. April 2023. Eine Klatsche für - ähm - ja, die bayerische Justiz. Durchsuchungen auf Grundlage bloßer Vermutungen sind unzulässig (da sonst Gefahr der Willkür). Aus der Entscheidung kann man auch entnehmen, welche Voraussetzungen ein Anfangsverdacht hat und meinetwegen auf die Zeugenvernehmungen T. vor seiner Festnahme anwenden.

https://www.bundesverfassungsgericht.de/SharedDocs/Downloads/DE/2023/04/rk20230419_2bvr218020.pdf?__blob=publicationFile&v=1

Die Willkür hier ist eine andere als das Unrecht, das T. widerfahren ist. Über BILD ("Das ist der Mörder von Aschau!") und die öffentliche Meinung brauchen wir nicht sprechen, über Vorurteile von Polizei und Justiz auch nicht. Die gibt es und dafür sind die Verfahrensvorschriften da, um eben Willkür zu verhindern.
Zitat von rabunselrabunsel schrieb:Deine Meinung dazu hast du ja schon oft kundgetan, was ich dabei nicht verstehe ist, wieso für dich der Beruf schützenswerter, als das Leben eines Menschen ist? Für ST bist du nie so in die Presche gesprungen und findest man braucht nicht so empört sein, wenn jemand für neun Jahre unschuldig eingesperrt wird und nie wieder den Stempel "Mörder" los wird. Aber wehe jemandes berufliche Leistung wird kritisiert…
Um T. brauche ich mich nicht zu kümmern, dessen Fürsprecher sind hier in diesem Thread ja omnipräsent. Und das ist ja in Ordnung. Leider ist die Be-, eher Verurteilung gewisser Angehöriger gewisser Berufsgruppen in gleicher Weise omnipräsent, ohne jedoch das gleiche Maß an Empathie oder berufliche Kompetenz aufzuweisen. Sondern es wird halt Stammtischniveau. Und das hat T. so oder so nicht verdient.


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19.02.2026 um 15:26
PS:
Zitat von OriginesOrigines schrieb:Ein Beispiel ist dieser Beschluss des Bundesverfassungsgerichts vom 19. April 2023. Eine Klatsche für - ähm - ja, die bayerische Justiz.
Da war der Wunsch Vater des Gedankens. Es ist leider nicht die bayerische Justiz, sondern die von NRW.


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19.02.2026 um 16:22
Zitat von OriginesOrigines schrieb:Unerträglich" ist etwas sehr Subjektives. Objektiv lässt sich darüber nicht diskutieren. Aber mit persönlichen Befindlichkeiten wird heute diskutiert und argumentiert, weil sie zum Maßstab dafür geworden sind, wie die Betroffenen die Dinge objektiv sehen. Das Ego wird zum Maß aller Dinge. Zeichen unserer Zeit, fällt mir in vielen Diskussionen auf.
Also was in TS abgelaufen ist, sollte eigentlich jeder als „Unerträglich“ empfinden. Zumindest auf jeden Fall nicht erträglich, gerade wenn er viel auf die Justiz hält.

Es ist natürlich unwürdig, wenn man einen Vorsitz über eine Verhandlung hat und den Sitzungsvertretern der Staatsanwaltschaft absolut freie Hand lässt, während man der Verteidigung wo es nur geht über den Mund fährt. Besonders erschreckend ist es natürlich wenn Richter dabei zuschauen und milde Lächeln, wie eine Zeugin mit Wiederholungsfragen traktiert wird und aufgefordert wird, sie soll einfach mal behaupten, dass sie gegen ihren Willen angefasst wurde.
Zitat von OriginesOrigines schrieb:Das erste Urteil im "Eiskellerfall" war schon deswegen keine Willkür, weil das Gericht persönlich davon überzeugt gewesen sein dürfte (wir haben keine anderen Anhaltspunkte), dass T. einen Menschen getötet hat. Nur weil Du diese Meinungsbildung sachlich für "unerträglich" falsch und ungerecht empfunden hast, muss noch keine Willkür vorliegen. Falsche Urteile (objektiv oder subjektiv) gibt es viele, Willkür muss man schon suchen.
@XluX hat ja auch nicht gesagt, dass die Urteilsberatung willkürlich abgelaufen ist. Aber wenn man sich einfach spontan den nach Titel schlimmsten Porno raussucht, ohne dass ihn einer von den Beteiligten gesehen hat und ohne dass die Verteidigung darauf ernsthaft vorbereitet war ihn öffentlich vorspielt, dann ist das schon eine sehr willkürliche Handlung. Das hat auch nichts mit der Sache zu tun, da man nicht davon ausgehen musste, dass das irgendeinen engen Bezug zur Tat hat. Insofern müsste man die Öffentlichkeit ausschließen.


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19.02.2026 um 16:56
Zitat von OriginesOrigines schrieb:Das erste Urteil im "Eiskellerfall" war schon deswegen keine Willkür, weil das Gericht persönlich davon überzeugt gewesen sein dürfte (wir haben keine anderen Anhaltspunkte), dass T. einen Menschen getötet hat. Nur weil Du diese Meinungsbildung sachlich für "unerträglich" falsch und ungerecht empfunden hast, muss noch keine Willkür vorliegen. Falsche Urteile (objektiv oder subjektiv) gibt es viele, Willkür muss man schon suchen.
Deine Sichtweise würde bedeuten, dass es kein einziges Urteil willkürlich sein kann. D.h. man könnte ein Urteil nie auf Willkür prüfen. Das ist natürlich grober Unfug, denn das würde bedeuten, dass der BGH ein Urteil nie auf Willkür prüfen kann.

Ich denke, wegen dieser schwerwiegenden Fehleinschätzung glaubst Du, dass der BGH das ursprüngliche Urteil nicht aufgehoben hätte.

Der BGH unterscheidet zwischen objektiver und subjektiver Willkür. Ein Gericht, das subjektiv willkürlich urteilt, macht sich in der Regel der Rechtsbeugung schuldig. und da gebe ich Dir recht, da gibt es extrem wenige, da reichen kaum mehr als zwei Hände zum Abzählen aus.

Auch wenn ein Gericht annimmt, dass es subjektiv nicht willkürlich geurteilt hat, kann das Urteil trotzdem objektiv willkürlich sein.

Jeder ist daher befugt, sich die Grundsätze des BGH anzusehen, welche sich auf die Beweiswürdigung beziehen (welche in Wirklichkeit auf dieser objektiven Willkür aufbauen), und darf auch sagen, dass er dieses Urteil für willkürlich hält. Er kann damit auch durchaus recht haben, weil es keinen Feststellung des BGH gibt, dass das Urteil nicht objektiv willkürlich war.


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19.02.2026 um 17:04
Zitat von fassbinder1925fassbinder1925 schrieb:Aber wenn man sich einfach spontan den nach Titel schlimmsten Porno raussucht, ohne dass ihn einer von den Beteiligten gesehen hat und ohne dass die Verteidigung darauf ernsthaft vorbereitet war ihn öffentlich vorspielt, dann ist das schon eine sehr willkürliche Handlung. Das hat auch nichts mit der Sache zu tun, da man nicht davon ausgehen musste, dass das irgendeinen engen Bezug zur Tat hat. Insofern müsste man die Öffentlichkeit ausschließen.
Ich denke, bei der Handlungsweise dieses Gericht kann man durchaus noch weitere Handlungen als willkürlich ansehen. So wurde der damalige Angeklagte immer sowohl an Hand- als auch Füssen gefesselt in den Gerichtsaal geführt, selbst als er im Rollstuhl gefahren werden musste. Diese Behandlungsart war schon sehr außergewöhnlich und ich sehe es als menschenverachtend an. In den meisten Fällen werden Angeklagte nur an den Händen gefesselt in den Saal geführt.

Hier als Nachweis dieser Artikel:

https://www.abendzeitung-muenchen.de/bayern/hanna-prozess-in-traunstein-neue-erkenntnisse-zum-amok-alarm-am-landgericht-art-964663


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19.02.2026 um 18:08
Zitat von fassbinder1925fassbinder1925 schrieb:Es ist natürlich unwürdig, wenn man einen Vorsitz über eine Verhandlung hat und den Sitzungsvertretern der Staatsanwaltschaft absolut freie Hand lässt, während man der Verteidigung wo es nur geht über den Mund fährt. Besonders erschreckend ist es natürlich wenn Richter dabei zuschauen und milde Lächeln, wie eine Zeugin mit Wiederholungsfragen traktiert wird und aufgefordert wird, sie soll einfach mal behaupten, dass sie gegen ihren Willen angefasst wurde.
Ich habe solche Verhandlungen auch schon erlebt. Ja, das fühlt sich unerträglich an. Sogar körperlich. Oder noch öfter vergleichbare Situationen, in der Autoritäten ihre Macht, ihre Herablassung, ihre Arroganz demonstriert haben. Zum Fremdschämen. Trotzdem ist die ureigene Übelkeit für eine sachliche Beurteilung nicht der Maßstab.

Das passiert leider ziemlich oft, weil Macht und Leitung nicht nur von gefestigten, in sich ruhenden Charakteren ausgeübt wird. Und Frau Rick ist ein eher antiautoritärer Typus, der wie ein Flitzebogen auf solches Gehabe losgeht. Und es von ihrem Naturell her nicht kann, Machtgehabe mit Diplomatie und Raffinesse einzuwickeln.

Und dann hat sich das auch eskaliert, offenbar bis zur Unwürdigkeit. Was dann auch sowohl die scheinbar wenig professionelle Stellungnahme der Vorsitzenden A. an den BGH umfasst - wie auch die aus prozessualer Sicht völlig irrelevanten ex post-Angriffe gegen Frau A., die zeigen, wie massiv sich die Verteidigung über ihre Verhandlungsführung erregt hat. Vielleicht war es PR, ich fand es ebenfalls nicht professionell.


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Hanna W. tot aus der Prien geborgen

19.02.2026 um 18:17
PS:
Zitat von fassbinder1925fassbinder1925 schrieb:Aber wenn man sich einfach spontan den nach Titel schlimmsten Porno raussucht, ohne dass ihn einer von den Beteiligten gesehen hat und ohne dass die Verteidigung darauf ernsthaft vorbereitet war ihn öffentlich vorspielt, dann ist das schon eine sehr willkürliche Handlung. Das hat auch nichts mit der Sache zu tun, da man nicht davon ausgehen musste, dass das irgendeinen engen Bezug zur Tat hat. Insofern müsste man die Öffentlichkeit ausschließen.
Das ist halt eine unsensible, "wurschtige" Verhandlungsführung. Nun ist wenig sachlich nicht gleich unsachlich, aber von einer Großen Jugendstrafkammer würde man sich etwas mehr vom Geist des JGG wünschen. Es ist aber auch so, dass - jedenfalls in Bayern - Jugendstrafrichter nicht nach ihrem Empathievermögen ausgesucht werden, sondern da muss halt mal jeder durch.

SpoilerIch kannte einmal vor vielen Jahren eine Jugendstrafrichterin aus Bayern, die hat ihre Verurteilten sogar zu Hause oder im Gefängnis besucht. Und einem sogar Geld geliehen, damit er eine Geldauflage bezahlen kann und nicht einfahren musste. Da sie natürlich zu weich war, landete sie nach relativ kurzer Zeit wieder am Zivilgericht. Später war sie Bundestagsabgeordnete.


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19.02.2026 um 18:24
Zitat von OriginesOrigines schrieb:Um T. brauche ich mich nicht zu kümmern, dessen Fürsprecher sind hier in diesem Thread ja omnipräsent. Und das ist ja in Ordnung. Leider ist die Be-, eher Verurteilung gewisser Angehöriger gewisser Berufsgruppen in gleicher Weise omnipräsent, ohne jedoch das gleiche Maß an Empathie oder berufliche Kompetenz aufzuweisen. Sondern es wird halt Stammtischniveau. Und das hat T. so oder so nicht verdient.
Du verstehst nicht im Geringsten, worin es @rabunsel und auch mir in Wirklichkeit gegangen ist. Für ST dürfte dieses Forum vollkommen egal sein. Er will im Aschauer Raum wieder Fuß fassen. Und genau das beeinträchtigt diese Propaganda von dieser “Staatsanwältin“ im hohen Maße. Sie nutzt dabei ihre Stellung als Staatsanwältin schamlos aus. Ich will Dir mal hier ihre wörtliche Aussage zitieren, die sie Im PodCast von sich gibt, als sie eine Richtigstellung „versucht“:
Mir ist sehr wichtig – auch wenn ich als Privatperson hier natürlich auftrete – die notwendige Neutralität zu wahren, denn das ist in meinem Beruf - als Staatsanwältin (auf Lebenszeit, danke) – das oberste Gebot
Darauf hatte @rabunsel schon weiter oben verwiesen, ohne den genauen Wortlaut zu schreiben. Die Zeit scheint da etwas zu differieren, ich denke, das liegt an der Werbung, die in die angezeigte Zeit eingeht, Zeitpunkt aktuell: 3:35
https://open.spotify.com/episode/54pMYRoyzhUb54ABo0qkdy

Entweder sie log bei der Richtigstellung schamlos oder sie glaubt wirklich neutral zu sein. Wenn letzteres, dann wird sie bei bestimmten Fällen, die sie ähnlich persönlich trifft, es genauso wenig schaffen neutral zu bleiben mit den entsprechen Folgen für die Betroffenen.

Du hast den wesentlichsten Gedanken von @rabunsel nicht genannt. Hier zu Vollständigkeit wiederhole ich ihn:
Zitat von rabunselrabunsel schrieb:Nochmal als Erinnerung für dich, diese Berufe haben keinen Selbstzweck, kurz runtergebrochen sind die Berufe dazu da, das Miteinander und das Leben unschuldiger Menschen zu schützen. Vielleicht denkst du mal darüber nach.
Sie bewirkt jedoch mit diesem PodCast wissentlich genau das Gegenteil und beruft sich dabei auf die besondere Stellung als Staatsanwältin.


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19.02.2026 um 18:31
Zitat von Rigel92Rigel92 schrieb:Deine Sichtweise würde bedeuten, dass es kein einziges Urteil willkürlich sein kann. D.h. man könnte ein Urteil nie auf Willkür prüfen. Das ist natürlich grober Unfug, denn das würde bedeuten, dass der BGH ein Urteil nie auf Willkür prüfen kann.
Keine Ahnung, wie Du darauf kommst. Nicht ohne Grund habe ich auf das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) verwiesen. Hast Du wohl übersehen. Du verwendest offenbar "willkürlich" in einem Dir eigenen Sinne. Deswegen fällt mir dann auch schwer, Dir zu folgen.

Natürlich wird auf "Willkür" geprüft, nur ist das ein sehr weiter Begriff. Er verbirgt sich hinter Rechtsbegriffen wie "Anfangsverdacht", "tragfähige Tatsachengrundlage", "freie richterliche Beweiswürdigung", "Überzeugungsbildung", "Begründung", "sachwidrige Ungleichbehandlung" usw.

Hier nochmal das BVerfG, das haut scheinbar jährlich den Ermittlungsrichtern eins auf die Nuss:
Die Annahme eines Anfangsverdachts der Sachbeschädigung durch die Beschwerdeführerin erweist sich als willkürlich.
(...)
Hiernach fehlte es an einer tragfähigen Tatsachengrundlage, die geeignet gewesen wäre, den Verdacht der Sachbeschädigung gerade gegen die Beschwerdeführerin zu richten. Die Anordnung der Durchsuchung durch das Amtsgericht Braunschweig sowie die Beschwerdeentscheidung des Landgerichts erweisen sich als objektiv willkürlich.
https://www.hrr-strafrecht.de/hrr/bverfg/19/2-bvr-2132-19.php
Zitat von Rigel92Rigel92 schrieb:Sie bewirkt jedoch mit diesem PodCast wissentlich genau das Gegenteil und beruft sich dabei auf die besondere Stellung als Staatsanwältin.
Auch den Eindruck kann ich nicht teilen. Aber Du kannst ja gegen sie eine Dienstaufsichtsbeschwerde stellen.


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19.02.2026 um 19:09
Zitat von OriginesOrigines schrieb:Das passiert leider ziemlich oft, weil Macht und Leitung nicht nur von gefestigten, in sich ruhenden Charakteren ausgeübt wird. Und Frau Rick ist ein eher antiautoritärer Typus, der wie ein Flitzebogen auf solches Gehabe losgeht. Und es von ihrem Naturell her nicht kann, Machtgehabe mit Diplomatie und Raffinesse einzuwickeln.
Aus den Prozessbeobachtungen habe ich einen anderen Eindruck.

Trotzdem hast Du hier nicht zu bewerten, denn das ist dann definitiv definitive Stammtischgeschwätz. In Wirklichkeit kommt es auf das Ergebnis an. Ich denke, andere Anwälte sind in Wirklichkeit häufiger Duckmäuser und treten nicht in ausreichender Weise im Sinne ihres Mandanten gegen das Gericht auf.

Dieses Verfahren beweist das sehr gut. Die weichgespülten Anwälte wollten den Befangenheitsantrag nicht unterzeichnen! Ich glaube, man braucht solche Anwälte, die diesen Machtgehabe der Richter die Stirn bieten. Ich persönlich glaube, wie die "Staatsanwältin", dass ohne Frau Rick ein Schuldspruch mit einem etwas anderen Urteil rechtskräftig geworden wäre.

Ich hoffe, dass das auch Aßbichler eine Lehre sein wird und sie in Zukunft solche Hasstiraden gegen Anwälte unterlassen wird. Sie hat nun erlebt, wie so etwas nach hinten losgehen kann.
Zitat von OriginesOrigines schrieb:Natürlich wird auf "Willkür" geprüft, nur ist das ein sehr weiter Begriff. Er verbirgt sich hinter Rechtsbegriffen wie "Anfangsverdacht", "tragfähige Tatsachengrundlage", "freie richterliche Beweiswürdigung", "Überzeugungsbildung", "Begründung", "sachwidrige Ungleichbehandlung" usw.
Du sagtest:
Zitat von OriginesOrigines schrieb:Das erste Urteil im "Eiskellerfall" war schon deswegen keine Willkür, weil das Gericht persönlich davon überzeugt gewesen sein dürfte (wir haben keine anderen Anhaltspunkte), dass T. einen Menschen getötet hat.
Wie kann die dann geprüft werden, wenn Du sagst, dass ein Urteil gar nicht willkürlich sei, das erschließt sich mir nun gar nicht mehr.

Ich denke, Du solltest mal selber Gedanken bzgl. Deiner Argumentationsweise machen. Einmal sagst Du es sei nicht willkürlich und plötzlich gehst Du davon aus, dass man es trotzdem prüfen kann. Ich habe nur auf die fehlende Logik Deiner Argumentationsweise reagiert.

Aber so wie es nun scheint, gehst wohl auch von zwei unterschiedlichen Willkürarten aus, einem Urteil, das in den Augen des Gerichts subjektiv nicht willkürlich ist, das dann mit objektiven Maßstäben geprüft wird und dann dadurch doch willkürlich sein kann. Bei letzterem spricht der BGH dann öfter von objektiver Willkür. Ich denke, einen Unterscheidung zwischen diesen beiden Arten der Willkür (subjektiver und objektiver) ist auch wichtig, erst dann mach eine Überprüfung Sinn und dann kann man sich verbal auch besser ausdrücken.

Du hattest mit diesem Satz @XluX in Schranken verweisen wollen, kannst jedoch nicht wissen, ob es nach einer objektiven Prüfung eben doch willkürlich wäre, da diese Prüfung vom BGH nicht erfolgte. Wie gesagt, jeder kann sich daher ein eigens Bild von machen und durchaus sagen dass es willkürlich ist. Dabei ist natürlich die objektive Willkür (nach Prüfung) gemeint.

Wie gesagt, arbeite an Deiner Argumentationsweise und behaupte nicht so einen Schmarren, dass das erste Urteil nicht willkürlich gewesen war.
Zitat von OriginesOrigines schrieb:Auch den Eindruck kann ich nicht teilen. Aber Du kannst ja gegen sie eine Dienstaufsichtsbeschwerde stellen.
Ich glaube nicht, da ich nicht Betroffener bin, aber vielleicht machen das schon die Anwälte des Justizopfers.


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19.02.2026 um 20:54
P.S.:

Übrigens in dem von Dir zitierten Beschluss spricht das BVerfG ebenfalls von objektiver Willkür. Vielleicht solltest Du in Zukunft auch erst das lesen, was Du zitierst:
ee) Hiernach fehlte es an einer tragfähigen Tatsachengrundlage, die geeignet gewesen wäre, den Verdacht der Sachbeschädigung gerade gegen die Beschwerdeführerin zu richten. Die Anordnung der Durchsuchung durch das Amtsgericht Braunschweig sowie die Beschwerdeentscheidung des Landgerichts erweisen sich als objektiv willkürlich.
Quelle: https://www.hrr-strafrecht.de/hrr/bverfg/19/2-bvr-2132-19.php (Unterstreichung durch mich)

Die andere Art der Willkür ist entsprechend eben subjektive Willkür. Durch diese Unterscheidung wirft das BVerfG den damaligen Richtern eben keine subjektive Willkür vor. Subjektive Willkür, das bedeutet, dass ein Richter gewollt eine willkürliche Feststellung trifft. Eine solche Verhaltensweise birgt eine hohe Gefahr als Rechtsbeugung angesehen zu werden.

Zurück zu diesem Fall, niemand wirft dem damaligen Gericht Rechtsbeugung vor, also auch keine subjektive Willkür, trotzdem kann das Urteil auf (objektiver) Willkür beruhen.

Ich denke, dieser wichtige Unterschied ist damit geklärt.


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Hanna W. tot aus der Prien geborgen

20.02.2026 um 00:00
Zitat von OriginesOrigines schrieb:Das erste Urteil im "Eiskellerfall" war schon deswegen keine Willkür, weil das Gericht persönlich davon überzeugt gewesen sein dürfte (wir haben keine anderen Anhaltspunkte), dass T. einen Menschen getötet hat.
Deine Argumentation ergibt keinen Sinn, Willkür bezeichnet doch gerade Verhaltensweisen, die den eigenen Interessen folgen, die eigene Überzeugung würde das in keinster Weise aufheben oder irgendwie heilen können. Eine zu starke Überzeugung würde willkürliche Verhaltensweisen sogar eher forcieren. Aufgabe des Gerichtes wäre es, be- und entlastende Beweismittel erschöpfend zu würdigen und sich daraufhin am besten sachlich eine Überzeugung zu bilden und eben nicht, weil man schon auf den ersten Blick überzeugt ist, die Beweismittel und Indizien willkürlich vorauszuwählen, abzulehnen, zu beeinflussen oder oder oder. Willkür benötigt aber keinen Vorsatz.

Wie auch bei der Befangenheit kommt es aber sowieso nicht auf die Einstellung der Richter an, sondern darauf, ob der Anschein der Willkür erweckt wurde. Siehe dazu die ständige Rechtsprechung.
Nach § 24 Abs. 2 StPO kann ein Richter wegen Besorgnis der Befan-
genheit abgelehnt werden, wenn ein Grund vorliegt, der geeignet ist, Misstrau-
en gegen seine Unparteilichkeit zu rechtfertigen. Das ist der Fall, wenn der Ab-
lehnende bei verständiger Würdigung des ihm bekannten Sachverhalts Grund
zur Annahme hat, der Richter nehme ihm gegenüber eine innere Haltung ein,
die die gebotene Unparteilichkeit und Unvoreingenommenheit störend beein-
flussen kann (BGHSt 21, 334, 341; BGHR StPO § 24 Abs. 2 Befangenheit 4).
Diese Besorgnis lässt sich aber nicht schon allein mit einer fehlerhaften Sach-
behandlung begründen. Verfahrensverstöße, die auf einem Irrtum oder auf ei-
ner unrichtigen Rechtsansicht beruhen, stellen grundsätzlich keinen Ableh-
nungsgrund dar (ständige Rechtsprechung, vgl. BGHSt 48, 4, 8), sondern nur
dann, wenn die Entscheidungen abwegig sind oder den Anschein der Willkür
erwecken.
Quelle: https://www.bundesgerichtshof.de/SharedDocs/Entscheidungen/DE/Strafsenate/2_StS/2007/2_StR__84-07A.pdf?__blob=publicationFile&v=1

Dass Richterin A. der Verteidigung nicht die ganzen Informationen weitergegeben hat, dürfte man zumindest als willkürlich wirkend verstehen.

Es wirkt schon eher so, als ob du eine eigene Definition von Willkür hast. Du scheinst Willkür eher im Sinne von Rechtsbeugung zu verstehen. Rechtsbeugung ist zwar immer Willkür, aber Willkür muss nicht immer Rechtsbeugung sein.
Zitat von OriginesOrigines schrieb:Um T. brauche ich mich nicht zu kümmern, dessen Fürsprecher sind hier in diesem Thread ja omnipräsent. Und das ist ja in Ordnung. Leider ist die Be-, eher Verurteilung gewisser Angehöriger gewisser Berufsgruppen in gleicher Weise omnipräsent, ohne jedoch das gleiche Maß an Empathie oder berufliche Kompetenz aufzuweisen.
Und wieder stellst du das erlittene und noch zu erleidende Unrecht eines unschuldig Verfolgten und Verurteilten auf die selbe Stufe wie eine berufliche Kritik! Erkennst du den Unterschied tatsächlich nicht? Versuch dich doch mal empathisch hineinzuversetzen.

Zumal es nicht stimmt, dass Angehörige gewisser Berufsgruppen nur vorverurteilt werden würden. Es gibt wirklich viele, auch in diesem Forum, die sich sehr für die Berufsgruppen einsetzen und diese mit Vorschusslorbeeren bedenken und das sogar von anderen einfordern.
Aber um Vorverurteilung geht es ja hier nun nicht. Es wurden Personen beruflich kritisiert, die in iherer Berufsausübung schwere, folgenreiche Fehler (folgenreich für andere) gemacht haben. Sie werden trotzdem weiter bezahlt und müssen auch nicht um ihren Job fürchten. Sie für diese Arbeit auch noch zu loben, oder zu entschuldigen geht meiner Meinung nach einfach zu weit. Selbst wenn du meine beruflliche Kompetenz für diese Kritik anzweifelst, meiner Meinung nach ist es manipulativ und anmaßend, wenn man seine persönliche Meinung höher gewichtet, indem man auf seine scheinbare Expertise verweist.

Und wie @Rigel92 auch meint, ist es besonders verwerflich, wenn man seine Stellung ausnutzt um den Ruf eines Freigesprochenen weiter zu sabotieren.
Zitat von Rigel92Rigel92 schrieb:Sie bewirkt jedoch mit diesem PodCast wissentlich genau das Gegenteil und beruft sich dabei auf die besondere Stellung als Staatsanwältin.
Und wofür? Zum Schutz der Justizfamilie oder für mehr Klickzahlen für den Ehemann?
Auch einer Staatsanwältin gelingt die Beurteilung eines Falles nur bei ausreichender Information und sie ist nicht durch Zauberhand Expertin für fremde Fälle, die sie nur aus den Medien kennt. Daher kann sie genau wie jeder andere nur eine persönliche Meinung bilden, aber die Betonung von Beruf und Herkunft verschaffen ihr besonderen Einfluss bei den Aschauern. Von einer Staatsanwältin die auch beruflich Erfahrung damit haben dürfte, was eine fehlerhafte Berichterstattung anrichten kann, erwarte ich mehr Weitsicht und Zurückhaltung.
Zitat von OriginesOrigines schrieb:Und Frau Rick ist ein eher antiautoritärer Typus, der wie ein Flitzebogen auf solches Gehabe losgeht. Und es von ihrem Naturell her nicht kann, Machtgehabe mit Diplomatie und Raffinesse einzuwickeln.
Aus den Medien und der Berichterstattung wirkte es eher so, als ob es keine Möglichkeit für Diplomatie gegeben habe und sich das Gericht schon allein durch die Anwesenheit von Frau Rick herausgefordert gesehen hat.


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Hanna W. tot aus der Prien geborgen

20.02.2026 um 09:16
Zitat von rabunselrabunsel schrieb:Aus den Medien und der Berichterstattung wirkte es eher so, als ob es keine Möglichkeit für Diplomatie gegeben habe und sich das Gericht schon allein durch die Anwesenheit von Frau Rick herausgefordert gesehen hat.
Ich denke, das aktuelle Weltgeschehen zeigt deutlich, dass man mit Diplomatie nicht immer weiterkommt. Man darf nicht vergessen, sie ist in Wirklichkeit nur ein Mittel zum Zweck. Bei manchen Menschen ist sie wirkungslos und das muss man auch erkennen können. Es ist schlicht nur ein Werkzeug, deren Grenzen man kennen muss.


Ich denke, Frau Rick weiß ganz genau, dieses Werkzeug effektiv einzusetzen und erkennt, wann man mit Diplomatie nicht weiterkommt und man einem Gericht die Stirn bieten muss. Und das ist auch eine sehr wichtige Eigenschaft einer guten Anwältin. Wie gesagt, die weichgespülten Pflichtverteidiger wagten es nicht mal den extrem wichtigen Befangenheitsantrag zu unterschreiben.

Hier sieht man deutlich einen weiteren Mangel unseres Systems. Da Gerichte die Pflichtverteidigern den betroffenen Personen vorschlagen, führt das leicht – gerade in ländlichen Gegenden – zu so einem Verhalten. Man wird stärker auf die Pflichtverteidigung angewiesen sein und so wird ein Duckmäusertum verstärkt. Eigentlich müsste es eine von den Gerichten losgelöste Stelle geben, die auf sachlicher Ebene die für dieses Fachgebiet geeigneten Anwälte den Betroffenen vorschlagen. Ich denke, dann würde es mehr Anwälte geben, die mittels ihrer Mittel auf die Situation angemessener reagieren können. Abhängigkeitsverhältnisse in dieser Art sind meist von Nachteil.

Es mag sein bzw. ich hoffe es, dass die Pflichtverteidiger – hätten sie ausreichende Arbeit geleistet und diese Email selbst gefunden – dann auch ohne Fau Rick doch den Befangenheitsantrag gestellt und unterschrieben hätten. So haben sie sich hinter Frau Rick versteckt, was eben deutlich diese Nachteile des Systems zeigt. Ob diese Handlungsweise für sie ausgezahlt hat, denn deren anbiedernde und wenig sachliche Verhalten ist nun öffentlich geworden, ist fraglich.


Diplomatie setzt Frau Rick dann u.a. ein, wenn es der Sache dienlich ist. Das sah man im Verfahren auch, als es klar wurde, dass nun die Sache vor einem Gericht verhandelt wurde, dem in diesem Fall bei der Bewertung des Befangenheitsantrag grobe Fehler unterlaufen waren. Die Anwälte sagten öffentlich, dass sie gegen dieses Gericht keine Einwände haben, weil es immer unterschiedliche Rechtsansichten haben kann.

Als ich das hörte, musste ich schon schlucken, denn ich kannte da schon allzu gut den Beschluss des BGH. So überraschend ist die Rechtsansicht des BGH nicht. Aßbichler hatte in ihrer Erklärung auf dem Befangenheitsantrag hin überdeutlich gegen geltende Rechtssätze des BGH verstoßen, genaugenommen hat sie genau gegenteilig gehandelt. Damit hat man dann schon Schwierigkeiten, m.E. hätte ein solch schwerer Fehler auch einen Befangenheitsantrag gegen das neue Gericht begründen können, denn wie gesagt, es geht „nur“ um die Befürchtung der Befangenheit. Und solche schweren Fehler entstehen in der Regel nur dann, wenn man diese Entscheidung (den Befangenheitsantrag abzulehnen) auch nicht sachlicher Ebene beurteilt hat oder eben wesentliche Rechtsgrundsätze nicht kennt. Wahrscheinlich wird hier auch die Gefahr der Nähe der über den Befangenheitsantrag urteilenden Gerichte deutlich, was den Confirmation-Bias fördert. Auch hier kommen Fragen zu der Güte des aktuellen Systems auf.


Auch haben sie bei der Haftprüfung diplomatisch gehandelt, als das Gericht noch um Aufschub bat, die Bewertung des Aussageexperten noch abzuwarten.


Wenn man dann den späteren Verlauf des Verfahrens betrachtet, haben sie vollkommen richtig argumentiert. So haben sie noch vor der Verlesung ihrer Anklageschrift die Lage des Angeklagten aufgezeichnet. Auch das war ein sehr guter Weg, wenn man die psychologische Wirkung davon kennt, wie sie hier in dem folgenden Artikel auf Seite 89 vorletzter Abschnitt behandelt wird:

https://strafverteidigertag.de/wp-content/uploads/2024/01/40_Wilhelm_267_292.pdf

Natürlich war das mit einem gewissen Risiko verbunden, denn manch ein Vorsitzender wird auf eine solche Ablaufänderung allergisch reagieren, aber ich glaube, sie hätten dann die entsprechenden Zeichen rasch verstanden.


Wie gesagt, wenn man die Sache sachlich betrachtet, ist Frau Rick sehr wohl diplomatisch, aber sie kennt auch die Grenzen der Diplomatie und setzt ihre Mittel sehr effektiv für die Verteidigung ihres Mandanten ein und scheut sich nicht, dem Gericht die Stirn zu bieten auch die Sequenz des Verfahrens im Sinne ihres Mandanten zu ändern.

Ich denke, die Bewertung der „Staatsanwältin“ bzgl. der Qualität trifft es voll und ganz zu. Bei ihrer Bewertung von Frau Rick als Mensch sollte nie jemand mit Steinen werfen, der im Glashaus sitzt. Selbstreflexion – eine Voraussetzung für ihren Beruf – zeigte Sophie in keiner Weise.


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Hanna W. tot aus der Prien geborgen

20.02.2026 um 10:02
Zitat von rabunselrabunsel schrieb:Und wieder stellst du das erlittene und noch zu erleidende Unrecht eines unschuldig Verfolgten und Verurteilten auf die selbe Stufe wie eine berufliche Kritik! Erkennst du den Unterschied tatsächlich nicht? Versuch dich doch mal empathisch hineinzuversetzen.
Ich habe nur auf einen unpassenden Vergleich ("für irgendwelche StA setzt Du Dich so ein, aber nicht für T") reagiert. Ein klassischer "Whataboutism", den Du hier noch mal wiederholt hast.
Zitat von Rigel92Rigel92 schrieb:Ich glaube nicht, da ich nicht Betroffener bin, aber vielleicht machen das schon die Anwälte des Justizopfers.
Da musst Du nicht Betroffener sein. Verletzt ein Beamter seine Dienstpflichten, kann jedermann eine entsprechende Beschwerde erheben.

Ansonsten wiederhole ich gerne, dass es Anmaßung ist, jemandem aufgrund einiger Äußerungen die berufliche Qualifikation oder Geeignetheit für die Ausübung eines Amtes abzusprechen. Erst recht, wenn die eigene Qualifikation damit nicht vergleichbar ist.

Das ist unsachlich, schlechter Stil und sicher noch nicht mal vox populi, so dass ich den Stammtischen nicht noch mal Unrecht antun möchte. Es fehlt halt:
Zitat von Rigel92Rigel92 schrieb:Selbstreflexion – eine Voraussetzung für ihren Beruf – zeigte Sophie in keiner Weise.
Quod erat demonstrandum.


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Hanna W. tot aus der Prien geborgen

20.02.2026 um 11:34
Zitat von OriginesOrigines schrieb:Ansonsten wiederhole ich gerne, dass es Anmaßung ist, jemandem aufgrund einiger Äußerungen die berufliche Qualifikation oder Geeignetheit für die Ausübung eines Amtes abzusprechen. Erst recht, wenn die eigene Qualifikation damit nicht vergleichbar ist.
Da muss ich Dir entschieden widersprechen. Die eigene berufliche Qualifikation bei einer solchen Bewertung ist nicht entscheidend.

Die Beurteilung, ob jemand neutral handelt oder nicht, hat in der Regel nichts mit einem Beruf zu tun, das kann auch jeder Laie. Sie wird ihr Studium schon gut abgeschlossen haben, ihre rechtlichen Kenntnisse werden sicher ohne Zweifel sein. Aber zu einem Beruf des StA oder Richters ist das Studium nur eine reine Grundlage. Es gehört eben einfach mehr dazu. Und dieses wichtige Mehr hat nichts mit dem Studium zu tun sondern ist eine Eigenschaft, die ein ständiges Bemühen erfordert.

Dieses Mehr, darum geht es hier. Und man erwartet, dass dieses Mehr bei Gerichten auch Laien aufbringen. Dieses Mehr hat also nicht im Geringsten etwas mit dem Beruf selbst zu tun. Damit hat Beurteilung einer solchen Eigenschaft auch nichts mit dem Beruf zu tun, es setzt nur eine gewisse Menschenkenntnis voraus. Und bei der höheren Anzahl von PodCast zu diesem Fall kann man sich da schon ein Bild machen. Natürlich kann es sein, dass das wirklich eine reine Ausnahme ist, und sie ist im Confirmation-Bias so stark gefangen, wie es wahrscheinlich Aßbichler ebenfalls war. Jedoch ist dieser so stark ausgeprägt, dass selbst ein Urteil es nicht verändern kann, bei dem das Gericht überzeugt war, dass ST nicht der Täter ist. Und das ist schon extrem außergewöhnlich.

Und da kann einem durchaus angst und bange werden, wenn man hört, welche Fälle sie bearbeitet. Sie bearbeitet gerade die kritischsten Fälle der Justiz, wo jeglicher Confirmation-Bias fehl am Platze wäre.

Ich denke, Du solltest es einfach mal unterlassen, hier als Oberlehrer aufzutreten und zu behaupten, dass man das hier nicht beurteilen kann. In Wirklichkeit wird diese Beurteilung jeder mit einer gewissen Menschenkenntnis durchführen können.

Es mag sein, dass man ihr damit Unrecht tut, aber sie hätte in diesem PodCast auch ganz anders auftreten können und sie erschwert dadurch die Rückkehr von ST in die Normalität (dass Du das nicht sehen willst, kann ich auch ganz gut bewerten). Letztlich habe ich da kein Mitleid mit ihr, wenn ich bei meiner Bewertung falsch liege, sollte, denn das hat auf ihr Berufsleben keinerlei Auswirkungen (es sei denn, wenn ich eine Dienstaufsichtsbeschwerde einlegen würde, zu der Du mich wohl ermuntern willst, oder?).

So, ich denke, dass das Thema PodCast abgehakt ist, die Ansichten sind ausgetauscht, über ihn liegt in Wirklichkeit soweit möglich ein gemeinsamer Konsens vor.


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Hanna W. tot aus der Prien geborgen

20.02.2026 um 11:41
Zitat von Rigel92Rigel92 schrieb:Ich denke, Du solltest es einfach mal unterlassen, hier als Oberlehrer aufzutreten und zu behaupten, dass man das hier nicht beurteilen kann.
Und wieder ein Argument ad hominem. Zugleich belehrst Du die Welt, dass Deine höchstpersönliche Menschenkenntnis ausreicht, die beruflichen Fähigkeiten einer Staatsanwältin zu beurteilen.

Grotesk.


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Hanna W. tot aus der Prien geborgen

20.02.2026 um 11:50
Zitat von OriginesOrigines schrieb:Und wieder ein Argument ad hominem. Zugleich belehrst Du die Welt, dass Deine höchstpersönliche Menschenkenntnis ausreicht, die beruflichen Fähigkeiten einer Staatsanwältin zu beurteilen.
Man spricht bei Dir gegen eine Wand, ich habe Dir klar dargestellt, dass diese notwendige Eigenschaft unabhängig von dem Beruf ist. Wenn Du das nicht verstehst, dann kann ich Dir nicht mehr helfen.

Ich darf hier meine Meinung über diese "Staatsanwältin" und auch meine Befürchtungen äußern, ein Versuch der Belehrung sehe ich eigentlich nur auf Deiner Seite und das nicht nur zu diesem PodCast. Damit fällst Du ständig auf.

Wie @rabunsel auch schon ähnlich äußerte, wenn Du nur einen Bruchteil der Empathie für den Freigesprochen aufbringen könntest, die Du für die "Justizfamilie" aufbringst, könntest Du den Schaden erkennen, den dieser PodCast sehr wahrscheinlich bei ST anrichtet.


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