Shiloh schrieb:Nochmal: Das bezieht sich doch nur auf "aus"gehende Rufe (weil nur diese kostenpflichtig abgerechnet wurden) und eben nicht auf "ein"gehende Rufe.
Es ging mir um den Punkt, ob der "ein"gehende Ruf von "Webers" Freundin in 1989 bereits sicher protokolliert werden konnte oder nicht. Und nach der mir vorliegenden Erklärung würde ich sagen: nein.
Natürlich konnte der Anruf von Webers Freundin protokolliert werden! Wenn um ca. 19.30Uhr eine, sagen wir die 9 Minuten von vorhin, Leitungsbelegung fürs Dienstzimmer U5 von der Anlage protokolliertt wurde, wissen wir zwar nicht frei Haus wer da das GvD-Zimmer angerufen hat. Aber wir wissen, daß eine Verbindung und ein Gespräch zustandekamen.
Da die Freundin von Weber ausgesagt hat, sie hätte gegen 19.30Uhr ihren Freund in der Kaserne angerufen, mußten die Ermittler nur die Protokolle der Telefonanlage nachgucken, ob darin eine Leitungsbelegung, für soundso viel Minuten, für das Dienstzimmer U5 um halb Acht abends protokolliert ist.
Wenn eine Leitungsbelegung für den fraglichen Zeiitraum aufgezeichnet wurde, dann hat sie angerufen, wäre keine Leitungsbelegung aufgezeichnet worden hätte sie nicht angerufen.
Da der Telefonanruf aber offensichtlich als Fakt gilt, hat man in den Aufzeichnungen die entsprechende Leitungsbelegung sehen können.