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Hanna W. tot aus der Prien geborgen

16.633 Beiträge ▪ Schlüsselwörter: Club, Getötet, Rosenheim ▪ Abonnieren: Feed E-Mail
Zu diesem Thema gibt es eine von Diskussionsteilnehmern erstellte Zusammenfassung im Themen-Wiki.
Themen-Wiki: Hanna W. tot aus der Prien geborgen

Hanna W. tot aus der Prien geborgen

gestern um 18:48
Zitat von StauderStauder schrieb:Wo gibt es die?
Diese "...am Sams... äh ja am Samstag..." Sprachnachricht in der Verena davon erzählt, dass ST den Parkplatz als Tatort benannt hat, oder etwas anderes?
Den Samstag bringt die Sprecherin ein.
Ich denke alles in der Sprachnachricht bringt die Sprecherin rein. Mir scheint sie hat zuerst nochmal gestern gesagt und sich dann auf Samstag korrigiert. Ich kann mir nicht vorstellen, dass sie denkt, das Samstag der Tag vor Dienstag ist. Es lässt sich aber natürlich nicht eindeutig festlegen.
Zitat von Sherlock_HSherlock_H schrieb:ich habe leider keinen Überblick, wann welche Vernehmung stattgefunden hat. Möglicherweise wurde ihm die Aussage von L. vorgehalten (wenn diese zu diesem Zeitpunkt schon vernommen worden war), ansonsten gilt:
Das war in einer Vernehmung von Anfang November, da war nicht einmal V befragt worden. Aber weiterhin gilt, wenn ihn klar war, dass man das am 3.10. nicht wissen könnte (und nur dann musste er es verschleiern) dann war ihm auch klar dass man seine Lüge leicht durchschauen konnte.


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Hanna W. tot aus der Prien geborgen

gestern um 18:50
Zitat von XluXXluX schrieb:Auch hier wieder so eine Pauschalaussage.
Du zitierst mich, aber dieses Zitat habe ich wieder zitiert. Es sind also nicht meine Worte.
Zitat von Sherlock_HSherlock_H schrieb:Meiner Meinung nach wurde die Preisgabe von Täterwissen durch ST am 03.10. vom Gericht der 1. Verhandlung nicht als so essentiell bewertet, solange es unzweifelhaft war, dass es kein Unfall war. Wenn ich @Origines richtig verstanden habe, hat auch er diese Meinung vertreten.
Nun, ich habe die Meinung vertreten, dass das Gericht die Beweise so würdigen konnte.
Zitat von OriginesOrigines schrieb:Was mich dann wieder zu der Feststellung führt, dass diese Aussage für sich wenig aussagt. Sie kann - Stichwort Täterwissen - als belastend gewürdigt werden. Oder als zeitlicher Irrtum des T. eingeordnet werden. Da gibt es keinen objektiven Maßstab, wie die Würdigung zu erfolgen hat, da ist die begründbare persönliche Überzeugung des Gerichts entscheidend.
Welcher Aussage das Gericht "glaubt", hängt natürlich auch davon ab, welchen Sachverhalt es als gegeben annimmt. Das wurde hier eine Zeitlang als "Zirkelschluss" gebrandmarkt, weil es der Herr Georg so meinte. Aber es führt ja letztlich kein Weg daran vorbei: Wie ich eine Aussage würdige, hängt auch davon ab, welche Überzeugung ich durch die Beweisaufnahme gewonnen habe, was also aus Sicht des Gerichts die prozessuale Wahrheit ist. Das ist keine quantitative Addition von wahrscheinlicheren Möglichkeiten.

Denn eine Aussage ist ja zugleich auch ein Baustein der Überzeugungsbildung. Da ist also eine Wechselwirkung da zwischen der isolierten Betrachtung einer Aussage, ihrer Einbettung in den Gesamtkontext und ihrer Bewertung im Lichte der anderen Indizien. Ist also das Indiz "hier liegt ein Tötungsverbrechen vor" sehr stark, hat das eine gewisse zulässige "Sogwirkung" auf die Bewertung weiterer Indizien. So wird eine Aussage glaubhafter, weil sie besser ins Bild passt. Das Recht gibt da keine Regeln vor, v.a. ist der Grundsatz "in dubio pro reo" keine Beweisregel. Die Beweiswürdigung muss nur möglich sein und sie muss nachvollziehbar begründet sein.

Das Revisionsrecht legt weitaus mehr Gewicht auf ein ordnungsgemäßes Verfahren bei der Beweiserhebung. Ein Verstoß gegen die Befangenheitsvorschriften ist ein Verfahrensverstoß. Ansonsten gilt "Legitimation durch Verfahren".


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Hanna W. tot aus der Prien geborgen

gestern um 18:55
Zitat von OriginesOrigines schrieb:Nun, ich habe die Meinung vertreten, dass das Gericht die Beweise so würdigen konnte.
@Origines
Ich habe folgende Stelle von dir gemeint:
Zitat von OriginesOrigines schrieb:Ich persönlich halte das Indiz "Täterwissen am 3. Oktober" jetzt nicht für den Schuldnachweis. Streng genommen hätte es auch für einen dringenden Tatverdacht alleine nicht ausgereicht. Es mag gut möglich sein, dass sich T. offenbart hat, aber es ist halt auch nicht in Beton gegossen.
Wenn das Gericht der 1. Verhandlung ähnlich gedacht hat, wäre dies die Erklärung dafür, warum es aus Gründen der Prozess-Ökonomie sich auf andere Themen fokussiert hat.


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Hanna W. tot aus der Prien geborgen

gestern um 18:59
Zitat von AusLeipzigAusLeipzig schrieb:Ich denke alles in der Sprachnachricht bringt die Sprecherin rein. Mir scheint sie hat zuerst nochmal gestern gesagt und sich dann auf Samstag korrigiert. Ich kann mir nicht vorstellen, dass sie denkt, das Samstag der Tag vor Dienstag ist. Es lässt sich aber natürlich nicht eindeutig festlegen.
Für mich geht aus der Sprachnachricht nicht hervor, dass ST dachte, die Tat sei am 1. passiert.


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gestern um 19:02
Zitat von StauderStauder schrieb:Für mich geht aus der Sprachnachricht nicht hervor, dass ST dachte, die Tat sei am 1. passiert.
Zumindest sagt V dass ST ihr erzählt habe dass die Tat am Samstag passiert sei. Das bleibt letztendlich aber wohl uneindeutig, da gebe ich dir Recht. Auch hier kann man dann wieder ent- oder belastendes wegstreichen wie man will bzw. es für überzeugend hält.


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Hanna W. tot aus der Prien geborgen

gestern um 19:16
Zitat von OriginesOrigines schrieb:Du zitierst mich, aber dieses Zitat habe ich wieder zitiert. Es sind also nicht meine Worte.
Oh sorry, da war ich zu blöd zum Zitieren. Klappt in zitierten Zitaten zwar normalerweise auch, aber leider nur, wenn man nicht mit dicken Fingern an dem ursprünglichen Zitierer vorbeiwischt.


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gestern um 19:29
Zitat von rabunselrabunsel schrieb:Ich denke der BGH würde das anders sehen, man kann doch beim besten Willen weder von erschöpfender Beweiswürdigung sprechen, wenn die Widersprüche gar nicht erst untersucht werden noch entspricht er irgendeiner Logik, eine Aussage mit den Handydaten einer anderen Person zu belegen, wenn nicht mal die Orte übereinstimmen.
Noch mal: Bewiesen sein muss die Schuld des Angeklagten, nicht die Glaubhaftigkeit einer Zeugenaussage. Die "erschöpfende Beweiserhebung" betrifft den Sachverhalt der Tat, den Tod von H. in der Nacht vom 2. auf den 3. Oktober. Nicht Tischtennis am Nachmittag des 3. Oktober in Felden oder Übersee. Hier darf das Gericht etwas "glauben", es muss nicht unwiderlegliches sicheres Wissen sein. So der BGH, kann ich auch nichts für. Sonst käme man vom Hundertsten ins Tausendste.

Ich finde es aus grundrechtlicher Sicht schon grenzwertig, hier flächendeckend Zeugenhandys zu konfiszieren und gespeicherte Kommunikation zu scannen. Da haben die Leute immer Angst, die Geheimdienste würde sie abhören oder ausspionieren, aber in 90% der Fälle sind es die Strafverfolgungsbehörden, sprich die Polizei. Ok, anderes Thema.
Zitat von Sherlock_HSherlock_H schrieb:Ich habe folgende Stelle von dir gemeint:
Ach so, das Täterwissen zum 3. Oktober. Da bezog sich meine Bewertung auf den dringenden Tatverdacht. Du hast aber natürlich Recht: Wenn es damals quasi unstrittig war, dass ein Verbrechen vorliegt und T. aufgrund seiner Joggerei in der Nacht eh schon angezählt war, dann kann Täterwissen der fehlende Baustein für den Haftbefehl sein. So werden es die Ermittlungsbehörden damals gesehen haben.
Zitat von Sherlock_HSherlock_H schrieb:Wenn das Gericht der 1. Verhandlung ähnlich gedacht hat, wäre dies die Erklärung dafür, warum es aus Gründen der Prozess-Ökonomie sich auf andere Themen fokussiert hat.
Es kann ja bei isolierter Betrachtung nicht der entscheidende Beweis sein, die sehr kurze Anmerkung des T. gegenüber L. (und V.). Das ist Täterwissen in seiner reduziertesten Form, zumal eben nicht irgendwelche anderen Informationskanäle völlig undenkbar sind. Hinzu kommen die Unsicherheiten in den Zeugenaussagen selbst. Es ist eines einer Reihe von Indizien, die das erste Gericht zu Lasten des T. herangezogen hat.

Und wenn jetzt die Gutachter zum Ergebnis kämen, ein Unfall sei so wahrscheinlich wie ein Tötungsverbrechen, dann müssten andere Indizien größeres Gewicht bekommen. Und wenn der Unfall wahrscheinlicher wäre, dürfte das Gericht trotzdem einen Mord annehmen, wenn es z.B. mehrere glaubhafte Selbstbezichtigungen oder gar ein detailliertes Geständnis gegenüber einem Dritten gäbe.


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Hanna W. tot aus der Prien geborgen

gestern um 19:37
Zitat von Sherlock_HSherlock_H schrieb:Wodurch ist das widerlegt? Nur weil es keinen Beweis gibt, dass sie mit im Auto war? Oder durch die Aussage von ST? Na bravo!
Ich zitiere mich gerne nochmal selbst:
Zitat von XluXXluX schrieb am 22.09.2025:Nichts von dem, was L über den Tag gesagt hat, hat gestimmt. Es war ein anderer TT-Platz, es war später Nachmittag, nicht Abend (also nicht dunkel), Raffi war nicht dabei, der zweite Freund schon gar nicht, ST ist nicht allein im Auto gesessen, keiner hat irgendjemanden heimgefahren - KEINER der anderen konnte den Schwachsinn (sorry!), den sie verzapft hat, bestätigen.
Hab ich etwas vergessen? Ach ja, Federball war auch noch ausgemacht. Wirklich ALLES, was L von diesem TT-Spiel erzählt hat, hat nachweislich nicht gestimmt. Und sie hatte auch noch Corona!

Wie kann man ernsthaft noch glauben, dass ST an diesem Tag mit ihr TT- gespielt hat?? Das geht doch nur, wenn man wirklich JEGLICHE Fakten ignoriert.
Ich versteh's nicht, wirklich.
Zitat von Sherlock_HSherlock_H schrieb:1.3 Dass ST nur ein Zweiertreffen angibt, halte ich für logisch, wenn er Täter ist.
Das hat nicht er angegeben, sondern das hat die Handyauswertung ergeben.


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Hanna W. tot aus der Prien geborgen

gestern um 19:40
Zitat von OriginesOrigines schrieb:Ich finde es aus grundrechtlicher Sicht schon grenzwertig, hier flächendeckend Zeugenhandys zu konfiszieren und gespeicherte Kommunikation zu scannen.
Du bist schon lustig. Hier geht es konkret um die Freiheit des Angeklagten und bisher relevante Zeugenaussagen. Und da soll ein objektiver Abgleich nicht okay sein bei krassen Widersprüchen. Hm

Dann mal eher Fälle wie Bolz und Co. massivst zurückfahren und nicht deswegen das GG verletzen.


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gestern um 19:44
Zitat von XluXXluX schrieb:Das hat nicht er angegeben, sondern das hat die Handyauswertung ergeben.
Na ja die Handyauswertung hat ergeben dass die sich zu zweit treffen wollten. Dass die L dann spontan Mirjam (das mit corona war ja erst danach) kann schon sein, da gebe ich @Sherlock_H recht.
Und ST hat das auch angegeben:
In der 2. Zeugenvernehmung habe S. auch erwähnt, dass er am Montagabend, als er aus Traunstein, da war Ich bei der … (…tl), nach Hause gekommen Ist, von der Mama, von diesem Tötungsdelikt erfahren hat.
Quelle: altes Urteil 321
Zitat von XluXXluX schrieb am 22.09.2025:nicht Abend (also nicht dunkel)
Hat sie gesagt dass es dunkel war? Das Kanne ich nur von R bis jetzt.


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gestern um 19:46
Zitat von OriginesOrigines schrieb:Ich finde es aus grundrechtlicher Sicht schon grenzwertig, hier flächendeckend Zeugenhandys zu konfiszieren und gespeicherte Kommunikation zu scannen. Da haben die Leute immer Angst, die Geheimdienste würde sie abhören oder ausspionieren, aber in 90% der Fälle sind es die Strafverfolgungsbehörden, sprich die Polizei. Ok, anderes Thema.
Ja ich finde auch, aus grundrechtlicher Sicht ist es sehr viel nachvollziehbarer, jemanden 9 Jahre im Gefängnis schmoren zu lassen, als wirre Aussagen bzw. sogar mögliche Falschaussagen von Zeugen zu verifizieren.
Ich weiß nicht, was ich dazu noch sagen soll.


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gestern um 20:04
Zitat von AusLeipzigAusLeipzig schrieb:Na ja die Handyauswertung hat ergeben dass die sich zu zweit treffen wollten. Dass die L dann spontan Mirjam (das mit corona war ja erst danach) kann schon sein, da gebe ich @Sherlock_H recht.
Und ST hat das auch angegeben:
Was genau hat er denn angegeben? Dass er allein mit V oder meinetwegen noch mit L beim TT war? Wo steht das?
Er hat nur angegeben, dass er in Traunstein bei einer Freundin war. Ob er dort mit V allein war, ist unbekannt. Übrigens hat er sich da auch vertan, weil V am 3.10. ja gar nicht in Traunstein war, sondern nur am 4.10.


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gestern um 20:11
Zitat von XluXXluX schrieb:Was genau hat er denn angegeben? Dass er allein mit V oder meinetwegen noch mit L beim TT war? Wo steht das?
Er hat nur angegeben, dass er in Traunstein bei einer Freundin war. Ob er dort mit V allein war, ist unbekannt. Übrigens hat er sich da auch vertan, weil V am 3.10. ja gar nicht in Traunstein war, sondern nur am 4.10.
Da gibt es ein Missverständnis. Ich habe zum einen hierauf geantwortet:
Zitat von XluXXluX schrieb:1.3 Dass ST nur ein Zweiertreffen angibt, halte ich für logisch, wenn er Täter ist.
Das hat nicht er angegeben
Und du hast ja auch erkannt dass ST nur ein Zweiertreffen angegeben hat. Ich wollte zum einen darauf hinweisen, dass sich @Sherlock_H hier spezifisch auf diese Aussage von ST bezieht. Das mit den Handydaten ist ihm schon auch bekannt.
Zitat von XluXXluX schrieb:sondern das hat die Handyauswertung ergeben.
Da wollte ich aber auch noch darauf hinweisen, dass die Handydaten eben keineswegs ein Treffen mit L ausschließen. L kann durchaus spontan mitgekommen sein.


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Hanna W. tot aus der Prien geborgen

gestern um 20:20
Zitat von AusLeipzigAusLeipzig schrieb:Und du hast ja auch erkannt dass ST nur ein Zweiertreffen angegeben hat.
Ok, so genau verstehe ich gerade nicht, worum es geht. ST hat für den 3.10. ein Treffen in Traunstein angegeben - aber so ganz klar ist nicht, wer alles dabei war.
Die Handydaten haben aber dann belegt, dass dieses Treffen am 4.10. zu zweit stattfand - das meinte ich. Und Traunstein kommt am 3.10. in den Handydaten gar nicht vor. Außer, er meinte eine ganz andere Freundin als V.


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Hanna W. tot aus der Prien geborgen

gestern um 20:23
Zitat von XluXXluX schrieb:Die Handydaten haben aber dann belegt, dass dieses Treffen am 4.10. zu zweit stattfand - das meinte ich.
Das ist ein sehr wichtiger Punkt! Dann kann man das nicht als weiteres Argument dafür anführen, dass ST sich am 3.10. nur mit V getroffen hat.


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Hanna W. tot aus der Prien geborgen

gestern um 20:32
Zitat von Sherlock_HSherlock_H schrieb:Du hast ja selbst geschrieben, dass er damit möglicherweise die Aussagen von L. über den 03.10. in Zweifel ziehen wollte, auch wenn er das Treffen selbst (aber nur mit V.) nicht in Abrede stellt.
Das glaube ich nicht. Sebastian T. hat nach seiner Verhaftung nichts mehr ausgesagt und Lea kann eigentlich erst nach der Verhaftung zum ersten Mal vernommen worden sein. Am 17.11. war Verenas erste Vernehmung, ich vermute, dass sie vorgeladen wurde, weil Sebastian T. ja in seiner 2. Vernehmung am 10.11. angegeben hatte, er sei am 3.10. abends von V. nach Hause gekommen und habe dabei von seiner Mamma erfahren, dass Hanna umgebracht worden sei.
Nachdem sie also dort vom Spaziergang und dem Messer und Sebastian Ts. Frage, ob sie schon gehört habe... am 3.10. berichtet hat, ist am nächsten Tag (18.11.)der Haftbefehl gegen Sebastian T. beantragt und gegen Mittag/früher Nachmittag erlassen worden. Parallel dazu ist Verena am Vormittag von zwei Polizisten zuhause abgeholt worden, weil sie angeblich krank und deshalb nicht auf der Arbeit war.
Ich denke, dass sie bei dieser 2. Vernehmung dann von der Hausparty am Vorabend berichtet hat. Ich dachte immer, sie habe dabei auch das "Spaßgeständnis" erwähnt und das sei dann wiederum der Grund gewesen Lea und die Mutter zu vernehmen.
Seit die Richterin der Mutter vorgehalten hat, bei ihrer ersten Aussage das "Spaßgeständnis" nicht erwähnt zu haben, bin ich mir da aber nicht mehr sicher, ob Verena es schon erwähnt haben, kann, denn dann hätte man doch die Mutter aktiv danach gefragt, wenn sie es nicht von selber erzählt.
Von einer 3. Vernehmung Verenas haben ich nichts gelesen.

Auf jeden Fall würde ich davon ausgehen, dass Lea erst nach Sebastian T.s Verhaftung vernommen wurde und ab da hat er ja geschwiegen, wozu ihm sicher sein Anwalt, den er ab da ja zwingend hatte, geraten hat.
Zitat von OriginesOrigines schrieb:Ach so, das Täterwissen zum 3. Oktober. Da bezog sich meine Bewertung auf den dringenden Tatverdacht. Du hast aber natürlich Recht: Wenn es damals quasi unstrittig war, dass ein Verbrechen vorliegt und T. aufgrund seiner Joggerei in der Nacht eh schon angezählt war, dann kann Täterwissen der fehlende Baustein für den Haftbefehl sein. So werden es die Ermittlungsbehörden damals gesehen haben.
So etwas denke ich auch, dass es gewesen ist. Hinzu kommen eben solche für sich genommen eher nebensächlichen Details, z.B. dass er sich nicht als Jogger gemeldet hat, sondern die Mamma das machen musste. Oder das er zweimal die falsche Kleidung angeschleppt hat.
Seine Behauptung, seine Mutter habe ihm am Abend des 3. von Hannas erzählt, ist für sich genommen halt kein Täterwissen. Hat man nur dieses Aussage von ihm liegt es für einen Ermittler ja sehr nahe, dass er sich im Tag geirrt hat, weil die Mutter es schlichtweg an dem Abend gar nicht wissen konnte.

Wenn dann aber Verena aussagt, er habe ihr am 3. von der umgebrachten (!) Frau aus Aschau erzählt, legt das halt nahe, dass er tatsächlich Täterwissen hatte und die Erklärung, seine Mutter habe es ihm berichtet nur vorgeschoben ist.
Zitat von AusLeipzigAusLeipzig schrieb:Na ja die Handyauswertung hat ergeben dass die sich zu zweit treffen wollten. Dass die L dann spontan Mirjam (das mit corona war ja erst danach) kann schon sein, da gebe ich @Sherlock_H recht.
Und ST hat das auch angegeben:
Wer ist den Mirjam?

Laut Handy-Auswertung hat Verena drarauf gedrängt, dass Sebastian T. noch eine weitere männliche Person abholen soll, deren Name im Urteil geschwärzt ist. Das ist meiner Meinung nach Raffi gewesen
641 [...]
11:43:33 Uhr: … an S.: Schauma du derfst dann erstmal mit meim Auto an … holen
[...]
11:46:31 Uhr: … an S.: Machma dann später trotzdem was mit … auch!
Quelle: Urteil

Man hat also vereinbart, zunächst etwas zu zwei zu unternehmen, und den ... dann später dazu zu holen.
Zitat von AusLeipzigAusLeipzig schrieb:Da wollte ich aber auch noch darauf hinweisen, dass die Handydaten eben keineswegs ein Treffen mit L ausschließen. L kann durchaus spontan mitgekommen sein.
Und das sehe ich genauso. Verena macht was mit Sebastian T. aus, wobei verabredet wird, dass später der ... ( = Raffi (?) ) dazu kommen soll und Lea kann sich spontan angeschlossen haben, als V. ihr von der Verabredung erzählt hat. Wenn man Tischtennis oder Federball spielen wollte ist das auch logisch, sonst muss ja immer einer zugucken, wie zwei spielen (wobei ich es eher so verstanden habe, dass man zunächst zu zweit Federball spielen wollte und später dann irgendwas anderes zu dritt mit ... machen wollte; was genau das war, geht aus dem Chat nicht hervor).


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Hanna W. tot aus der Prien geborgen

gestern um 20:52
Zitat von GrillageGrillage schrieb:Wer ist den Mirjam?
*mitnahm sollte das eigentlich heißen, mea culpa.


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gestern um 20:58
Zitat von XluXXluX schrieb:Ja ich finde auch, aus grundrechtlicher Sicht ist es sehr viel nachvollziehbarer, jemanden 9 Jahre im Gefängnis schmoren zu lassen, als wirre Aussagen bzw. sogar mögliche Falschaussagen von Zeugen zu verifizieren.
Ich weiß nicht, was ich dazu noch sagen soll.
Zitat von LanzaLanza schrieb:Du bist schon lustig. Hier geht es konkret um die Freiheit des Angeklagten und bisher relevante Zeugenaussagen.
Da spricht die Fraktion "der Zweck heiligt die Mittel". Nein, tut er nicht. Das Bundesverfassungsgericht hat erst kürzlich die sog. Quellen-TKÜ für verfassungswidrig und nichtig erklärt. Das steht sogar in der Strafprozessordnung:

https://www.gesetze-im-internet.de/stpo/__100a.html

Zeugen sind nicht mal Beschuldigte. Wenn sie so behandelt werden, dann muss doch der Eindruck entstehen, dass man als Zeuge nichts wie Ärger, Scherereien und Strafandrohungen einkassiert, wenn man sich nicht so erinnert, wie es Gericht, Verteidigung oder Staatsanwaltschaft gerne hätten.

Kein Wunder, dass es dann eines Zeugenbeistandes bedarf. Und so wie Zeugen hier behandelt werden, würde ich jemandem, der zur Polizei gehen möchte, um eine sachdienliche Zeugenaussage zu machen, freundschaftlich raten wollen: "Überleg Dir das."


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Hanna W. tot aus der Prien geborgen

gestern um 21:02
Zitat von OriginesOrigines schrieb:Die "erschöpfende Beweiserhebung" betrifft den Sachverhalt der Tat, den Tod von H. in der Nacht vom 2. auf den 3. Oktober. Nicht Tischtennis am Nachmittag des 3. Oktober in Felden oder Übersee. Hier darf das Gericht etwas "glauben", es muss nicht unwiderlegliches sicheres Wissen sein. So der BGH, kann ich auch nichts für. Sonst käme man vom Hundertsten ins Tausendste.
Das stimmt doch so einfach nicht, jedes Beweismittel das vom Gericht als be- oder entlastend in die Beweiswürdigung eingeführt wird, muss erschöpfend gewürdigt werden. Wie sollten denn sonst Urteile möglich sein, wenn es zur Tat wenige Erkenntnisse gibt? Auch in diesem Verfahren kann der Sachverhalt halt in keinster Weise eine Beteiligung von ST belegen, wenn dann eher das Gegenteil. Aber schön, dass du das ansprichst, ich bin mir auch sicher, dass die fehlenden Spuren am Tatort berücksichtigt hätten werden müssen. Eines der wenigen relevanten Beweismittel/Indizien war die Aussage von L, dieses Beweismittel ist aber nicht erschöpfend gewürdigt worden, weil nicht lückenlos dargelegt wurde, was dagegen und was dafür spricht.
a) § 261 StPO verlangt eine erschöpfende Würdigung der in der
Hauptverhandlung erhobenen Beweise. Auch wenn das Gericht nicht gehalten
ist, auf jedes Vorbringen einzugehen und jeden erhobenen Beweis im Urteil zu
behandeln, muss es unter Würdigung der dafür und dagegen sprechenden
relevanten Beweise und Überlegungen lückenlos darlegen, was für die Bildung
seiner Überzeugung maßgebend war. Umstände, welche geeignet sind, die
Entscheidung zu beeinflussen, dürfen nicht stillschweigend übergangen werden
(LR/Sander, StPO, 26. Aufl., § 261 Rn. 58 mwN). Dass eine verlesene oder
Selbstleseverfahren eingeführte Urkunde oder Erklärung unvollständig oder
unrichtig im Urteil gewürdigt worden sei, kann mit der Verfahrensbeschwerde
geltend gemacht werden (BGH, Beschluss vom 11. März 1993 - 4 StR 31/93,
StV 1993, 459; Urteil vom 16. Oktober 2006 - 1 StR 180/06, NStZ 2007, 115,
116; Beschluss vom 19. August 2008 - 3 StR 252/08, NStZ 2009, 404).
Quelle: https://juris.bundesgerichtshof.de/cgi-bin/rechtsprechung/document.py?Gericht=bgh&Art=en&sid=d91795eb0887e6aa5e08d01b6388974f&nr=79409&anz=1&pos=0
Zitat von OriginesOrigines schrieb:Ich finde es aus grundrechtlicher Sicht schon grenzwertig, hier flächendeckend Zeugenhandys zu konfiszieren und gespeicherte Kommunikation zu scannen. Da haben die Leute immer Angst, die Geheimdienste würde sie abhören oder ausspionieren, aber in 90% der Fälle sind es die Strafverfolgungsbehörden, sprich die Polizei. Ok, anderes Thema.
Das geht mir auch so, auch in diesem Verfahren fand ich es fragwürdig, dass von komplett unbeteiligten Zeugen Handys ausgelesen wurden und Speichelproben genommen wurden. Das Konfiszieren der Handys der Familie R fällt für mich da aber nicht darunter, man kann auch nicht von flächendeckend sprechen, wenn man Handys zur Verifizierung oder Falsifizierung der Aussagen von Hauptbelastungszeugen verwendet.


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Hanna W. tot aus der Prien geborgen

gestern um 21:14
Zitat von OriginesOrigines schrieb:Kein Wunder, dass es dann eines Zeugenbeistandes bedarf. Und so wie Zeugen hier behandelt werden, würde ich jemandem, der zur Polizei gehen möchte, um eine sachdienliche Zeugenaussage zu machen, freundschaftlich raten wollen: "Überleg Dir das."
Hier ist niemand freiwillig zur Polizei gegangen. Sondern wurde vorgeladen.

Und wenn das dann gleich doppelt geschieht, würde ich mich Deinem Rat auch nur anschließen.

Weil du OT auf Bolz nicht eingegangen bist, würde ich hiervon ausgehen, dass du das dann genauso auch siehst.


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