Rätselhafter Mord an Norbert Stolz, 23. Juni 1989
um 10:57Wieder ein sehr schön ausgeführter Beitrag von Dir. Ich sehe das exakt so wie Du. Allein schon die Tatsache, dass dieser "schräge Vogel" mit einer Strafmaßnahme seitens seines Disziplinarvorgesetzten belegt war zeigt doch schon auf, dass er nicht so ein mustergültiger Wehrdienstleistender war wie das Opfer. Auch hier sei wieder auf das bekannte Ockhams Razor Prinzip verwiesen. Wer war in unmittelbarer Tatortnähe zur Tatzeit präsent? Wie war die Beziehung zwischen dieser Person und dem Opfer? Welche Möglichkeiten zur (unentdeckten) Tatbegehung hatte diese Person aufgrund seiner Kenntnisse zur Tatorträumlichkeit und diesbezüglicher Dienstabläufe? Wer hat damals noch das Geräusch der zuschlagenden Tür vernommen und konnte das bezeugen usw. ? Für mich als Laien spricht eben sehr vieles für W.. Es wäre nicht das erste Mal, dass eine Tat jahrelang unaufgeklärt blieb weil man ganz zu Anfang der Ermittlungen "auf´s falsche Gleis abgebogen ist" und diese Route beharrlich weiter weiterverfolgt hat ohne diesen Ansatz gedanklich zu revidieren. Genau dies tun aber Cold-Case-Ermittler und noch dazu mit den technischen Möglichkeiten der Jetztzeit. Ich sehe die Sache noch nicht verloren -zumal wie schon in anderen Fällen- Beziehungen über die Jahre nicht statisch an einem Punkt verharrren, sondern sich dynamisch entwickeln. Auch zum Nachteil des Täters und dann plaudert eben ein Mitwisser...out_sider schrieb:Zu sagen ein 19 Jähriger kann nicht kackendreist eine MoKo derart an der Nase rumführen, dass diese das nicht checken, ohne die Person zu kennen, bringt nicht viel. Schütze Weber wurde als "Schräger Vogel" beschrieben. Es wird nirgendwo klar was ihn denn zum "schrägen Vogel" macht. Da könnte irgendwas dahinterstecken emotional, seine Psyche, fehlende Empathie. Sachen die ihm dann im Verhör "geholfen" haben könnten.
Ohne Kenntnis der Gesamtverfassung am Tattag, ist der pauschale Ausschluss eines "Bestehens" des Verhöhrs, durch eine MoKo, genauso ins Reich der Spekulationen zu stecken, wie ein schiefgelaufenes Date, eine homosexuelle Episode mit tödlichem Ausgang, ein Schmugglerring, ein Psychopath der töten wollte, Waffenbeschaffung oder eine Verdeckungstat.
Man kann nicht einfach das eine ausschließen, weil nichts dafür spricht, aber dann felsenfest sagen, ein 19jähriger kann kein Verhör bestehen, ohne Kenntnis der Person.




