Kuno426 schrieb:Nein, das nicht. Ich möchte ja nur wissen, ob privates telefonieren üblich war oder nicht.
Weil ich vermute, dass "der schräge Vogel" seine Vertretungszeit für private Zwecke genutzt hat und dass NS nicht damit einverstanden war, als es herauskam. Dass Weber für seinen Vertretungsdienst vllt eine Gegenleistung erwartet hat. Noch paar Stunden Fernsehen im Dienstzimmer. Noch ein privates Telefonat. Ein inoffizieller Ausgang für ein paar Stunden?
Nichts Grosses. Aber etwas, was gegen Stolz' Dienstauffassung stand.
Einen völlig fremden Täter sehe ich nicht, denn der hätte ja irgendwann ins Gebäude bzw ins Dienstzimmer gelangen müssen.
Und dass Stolz beim Staplerfahren etwas Komisches bemerkte? Das hätte er zeitnah in einem Telefonat mit seinem Vater abklären können. Würde der Täter wirklich bis nach 22 Uhr warten, um "ein klärendes Gespräch" zu führen?
Deshalb nochmal meine Frage (falls der grosse Unbekannte durchs Loch im Zaun gekrochen ist), wann / wurde das Gebäude über Nacht verschlossen? Welchen Grund hätte NS gehabt, das Gebäude bzw sein Dienstzimmer zu öffnen?
Ich denke nicht, dass deswegen irgendwas dahinter war. Der Vorgesetzte wird gesagt haben, Weber springen sie doch mal für den Stolz ein, ich brauche den zum Verladen im Lager. Und für Herrn Weber war das vielleicht eine Abwechslung von der Langeweile. Was der während der Vertretung macht, konnte Herrn Stolz egal sein. Nach seine Rückkehr hat man dann wieder getauscht.
Wenn ich mich recht entsinne, habe ich als GvD abends ab 18:00 oder so die Vordertüre abgeschlossen und den Rollo heruntergelassen. Wer hinein wollte, hat dann Klingeln müssen, auch der OvWa. Den Rollo habe ich heruntrergelassen, damit der OvWa im Zweifel nicht sofort sieht, was ich gerade mache. Wenn er geklingelt hat, bin ich dann geschwind in die Kampfstiefel (ohne zuzubinden, Schürsenkel im Stiefel) habe den Rollo hochgemacht, geschaut wer da ist und aufgeschlossen. Den Schlüssel hatte ich, soweit ich mich erinnere, von Innen im Schloss stecken lassen.
Wenn da irgendwer gekommen wäre, den ich gekannt hätte, dann hätte ich den auch hereingelassen. Im Notfall auch einen Fremden. Nur wenn es mir suspekt vorgekommen wäre, hätte ich den Einlass verweigert und bei der Wache angerufen. Alle Vorfälle hätte ich in das Meldebuch (oder wie das hieß) eingetragen.