calligraphie schrieb:Ich weiß gar nicht, werden die Staatsanwälte usw gewählt?
Ja, in Idaho werden Staatsanwälte vom Volk gewählt.
Aber zu dem Thema existieren hier ein paar falsche Vorstellungen hinsichtlich des plea agreements. Ich will das mal korrigieren:
1) Ob ein agreement angeboten wird oder nicht ist allein Sache der Staatsanwaltschaft. Rechtlich braucht sie Opfer, Angehörige oder sonstwen gar nicht fragen.
In den allermeisten Fällen tut sie das auch nicht, denn es handelt sich dann um relativ geringbedeutende Straftaten, z.B. Ladendiebstahl etc.
2) Bei so schweren Verbrechen wie diesem ist es eine gute Gepflogenheit, dass der Staatsanwalt mit den Opfern bzw. deren Angehörigen spricht. In dem Gespräch sollten Vor- und Nachteile eines solchen für den anklagenden Staat und für die Opfer bzw. Angehörigen besprochen werden. Im Idealfall sind sich alle einig.
Es gibt auch durchaus Fälle, in welchen nach Rücksprache mit den Opfern etc. die Staatsanwaltschaft entscheidet, kein Angebot zu machen. Es ist also nicht so, dass in erster Linie auf die Vorteile des Staates geschaut wird, die freilich existieren: der Fall ist vom Tisch der oft überlasteten Anklagebehörden, er ist rechtskräftig usw.
3) Es wird nun aber nicht gross zwischen der Staatsanwaltschaft und den Opfern etc. "verhandelt." Das ist ein falsches Verständnis. Wie ein agreement am Ende aussieht gibt einmal das Recht vor, und zum anderen entscheidet das allein die Staatsanwaltschaft.
4) Wenn man von "verhandeln" sprechen kann, dann eher zwischen Verteidigung und Staatsanwaltschaft, aber auch das darf man sich nicht so vorstellen, dass hier nun zwei relativ gleichstarke Seiten an einem runden Tisch sitzen. In der Praxis geht das ganz anders: man bekommt vom zuständigen Staatsanwalt einen Anruf, dass man ein Angebot hat. Vielleicht auch als Antwort auf eine diesbezügliche Anfrage der Verteidigung,
Dann geht man ins Büro des Staatsanwalts und bespricht das Angebot, das schon recht fertig vorliegt. Ganz oft macht der Staatsanwalt deutlich, dass es ein "take it or leave it" Angebot ist, das man gefälligst innerhalb von 24 Stunden annehmen oder ablehnen soll.
Wenn überhaupt gross "verhandelt" wird, dann in der Regel um das Strafmass. Aber auch da sind enge Grenzen gesetzt.
Am Ende bespricht sich der Verteidiger schleunigst mit seinem Mandanten und erklärt ihm alle Konsequenzen aus dem agreement und teilt dann die Antwort innerhalb von 24 Stunden dem Staatsanwalt mit.
Im vorliegenden Fall hätte ich gerne die Todesstrafe gesehen, und ich vermute einmal, es hätte sich auch eine Jury gefunden, die so entschieden hätte. Aber ich kenne, wie alle anderen hier auch, nicht die einzelnen Details des gesamten Falles um hier die Staatsanwaltschaft kritisieren zu können.