Shiloh schrieb:Es wurde nur gezeigt, dass sich (schon länger, da angerostet) Löcher im Zaun befanden und eine Kellertür offen stand.
Ja, das mit der offenen Kellertür ist auch noch eine merkwürdige Geschichte.
Nachdem im XY-Film die beiden Soldaten am Tattag nachmittags die offene Kellertür entdeckt haben und sich entschließen, das zu melden, sagt der Sprecher: „Gleich mehrfach wird an diesem Tag Mitteilung gemacht, dass eine Kellertür des Hauses U5 offen steht. Doch niemand scheint sich dafür zuständig zu fühlen.“ (Min. 29:18)
Dazu stellen sich mehrere Fragen:
Wer hat, außer den beiden Soldaten, noch alles die offene Kellertür gemeldet?
Wird das in einem „Meldungsbuch“ o.Ä. vermerkt?
Bei wem musste eine solche Meldung gemacht werden? Die Zuständigkeit muss doch klar geregelt gewesen sein. Norbert hatte an dem Tag Schließdienst. Hätte die offene Tür bei ihm gemeldet werden müssen? Wenn ja, hätte er die Meldung dann an einen Vorgesetzten weiterleiten müssen?
Wie kann es sein, dass der Verantwortliche sich „nicht zuständig fühlt“ und nicht dafür sorgt, dass die Tür umgehend verschlossen wird?
Wer hatte Zugriff auf die Kellerschlüssel?
Hatte der Verantwortliche vielleicht ein Interesse daran, dass die Kellertür offen blieb?
alex32 schrieb:im film schleicht sich der täter durch die kellertür nach oben in das erdgeschoss.
Shiloh schrieb:Ich habe den Täter gar nicht gesehen.
Im XY-Film sieht man kurz und schemenhaft eine männliche Gestalt, die sich nachts in das Gebäude schleicht (ab Min. 34:15). Die Gestalt geht die Treppe hoch Richtung Dienstzimmer, sieht durch die Jalousie den ruhenden/schlafenden Norbert im Bett liegen und greift nach der Türklinke. In dem Moment sagt der Sprecher: „Vermutlich war die Tür zum Wachraum nicht abgeschlossen. Auch dafür gibt es keine plausible Erklärung“ (Min. 35:00). Dann beginnt im Dienstzimmer der Zweikampf zwischen dem Täter und Norbert.
Die Ermittler gehen demnach eher davon aus, dass der Täter ins Dienstzimmer gelangte, weil die Tür nicht abgeschlossen war. Aber warum sollte Norbert, entgegen der Vorschrift, nicht abschließen?